Protocol of the Session on May 27, 2011

wird ein mindestens sechsjähriger erfolgreicher Schulbesuch oder ein in Deutschland anerkannter Schul- oder Berufsabschluss sein.

Bei positiver Prognose können auch Jugendliche, die aufgrund ihres Lebensalters die Schule noch nicht beendet haben, bei erfolgreichem Schulbesuch trotz eines noch nicht vorliegenden Abschlusses schon begünstigt werden. Von einem erfolgreichen Schulbesuch kann ausgegangen werden, wenn der Antragsteller die Schule mindestens mit einem Hauptschulabschluss beenden wird. Außerdem muss dem Antragsteller eine positive Zukunftsprognose gegeben werden können. Eine dauerhafte vollständige Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse muss zu erwarten sein. Maßgeblich ist neben einer sozialen und rechtlichen Integration, dass von einer nachhaltigen wirtschaftlichen Integration ausgegangen werden kann; denn es ist auch Ziel der Regelung, dass gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende, die deutsche Bildungseinrichtungen erfolgreich besucht haben, dem hiesigen Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen Deutschlands nachhaltig zu Verfügung stehen werden.

Zu 3: Die Möglichkeiten der Zuwanderung auf den deutschen Arbeitsmarkt sind gesetzlich geregelt. Im Visumverfahren zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu Beschäftigungszwecken wird das Vorliegen der Voraussetzungen des Aufenthaltsgesetzes und der Beschäftigungsverordnung geprüft. Außerdem muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen. Es handelt sich in diesen Fällen um einen Personenkreis, der in der Regel bereits über eine fachliche Qualifikation verfügen muss, um zur Ausübung einer Beschäftigung nach Deutschland einreisen zu können. Das Aufenthaltsgesetz regelt zudem, dass dieser Personenkreis eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs hat. Es wird davon ausgegangen, dass die Integration mit der Eingliederung in den Arbeitsprozess sowohl in wirtschaftlicher als auch in sozialer Hinsicht voranschreitet.

Sofern das Aufenthaltsgesetz langjährig hier lebenden ausreisepflichtigen Personen ein Aufenthaltsrecht vermittelt, wie dies etwa durch die Regelung des § 25 a AufenthG für Jugendliche und Heranwachsende der Fall ist, kommt es entscheidend auf die bereits vorhandenen Integrationsleistungen an. Die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist neben einer sozialen und rechtlichen Integration als Maß der wirtschaftlichen Integration ein

wesentlicher Teilaspekt. Als wirtschaftlich gut integriert können diejenigen gelten, die ihren Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit ohne Anspruch auf öffentliche Leistungen dauerhaft sicherstellen. Erhebliches Gewicht kommt dabei auch der beruflichen Qualifikation zu, aus der Rückschlüsse über die Nachhaltigkeit einer Erwerbstätigkeit gezogen werden können.

Anlage 21

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 23 der Abg. Andrea Schröder-Ehlers und Sigrid Rakow (SPD)

Uran aus Kunstdünger im Trinkwasser - Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung?

In einem aktuellen Bericht des NDR wird dargestellt, wie reaktionsfreudiges radioaktives Uran in das Trinkwasser gelangt: Mittels phosphathaltiger Düngemittel werden demnach etwa 100 g Uran pro Tonne Kunstdünger in landwirtschaftlich genutzten Böden angereichert. Eine Studie, bestätigt durch das Bundesumweltamt, habe gezeigt, dass in Ackerböden eine bis zu siebenfach höhere Urankonzentration im Grundwasser zu finden ist als in Böden, die nicht mit Phosphatdünger behandelt werden. Hinzu komme, dass es in Deutschland weder eine Deklarationspflicht noch Grenzwerte für gefährliches Uran in Düngemittel gebe und laut Experten eine Extrahierung des Schwermetalls aus den Kunstdüngern technisch relativ einfach zu realisieren sei.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse liegen ihr zu dieser Thematik vor, und wie schätzt sie diesbezüglich eine Gefährdung für Mensch und Tier ein?

2. Wie sollen Gesundheitsgefährdungen durch die Aufnahme von radioaktivem und hochgiftigem Uran - insbesondere auch bei Kindern - verhindert werden?

3. Wird die Landesregierung sich auf Bundesebene für einen Grenzwert und eine Deklarationspflicht bezüglich Urankonzentrationen in Düngemitteln einsetzen?

