Protocol of the Session on September 16, 2011

- also der Empfehlung des Ministers -

„haben wir die Schulen beraten, ggf. Anträge auf Budgeterhöhung zu stellen. Erste Anträge auf Budgeterhöhung liegen inzwischen vor und wurden vom Ref. 12 mangels zur Verfügung stehender Mittel abschlägig beschieden, was im Widerspruch zur Aussage des Ministers steht, am Geld solle es nicht scheitern. Es ist zu befürchten, dass mangels ausreichender Mittel viele Schulen spätestens in der zweiten Jahreshälfte ihr Ganztagsangebot nicht werden aufrecht erhalten können.“

Soweit die Landesschulbehörde an das Kultusministerium.

Ich will jetzt noch eine letzte Bemerkung zu Frage 23 machen. In der Antwort auf diese Frage haben Sie gesagt: Na ja, was die Kooperationspartner machen - z. B. Schulvereine -, haben wir nicht zu überprüfen. - In der betreffenden Antwort verweisen Sie auf die alleinige Verantwortung des Kooperationspartners. Ich kann nur sagen: Was für ein perfides Spiel. - Da werden die Schulen mit viel zu knapp ausgestatteten Budgets in eine Situation gebracht, in der sie nach den kostengünstigsten Auswegen suchen, das Kultusministerium aber wäscht seine Hände in Unschuld und tut so, als sei es nicht zuständig. Das Mindeste wäre doch gewesen, den Schulleitungen Hinweise darauf zu geben, wie sie die Schulvereine und die anderen Kooperationspartner hätten informieren müssen, nämlich über den ganz einfachen juristischen Sachverhalt der Abgrenzung eines Arbeitsvertrages von einem Dienstvertrag, von dem ich eingangs gesprochen habe.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN - Björn Försterling [FDP]: Es geht hier doch gar nicht um die Kooperationsverträ- ge!)

Für die FDP-Fraktion erteile ich nun Herrn Försterling das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin schon sehr erstaunt darüber, wie meine Vorredner hier die Weisheit des Sozialversicherungsrechts scheinbar mit Löffeln gefressen haben, als hätten sie von vornherein alles besser gewusst als die entsprechenden Juristen im Kultusministerium. Es ist natürlich jederzeit auf die Abgrenzung zwischen abhängigen Beschäftigungsverhältnissen - - -

(Hans-Henning Adler [LINKE]: Nicht jederzeit! Gerade nicht!)

- Hier steht:

„Bei diesen sogenannten freien Dienstverträgen oder auch freien Mitarbeiterverhältnissen soll es sich nicht um ein abhängiges Arbeitsverhältnis handeln, bei dem maßgeblich auf die persönliche Abhängigkeit des zur Dienstleistung Verpflichteten zu seinem Arbeitgeber abzustellen wäre. Vielmehr zeichnet sich das für diesen Einsatz vorgesehene freie Mitarbeiterverhältnis dadurch aus, dass der Gegenstand der Tätigkeit und der Arbeitsauftrag konkret im Vertrag anzugeben sind, darüber hinaus aber ein Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht besteht.“

Hier ist also von Anfang an darauf hingewiesen worden. Das, was ich gerade vorgelesen habe, steht im Erlass vom 18. September 2002, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Da hilft es dann auch nicht, zu sagen, es seien nur wenige Verträge gewesen. Das führt ja auch nicht dazu, dass Frau Korter einmal sagt: Na ja, klar, auch in Hamburg haben wir zwischenzeitlich einmal ein wenig regiert und die Schulsenatorin gestellt. Da sind aber weniger Honorarverträge als sonst abgeschlossen worden. - Dann hilft es auch nicht, Frau Heiligenstadt, auf Hamburg und die dortige jetzige Situation abzustellen und zu sagen: In Hamburg ist das alles etwas ganz anderes;

denn dort wird ja auf der Basis von Honorarverträgen Nachhilfe angeboten.

Schauen Sie sich bitte einmal den geltenden niedersächsischen Erlass an, in dem es nämlich ganz klar heißt, dass Fördermaßnahmen, in deren Rahmen Unterrichtsinhalte vermittelt werden, nicht auf der Grundlage von Honorarverträgen durchgeführt werden können, sondern ausschließlich auf der Basis von Arbeitsverträgen.

Ich kann Ihnen prophezeien: Auf den SPDSchulsenator in Hamburg wird noch einiges zukommen. Auch er wird sich noch intensiv mit den Verträgen beschäftigen müssen, die er dort trotz der Erkenntnisse in Niedersachsen tagtäglich durch die Schulen abschließen lässt, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Anders als dort sind hier nämlich Grundlagen geschaffen worden, um den Schulen und Schulleitern in Zukunft eine sichere Vertragsgestaltung zu ermöglichen. Das hat der Minister in seiner Antwort zu Recht ausgeführt. Es wurden Budgets zur Verfügung gestellt. Es ist mit der Deutschen Rentenversicherung gesprochen worden. Es ist auch mit der Staatsanwaltschaft darüber gesprochen worden, wie diese Verträge künftig gestaltet werden können und wie zwischen Dienstleistungsverträgen und Arbeitsverträgen sicher abgegrenzt werden kann, sodass jeder einzelne Schulleiter und auch die Bediensteten der Landesschulbehörde rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Man kann also deutlich sagen: Hier ist für die Zukunft alles auf das richtige Gleis gesetzt worden. Den Zug, den Sie 2002 auf das falsche Gleis gesetzt haben, haben wir jetzt entsprechend umgeleitet.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Was meines Erachtens nicht zulässig ist, ist diese Kriminalisierung zuerst der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kultusministeriums. Weil man nämlich nichts mehr hatte, womit man die Landesregierung in der Schulpolitik packen könnte, hat man in einer konzertierten Aktion zum Schuljahresbeginn erst durch die GEW verbreiten lassen, dass gegen drei Mitarbeiter des Ministeriums konkret und nicht mehr gegen unbekannt ermittelt werde. Das musste die GEW später korrigieren.

