Wir hätten schon weiter sein können, wenn die Regierungskoalition aus CDU und FDP unsere Forderungen damals aufgenommen hätte. Die Zahl der Studierenden, die auf einen Wohnheimplatz warten, hätte bedeutend geringer sein können. Diesen Vorwurf muss sich die Regierungskoalition gefallen lassen.
Immerhin hatte unser Antrag - das soll auch gesagt werden - die Aufstockung der Finanzhilfe für die Studentenwerke seit 2009 um 500 000 Euro jährlich zur Folge. Das ist der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein. Deshalb war für uns klar: Das Thema muss auf der Tagesordnung bleiben.
30 % Aufwuchs an Studienplätzen und darüber hinaus veränderte Anforderungen an die Studentenwerke erfordern eine Überprüfung des Finanzbedarfs, wie sie in der Finanzhilfevereinbarung vorgesehen ist.
Überdies besteht bei vielen der Studentenwohnheime aus den 60er- und 70er- und auch aus den 80er-Jahren ein Sanierungsstau.
Notwendig und gewollt ist auch eine Internationalisierung der Studierendenschaft. Die ausländischen Studenten haben allerdings besondere Probleme, auf den privaten Wohnungsmarkt zu kommen. Sie sind vielfach auf die Studentenwohnheime angewiesen - aus finanziellen Gründen und auch, weil sie dort diskriminierungsfrei einen Wohnplatz finden können.
den Anforderungen Schritt halten. Außerdem ist es mit der Planung des Abiturs nach Klasse 12 schon länger bekannt, dass es zu einem Ansturm auf die Wohnheimplätze kommen würde. Unterstützung bei dem notwendigen Ausbau und der notwendigen Sanierung von Wohnheimen fehlt.
Der Platzmangel an bezahlbaren und auf studentische Bedarfe zugeschnittenen Wohnungen lässt sich nicht von heute auf morgen beheben. Deswegen hätten wir gestern schon beginnen müssen. Unser Antrag nennt Lösungswege, die es zu prüfen lohnt.
Wir begrüßen ausdrücklich die Ankündigung, mit der Frau Ministerin Wanka Unterstützung für die Studentenwerke in Aussicht gestellt hat.
Jeweils 3 Millionen Euro in den kommenden Jahren sollen es sein. Besser spät als nie! Es kommt aber eben doch zu spät, um die angespannte Lage bei den sanierungsbedürftigen Studentenwohnheimen zu lösen. Allein für die dringend notwendigen Sanierungen in Göttingen, Hannover und Braunschweig fehlen über 100 Millionen Euro.
Meine Damen und Herren, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Frau Dr. Heinen-Kljajić das Wort. Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Frau Kollegin Lesemann eben schon ausgeführt hat, stehen unsere Studentenwerke derzeit vor zwei großen Herausforderungen. Erstens müssen sie flexibel und mit kurzfristigen Maßnahmen auf die doppelten Abiturjahrgänge und das Aussetzen der Wehrpflicht reagieren. Zweitens schieben sie einen gewaltigen Sanierungsstau von 85 Millionen Euro vor sich her, der zunehmend den Bestand an Wohnheimplätzen gefährdet.
Nun wäre es aus Sicht der Grünen, ehrlich gesagt, wirtschaftlich wenig sinnvoll, auf eine zeitlich begrenzte Nachfragespitze mit dem Bau neuer Wohnheime zu reagieren. Hier sind kreative Lösungen gefragt. Diese kreativen Lösungen - Sie
werden es vermutlich alle in Ihren jeweiligen Heimatzeitungen gelesen haben - sind häufig durchaus gefunden worden.
Klar ist aber auch, dass wir von Entwarnung weit entfernt sind, auch wenn die Bewerberinnen und Bewerber für das jetzige Wintersemester hoffentlich alle mit bezahlbarem Wohnraum versorgt werden können; denn der erste Ansturm an unseren Hochschulen war - jedenfalls an einigen Hochschulstandorten - offensichtlich weniger groß, als teilweise erwartet wurde. Das heißt: Es wird eine weitere Welle oder mehrere Wellen geben - spätestens dann, wenn in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2013 der doppelte Abiturjahrgang aus den Schulen entlassen wird.
Bei der Suche nach Ersatzlösungen dürfen wir die Studentenwerke nicht im Regen stehen lassen. Die jetzt von der Landesregierung eingesetzten zusätzlichen 3 Millionen Euro in den Jahren 2012 und 2013 sind hier natürlich zweifelsohne hilfreich und auch das richtige Signal.
Das Problem des Sanierungsstaus ist allerdings ein langfristiges. Ohne das Engagement des Landes auch jenseits dieser jetzt eingesetzten Mittel wird dieser Sanierungsstau nicht aufzulösen sein.
Die Übertragung der Grundstücke und Gebäude im Jahr 2008 hat sicherlich dazu beigetragen, die Finanzierung solcher Maßnahmen zu erleichtern, weil man sie bei der Kreditfinanzierung einsetzen kann. Fest steht aber auch: Wenn wir den Studentenwerken keine zusätzlichen Finanzmittel für die Bereiche Sanierung und Modernisierung ermöglichen, wird dieser Sanierungsstau zur Folge haben, dass in Zukunft Wohnheimkapazitäten verlorengehen.
