Protocol of the Session on October 12, 2011

mehr und nicht weniger, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Trotzdem machen wir hier - das war teilweise auch in den Fachberatungen so - wieder das ganze Paket des Ladenschlussgesetzes auf, das ohnehin kompliziert genug war.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Die meisten von uns - Herr Humke hat darauf hingewiesen - haben Briefe bekommen wie folgenden Brief von einem Gartengeschäft, den ich nur einmal auszugsweise zitieren will:

„In Niedersachsen ist die üblich dreistündige Sonntagsöffnungszeit im Blumeneinzelhandel durch Veranlassung des MS untersagt worden. Damit wird nicht nur eine der wenigen traditionell akzeptierten Sonntagsöffnungszeiten unterbunden; damit wird auch vielen Einzelhändlern ihre Kalkulationsgrundlage für das laufende Wirtschaftsjahr mindestens in der Verkaufssaison zerstört. Gleichzeitig haben wir Probleme, wenn wir an der Grenze zu anderen Bundesländern liegen.“

Siehe Nordrhein-Westfalen, siehe Sachsen-Anhalt, siehe Bremen, um nur einmal drei zu benennen.

Das war die Ausgangslage. Deshalb haben wir als SPD gesagt: Wir tragen eine Korrektur erstens mit, wenn dabei die verfassungsrechtlichen Grundlagen eingehalten werden, und zweitens, wenn klar definiert wird, dass es sich um Blumen und Pflanzen handelt.

Im Gesetzgebungsverfahren haben wir noch den Begriff „kleine Mengen“ eingeführt. Wir wissen sehr wohl, dass das ein unbestimmter Rechtsbegriff ist. Es ist aber ein unbestimmter Rechtsbegriff, der aus dem bestehenden Gesetz kommt. Meines Erachtens ist es ganz wichtig, sich bei dieser Veränderung auf Gesetzesbegriffe zu berufen, die bereits Gegenstand des jetzigen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten sind. An dieser Stelle hat auch der GBD darauf hingewiesen, dass dann die Rechtssicherheit etwas größer wird. Ein Teil Rechtsunsicherheit ist weiter damit verbunden; das weiß jeder. Es ging aber darum, möglichst einheitliche Grundlagen zu finden.

Es ging auch darum - das sage ich für uns auch; deshalb die Verabschiedung heute hier im Parlament -, diesen Geschäften nicht das gesamte Weihnachts- und Adventsgeschäft kaputtzumachen. Das brauchen die Unternehmen nämlich, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei der FDP)

Die Probleme an den Grenzen zu den Nachbarländern habe ich schon angesprochen. Ich will deutlich darauf hinweisen, dass eine Ausweitung auch in die Kur-, Erholungs- und Wallfahrtsorte stattgefunden hatte. Selbst das ist im Sinne des jetzigen Gesetzes folgerichtig. Dort sind Öffnungszeiten von acht Stunden am Tag mit Ausnahme der stillen Tage möglich. Im Umkehrverhältnis ist es überhaupt nicht zu erklären, warum die meisten tourismusorientierten Geschäfte dort geöffnet dürfen, die Blumenläden aber nicht. Sie haben genauso diesen Wunsch an uns herangetragen und gesagt: Wir möchten eine Gleichstellung.

Ich kann mich gut an die Auseinandersetzung um die Ladenöffnungszeiten gerade in unseren Hauptfremdenverkehrsorten erinnern und weiß noch genau, wie schwer wir uns da getan haben. Schauen wir uns einmal die Situation auf der einen Seite im Westharz mit den Begrenzungen und auf der anderen Seite im Ostharz mit den fast völligen Freiheiten an! Das ist eine Wettbewerbsverzerrung zulasten des Tourismus im Westharz, der in unserem Verantwortungsbereich liegt. Man kann auch andere Ferienregionen dieses Landes nehmen.

Insofern macht es schon ganz viel Sinn, dass an dieser Stelle für dieses Sortiment eine Gleichstellung erfolgt. Genau dem tragen wir Rechnung.

Herr Nacke, Sie haben gesagt: Wir machen das, weil man hier mit dem normalen Menschenverstand arbeitet. - Ich will Sie nur auf Folgendes hinweisen: Wir machen das und wir müssen uns damit beschäftigen, weil die Sozialministerin offensichtlich eine völlig neue Sportart entwickelt hat. Sie nimmt sich nämlich immer mit großer Inbrunst Themen vor, die in Niedersachsen zuvor nie ein Thema waren und auch nie ein Problem dargestellt haben. Sie hat das gemacht, als sie mit ihrer Kruzifix-Debatte angefangen hat. Sie hat das gemacht, als sie es mit der Mediencharta weitergeführt hat. Und sie macht es jetzt beim Ladenschlussgesetz.

