Protocol of the Session on May 26, 2011

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Matthiesen, ich habe die Frage so verstanden, dass Sie etwas über die praktischen Erfahrungen im Hinblick darauf wissen wollen, wie wir im Jahre 2011 mit der Neuheit umgehen, dass auch die kommunalen Vertretungen auf das Erreichen eines Punktwertes beim Förderranking Einfluss nehmen können. Dabei geht es darum, besondere regionale Strukturen ebenfalls direkt mit einfließen zu lassen.

Wir haben diese Möglichkeit 2011 erstmals eingeführt. 2010 haben wir das mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutiert. Ich sage es einmal so: Wir müssen das alle miteinander noch ein bisschen üben.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Ein bisschen wird bei Ihnen nicht reichen!)

Es kommt jetzt vor allem auf der kommunalen Seite zu einer starken Nachfrage. Die kommunalen

Spitzenverbände haben das ja gewollt. Hier stellt sich die Frage: Wie sieht das konkret aus? - Man kann zweimal im Jahr 100 Zusatzpunkte verleihen. Da stellen sich vor Ort Fragen wie: Wie will man das machen? Welches Gremium entscheidet das? Kann man die Punkte aufsplitten? - Das kann man machen. - Muss man tatsächlich werten?

Es gibt den Fall, dass beispielsweise ein Bereich aus dem Braunschweigischen zunächst einmal darauf verzichtet, etwas zu geben. Einige haben schon komplett die Jahrespunkte ausgelöst, andere warten wahrscheinlich auf das Ende des Jahres, ob noch etwas kommt, was man bezuschussen bzw. zusätzlich bepunkten kann. Wiederum andere haben gleich am Anfang den Schwerpunkt für ihre Region gesehen.

Ich finde es wichtig, dass wir in die Entscheidungen über die GRW-Förderung besonders regionale Cluster bzw. regionale Schwerpunkte der Wirtschaftsförderung der Kommunen und der Landkreise einfließen lassen. Wir sind dabei, das Verfahren so praktikabel zu gestalten, dass das Ganze für eine Kommune, einen Landkreis, eine kreisfreie Stadt oder die NBank - die natürlich auch das Problem hat, die Punkte abzufragen und dann in das Scoring einzufügen - handhabbar ist. Das ist aber eine Erneuerung, die auch nach allem, was ich von den Landkreisen gehört habe, durchaus richtig und zielführend ist.

Ich versuche mich jetzt noch einmal an der Frage von Herrn Klein. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollten Sie wissen, wie viele sonstige Unternehmen gefördert worden sind. Hierüber habe ich eine Statistik zur Hand. Die reicht bedauerlicherweise nur bis zum Jahr 2009. Die Zahlen für 2010 muss ich Ihnen nachliefern. 2009 waren es 10 sonstige Unternehmen, 2008 waren es 26, 2007 waren es 23, 2006 waren es 24, und 2005 waren es 24. Das heißt nicht - das sage ich auch ganz klar -, dass es hierbei um Ermessensentscheidungen ging. Es können in all den Jahren genauso gut ganz normale Fälle gewesen sein, die auf den jeweiligen Kriterienlisten standen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die letzte Frage stellt nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Hagenah.

(Klaus Rickert [FDP]: Jetzt kommt der Chefökonom!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass uns Herr Minister Bode versucht, deutlich zu machen, dass er über das Hilfsmittel Ermessensentscheidung mit den Fördermitteln des Bundes, die zur regionalen Wirtschaftsförderung durchgereicht werden, praktisch alles fördern kann - das steht ganz offensichtlich im Gegensatz zu ganz detaillierten Vorhaltungen, die in alten, aber auch, wie wir der Zeitung entnehmen können, in neuen Prüfungsberichten des Rechnungshofs stehen -, wo und wie oft seit 2005 in Niedersachsen vom Ministerium oder vom Rechnungshof festgestellt wurde, dass bei GRW-Projekten Verstöße z. B. gegen das vom Bund vorgegebene Kriterium, neue Arbeitsplätze zu schaffen, vorkamen. Wo und wie oft wurde gegen das Kriterium verstoßen, vor der Förderung eine ordentliche Vergabe, also nach VOB, durchzuführen? Wo und wie oft wurde nach Ihrer Erkenntnis gegen das Kriterium verstoßen, dass man nicht schon vor Erteilung eines Förderbescheides Aufträge erteilen kann?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Hagenah, das Land Niedersachsen ist verpflichtet, bei der Förderung dieses Buch zur Grundlage zu nehmen und umzusetzen.

