Die Zusammenarbeit mit Tansania erfolgt nicht auf der Grundlage einer Vereinbarung auf staatlicher Ebene. Niedersachsen fördert Projekte durch eine enge Zusammenarbeit mit Institutionen der Zivilgesellschaft u. a. in den Bereichen Landwirtschaft, Sonderschulpädagogik, den Austausch von Studierenden, Gesundheitsvorsorge, Bürgermedien und als Perspektive den Einsatz regenerativer Energien. Die Landesregierung misst dieser direkten Kooperationsform einen hohen Stel
lenwert bei und ist an einer positiven Bilanz dieses Modells interessiert. Vor dem Hintergrund des bisher kurzen Zeitraums der Zusammenarbeit wird von einer abschließenden Bewertung zurzeit abgesehen.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 16 der Abg. Ursula WeisserRoelle (LINKE)
Welche Verantwortung nimmt die Landesregierung für die Arbeitsplatzsicherung im Reisekonzern TUI AG in der Landeshauptstadt Hannover wahr?
Nach Presseinformationen vom 29. und 30. September 2011 sollen beim Reiseveranstalter TUI AG 550 Stellen gestrichen werden, davon 400 bei TUI Deutschland in der Konzernzentrale Hannover sowie weitere 150 bei der Unternehmenstochter TVS (Callcenter, Airportstationen). Größtenteils betroffen von den Entlassungen seien Medienberichten zufolge Leiharbeiterinnen bzw. Leiharbeiter und befristet Beschäftigte.
Während auf der einen Seite 550 Stellen bei der TUI AG gestrichen werden, hat der TUIVorstand Medienberichten zufolge die Chefetage von TUI Deutschland von zwei auf vier Geschäftsführer vergrößert. „Es ist ein völlig falsches Signal, die Zahl der Offiziere zu erhöhen, während Teile der Mannschaft von Bord gehen müssen“, wird ver.di-Bundesvorstandsmitglied Petra Gerstenkorn in der Neuen Presse vom 30. September zitiert.
Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP) wird in der Neuen Presse vom 30. September zitiert, dass ein Beschäftigungsabbau „offenbar unumgänglich ist“. Bode gehe davon aus, „dass dann das Notwendige getan ist, den Standort Hannover langfristig zu sichern.“
Es wird in Medieninformationen nicht erkennbar, was die Landesregierung und vor allem ihr Wirtschaftsminister Jörg Bode konkret getan haben, um den Abbau von mehreren Hundert Stellen der TUI AG in Niedersachsen zu verhindern.
3. Was unternimmt die Landesregierung an konkreten, kontrollfähigen Schritten für die Sicherung von Standort und Beschäftigten des Reisekonzerns TUI in Hannover?
Die TUI AG ist Europas führender Touristikkonzern mit den drei Geschäftsbereichen TUI Travel, TUI Hotels & Resorts und TUI Kreuzfahrten. Die Zahl der Beschäftigten liegt insgesamt bei rund 71 000 Mitarbeitern. Hauptaufgabe des Konzerns ist die strategische Steuerung der einzelnen Geschäftsbereiche. Gleichzeitig nimmt die TUI AG klassische Holdingfunktionen wahr. Konzernsitz ist der Standort Hannover.
Nicht die TUI AG baut Arbeitsplätze ab, sondern die TUI Deutschland GmbH. Diese wiederum ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der TUI Travel plc. in London, an der die TUI AG mit über 50 % beteiligt ist. Die restlichen Aktien der britischen Muttergesellschaft befinden sich überwiegend in den Händen von institutionellen Anlegern.
Die TUI Deutschland GmbH ist mit mehr als 20 % Marktanteil der führende Reiseveranstalter in Deutschland mit der Kernmarke TUI und zahlreichen weiteren bekannten Marken. Bei der TUI Deutschland GmbH sind rund 2 100 Mitarbeiter am Standort Hannover beschäftigt. Bei der TUI Vertrieb und Service GmbH arbeiten rund 650 Mitarbeiter.
Institutionelle Investoren 30 %, Privatanleger 15 %, S-Group Travel Holding 25 %, Monterey Enterprises Ltd. 15 %, Riu Hotels S.A. 5 %, CAM 5 %, CDG Group 5 %.
- Sinkende Markteintrittsbarrieren lassen neue Anbieter entstehen. Dank neuer Technologien saugen diese die Überkapazitäten auf und bieten ihre Produkte aufgrund extrem günstiger Kostenstrukturen zu Niedrigstpreisen an.
