im Vorbereitungsdienst. Im normalen Bachelorstudiengang sind ebenfalls Praxiselemente, nämlich verschiedene Praktika, enthalten. Auch die bisherigen Praktika im Masterstudiengang bleiben erhalten.
Wenn man sich einmal anschaut, was in der Bundesrepublik Deutschland passiert - ich nenne die Forderung, die Lehrerausbildung soll stärker praxisbezogen sein; Sie sagten, dass das bereits vor 30 Jahren heftig diskutiert wurde -: Alle Länder versuchen jetzt, im Rahmen der Umstellung auf Bachelor- und Masterabschlüsse Veränderungen in den Lehramtsstudiengängen herbeizuführen. Aber wir in Niedersachsen haben im Vergleich den ausgeprägtesten Bezug im Hinblick auf die Einbeziehung der Praxis, was bedeutet, dass die Absolventen nicht nur in der Schule sind, sondern tatsächlich betreut werden, und dass das Ganze forschungsorientiert, wissenschaftlich gesehen wird.
Ich denke, das ist eine weitere Professionalisierung der Lehrerausbildung, und das ist ein großer Vorzug. Damit sind wir also nicht am Ende der Bewegung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Gibt es in anderen Bundesländern schon ähnlich innovative Modelle der Lehramtsausbildung?
(Zustimmung bei der CDU - Lachen bei der SPD - Zuruf von der SPD: Gu- te Frage! Eigentlich noch nicht! - Kreszentia Flauger [LINKE]: Sie hät- ten auch gleich fragen können: Gibt es noch eine tollere Landesregierung als hier? - Gegenruf von der CDU: Die beste Landesregierung!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hillmer, wie ich gerade andeutete, werden im Bereich der Lehrerbildung zwar unterschiedliche Wege gegangen. Wir aber machen in der Lehrerbildung etwas, was ich im föderalen System für klasse halte.
Wir haben vor einigen Jahren in der KMK begonnen, generell im föderalen System Bildungsstandards einzuführen, damit klar ist, was ein Kind unabhängig vom Bundesland und überall in der Bundesrepublik Deutschland können muss, damit nicht mehr diese nervenden Diskussionen darüber geführt werden müssen, ob zweistufig, dreistufig oder wie man eine Schule macht usw. Die einzelnen Schulformen können dann länderspezifisch ausgeprägt sein. Wir haben uns in der Kultusministerkonferenz - - -
Frau Ministerin, darf ich kurz unterbrechen. - Es gibt verschiedene Gesprächskreise auch in der CDU-Fraktion, die stören und gegebenenfalls nach draußen verlagert werden könnten. - Bitte, Frau Ministerin!
Deshalb war es logisch, dass wir in der Lehramtsausbildung Standards haben wollen - also nicht zu sagen, dass das Modell von BadenWürttemberg oder ein anderes entscheidend ist -, die, wenn sie in den Lehramtsstudiengängen eingehalten werden, sichern, dass der Wechsel von einem Bundesland in ein anderes ohne Weiteres möglich ist.
Diese Standards, also Standards in den Bildungswissenschaften und in den Fachdidaktiken, haben wir in der KMK 2005, 2008 beschlossen. Danach haben die Länder auf unterschiedliche Weise versucht, dem gerecht zu werden.
Das heißt, es gibt im Bereich der Lehrerbildung eine breite Entwicklung in der ganzen Bundesrepublik Deutschland. Die Schwerpunkte, die man in den einzelnen Ländern setzt, sind sehr unterschiedlich. Einen besonderen Schwerpunkt auf den Praxisbezug setzen Hamburg, NordrheinWestfalen und Niedersachsen. So, wie wir die Lehrerbildung jetzt strukturiert haben, ist der Pra
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass sich die Schulwirklichkeit sehr verändert hat und die Schüler heute zunehmend gemeinsam unterrichtet werden - ich erinnere an die Oberschule -, frage ich die Landesregierung: Warum führen Sie nicht endlich den Stufenlehrer ein? - Ein flexibler Lehrereinsatz wäre dann natürlich sehr viel leichter möglich.
Frau Abgeordnete, wir werden zunächst einmal dieses Projekt für den Grund-, Haupt- und Realschulbereich umsetzen. Im Zuge der weiteren Entwicklung der Schulstrukturen - Stichwort „Oberschule“ - ist es durchaus denkbar, dass wir in den nächsten Jahren ein eigenes Oberschullehramt
Darüber hinaus, denke ich, ist es - gerade mit Blick auf die Bedeutung der frühkindlichen Bildung und die engere Verzahnung von Grundschulen und Kindertagesstätten - zwingend erforderlich, ein eigenes Lehramt für den Primarbereich einzuführen.
