Eine gleichberechtigte Vertretung von Frauen in höheren und Führungspositionen ist bei Weitem nicht erreicht.
Die vorliegende Gesetzesnovelle greift diese Gesetzesdefizite auf. Sie setzt neue Schwerpunkte und erhöht die Wirksamkeit der Instrumente.
Daneben trägt sie durch den Abbau von Standards und Entbürokratisierung zu einer größeren Akzeptanz der gesetzlichen Regelung durch die Dienststellen bei. Während im bisherigen Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz eine klare Zielhierarchie zugunsten des Abbaus der Unterrepräsentanz von Frauen bestand, hat die Novelle die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit als gleichrangiges Ziel in die Zielformulierung aufgenommen.
Sowohl die Regelungen zum Abbau der Unterrepräsentanz als auch zur Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit gelten für Frauen und für Männer.
Mit der Verpflichtung der Dienststellen, im Interesse der Verbesserung der Verwaltungsentscheidungen männliche und weibliche Sichtweisen sowie die Erfahrungen aus einem Leben mit Kindern in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, werden zum ersten Mal ausdrücklich Aspekte des Gender-Mainstreamings in das Gesetz aufgenommen. Damit wird deutlich, dass es bei der Verwirklichung der Gleichstellung um die Erhöhung der Qualität in der Verwaltung geht.
Meine Damen und Herren, nach über 14 Jahren Bestand des Gesetzes ziehen wir die Konsequenzen aus der Praxis. Die bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit wird künftig neben der Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Personalpolitik des öffentlichen Dienstes eine herausragende Rolle spielen. Mit der Novelle des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes wollen wir auch die Vorschriften zur Gleichstellung moderner und effektiver gestalten. Sie sollen und sie müssen auch eine Vorbildfunktion für die Privatwirtschaft im Lande Niedersachsen haben.
Unsere Gesellschaft hat sich in den letzten Jahren erheblich gewandelt. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein gesellschaftliches, wirtschaftliches und politisches Anliegen. Der demografische Wandel fordert die Personalplanung im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft ebenso heraus wie die Politik. Wir müssen uns auf diese Gegebenheiten einstellen. Unser Ziel muss es sein, familienfreundliche Strukturen zu schaffen, um gut ausgebildeten Fachkräften beide Perspektiven bieten zu können.
Teilhabe an der Arbeitswelt, die Berücksichtigung des Lebens in und mit der Familie sowie gute und verlässliche Strukturen sind ein wichtiger Bestandteil für unsere Familien und für den Wirtschaftsstandort Niedersachsen gleichermaßen.
Die CDU-Fraktion will mit der Einbringung des Gleichberechtigungsgesetzes den Mitarbeitern im öffentlichen Dienst noch stärker ihr berufliches Fortkommen ermöglichen, indem bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf verankert wird. Dies ist das Kernziel dieser Gesetzesnovellierung. Niemand soll mehr auf seine Karriere verzichten müssen, weil er oder sie sich die Zeit für die Kinder oder für pflegebedürftige Angehörige nimmt. Nie
mand soll mehr berufliche Nachteile befürchten, dass also er oder sie am Arbeitsplatz den Anschluss verliert, wenn er oder sie sich Elternzeit nehmen möchte.
Niemand soll mehr starren Arbeitszeiten unterliegen, die die Flexibilität des Alltags behindern. Von dieser Regelung müssen sowohl junge Mütter als auch junge Väter gleichermaßen profitieren können.
Meine Damen und Herren, für uns ist es selbstverständlich, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst flexible Arbeitszeitregelungen vorfinden, die es ihnen ermöglichen, weiterhin an den Kontakt-, Fortbildungs- und Vertretungsangeboten teilzunehmen, während sie beispielsweise ihre Elternzeit nehmen. Für uns ist es aber auch selbstverständlich, dass in den Dienststellen, in denen die Männer zu wenig vertreten sind - ich denke z. B. an Kindergärten und an Grundschulen -, ausgewogene Geschlechterverhältnisse angestrebt werden. Daran müssen wir gemeinsam arbeiten.
Neben der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind aber auch noch weitere Schwerpunkte zu setzen, die die Novellierung erforderlich machen. Hierzu ist insbesondere zu nennen, dass die Vorschriften über die gleichberechtigte Beteiligung, das Diskriminierungsverbot und die Regeln zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit gleichermaßen für Frauen und Männer gelten,
dass die Frauenbeauftragten in den Dienststellen des Landes zu Gleichstellungsbeauftragten werden und Ansprechpartnerinnen auch für Männer sind, die beispielsweise Probleme mit der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit haben.
Sie werden für ihre Aufgabe nach einer Fristenregelung eingestellt, wobei eine Mindestentlastung gewährleistet ist -, und dass die Dienststellen in ihren Gleichstellungsplänen - bisher waren es ja Stufenpläne -, die künftig drei Jahre gelten sollen, auch Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf einzuplanen haben. Die Gleichstellungspläne dienen der Bestandsauf
Lassen Sie mich als Letztes erwähnen, dass das Gesetz schlanker wird. Detailregelungen werden abgebaut. Dienststellen mit weniger als 50 Landesbediensteten - das sind ungefähr 120 Landesdienststellen - sind künftig nicht mehr verpflichtet, Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen und Gleichstellungspläne aufzustellen.
Meine Damen und Herren, mit dieser Gesetzesnovelle wollen wir die Vorschriften zur Gleichstellung moderner und effektiver gestalten. Das Land übernimmt hier eine Vorbildrolle, der sich auch die Privatwirtschaft - wie eben schon erwähnt - nicht entziehen kann.
Das Land ermöglicht seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für sich Entscheidungen zu treffen, die sowohl die Familienarbeit als auch die Teilhabe an der Arbeitswelt zum Wohle aller regeln.
in dem wir zu einem guten Ergebnis kommen und indem die Novellierung des Gleichberechtigungsgesetzes realisiert wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Die zentrale Frage bei der Bewertung des vorliegenden Gesetzes lautet allerdings: Trägt es zur Gleichstellung von Frauen und Männern überhaupt bei, oder ist es eher nur eine lästige legislative Pflichtübung?
Wer den Gesetzestext liest, wird feststellen: Hier bewegen wir uns in einem Politikfeld, das von der Landesregierung ambitionslos bearbeitet wird.
Gender-Mainstreaming, Frau Pieper, ist mehr als die Einbeziehung der Sichtweise auf das Leben mit Kindern.
Wenn es um die Verbesserung der Situation der Lebenschancen von Frauen geht, also um wirksame Gleichstellungspolitik, macht die Landesregierung offensichtlich immer eine spezielle Entdeckung, nämlich die Entdeckung der Langsamkeit.
Sie hätten die Zeit nutzen können, um eine ordentliche Fassung vorzulegen. Aber Sie haben sich von der letzten Beratung im Jahre 2006 bis heute nicht einmal die Mühe gemacht, die aktuelle Situation zu erfassen. Die alten Daten, die alten Zahlen sind symptomatisch für eine Politik, die sich nicht die Mühe macht, up to date zu sein.
Sie sind nicht up to date. Sie legen das alte Gesetz vor, das Sie in der letzten Legislatur nicht geschafft haben.
Zur frauenpolitischen Ignoranz Ihrer Politik passt, dass Sie die positiven Ergebnisse des Anhörungsverfahrens nicht aufgegriffen haben. Sie ignorieren die Realität. Sie tun so, als wäre die Gleichberechtigung schon erreicht und als ginge es nur noch um die Beseitigung der Benachteiligung von Frauen und Männern mit Kindern gegenüber Kinderlosen.