(Der Redner zeigt ein Buch)

Dabei handelt es sich um die Drs. 16/13950 des Deutschen Bundestages vom 8. September 2009: „Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur’ ab 2009.“ Das ist eine Unterrichtung durch die Bundesregierung.

(Zuruf: Sie wollen es aber nicht vorle- sen?)

- Ich wollte es eigentlich nicht vorlesen, keine Angst. Aber wenn Sie es wollen - - - Sie können es sich auch aus dem Internet herunterladen. Das ist kein Geheimnis.

Dies ist das Buch, nach dem wir als Umsetzer das Ermessen in Bezug auf die GRW ausüben und

gegen das wir nicht verstoßen dürfen. Auch bei Vorgängerregierungen gab es in den letzten 40 Jahren Vorgaben des Bundes. Es waren halt jeweils immer andere. Man muss sich immer zu dem jeweiligen Zeitpunkt, wenn eine Entscheidung getroffen werden muss, an das geltende Bundesrecht halten. Das ist logisch. Es ist immer eingehalten worden, sehr geehrter Herr Hagenah.

Wenn Sie - das sage ich jetzt wirklich sehr ernsthaft - einen Bericht des Landesrechnungshofs vorliegen haben, in dem steht, dass wir in unserer Stellungnahme auf die Mitteilung gegen dieses Buch verstoßen haben, dann legen Sie das verdammt noch mal hier auf den Tisch und hören Sie mit diesen Unterstellungen auf! Das gehört zum Fairplay dazu. Wenn Sie es nicht haben, dann hören Sie endlich damit auf, diesen Unsinn zu behaupten, meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zuruf von Stefan Wenzel [GRÜNE] - Kreszentia Flauger [LINKE]: Geben Sie uns die Spendenliste, und wir gu- cken dann!)

Sie haben gefragt, Herr Hagenah, wie es mit Verstößen aussieht. Ich habe Ihnen geantwortet für die Bewilligungen. - Bei der Abwicklung, bei der Auszahlung oder Ähnlichem kann es durchaus einmal zu Fehlern kommen. So kann in den Verfahren z. B. festgestellt werden, dass die von einem Unternehmen am Anfang zu dem Zeitpunkt, zu dem die Investitionsentscheidungen zur Förderung getroffen worden sind, in den eingereichten Unterlagen gemachten Angaben so nicht eingehalten worden sind. Manchmal hat sich das Vorhaben verändert mit der Folge, dass es nicht mehr in dem ursprünglichen Umfang förderfähig ist. Man merkt erst bei der Prüfung, dass das Unternehmen etwas anderes gemacht hat, als es zunächst dargelegt hat. Manchmal kann dies auf Böswilligkeit beruhen. In den meisten Fällen aber ist dies aber schlicht und ergreifend nur auf unternehmerisches Handeln zurückzuführen; man hat nicht daran gedacht.

Was machen wir in solchen Fällen? - Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wir machen das, was rechtlich vorgeschrieben ist. Wir kontaktieren das Unternehmen, das aus unserer Sicht einen Fehler begangen hat. Es gibt ein Anhörungsverfahren. Danach wird geprüft, ob es ein Fehler war oder nicht. Natürlich wird auch die NBank dahin gehend geprüft, ob sie ihrerseits alles richtig geprüft hat. Die

Stellungnahme des Landesrechnungshofes ist hierfür ja ein Beispiel.