Uran ist ein in der Erdkruste relativ häufig auftretendes Element, wobei die Spannbreite der Urankonzentrationen in unterschiedlichen Gesteinen sehr hoch ist und je nach Gestein bis zu 10 mg/kg (z. B. saure Magmatite) betragen kann.

Auf natürlichem Wege gelangt Uran durch im Boden und Grundwasserleiter stattfindende Lösungsprozesse in das Grundwasser. Als sechs

wertiges Uran bildet es unter oxidierenden Bedingungen gut lösliche Komplexe mit KarbonatAnionen, was seine weite Verbreitung begünstigt. In der Regel ist Uran in Abhängigkeit des mineralogischen Stoffbestandes des jeweiligen Grundwasserleiters in Spuren nachweisbar. So wurden in verschiedenen Fällen in Deutschland Brunnen, die der Trinkwassergewinnung dienen, mit überdurchschnittlichen Urankonzentrationen im Wasser gefunden, welches in der Regel aus den o. g. Gesteinen bzw. speziellen Gesteinsschichten im Untergrund entstammen. Solche geologischen Schichten mit natürlichem Uranvorkommen gibt es vor allem in Süddeutschland, aber auch in sehr begrenztem Umfang in Regionen mit Buntsandsteinvorkommen in Südniedersachsen.

Anthropogen kann Uran u. a. durch die Verwendung von uranhaltigen Phosphatdüngern, die Nutzung von Kernenergie und in besonderen Fällen durch Uranbergbau in Böden eingetragen werden und mit dem Sickerwasser in das Grundwasser gelangen.

Hinsichtlich der gesundheitlichen Wirkungen des Urans ist zwischen radiologischen und chemischtoxischen gesundheitlichen Effekten zu unterschieden. Eine durch Uran verursachte potenzielle Strahlenbelastung wird jedoch im Vergleich zur chemischen Toxizität als gering eingeschätzt.

Ein chemo-toxisch begründeter Grenzwert in Höhe von 10 µg/l Uran liegt mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung von 2011 bislang nur für das Trinkwasser vor (Anlage 2 der Novellierung der Trinkwasserverordnung [Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 21, ausgegeben 11. Mai 2011]). Dieser Grenzwert wurde bei den bisherigen Untersuchungen durch das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) und den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) nicht überschritten.

Die noch bestehenden offenen Fragen und eine abschließende Bewertung für Niedersachsen sollen in einem demnächst anberaumten Fachgespräch der betroffenen Ressorts und Landesfachbehörden erörtert werden.

Bei der Bearbeitung der Frage der Urangehalte der Düngemittel wurde auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Uran in Phosphatdüngemitteln - Uran im Düngemittel-, Bodenschutz- und Wasserrecht“ (Bundestags- drucksache 16/11539 vom 5. Januar 2009) zurückgegriffen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Urangehalte im Oberboden

Vorliegende Daten des beim LBEG geführten Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS) zeigen Urangehalte in Oberböden (0 bis 0,3 m Tiefe) im Bereich von 0,13 mg/kg (Mini- mum) bis 4,47 mg/kg (Maximum). Geogen bedingt, weisen die sandigen Oberböden der vom Pleistozän geprägten niedersächsischen Lockergesteinslandschaften deutlich niedrigere Urankonzentrationen (bis zu 2,07 mg/kg) auf als die Oberböden der Löss- und Festgesteinslandschaften (bis zu 4,47 mg/kg).

Nach länderübergreifenden Auswertungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) aus dem Jahre 2008, in die auch Untersuchungsergebnisse der niedersächsischen Bodendauerbeobachtungsflächen eingeflossen sind, zeigen die Böden in Abhängigkeit vom Ausgangsgestein deutlich unterschiedliche Urangehalte, wobei Saure Magmatite, Metamorphite, Ton- und Carbonatgesteine die höchsten Urangehalte aufweisen (Medianwerte von 2,5 bis 3 mg/kg), mittlere Gehalte werden in Böden aus Sandlössen und Geschiebelehmen (Medianwerte bei 1 bis 1,5 mg/kg) sowie Löss (Medianwerte bei ca. 2 mg/kg) und die niedrigsten Urangehalte mit Medianwerten von ca. 0,5 mg/kg bei Sandböden gemessen.