Frau Özkan, ich würde einfach Folgendes vorschlagen: Konzentrieren Sie sich auf die Aufgabenfelder, wo es wirklich knallt und brennt. Das ist Behindertenhilfe, das ist Inklusion, das ist Gleich

berechtigung, das ist Pflege. Wenn Sie das mit der gleichen Akribie anpacken würden, kämen wir sozialpolitisch weiter und müssten uns nicht im Sozialausschuss mit solchen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für uns beschäftigen.

Diese Gesetzesvorlage und damit diese Gesetzesberatung waren völlig überflüssig und sind uns vom Ministerium aufgedrückt worden - wie ich erkennen kann, offensichtlich nicht nur den Oppositionsparteien, sondern auch den Koalitionsparteien. Da ist ein anderer Umgang mit dem Parlament durchaus sinnvoll, finde ich. Dann haben wir Zeit für die richtigen Themen.

Vielen Dank.

(Starker Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, zu einer Kurzintervention hat sich die Kollegin Helmhold von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeldet. Bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Uwe Schwarz, ich kann ja nachvollziehen - das tun wir ja auch -, dass die Gartencenter Blumen und floristischen Bedarf auch drei Stunden sonntags verkaufen dürfen. Das haben sie auch gefordert. Diese Briefe haben wir bekommen. Der Landesverband Gartenbau beispielsweise sagt, die Umsetzung führe zu Wettbewerbszerrungen im Hinblick auf die angrenzenden Bundesländer. Wenn man darauf eingeht, hat man ja schon Probleme mit dem Verfassungsgericht, das sagt, das Verkaufsinteresse an Sonntagen zählt eigentlich nicht.

Dann sagen sie, Blumen und Pflanzen sind Geschenke oder Mitbringsel und Waren des täglichen Kleinbedarfs, und eine Flächenbegrenzung macht keinen Sinn. - Das kann ich alles nachvollziehen. Die wollten also sonntags drei Stunden öffnen dürfen.

Warum aber jetzt noch die 40 Sonntagsöffnungen in den Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten hinzukommen, kann ich wirklich nicht nachvollziehen. Erstens wollten die das nicht - das ist erst im Verfahren eingebaut worden -, und zweitens: Als die Ausflugsorte in die erweiterte Sonntagsöffnung aufgenommen wurden, hieß es in der Gesetzesbegründung, dass man seinen touristischen Bedarf decken können soll. Aber Blumen und Pflanzen

zählen doch nicht zum touristischen Bedarf! Ich fahre doch nicht irgendwohin in den Urlaub, um dort Blumen und Pflanzen zu kaufen. Ich nehme vielleicht irgendwelche anderen Sachen mit. - Diese Begründung finde ich wirklich einigermaßen hanebüchen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Schwarz, möchten Sie erwidern? - Nein. Dann erteile ich jetzt Herrn Nacke das Wort. Sie haben noch 2:18 Minuten.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gerne noch auf einige Punkte eingehen, die hier angesprochen worden sind.

Herr Kollege Humke, ich finde es etwas schade, dass Sie hier bis zu einem gewissen Grade mit Allgemeinplätzen und Pauschalvorwürfen argumentieren. Lassen Sie uns doch präzise und auf die Sache bezogen argumentieren.

Sie haben das sehr gut beschrieben, da Sie ja vom Fach sind. Im Ammerland leben 4 000 Menschen von der Arbeit in den Baumschulen. Herr Humke, Sie kennen die Region. Sie haben genau beschrieben, wie man eine Pflanze pflegen muss. Man muss die Wurzeln nass halten, teilweise muss man mit einem Kühlhaus arbeiten. Genau das kann der Kunde nicht. Ein Gartenbaubetrieb kann eine Pflanze unterhalten und lagern, der Kunde kann das aber nicht, wenn er sie sonntags braucht.

In diesem Segment geht es auch nicht - weil das Wort gefallen ist - um ein Shoppingvergnügen. Nein, es geht darum, den Bedarf an Pflanzen zu decken. Wer keine Pflanze braucht, sondern sich an einer Pflanze erfreuen möchte, der geht doch nicht in einen Blumenladen, sondern in einen Park oder botanischen Garten. - An dieser Stelle möchte ich übrigens den Park der Gärten in Bad Zwischenahn auf dem Gelände der früheren Landesgartenschau empfehlen. Das ist einer der schönsten Gärten der Welt.