- Wie in anderen Wirtschaftszweigen bewirken das Internet und das Onlinegeschäft auch im Touristiksektor einen verschärften Wettbewerb.
Mit dem Strategie- und Wachstumsprogramm GET 2015 will die TUI Deutschland GmbH auf diesen Marktumbruch reagieren. Damit werden drei Ziele verfolgt: Wachstum, Kostensenkungen und maximale Kundenorientierung. Leitgedanke ist dabei, differenzierte Produkte und Serviceleistungen zu schaffen, die sich passgenau an den individuellen Bedürfnissen der Kunden orientieren.
Die damit verbundene künftig deutlich differenziertere Marktbearbeitung und die höhere Automatisierung in Teilbereichen des Geschäftes führen dazu, dass bei der TUI Deutschland GmbH und der Tochter TUI Vertrieb und Service GmbH ein Stellenabbau von rund 550 Stellen notwendig wird. Bei der Bewertung dieser Maßnahme muss berücksichtigt werden, dass ein nicht unerheblicher Anteil dieser Arbeitsplätze vor zwei bis drei Jahren von vornherein befristet aufgebaut worden war. Zu der damaligen Zeit wurden zusätzliche Fachkräfte eingestellt, um parallel zu den alten Buchungs- und Reservierungssystemen ein neues zukunftsfähiges System aufzubauen. Dieses ist mittlerweile in Betrieb, sodass die Altsysteme
Zu 3: Die Landesregierung ist seit Längerem in intensiven Gesprächen mit der Geschäftsführung der TUI Deutschland GmbH. Die Landesregierung bedauert sehr, dass ein Beschäftigungsabbau am Standort Hannover offenbar unumgänglich ist. Die Geschäftsführung der TUI Deutschland GmbH hat die Landesregierung frühzeitig über die Hintergründe der anstehenden strukturellen Reorganisation im Unternehmen informiert und zugesichert, einen Stellenabbau so sozialverträglich wie möglich zu gestalten und gemeinsam mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich herbeizuführen. Die Landesregierung geht davon aus, dass damit das Notwendige getan ist, den Standort Hannover langfristig zu festigen und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 17 der Abg. Ursula Weisser-Roelle (LINKE)
Seit Jahren wird vor allem unter Betroffenen die Frage der sozialen Absicherung kleiner Unternehmer bei Krankheit, Insolvenz und in der Altersvorsorge diskutiert. Das betrifft sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler, Einzelunternehmer und Mitunternehmer, die sogenannten Solo-Selbstständigen und Unternehmer mit Mitarbeitern sowie GesellschafterGeschäftsführer von GmbHs, die sozialrechtlich als Selbstständige eingestuft werden. Neben den in den Sozialgesetzbüchern verankerten Möglichkeiten zur Pflicht- und freiwilligen Versicherung gibt es auch eine Reihe weiterer Möglichkeiten, die von der Versicherungswirtschaft angeboten werden. Möglichkeiten der eigenen Vorsorge dieser kleinen Unternehmer gibt es, mit Ausnahme der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, ansonsten ausreichend. Das Problem liegt jedoch in der Finanzierbarkeit dieser Vorsorgeaufwendungen für viele Kleinunternehmer.
Der Sozialbeirat der Bundesregierung stellte in seinem Gutachten vom Dezember 2009 fest, dass in Deutschland mindestens 2 Millionen Selbstständige ohne obligatorische Altersversorgung sind. Noch brisanter stellt der Sozialbeirat der Bundesregierung in seinem Bericht 2010 die soziale Lage vieler Selbstständiger dar. Darin wird sogar die Trennung von Arbeitnehmern und Gewerbetreibenden infrage gestellt.
In der Diskussion sind daher Vorschläge für eine verbesserte Einbeziehung von Kleinunternehmern in die gesetzliche Sozialversicherung. Unter anderem gehe es darum, wie der Offene Unternehmerverband OWUS e. V. Berlin-Brandenburg informiert, die starre Mindestbeitragsbemessung in der Kranken- und Pflegeversicherung, die für viele Kleinunternehmer nicht finanzierbar ist, zu beseitigen und durch eine einkommensbezogene Beitragsberechnung und Versicherungsgestaltung, analog der von abhängig Beschäftigten, zu ersetzen. Zugleich wird angeregt, auf der Grundlage eines zu definierenden Unternehmerlohnes die Sozialausgaben kleiner Unternehmer hälftig den Betriebsausgaben zuzuordnen.