Den Studierenden, die ohnehin steigende Beiträge zu schultern haben, sind weitere Erhöhungen nicht zuzumuten. Deshalb hätten wir es, ehrlich gesagt, begrüßt, wenn der Vorschlag der SPD-Fraktion, Studentenwohnheime in den Förderkatalog des Wohnraumfördergesetzes aufzunehmen, hier eine Mehrheit gefunden hätte. Das wird leider nicht der Fall sein.
Die Studentenwerke werden auch in Zukunft jeden Euro für Baumaßnahmen zusammenkratzen müssen, wenn sie keine Bestandseinbußen hinnehmen wollen - Geld, das bei Versorgungs- und Beratungsangeboten natürlich fehlen wird.
Ein gutes Wohnheimangebot ist im Wettbewerb um die Fachkräfte von morgen ein wichtiger Anreiz. Wir drohen, das zugegebenermaßen hohe
Versorgungsniveau in Niedersachsen im Ländervergleich aufs Spiel zu setzen. Die Aufnahme der Studentenwerke ins Wohnraumfördergesetz wäre hier aus unserer Sicht eine sinnvolle Gegenmaßnahme gewesen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Während SPD und Linke fleißig an den Anträgen gearbeitet haben und darüber nachgedacht haben, wie man hier Hilfeleistungen auf den Weg bringen kann, war unsere Wissenschaftsministerin längst ganz fleißig am Werk und hat dafür gesorgt, dass heute bei den Studentenwerken in Niedersachsen große Freude herrscht.
Die Niedersächsische Landesregierung wird in den Jahren 2012 und 2013 6 Millionen Euro für die Studentenwerke zur Verfügung stellen.
Liebe Frau Ministerin Wanka, Sie haben die Forderungen der Oppositionsparteien im Niedersächsischen Landtag mit Ihren guten und zielführenden Entscheidungen ganz locker überholt.
Lassen Sie mich kurz auf die unterschiedlichen Förderungen zu sprechen kommen, die die Studentenwerke vom Land Niedersachsen bisher bekommen.
Die Studentenwerke erhalten jährlich eine Finanzhilfe in Höhe von 14,5 Millionen Euro. Von 2009 bis 2012 wurde diese Summe zur Planungssicherheit der Studentenwerke durch eine Vereinbarung gesichert, was in den anderen Ländern in dieser Form keineswegs praktiziert wird. Diese Zuschüsse zum laufenden Betrieb der Studentenwerke
Dazu kommt, dass das Land Niedersachsen den Studentenwerken 2008 die von ihnen genutzten Grundstücke im Wert von 20 Millionen Euro unentgeltlich als Eigentum übertragen hat. Mit dieser Vereinbarung entfielen Erbpachtzinsen in Höhe von jährlich 300 000 Euro, die die Studentenwerke seitdem für ihre Arbeit zusätzlich zur Verfügung haben.
Im Jahre 2009 bekamen die Studentenwerke insgesamt 4,2 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket II, um im Hinblick auf den doppelten Abiturjahrgang Sanierungsarbeiten durchführen zu können.
Wir sind stolz darauf, dass Niedersachsen bei den Wohnraumplätzen mit einer Unterbringungsquote von 13,05 % deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 11,64 % liegt.
Meine Damen und Herren, der doppelte Abiturjahrgang hat natürlich auch Auswirkungen auf die Studentenwerke. Genau auf diese besondere Situation hat die Niedersächsische Landesregierung reagiert. Mit den zusätzlichen 6 Millionen Euro in den Jahren 2012 und 2013 erhalten die fünf niedersächsischen Studentenwerke bedarfsorientiert - ausgerichtet an der Zahl der tatsächlich eingeschriebenen Studierenden - eine weitere Förderung, die sie im Sinne der Selbstverantwortung zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur einsetzen können.
Wir stellen fest, dass die Studentenwerke die Wohnheime überwiegend eigenverantwortlich betreiben und daher auch für die Sanierung zuständig sind. Sie sollten Rücklagen bilden, um auch hier entgegenwirken zu können. An der einen oder anderen Stelle gelingt dies, an anderen nicht so gut. Aber ich meine, dass man hier das Land nicht vollständig in die Alleinverantwortung ziehen kann, wie Sie das tun.
Wir begrüßen es sehr, dass mit den Zuschüssen zu den Studentenwerken den Studierenden eine erhebliche Verbesserung durch zusätzliche Angebote und Leistungen zuteil wird. Die Schaffung weiterer Wohnheime halten wir aufgrund der kurzzeitig und stark ansteigenden Studierendenzahlen durch den doppelten Abiturjahrgang für wirtschaftlich nicht vertretbar. Hierzu verweisen wir auch auf die zahlreichen Initiativen, die in den Kommunen bereits angelaufen sind, um Wohnraum für die Studierenden zu schaffen.
Zusammengefasst stelle ich fest, dass Niedersachsen einmal mehr bewiesen hat, wie sehr uns unsere Studierenden am Herzen liegen. Können wir auch nicht alle Wünsche erfüllen, so liegen wir mit den 6 Millionen Euro für die Studentenwerke doch genau richtig.
Meine Damen und Herren, die von mir aufgezeigte Sachlage macht deutlich, dass die Anträge der SPD und der Linken haltlos sind und daher abgelehnt werden müssen.