(Zustimmung bei der CDU)

Es geht auch nicht darum, prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu fördern. In diesem Segment ist das unmöglich. Wer nämlich sonntags in den Laden geht, der erwartet natürlich, dass dort eine Fachkraft ist, die ihm einen Blumenstrauß binden

kann, und zwar in genau derselben Qualität, in der das auch in der Woche passiert. Das heißt, prekäre Beschäftigungsverhältnisse sind in diesem Segment schlechterdings nicht möglich.

(Zustimmung bei der CDU)

Ein letzter Satz zu den Ausflugsorten: Über diesen Punkt mussten wir sprechen, Frau Helmhold, weil die Läden in den Ausflugsorten nach geübter Praxis ebenso wie die Nachbarläden sonntags für acht Stunden öffnen. Das ist derzeit Fakt. Würden wir das Gesetz an dieser Stelle nicht ändern, dürften die Blumenläden zukünftig sonntags nur drei Stunden lang ihr vollständiges Sortiment verkaufen - also nur Blumen und Pflanzen, das ist die Einschränkung - und müssten sich für die anderen fünf Stunden auf den täglichen Kleinbedarf umorientieren. Das ist aber nicht praktikabel. Deshalb ist es richtig, den Blumenläden in den Ausflugsorten, wie bislang fortlaufend praktiziert, ebenso wie den benachbarten anderen Läden die Möglichkeit zu geben, acht Stunden zu öffnen und ihr Sortiment an Blumen und Pflanzen zu verkaufen.

Im Übrigen gibt es durchaus Ausflugsgegenden, in die die Menschen ausdrücklich kommen, um sich an Pflanzen zu erfreuen und diese dann auch zu kaufen. Kommen Sie bitte ins Ammerland. Bei uns passiert das jeden Tag. Die Leute kaufen Rhododendren und bringen sie in die ganze Welt hinaus.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, zu einer Kurzintervention auf Herrn Nacke hat sich Herr Kollege Humke gemeldet. Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Nacke, es geht tatsächlich darum zu klären, ob die Notwendigkeit besteht, auch an Sonntagen den Verkauf von Pflanzen zu ermöglichen - oder ob dies nicht auch eher erledigt werden könnte -, und darum, ob nicht auch ohne dieses Gesetz die Möglichkeit bestanden hätte, dass kleine Blumenläden sonntags z. B. Schnittblumen, einen Übertopf oder eine kleine Pflanze verkaufen dürfen. Der GBD hat uns gesagt, das wäre weiterhin möglich gewesen, und aus diesem Grunde wäre eine Gesetzesänderung nicht notwendig gewesen.

Durch die Ausweitung der Regelung auf Pflanzen und durch die Unbestimmtheit der Begriffe - was

sind z. B. kleine Mengen? -, wird es zu einer massiven Ausweitung in diesem Segment kommen. Ich bin der festen Überzeugung, auch aus fachlicher Sicht - ich habe diese Ausbildung tatsächlich gemacht; Uwe Schwarz, das können Sie in meinem Lebenslauf nachlesen -, dass z. B. die Lagerung von Pflanzen mit und ohne Ballen, mit oder ohne Container, von Samstag auf Sonntag möglich ist, sodass es also auch möglich wäre, sie am Freitag oder Samstag für den Sonntag einzukaufen.

Wir halten diese Gesetzesänderung, auch aus dieser Sichtweise heraus, wirklich nicht für notwendig.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN - Unruhe)

Meine Damen und Herren, hier wird eine sehr intensive Fachdiskussion geführt. Gleichwohl bitte ich die Kolleginnen und Kollegen, die Gespräche mit den Nachbarn einzustellen, damit Herr Nacke jetzt erwidern kann und Sie hören, was er dazu meint. - Bitte schön, Herr Nacke!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will gerne auf das eingehen, was der Kollege Humke gerade angesprochen hat.

Es ist doch unbestritten, dass es an dieser Stelle ein Problem gab - das, Herr Kollege Schwarz, übrigens nicht aufgrund eines Erlasses des Ministeriums entstanden ist, sondern durch die Rechtsprechung, die wir dazu aufnehmen mussten und die uns letzten Endes erst zu der verfassungsrechtlichen Frage geführt hat.

Hier ging es um einen 300 m² großen Laden, dem ein Urteil ins Haus flatterte, weil der Begriff „täglicher Kleinbedarf“ nicht definiert war. - Ich verstehe allerdings nicht, dass der tägliche Kleinbedarf kein Problem bei der Überwachung gewesen sein soll, sich kleine Mengen jetzt aber plötzlich als Problem erweisen sollten. Das ist doch Unsinn.