Protocol of the Session on July 1, 2008

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Heister-Neumann. Bitte schön, Sie haben das Wort.

(Zuruf von der LINKEN: Erklären Sie auch einmal, wie viele Neubauten wir dann gehabt hätten!)

Es standen mindestens 2 500 Plätze zur Verfügung.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Ich schließe die allgemeine Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Dazu rufe ich jetzt die Einzelberatung auf:

Artikel 1. - Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 16/297. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist er abgelehnt.

Ich rufe die Änderungsempfehlung des Ausschusses auf. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Artikel 2. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Artikel 3. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Damit ist das Gesetz so beschlossen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich rufe die Abstimmung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung auf.

Unter Nr. 2 der Beschlussempfehlung empfiehlt Ihnen der Ausschluss, die Gesetzentwürfe der Fraktion der SPD in der Drucksache 16/44, der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 16/45 und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in der Drucksache 16/56 abzulehnen.

Wer der Beschlussempfehlung folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD ablehnen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. -

Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD abgelehnt.

Wer der Beschlussempfehlung folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ablehnen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Wer der Beschlussempfehlung folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 3 der Beschlussempfehlung.

Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit die in die Beratungen einbezogenen Eingaben 185, 192, 200, 204, 206 und 216 für erledigt erklären möchte, den möchte ich jetzt um das Handzeichen bitten. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/95 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz - Drs. 16/299

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz in der Drucksache 16/299 lautet auf unveränderte Annahme.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung. - Es liegen keine Wortmeldungen vor. - Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer den Gesetzentwurf beschließen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Vorsichtshalber frage ich: Gibt es Gegenstimmen? Dann möge man sich jetzt erheben. - Die sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Auch die sehe ich nicht. Damit ist das Gesetz einstimmig so verabschiedet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/281

Zur Einbringung erteile ich Frau Kollegin Pieper von der CDU-Fraktion das Wort.

Danke schön. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf den Tag genau vor 50 Jahren, am 1. Juli 1958, wurde in der Bundesrepublik Deutschland das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft gesetzt. Ich denke, das ist heute schon ein ehrwürdiges Datum.

(Zustimmung bei der CDU, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes formuliert es seit 1994 mit deutlicheren Worten:

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Diese Vorgabe hat das Land am 1. Juli 1994 durch das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz für den öffentlichen Dienst umgesetzt. Die Zielsetzung ging jedoch über den eigentlichen Regelungsgehalt hinaus. Die gesetzlichen Regelungen konnten und sollten auch Vorbildfunktion für und Ausstrahlung in die Privatwirtschaft, die der Regelungskompetenz des Landes entzogen ist, haben. Ziel im Jahre 1994 war es, „Frauen eine gleichberechtigte Stellung in den öffentlichen Verwaltungen zu verschaffen“. Das NGG von 1994 war ein richtiger Schritt, um den Verfassungsauftrag umzusetzen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Jedoch haben sich im Laufe der Jahre einige Umsetzungsdefizite gezeigt, wie z. B. bei der Erstel

lung von Stufenplänen oder bei der einseitigen Zielsetzung der Abschwächung der Unterrepräsentanz von Frauen. Das bisherige Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz schrieb zur Erreichung dieses Ziels in allen Dienststellen seines Anwendungsbereiches vor, dass bei einem Frauenanteil in der jeweiligen Besoldungs-, Vergütungs- oder Lohngruppe von weniger als 50 % Frauen bei Auswahlentscheidungen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu berücksichtigen waren.

Die Niedersächsische Landesregierung hat in zwei Berichten - der erste Bericht stammt vom Januar 2000, der zweite vom 2. Dezember 2004 - über die Umsetzung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes berichtet. Dabei wurde festgestellt, dass sich der Frauenanteil in den öffentlichen Verwaltungen seit dem Inkrafttreten des Gesetzes deutlich erhöht hat. In den Berichten wird aber auch deutlich, dass die Beteiligung von Frauen nach wie vor stark absinkt, je höher die Besoldungs- oder Vergütungsgruppe ist. Das darf man nicht unerwähnt lassen.

(Zustimmung bei der CDU)