Urananreicherung in landwirtschaftlich genutzten Oberböden durch P-Düngung

Weitere Untersuchungen der BGR zeigten im Vergleich von Ackerböden mit Forstböden (für die eine P-Düngung ausgeschlossen werden kann) eine Tendenz zu höheren Urangehalten in den Ackerböden (mittlere Anreicherung: 0,15 mg/kg). Diese Hypothese der BGR wird durch Untersuchungen der Jacobs-University in Bremen auf niedersächsischen Dauerbeobachtungsflächen unterstützt. Ob die tendenziell erhöhten Werte landwirtschaftlich genutzter Böden auf die Anwendung von uranhaltigem P-Dünger zurückzuführen sind, kann erst durch weitere Untersuchungen geklärt werden.

Urangehalte im Sickerwasser und Dränwasser

Die Werte für Urangehalte im Sicker- oder Dränwasser von Bodendauerbeobachtungsflächen des LBEG liegen für insgesamt 17 Standorte ab dem

Jahr 2009 vor. An vier dieser Standorte wurden die Untersuchungen von der Jacobs-University Bremen durchgeführt. Neun der Standorte mit Sandböden wiesen mittlere Urankonzentrationen im Sickerwasser zwischen 0,01 und 0,22 µg/l auf, ein Standort auf Geschiebelehm mit 0,63 µg/l, zwei Standorte auf Kalksteinverwitterungsböden durchschnittlich 0,93 µg U/l und vier Standorten (Auensediment, Tonsteinverwitterung, Löss) Urankonzentrationen zwischen 1,32 µg/l und 4,10 µg/l. Mit durchschnittlich 13,47 µg U/l wurden die höchsten Gehalte an einem weiteren Auenstandort im Okertal erreicht. Dieser Standort weist als Folge der bergbaulichen Tätigkeiten im Harz ebenfalls erhöhte Konzentrationen weiterer Schwermetalle auf.

Aufgrund der bislang vorliegenden Daten der Bodendauerbeobachtung in Niedersachsen ist kein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Uran im Sickerwasser und der mineralischen P-Düngung ableitbar. Detaillierte Untersuchungen hierzu sind erforderlich.

Uran im Grundwasser Niedersachsens

Die vorliegenden Daten zu Urangehalten im Grundwasser Niedersachsens basieren auf einer aktuellen NIBIS-Abfrage des LBEG. Im NIBIS stehen 1 846 Uran-Messwerte in Niedersachsen zur Verfügung. Der Großteil dieser Daten (1776 Ergebnisse) wurde mittels ICP-MS-Analytik seit 1985 erhoben. Im Rahmen des Projektes „Natürliche Grundwassercharakteristik Niedersachsens“ wird das Element Uran seit 2005 standardmäßig an Grundwasserproben im Geozentrum Hannover analysiert. Allein in den vergangenen 6 Jahren konnten durch dieses Projekt etwa 700 neue, qualitätsgesicherte Ergebnisse dem Datensatz hinzugefügt werden. Danach liegen 70 Uranwerte unterhalb der Bestimmungsgrenze, 1 699 Uranwerte sind kleiner 2 µg/l, 69 Uranwerte liegen im Bereich von 2 bis 10 µg/l, und nur 8 Uranwerte befinden sich oberhalb des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung von 10 µg/l (4,1 % > 2 µg/l).

Die geographische Verteilung der Werte zeigt, dass die Urankonzentrationen im Süden von Niedersachsen generell erhöht sind. Dies korreliert mit der oberflächennahen Verbreitung von meist marin entstandenen Festgesteinsschichten im niedersächsischen Berg- und Bergvorland. Besonders hohe Gehalte (> 5 µg/l) finden sich vor allem im Grundwasser des Buntsandsteinverbreitungsgebietes, z. B. östlich und nordöstlich von Göttingen, da vor allem die Tonsteinschichten des

Buntsandsteins geogen besonders stark mit Uran angereichert sind.

Erhöhte Werte im Lockergesteinsbereich, z. B. im ländlichen Bereich zwischen Bremen, Oldenburg und Osnabrück, können derzeit keiner Quelle eindeutig zugeordnet werden. Als Ursache für die erhöhten Werte kommen hier geogene Quellen, z. B. nordisches Kristallingestein in eiszeitlichen Ablagerungen, oder anthropogene Einflüsse, z. B. Eintrag über mineralische Dünger, in Betracht. Derzeit liegen noch keine Untersuchungen vor, die belastbare Aussagen zur Herkunft der erhöhten Urankonzentration im Grundwasser im niedersächsischen Flachland ermöglichen.