1. Wie viele kleine Unternehmer in dem in der vorstehenden Anfrage beschriebenen Sinn gibt es derzeit in Niedersachsen?
2. Wie erfolgt die soziale Absicherung dieser kleinen Unternehmer bei Krankheit und Insolvenz sowie in der Altersvorsorge?
3. Wie kann die offenkundig in einer Vielzahl von Fällen vorhandene unzureichende soziale Absicherung kleiner Unternehmer nachhaltig verbessert werden?
In Niedersachsen gab es laut statistischem Unternehmensregister, das durch den Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen gepflegt wird, im Jahr 2009 rund 301 000 Unternehmen und rund 364 000 Selbstständige. 99,4 % der Unternehmen zählen zu den kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Auf sie entfallen rund 72 % der Beschäftigten. Deshalb gelten die kleinen und mittleren Unternehmen als strukturbestimmend in Niedersachsen. Rund 274 000 Unternehmen bzw. 90 % aller niedersächsischen Unternehmen haben weniger als zehn sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und gelten damit als Kleinstunternehmen.
Die wirtschaftliche Lage der niedersächsischen Unternehmen stellt sich bereits seit Längerem ausgesprochen positiv dar. Das niedersächsische Bruttoinlandsprodukt ist allein im ersten Halbjahr 2011 gegenüber dem Vorjahr um 3,3 % gestiegen.
Der Aufschwung ist in allen Branchen spürbar, besonders jedoch im Baugewerbe und im verarbeitenden Gewerbe. Die positive wirtschaftliche Lage umfasst auch die kleinen und mittleren Unternehmen. So vermeldet auch das kleinbetrieblich strukturierte Handwerk Umsatzzuwächse von rund 4 % gegenüber dem Vorjahr.
Laut aktueller Herbstumfrage des Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertages stufen über 90 % der Unternehmen ihre aktuelle Geschäftslage als gut oder zumindest befriedigend ein. Auf diesem Niveau bewegt sich die niedersächsische Wirtschaft seit rund einem Jahr. Lediglich 8 % sprechen im dritten Quartal von einer schlechten Situation.
Belastbare Daten zur sozialen Absicherung von Selbstständigen in Niedersachsen gibt es nicht. Hilfsweise kann man sich dieser Fragestellung durch Daten des Unternehmensregisters nähern, da das Unternehmensregister auch Daten zur Anzahl der Beschäftigten und zum Umsatz enthält. Umsatzsteuerdaten lassen wiederum grobe Schlüsse auf das Erwerbseinkommen von Selbstständigen zu.
In Niedersachsen gab es im Jahr 2009 - aktuellere Daten liegen nicht vor - rund 144 000 Unternehmen mit einem oder mehreren Inhabern, aber ohne sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Bei diesen Unternehmen lag der durchschnittliche Jahresumsatz bei rund 194 000 Euro. Bei den sogenannten Solo-Selbstständigen betrug der durchschnittliche Jahresumsatz rund 91 000 Euro.
Ferner gab es rund 92 000 Unternehmen mit bis zu 4 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und einem durchschnittlichen Jahresumsatz von 248 000 Euro sowie 25 000 Unternehmen mit bis zu 8 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und einem durchschnittlichen Jahresumsatz von 746 000 Euro.
Laut Umsatzsteuerstatistik 2009 mit Daten zur Zahl der veranlagten Unternehmen gab es in Niedersachsen rund 265 000 umsatzsteuerpflichtige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 17 500 Euro. Nur diese Unternehmen werden zur Umsatzsteuer veranlagt und sind daher durch die Umsatzsteuerstatistik erfasst. Von diesen Unternehmen erzielten rund 72 000 weniger als 50 000 Euro Jahresumsatz sowie rund 51 000 einen Jahresumsatz von mindestens 50 000 Euro, aber weniger als 100 000 Euro.
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass es auch zahlreiche umsatzsteuerpflichtige Gewerbebetreibende im Nebenerwerb gibt. Hier kombinieren sich Einkommen aus abhängiger Beschäftigung und aus Selbstständigkeit. Häufig gibt es auch Fälle, in denen Selbstständige über ihre Ehepartner/innen sozial abgesichert sind. Isolierte Daten aus der Umsatzsteuerstatistik sind daher nicht geeig