Meine Damen und Herren, diese Amnestie galt für alle Steuerflüchtlinge. Sie war kein Sonderrecht für die Schweizer Steuerflüchtlinge.
Schließlich will ich anführen: Wir hatten eine völlig andere Situation in Bezug auf die europäischen Bemühungen, diese Steueroasen auszutrocknen. Davon war damals nicht die Rede. Heute aber werden die europäischen Bemühungen völlig desavouiert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Klein, es ist ja schön, von Ihnen zu hören, dass das Abkommen aus Ihrer Sicht noch viel schlechter war, als ich es mir gedacht habe. Nur, mit einem Abkommen mit der Schweiz erzielen wir bereits eine Akontozahlung in Höhe von 1,7 Milliarden Euro. Sie haben für alle Steuerhinterzieher aber nur 1,4 Milliarden Euro erreicht. Das ist ja dramatisch schlecht und hat nicht den weiteren Weg gewiesen.
Natürlich kann man sich zu Recht - ich habe ja auch gesagt, dass es Punkte gibt, über die man diskutieren muss - über die weiterhin bestehende Anonymität unterhalten. Es ist aber eine Schweizer Bedingung gewesen.
Ich bin gespannt, welche Vorschläge Sie im Ausschuss unterbreiten werden. Die Schweiz ist ein souveräner Staat, der auf seine Bedingungen Wert legt. Ich kann die Schweiz durchaus verstehen, dass sie auf eine Strafverfolgung ihrer Bankmitarbeiter durch deutsche Behörden keinen Wert legt. Das würden wir uns umgekehrt auch verbitten.
Meine Damen und Herren, ich würde gern den nächsten Redner aufrufen, wenn es etwas leiser geworden ist - auch in der letzten Reihe auf der rechten Seite. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die finanzpolitische Situation zwischen der Schweiz und Deutschland wird schon seit vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten diskutiert und ist umstritten. Das wird sich nun ändern; denn das Steuerabkommen mit der Schweiz ist ein Meilenstein in der Zusammenarbeit mit der Schweiz, meine Damen und Herren.
Es ist ein ökonomisches Grundrecht eines jeden Bürgers, selbst zu entscheiden, wo er sein Vermögen anlegt. Es gehört auch zu den Grundrechten, sein Erspartes vor einem Risiko zu schützen. Es gibt ja nicht nur die Motivation der Steuerhinterziehung, sondern es gibt auch die Motivation, sich beispielsweise vor Inflation, vor Geldentwertung oder vor Enteignung zu schützen.
Es gehört aber nicht zu diesem Grundrecht, dabei die Steuer zu umgehen. Das ist und bleibt Unrecht. Mit dem nun verhandelten Steuerabkommen wird dieses Unrecht beseitigt, meine Damen und Herren.
Unser Ziel, Steuergerechtigkeit zu schaffen und den ehrlichen Steuerzahler nicht zu bestrafen, wird mit diesem Abkommen erreicht. Wir schaffen eine wirksame Lösung für die Vergangenheit. Ich weise bei dieser Gelegenheit auf das hin, was Herr Kollege Dr. Siemer über das gesagt hat, was rotgrüne Regierungen in der Vergangenheit gemacht haben. Wir schaffen eine wirksame Lösung für die Vergangenheit. Zwischen 19 und 34 % wird das Gesamtvermögen pauschal versteuert.
Um zu verhindern, dass neues Schwarzgeld in die Schweiz geschafft wird, können die deutschen Steuerbehörden Auskunftsgesuche an die Schweizer Behörden stellen. Für die Zukunft werden wir eine Abgeltungssteuer als Quellensteuer in der gleichen Höhe wie die Abgeltungssteuer hier in Deutschland einführen.