Die Untersuchungsergebnisse des LBEG passen sehr gut mit den Uranmessungen zusammen, die vom NLWKN bei Routineuntersuchungen des Gewässerüberwachungssystems Niedersachsen (GÜN) ermittelt wurden. Im Jahr 2009 stellte die private Jacobs-University Bremen ein geplantes und vom Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut (vTI) betreutes Forschungsprojekt vor, bei dem der Zusammenhang zwischen Urangehalten im Grundwasser und Phosphatdüngung untersucht werden sollte. Dies war der Anlass für die Betriebsstelle Hannover/Hildesheim des NLWKN, den Parameter Uran in das Grundwasserüberwachungsprogramm aufzunehmen und im Labor der Betriebsstelle zu analysieren.

Im Jahr 2011 wurden landesweit über 500 Grundwassermessstellen, von denen ca. 50 % in den Bereichen der Betriebsstellen Hannover/Hildesheim und Süd liegen, erstmalig landesweit zusätzlich auf Uran untersucht. Die folgende Auswertung umfasst alle Analysenwerte des Parameters „Uran gelöst“, die im Zeitraum von April 2009 bis April 2011 von den genannten Betriebsstellen des NLWKN erhoben wurden. Es wurden 234 Messstellen beprobt. Da pro Messstelle zwischen 1 und 5 Proben vorliegen, stehen insgesamt 593 Analysen zur Verfügung. In die Auswertung ist der höchste an einer Messstelle gemessene Wert eingeflossen („worst case“), d. h. 234 Messwerte wurden betrachtet. Die Urankonzentrationen im Grundwasser bewegen sich in einem Bereich von max. 8,4 µg/l Uran gelöst bis unter Bestimmungsgrenze (BG).

Der bisherige Leitwert des Umweltbundesamtes (UBA) und künftige Grenzwert der Trinkwasserverordnung ist für Uran mit 10 µg/l angegeben. Darüber hinaus sieht die Mineral- und Tafelwasserverordnung für Mineralwässer, die ausdrück

lich als „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ ausgelobt werden, einen strengeren Uranhöchstgehalt von nur 2 µg/l vor. Aufgrund dieser werblichen Aussagen müssen derartige Wässer besonderen Anforderungen genügen und sich auch im Hinblick auf den Urangehalt deutlich von den übrigen Wässern unterscheiden. Dies geht jedoch weit über eine rein toxikologische Betrachtung hinaus. Ähnliches gilt auch für andere unerwünschte Bestandteile natürlicher Mineralwässer wie z. B. Nitrat, Fluorid oder Sulfat.

Legt man diese Richtwerte zugrunde, sind die im Grundwasser gemessenen Konzentrationen unauffällig. Kein Messwert liegt über 10 µg/l Uran, und nur 26 Werte (4,4 %) sind im Bereich >= 2 bis < 10 µg/l Uran zu finden.

Uran in Phosphordünger

Die Urangehalte schwanken nach Angaben des Julius-Kühn-Instituts (JKI) in einem weiten Bereich zwischen 8 und 220 mg Uran/kg Rohmaterial. Deutschland bezieht überwiegend Phosphate aus den Lagerstätten Israels, Marokkos und Algeriens, wo die Urangehalte durchschnittlich 100 bis 130 mg Uran/kg betragen. Zur Einschätzung der Gefährdung siehe Antwort zu 2.

Zu 2: Zur Abschätzung der gesundheitlichen Bedeutung von Uran sind grundsätzlich zwei Wirkungen zu unterscheiden:

- als Schwermetall wirkt Uran chemotoxisch,

- als Radionuklid wirkt Uran radiotoxisch, d. h. es setzt ionisierende Strahlung frei.

Zur Chemotoxizität

Uranverbindungen sind akut stark giftig. Sie verursachen Nieren- und Leberschäden sowie innere Blutungen, wobei naturgemäß die löslichen Uranverbindungen am giftigsten, die unlöslichen Oxide am wenigsten giftig sind. Wird Uran über einen längeren Zeitraum und in höheren Konzentrationen, z. B. mit dem Trinkwasser, aufgenommen, kann es nierentoxisch wirken. Die Niere ist das empfindlichste Zielorgan für eine mögliche chemisch-toxische Schädigung durch Uran. Effekte auf andere Organe treten erst bei weit höheren, bereits Nierenschäden verursachenden Konzentrationen auf. Die generellen Aussagen zu den Wirkungen auf den Menschen treffen im Grundsatz auch auf den Bereich des Tränkewassers und Wirkungen auf Tiere zu.

Zur Radiotoxizität