Hier ging es um einen 300 m² großen Laden, dem ein Urteil ins Haus flatterte, weil der Begriff „täglicher Kleinbedarf“ nicht definiert war. - Ich verstehe allerdings nicht, dass der tägliche Kleinbedarf kein Problem bei der Überwachung gewesen sein soll, sich kleine Mengen jetzt aber plötzlich als Problem erweisen sollten. Das ist doch Unsinn.
In dieser Entscheidung für den 300 m² großen Laden hieß es, Topfpflanzen und Schnittblumen seien Pflanzen, die man im Haus aufbewahrt. - Aber was ist das denn für eine Definition? Danach ist ein Kaktus eine Topfblume, ein Stiefmütterchen, das ich auf ein Grab pflanzen möchte, aber nicht, weshalb es nicht mehr gehandelt werden darf. - Hier hat sich echter Handlungsbedarf ergeben, um den Läden wieder Sicherheit zu geben, was ver
Zur Größe hat sich Frau Kollegin König geäußert. Eine Definition über die Größe herbeizuführen - z. B. ein Laden mit 800 m² Fläche -, ist schlicht und ergreifend nicht möglich, insbesondere wenn man berücksichtigt, wie Pflanzen aufbewahrt werden. Gerade Sie als Gärtner wissen doch, dass Pflanzen unterschiedlich groß sind.
Deshalb ist es erforderlich, die übliche Praxis zu erhalten, indem das Gesetz in der vorliegenden Weise geändert wird.
Meine Damen und Herren, die für mich im Moment erkennbar letzte Wortmeldung stammt von Frau Ministerin Özkan. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahr 2007 hat der Niedersächsische Landtag das Ladenöffnungsgesetz beschlossen. Das Gesetz stellt, wie wir sowohl in den Ausschussberatungen als auch in den Gesprächen mit Betroffenen gemeinsam festgestellt haben, einen ausgewogenen Kompromiss dar zwischen dem Sonn- und Feiertagsschutz sowie dem Arbeitnehmerschutz auf der einen Seite und den Bedürfnissen des Handels und der Verbraucher auf der anderen Seite. Dies hat auch die Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes im Jahr 2010 ergeben.
Für einzelne Bestimmungen - das ist das Entscheidende, Herr Schwarz - hatten die Kommunen seinerzeit um eine Konkretisierung und Klarstellung gebeten, weil diese zum einen in der Praxis sehr unterschiedlich gehandhabt wurden und weil zum anderen die Gerichtsentscheidungen, die in Niedersachsen ergangen sind, diese Konkretisierung erforderlich machten. Nur aus diesen Gründen wurde diese Gesetzesänderung betrieben. Herr Schwarz, ich verstehe Ihre Polemik nicht und auch nicht, wie Sie die Verantwortlichkeiten und die Zusammenarbeit im Ministerium sehen. Ich nehme die Verantwortung sehr ernst. Das gilt auch für meine Mitarbeiter.
Die Konkretisierung wurde durch den angesprochenen Erlass erreicht. Damit ist keine neue Rechtslage geschaffen worden, sondern es kam zu der Klarstellung, dass Gartencenter von der Regelung zur dreistündigen Öffnung an Sonn- und Feiertagen keinen Gebrauch machen können. Darum haben uns die Kommunen explizit gebeten. Dies war, wie uns in den Gesprächen klargemacht worden ist, anscheinend jahrzehntelang geübte Praxis in Niedersachsen; das ist anscheinend vor Ort praktiziert und geduldet worden. Wir brauchen also in der Frage der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen eine Lösung, die die unterschiedlichsten Interessenlagen zwischen dem Sonntagsschutz, dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Wettbewerbsfähigkeit des niedersächsischen Handels weitgehend miteinander in Einklang bringt. Das war unsere Aufgabe, und das war die Herausforderung, auch in den Beratungen.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird nun auch den Gartencentern die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen des Ladenöffnungsgesetzes, das wir eben nicht weiter aufweichen, Blumen und Pflanzen in kleinen Mengen zu verkaufen. Ich denke, das ist der richtige Schritt.