Gleichzeitig schickt Frau Heiligenstadt eine Pressemitteilung los und kriminalisiert pauschal das gesamte Kultusministerium.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Zu Recht verwahren sich dagegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kultusministeriums. Weil Frau Heiligenstadt aber nicht in der Lage ist, für eigene Fehler gradlinig einzustehen, macht sie Folgendes: Sie kriminalisiert einfach die Ex-Minister und den amtierenden Minister mit pauschalen Vorwürfen.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Das stimmt überhaupt nicht!)

Ich kann Ihnen eines sagen: Es ist das gute Recht der Staatsanwaltschaft in Niedersachsen, solche Dinge aufzuklären. In Niedersachsen gilt aber wie im gesamten Bundesgebiet die Unschuldsvermutung, Frau Heiligenstadt. Die Unschuldsvermutung gilt auch für Ex-Minister und amtierende Minister. Sie haben nicht das Recht, hier Vorverurteilungen vorzunehmen, um damit Ihrer politischen Agitation Vortrieb zu leisten, Frau Heiligenstadt.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben für die Zukunft die Grundlagen dafür gelegt, dass Schulleiterinnen und Schulleiter sichere Verträge abschließen können. Den Zug, den Sie aufs falsche Gleis gesetzt haben, haben wir wieder aufs richtige Gleis gesetzt. Natürlich sind wir wie immer bereit, den Karren, den Sie in den Mist gesetzt haben, auch wieder rauszuziehen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei der CDU - Johanne Modder [SPD]: Sie machen hier gar nichts mehr!)

Meine Damen und Herren, zu einer Kurzintervention hat sich die Kollegin Korter, Bündnis 90/Die Grünen, gemeldet. Bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Försterling, Sie haben ja sehr laut geredet, aber wenig zur Sachaufklärung beigetragen,

(Widerspruch bei der FDP - Zustim- mung von Frauke Heiligenstadt [SPD])

sondern sich lieber in Ablenkungsmanöver geflüchtet und die Opposition pauschal angegriffen. Daher muss ich Folgendes klarstellen:

Erstens. Unter Christa Goetsch wurde in Hamburg die Zahl der gebundenen Ganztagsschulen erhöht. Das heißt: weniger Honorarverträge und bessere Ausstattung der Schulen.

(Ulf Thiele [CDU]: Ablenkungsmanöver!)

Zweitens. Eine Kriminalisierung von Mitarbeitern des Ministeriums oder der Landesschulbehörde hat durch die Opposition nicht stattgefunden,

(Ulf Thiele [CDU]: Hat stattgefunden!)

durch uns ohnehin nicht; denn verantwortlich für Arbeitsverträge in Zehntausenden von Fällen ist die Hausspitze. Das ist jeweils der Minister; es war die Ministerin Heister-Neumann und ist jetzt der Minister Althusmann.

Drittens möchte ich Ihnen noch einmal sagen, wie sich das Ganze auswirkt. Darüber würden Sie ja lieber schweigen; Herr Minister hat ja auch erzählt, die Ganztagsschulen könnten so weitermachen wie bisher. Die Leitungen von Ganztagsschulen, die sich getraut haben, eine Budgeterhöhung zu beantragen, wurden am ersten Ferientag nach Hannover eingeladen. Dort wurde ihnen gedroht: Überlegen Sie sich gut, ob Sie einen Antrag stellen; wenn das Rechnungsprüfungsamt zu Ihnen kommt, bleibt kein Stein auf dem anderen.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Aha!)

Dann haben sich einige lieber doch vorsichtig verhalten, was die Beantragung von Mittelerhöhungen angeht. Wenn Schulen das trotzdem gemacht haben, mussten sie auf Weisung der Landesschulbehörde ihre Budgets ganz stark reduzieren, weil ja keine Mittel da waren.

Ich will Ihnen wirklich einmal lax sagen - man lernt ja inzwischen, wie hier auf Biertischniveau gesprochen wird -: Heute müssen sie damit klarkommen, den Schlamassel ausbaden und die Suppe auslöffeln. Daher können sie zum Teil nur noch halb so viele Ganztagsangebote bezahlen.

Frau Korter!

Herr Minister, Sie haben uns auch hier mit den Aussagen wirklich an der Nase herumgeführt.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Ich sehe, dass Herr Försterling erwidern möchte. Bitte!

(Zuruf von der SPD: Aber nicht so laut!)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zuerst zu Frau Korter Folgendes sagen: Dass man weniger Honorarverträge abgeschlossen hat als vorher, heißt ja nicht, dass man in der Zeit seiner Tätigkeit nicht auch neue Honorarverträge hat abschließen lassen.

(Björn Thümler [CDU]: So ist es!)

Das hätte die grüne Bildungssenatorin in der grünen Weisheit des Sozialversicherungsrechts dann ja verhindern müssen. Das hat sie aber nicht getan, Frau Korter.