Ich will Ihnen einmal ein anderes Beispiel nennen. Wir sind neulich bei einer Recherche auf eine Bank gestoßen, die solche Oasen nutzt. Wenn man im Ausland auf der Website landet, findet man dort auf Deutsch den Satz: Wenn Sie Probleme haben mit der Haftung bei Firmenkonkursen, bei Scheidungen oder Haftungsfällen, wie in Lebensmittel
skandalen, haben Sie hier im Ausland einen wunderbaren Ort, um diesen Haftungsfragen zu entgehen und Vermögensschäden zu vermeiden. - Das sind die Dinge, die die Menschen hassen, nämlich dass hier zweierlei Rechtsräume geschaffen werden.
- Ja. Man darf sich nicht einerseits hier hinstellen und so tun, als würde man jede Straftat verfolgen, so wie das der Innenminister macht, und andererseits als Finanzminister rechtsfreie Räume schaffen, in denen man legal Steuern hinterziehen kann. Das geht nicht.
(Beifall bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Wie wollen Sie es lösen, Herr Wenzel? - Hans-Werner Schwarz [FDP]: Machen Sie einen Vorschlag!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Wenzel, Sie verdrehen hier die Tatsachen. Ich habe dargelegt, dass, wenn dieses Abkommen besteht, in Zukunft legal Steuern erhoben und legal Steuern abgeführt werden und sich damit kein in Deutschland Steuerpflichtiger in der Schweiz strafbar machen kann, weil über die Abgeltungssteuer seine Steuer an den deutschen Fiskus abgeführt wird.
Dass es andere böse Menschen gibt, die sagen, ich habe auf den Kaimaninseln noch Möglichkeiten, durch die Netze des Gesetzes zu schlüpfen, weiß ich doch. Ich habe mich doch damals nicht unbedingt beliebt gemacht, als ich die CD gekauft habe. Das hat durchaus Ärger gegeben.
Jetzt will ich Ihnen einmal Folgendes sagen: Es ist für den Normalbürger genauso unerträglich, dass einige schottern, d. h. gefährliche Eingriffe in den Schienenverkehr vornehmen, und straffrei bleiben, die anderen aber, die ein ganz normales Ver
Wir werden in einem Rechtsstaat immer erleben, dass einige bestraft werden und andere nicht bestraft werden, weil es immer Strafen gibt, die nicht entdeckt werden. Daraus aber zu folgern, dass es in dem einen Fall richtig und in dem anderen falsch ist, ist kein rechtsstaatliches Verhalten.
Herr Minister, wenn Sie noch bleiben, können wir das Verfahren, glaube ich, abkürzen. Herr Dr. Sohn möchte Ihnen eine Frage stellen. Bitte!
Herr Minister Möllring, da Sie den Vertrag ja ganz gut kennen und es hier um viel Schotter geht, habe ich die Frage: Wenn sich in Zukunft durch einen möglichen Beschluss des deutschen Gesetzgebers die Prozentsätze der Besteuerung von Vermögen deutlich erhöhen, sieht das Abkommen dann vor, dass sich auch die Abführungsverpflichtungen nach diesem Abkommen erhöhen?
Nach diesem Abkommen geht es um Ertragsteuern und nicht um Substanzsteuern. Das wissen Sie doch, Herr Dr. Sohn.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben die Zwischenfrage meines Kollegen Dr. Sohn eben bewusst missverstanden.
Abgeltungssteuer, wonach jemand, der Einkommen aus Vermögen hat, weniger zahlt, als er eigentlich zahlen müsste, jedenfalls wenn er im oberen Einkommenssegment ist, z. B. als Spitzensteuer. Das also ist ein Steuerprivileg.
Nun stellt sich die Frage, ob eine Änderung dieses Steuerprivilegs, wenn sie vom Bundesgesetzgeber beschlossen würde - auf die Idee könnte man ja kommen, denken Sie einmal an einen Regierungswechsel -, auf das Abkommen mit der Schweiz durchschlägt oder ob das Steuerprivileg in dem Schweizer Abkommen für die Zukunft festgeschrieben wird.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selbstverständlich: Wenn die Abgeltungssteuer nach oben oder nach unten verändert wird, würde das auch in der Schweiz angepasst.
Der Antrag soll im Ausschuss für Haushalt und Finanzen weiterbehandelt werden. Ich sehe keinen Widerspruch.
Meine Damen und Herren, wir haben jetzt fast 13.30 Uhr. Ich schlage Ihnen vor, dass wir die Mittagspause um eine halbe Stunde verlängern und um 15 Uhr wieder beginnen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so. Danke.
Die für die Fragestunde geltenden Regelungen unserer Geschäftsordnung setze ich als allgemein bekannt voraus. Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich Sie, sich nach wie vor schriftlich zu Wort zu melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
Welche Auswirkungen hat der vom Deutschen Bundestag am 29. September 2011 beschlossene Bankenrettungsschirm auf Niedersachsen, und welche Vorsorge hat die Landesregierung für die Abwehr daraus resultierender Risiken getroffen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Schöne bei diesem Thema ist: Es wird Anziehungskraft entfalten; die Reihen werden sich füllen.
Ich trage jetzt für unsere Fraktion die Mündliche Anfrage Nr. 1 vor: Welche Auswirkungen hat der vom Deutschen Bundestag am 29. September 2011 beschlossene Bankenrettungsschirm auf Niedersachsen, und welche Vorsorge hat die Landesregierung für die Abwehr daraus resultierender Risiken getroffen?
Der Deutsche Bundestag hat am 29. September 2011 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der geschlossenen Fraktion DIE LINKE einen neuen Bankenrettungsschirm beschlossen. In dem entsprechenden „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus“ (StabMechG) ist verankert, die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) auf ein effektives Kreditvolumen von 440 Milliarden Euro aufzustocken.
Der dabei von der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung zu stellende Gewährleistungsrahmen wird von bisher 123 Milliarden Euro um 88,0459 Milliarden Euro auf mindestens 211,0459 Milliarden Euro erhöht. Dabei soll die EFSF künftig
auch vorsorgliche Maßnahmen ergreifen oder Staatsanleihen gefährdeter Mitgliedstaaten des Euro-Raumes am Primär- und Sekundärmarkt aufkaufen können.
Die Linksfraktion verlangte von der Bundesregierung wegen der drohenden massiven Belastungen der öffentlichen Haushalte und des zu befürchtenden Sozialabbaus eine Garantieerklärung für Löhne, Renten und Sozialleistungen.