Meine Damen und Herren, es hat sich noch einmal der Kollege Schwarz von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Er hat noch anderthalb Minuten. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, was ich gesagt habe, war keine Polemik, sondern eine ganz simple Feststellung. Wenn Ihre Aussage zutrifft, wie der Vorlauf gewesen sein soll, dann hätte es doch möglich sein müssen, einen Gesetzentwurf zur Änderung eines Ladenschlussgesetzes in den Landtag einzubringen, um die Rechtssicherheit herzustellen, die Sie eingefordert haben. Das haben Sie aber nicht getan, sondern Sie haben im Mai dieses Jahres lediglich einen Erlass auf den Weg gebracht. Damit haben Sie dazu beigetragen, dass unzählige Geschäfte in Niedersachsen, die bisher in der Tat seit Jahrzehnten am Sonntagvormittag öffnen
konnten, das über Nacht nicht mehr konnten. Damit haben Sie ihnen erhebliche Probleme beschert: Umsatzeinbrüche, Entlassungen von Beschäftigten und vieles mehr.
Anders, als das beispielsweise die Kollegen der Linken dargestellt haben, nehme ich Gartencenter am Sonntag zum Teil als richtige Publikumsmagneten wahr. Die Leute gehen da nicht nur hin, um einzukaufen, sondern auch - da muss man sich nichts vormachen -, um lediglich Sightseeing zu machen; den eigentlichen Einkauf tätigen sie dann später.
Das alles ist kaputt gemacht worden. Aber es sind nicht Sie gewesen, Frau Ministerin, sondern es sind die Koalitionsfraktionen gewesen, die zur Schadensbegrenzung im August einen Gesetzentwurf eingebracht haben, den wir, weil wir das, was darin steht, inhaltlich teilen, nach der Gesetzesberatung mit leichten Korrekturen heute gemeinsam zur Abstimmung stellen. Das war der Werdegang. Fangen Sie daher nicht mit solchen Legendenbildungen an!
Artikel 1. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/4078 vor. Wer möchte ihm zustimmen? - Wer lehnt ihn ab? - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Damit kommen wir zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt ihr zu? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Artikel 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist mit Mehrheit so beschlossen worden.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer stimmt nicht zu? - Wer enthält sich? - Damit ist die Gesetzesänderung so beschlossen.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben 2377, 2508 und 2517 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist so einstimmig beschlossen.
Abschließende Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabege- setz) - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 16/3636 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 16/4057 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/4075
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! So viel Engagement der Fraktionen der CDU und der FDP wie beim Ladenöffnungsgesetz hätte ich mir auch beim Tariftreuegesetz gewünscht.
Ich möchte mit dem Bild von vorhin sagen: Die Diskussion war wahrlich keine Sternstunde. Es war vielmehr eine Mondfinsternis, die wir da mit Ihnen erlebt haben. Der Gesetzentwurf ist im Ausschuss mit nur wenigen Sätzen beraten worden. Unser Antrag, eine Anhörung durchzuführen, ist abgelehnt worden, ebenso wie der Gesetzentwurf als solcher.
Ich möchte nun etwas zu einigen Punkten sagen, die in der Beratung erwähnt worden sind. Dort kam z. B. der Hinweis auf die Kernarbeitsnormen. Dazu wurde ausgeführt, es sei völlig überflüssig, sie in die Bewertung aufzunehmen.
Darüber hinaus wurde gesagt - das zeigt, was für eine Diskussion im Ausschuss geführt wurde -, viele Dinge seien völlig unnötig. Unnötig sei es z. B., in dem Gesetzentwurf die Gleichstellung von Frauen und Männern zu regeln. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde, wer die Gleichstellung von Frauen und Männern dort nicht regelt, der hat die Chance vertan, endlich etwas für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu tun.
Dabei gab es ein klares Signal. Es gab viele Gespräche mit Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften, die eindeutig signalisiert haben: Wir brauchen eine entsprechende Regelung. Wir brauchen ein solches Tariftreuegesetz. - Ich möchte Ihnen sagen, warum:
Die Zunahme der prekären Beschäftigung in Niedersachsen, der zunehmende Grad an Niedriglöhnen bei Minijobs und Leiharbeit und die immer weiter gehenden Befristungen machen deutlich, dass wir zumindest dort, wo die öffentliche Hand Einfluss nehmen kann, dort, wo wir die Aufträge vergeben, eingreifen müssen.
Des Weiteren geht es um die Unternehmungen, die Unternehmer und die Handwerksbetriebe, die wir in unseren Regionen haben. Um ihnen eine Wettbewerbschance zu eröffnen, brauchen wir auf dem Markt Bedingungen, die für alle gelten. Mit Wettbewerbsverzerrungen durch zu geringe Löhne muss bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Schluss sein. Der Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden, meine Damen und Herren.