Für uns ist dabei wichtig: Wir werden eine lückenlose Besteuerung haben. Das ist auch der Unterschied gegenüber dem Amnestiegesetz aus dem Jahr 2003. Damals ging es quasi nur um freiwillige Meldungen. Jetzt geht es um eine lückenlose Besteuerung. Niemand wird in der Schweiz Kapital haben dürfen, ohne dass er es versteuert. Es müssen auch keine rechtlich zweifelhaften Steuer-CDs mehr gekauft werden, mit denen die Besteuerung dem Zufallsprinzip unterliegt.
Viele haben am Anfang dieser Verhandlungen nicht damit gerechnet, dass wir mit einem solchen Ergebnis aus ihnen herausgehen können. Wir können heute mit Stolz festhalten: CDU, CSU und FDP haben durch seriöse und solide Arbeit ein gutes Ergebnis erreicht.
Jetzt kommen Sozialdemokraten und Grüne und wollen uns sagen, wie es funktioniert. Das ist in der Tat ein Treppenwitz der Geschichte, wenn man in die Vergangenheit blickt. Wer hat denn 2003 ein völlig unwirksames Amnestiegesetz auf den Weg gebracht? Die Steuersätze waren niedriger, die Freibeträge waren höher, und nur ganz Wenige sind tatsächlich von der Schweiz nach Deutschland zurückgekommen. Es ist eine wirkungslose Maßnahme gewesen. Sie haben damit nichts erreicht. Von daher verbietet es sich meiner Ansicht nach, dass Sie uns bei diesem Thema Nachhilfe geben wollen.
Im Jahr 2009 versuchte es dann der sozialdemokratische Finanzminister und heutige Möchtegernkanzlerkanditat Peer Steinbrück mit nationalistischen Pöbeleien gegenüber unserem Nachbarland Schweiz.
Erst sollte die Peitsche gezückt werden, dann sollte die Kavallerie losgeschickt werden. Auch im Jahr 2009 haben die Sozialdemokraten nicht mehr geschafft, als den Nachbarn zu beschimpfen. Das, meine Damen und Herren, geht an der Sache vorbei.
Wir werden Ihren Antrag auf jeden Fall ablehnen und werden, genauso wie es der Kollege Dr. Siemer gesagt hat, der Landesregierung empfehlen, dem Steuerabkommen zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, bevor ich der Kollegin Helmhold zu ihrer Kurzintervention das Wort gebe, erteile ich Ihnen, Herr Kollege Adler, für den Ausdruck „Ganovenstück“ einen Ordnungsruf.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Sie immer auf 2003 verweisen, kann ich dazu nur sagen: Man kann doch etwas, was schlecht war, nicht durch etwas noch Schlechteres zu heilen versuchen.
(Beifall bei den GRÜNEN - Heinz Rol- fes [CDU]: Nein, es ist nicht schlech- ter! - Dr. Stephan Siemer [CDU]: Was ist denn das für eine Logik? - Weitere Zurufe von der CDU)
Wissen Sie, was mich an dieser Debatte wirklich stört? Ich will das gar nicht finanzpolitisch, sondern eher sozialpolitisch sagen. Ich finde, dies verstößt gegen die Gleichbehandlung aller Bürger. Denn jetzt besteht doch das Problem, dass es „die Blöden“ oder „die Doofen“ gibt.
Der Ehrliche ist der Dumme. Das sind diejenigen, die ganz normal ihre Steuern bezahlen, die auch so wenig Geld haben, dass sie es gar nicht irgendwo anlegen können.
Daneben gibt es die „Mittelblöden“. Das sind diejenigen, die in der Vergangenheit versucht haben, sich zu legalisieren. Sie mussten ja alles angeben und versteuern - übrigens auch aus Angst vor Steuer-CDs.
Und dann gibt es jene, die eben nicht die Dummen sind, die jetzt ganz fein heraus sind, weil sie dreist abgewartet haben und jetzt von diesem Steuerabkommen profitieren, indem sie nur sehr wenig bezahlen und keine Strafverfolgung und überhaupt nichts mehr fürchten müssen.