Ich halte diese Veränderung aus Gründen der Qualität für notwendig. Denn in den nächsten Jahren gilt es, insbesondere an Grundschulen Inklusion umzusetzen. Ich denke, die bisherige Kombination von Grund- und Hauptschullehramt ist in den nächsten Jahren aufzugeben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Ausbildung für das Lehramt jetzt für alle Studierenden zehn Semester dauert und die unterschiedliche Besoldung von Gymnasial- und Berufsschullehrern einerseits sowie Grund-, Haupt- und Realschullehrern andererseits eigentlich nur noch damit begründet werden kann, dass die einen einen sechs Monate längeren Vorbereitungsdienst absolvieren, bitte ich die Landesregierung, zu begründen, warum Gymnasial- und Berufsschullehrer in ihrer Ausbildung bei dem gleichen Anteil an Fachwissenschaften einen um sechs Monate längeren Praxisblock brauchen. Oder dient diese Unterscheidung lediglich der Rechtfertigung der unterschiedlichen Eingruppierung?
Besoldung und Eingruppierung sind - das wissen wir alle - ein außerordentlich schwieriges Thema. Wir sind jetzt an einem Punkt, der für die gesellschaftliche Entwicklung ganz wichtig ist. Es geht um die Qualifizierung und Professionalisierung der Lehramtsbildung, die wir dringend brauchen. Ich bitte sehr darum, diesen ganz wichtigen Schritt nicht sofort durch Status- und Besoldungsfragen zu konterkarieren.
Aber angesichts der sehr unterschiedlichen Entwicklung der Besoldung in den Bundesländern wird man das in den nächsten Jahren natürlich diskutieren. Im Hochschulbereich haben wir bereits versucht, erste Akzente im Sinne einer leistungsbezogenen Besoldung zu setzen. Das wird jetzt diskutiert.
Ich habe diese Frage erwartet. Bei der Lehrerbesoldung liegt Deutschland unter den OECD-Staaten auf dem dritten Platz. Das ist kein schlechtes Niveau. Die Einstufung kann man im Übrigen nicht nur an der Länge des Studiums usw. bemessen. Vielmehr müssen auch qualitative Faktoren in Bezug auf die Aufgaben eine Rolle spielen.
Herr Präsident! Das Studium wird in der Tat für alle Lehramtsstudierenden gleich lang sein. Dennoch wird es bei der Dauer des Vorbereitungsdienstes die Unterschiede geben, die Frau Wanka dargestellt hat. Für die Lehrämter an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und für Sonderpädagogik wird es beim 18-monatigen Vorbereitungsdienst bleiben. Es gibt in dem Zusammenhang durchaus Überlegungen und Argumente, die man nicht vom Tisch wischen darf. Natürlich ist es ein Unterschied, ob man eine Ausbildung nur für den Grundschulbereich oder nur für die Klassen 5 bis 10 absolviert oder ob man z. B. an einem Gymnasium die Jahrgänge 5 bis 12 - an einer berufsbildenden Schule: bis 13 - unterrichten will. Schließlich sind die Gymnasien anders strukturiert und ausgerichtet.
Die besoldungsmäßige Einstufung der Eingangsämter der Lehrkräfte ist gesetzlich geregelt: für die Lehrämter an Real- und an Förderschulen landesrechtlich, für die übrigen Lehrämter - man höre! - bundesrechtlich, in der Bundesbesoldungsordnung. Nach der in Vorbereitung befindlichen Überleitung des Bundesbesoldungsrechts in das Landesrecht wird es dem niedersächsischen Gesetzgeber obliegen, etwaige Neueinstufungen der Eingangsämter der Lehrkräfte mit einer bestimmten Lehramtsbefähigung unter Berücksichtigung veränderter ausbildungsmäßiger Rahmenbedingungen vorzunehmen. Das heißt, wir werden uns die Entwicklung dieser Strukturen in den nächsten Jahren auf jeden Fall anschauen müssen. Dabei wird auch die Frage der Besoldung zu klären sein.
Klar ist aber auch: Im Rahmen des Landeshaushalts - darüber haben wir gestern mehrfach gesprochen - sind die Finanzmittel nicht unendlich, sondern endlich. Jede Veränderung der Besoldungsstrukturen hat weitreichende Folgen für den Landeshaushalt. Deswegen konnte man dies nicht sofort parallel mit der neuen Struktur anpacken. Dazu müsste man erst einmal die Regelungen des Bundesbesoldungsgesetzes in Landesrecht überführen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie stellt sich die Landesregierung zu den Schwierigkeiten, die sich im Anschluss an das Studium durch die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes ergeben, z. B. durch fehlende Zeit zur Vorbereitung auf den unmittelbaren Unterrichtseinsatz, dadurch, dass das Kollegium und das Umfeld noch nicht bekannt sind, und durch fehlende Zeit für die Abschlussarbeit und für die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen bei gleichzeitigem aktivem Unterrichtseinsatz? Wie soll das bewältigt werden?
Der Kern der Frage geht in die Richtung: Warum wird der Vorbereitungsdienst noch einmal auf zwölf Monate verkürzt? Kann damit eigentlich noch die erforderliche Qualität sichergestellt werden?