haben. Mir ist jedenfalls keine sehr zugespitzte Rede von Ihnen in Erinnerung. Man sieht daran: Es kommt nicht unbedingt darauf an, Schlagzeilen zu machen, sondern darauf, dass man kontinuierlich arbeitet. - Das haben Sie getan. Dafür möchte ich mich bei Ihnen im Namen des ganzen Hauses sehr herzlich bedanken.
Ich gratuliere Ihnen zu Ihrer Wahl als Bürgermeister der Stadt Winsen und wünsche Ihnen im neuen Amt sehr viel Erfolg, Gottes Segen und alles Gute im Namen des ganzen Hauses.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde am Ende meiner kurzen Rede sicherlich noch ein Wort zu André Wiese sagen. Lassen Sie mich aber zunächst ein paar Sätze zu dem vorliegenden Gesetzentwurf ausführen.
Es ist in der Tat richtig: Wir reden über Rechtstechnik. Herr Wiese hat es bereits gesagt. Landesgesetze werden jetzt an das Kommunalverfassungsgesetz angepasst. Darüber müssten wir hier eigentlich nicht reden. Aber wenn ich schon die Gelegenheit habe, dann will ich ein paar Punkte anführen, die unser Abstimmungsverhalten erklären.
Erstens fanden wir die Form überflüssig. Wir haben es nicht für nötig erachtet, aus vier Gesetzen eines zu machen. Keiner braucht das. Keiner hat das gewollt.
Der zweite Punkt ist wichtiger, nämlich der Inhalt. Die Änderungen, die in diesem Gesetz stehen, hätten dieses umfangreichen Kraftaktes eigentlich nicht gedurft. Die Diskussion beispielsweise über mehr Bürgerbeteiligung in Kommunen, die Stärkung des kommunalen Ehrenamtes, aber auch Ihr Angriff auf die Gemeindewirtschaft - alle diese inhaltlichen Punkte haben uns dazu geführt, das Gesetz seinerzeit abzulehnen.
Drittens waren wir auch mit der Art und Weise nicht einverstanden, in der Sie das damals mit hohem Tempo durchgepeitscht haben. Sie haben die Einwände der kommunalen Spitzenverbände
ignoriert. Die Vorschläge für mehr Demokratie und auch andere Diskussionsbeiträge wurden nicht aufgenommen. Das waren damals unsere Gründe.
Das Gesetz heute muss, wie gesagt, so sein, um das rechtstechnisch für die Kommunen fortzuführen, damit es zum 1. November losgehen kann. Wir als SPD-Fraktion werden deshalb nicht dagegen stimmen, sondern uns der Stimme enthalten.
Beim Thema Kommunalverfassung müssen wir heute feststellen, dass es nicht erledigt ist. Es bleibt eine Baustelle, Wiedervorlage Anfang 2013.
Jetzt zu dir, lieber André Wiese. Gerade an einem Tag wie heute möchte ich über Parteigrenzen hinweg meine Anerkennung aussprechen. Du warst immer ein sehr sachlicher und kompetenter, aber auch ein sehr sympathischer Kollege, mit dem man auch am Rande des Plenums mal einen netten Plausch halten konnte. Ich denke, wir alle werden dich sehr vermissen. Ich freue mich schon darauf, dich künftig als Kommunalvertreter zu treffen und mit dir über die Innenpolitik dieser Landesregierung zu lästern. Da wird es sicherlich einige Punkte geben.
Auch im Namen der SPD-Fraktion dir alles Gute, viel Erfolg und ein glückliches Händchen. Auf Wiedersehen demnächst!
Herzlichen Dank, Herr Kollege Krogmann. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Kollege Limburg. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich auch persönlich bei allen Fraktionen für die Zeichen der Anteilnahme und die Gesten in diesem Plenum anlässlich des Todes von Herrn Coenen, aber eben auch des Todes von Herrn Briese bedanken. Das tat sehr gut.
Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich, wie schon gesagt wurde, um logische Folgeänderungen zur Änderung des Kommunalverfassungsrechts im letzten Jahr. Auch meine Fraktion hat das neue Kommunalverfassungsrecht abgelehnt.
Herr Briese und ich haben Ihnen das im vergangenen Jahr mehrfach erläutert. Ich möchte die Gründe noch einmal kurz erwähnen.
Sie blockieren weiterhin mehr direkte Demokratie und mehr direkte Bürgerbeteiligung vor Ort. Die Stärkung des Ehrenamtes greift viel zu kurz. Vor allem beschneiden Sie im Bereich des Gemeindewirtschaftsrechtes - insbesondere im Abfallrecht - die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Kommunen ganz erheblich. Deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf abgelehnt.
Da wir Grüne aber immer für logische Gesetzgebung sind, können wir dieses Folgegesetz nicht komplett ablehnen. Wir können ihm nicht zustimmen und werden uns deshalb enthalten.
Danke schön, Herr Limburg. - Für die FDP-Fraktion spricht zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Kollege Oetjen. Bitte!
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich nur deshalb kurz zu Wort gemeldet, weil ich die Legendenbildung vermeiden möchte, dass wir das Kommunalverfassungsgesetz - darüber stimmen wir heute nicht ab, sondern wir reden nur über die Anpassung des Landesrechts an das neue NKomVG - durchgepeitscht hätten und überhaupt nichts Neues eingeflossen sei.
Gerade hat der Kollege Limburg noch einmal gesagt, wir hätten überhaupt keine Anregungen von außen aufgenommen. Aber das Beispiel, das Sie, aber auch der Kollege Krogmann angebracht haben, nämlich mehr Demokratie und mehr Bürgerbeteiligung, ist ein Punkt, den wir in dem Gesetz verbessert haben. Denn wir haben die Rechtssystematik für Bürgerentscheide an das Kommunalwahlrecht angepasst. Das heißt, es müssen jetzt Benachrichtigungen an die Bürger geschickt und so viele Wahllokale wie bei der Kommunalwahl eingerichtet werden etc. pp.
Das sind Beispiele für Veränderungen, die damit einhergegangen sind. Das wollte ich an dieser Stelle sagen, um zu vermeiden, dass es zu Legendenbildung kommt.
Wir machen eine logische Gesetzgebung. Deswegen bitte ich Sie alle, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Auch im Namen der FDP-Fraktion bedanke ich mich beim Kollegen André Wiese für die stets kollegiale, angenehme und menschlich freundliche Zusammenarbeit. Dir in der Zukunft alles Gute in Winsen!
Herzlichen Dank. - Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Beratung.
Artikel 1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will zustimmen? - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 2. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Die Gegenprobe! - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 4. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Also ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 5. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Bei Stimmenthaltungen ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 18. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses ist gefolgt.
Artikel 20. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses ist gefolgt.
Artikel 21. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Die Gegenprobe! - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Damit ist das angenommen.
Artikel 22/1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 28. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will zustimmen? - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses ist gefolgt.