Jetzt kommen wir zu der Frage: Was machen wir bei Rückforderungen und Rücklaufmitteln? - Hier muss unterschieden werden. Ich sage Ihnen: Die Rückforderungsquote, die Sie wahrscheinlich interessiert, bezieht sich auf bereits ausgezahlte Gelder, das heißt, auf Geld, das das Unternehmen bereits bekommen hat, bei dem dann festgestellt worden ist, dass da ein Grund dahinter war, dass das nicht richtig war. Es gibt auch Fälle, die vom Landesrechnungshof festgestellt werden oder die hinterher bei der Schlussquote festgestellt werden. Oder man stellt einfach fest, dass das Unternehmen sein anfangs gesetztes Ziel nicht erreicht hat. In solchen Fällen kommt es zu entsprechenden Rückforderungen. Das heißt: Wir beziehen uns hier nur auf die bereits ausgezahlten Mittel. Das ist die Rückforderungsquote.

Die Summe der Rückforderungen beläuft sich pro Jahr auf 300 000 bis 500 000 Euro bei einem reinen GRW-Fördervolumen in Höhe von rund 60 Millionen Euro. Der Anteil der Rückforderung beläuft sich also auf 0,5 % bis 1 %.

Zudem gibt es - auch das muss man wissen, damit man die Zahlen nicht durcheinander bringt - Rücklaufmittel. Rücklaufmittel ergeben sich aufgrund von Änderungsbescheiden oder geplatzten Vorhaben etc. Hier geht es um Gelder, die noch nicht ausgezahlt worden sind und dann neu vergeben werden können, weil die ursprünglichen Investitionen leider nicht zum Tragen gekommen sind. Die Summe der Rücklaufmittel beträgt pro Jahr in der Regel 12 Millionen Euro. Beides ist normales Geschäft, und Letzteres ist nicht unbedingt ein Fehler des Unternehmens.

(Zustimmung bei der CDU)

Die letzte Frage für die SPD-Fraktion stellt der Kollege Schostok.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Bode, vor dem Hintergrund, dass Sie uns heute zumindest mit einer konkreten Zahl zu den Arbeitsplätzen überrascht haben, vor dem Hintergrund Ihrer außerordentlich ausführlichen und sicherlich auch sehr sachlichen Darstellungen zu der Frage, wie kompliziert bei Ihnen im Ministerium Entscheidungen getroffen werden - was man ja oft merkt -, und vor

dem Hintergrund, dass nicht mehr so transparent ist, was in den Einplanungsrunden, an denen ja keine Externen aus Kammern oder anderen wirtschaftsnahen Einrichtungen vertreten sind, beraten und diskutiert wird, frage ich die Landesregierung: In wie vielen der in der Zeitung genannten und beschriebenen 80 Fälle, von denen im Prüfbericht als Stichprobe die Rede ist, hat das Ministerium entgegen den ursprünglichen Empfehlungen und den Daten des Scoringverfahrens der NBank Einfluss genommen? - Das ist meine Frage.

(Beifall bei der SPD - Zuruf von der SPD: Sehr gut!)

Herr Minister!

Sehr geehrter Herr Schostok, ich habe jetzt keine Zahl darüber, in wie vielen - - -

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Was? Trotz der Berichterstattung haben Sie sich darauf nicht vorbereitet? - Stefan Schostok [SPD]: Können Sie es nach- reichen? - Weitere Zurufe)

- Ich kann Ihnen die Zahlen darüber, in wie vielen Fällen der Landesrechnungshof diesen Punkt moniert hat, natürlich nachliefern. Ich weiß nicht, ob Sie dazu noch weitere Fragen haben. Vielleicht kriegen wir es jetzt aber additiv noch so schnell hin. Ansonsten kriegen Sie die Zahlen gleich nachgeliefert.

(Zuruf von der SPD: In wie vielen Fäl- len sind Sie von den Empfehlungen abgewichen?)

- Bitte? - Es war so laut. Herr Lies wollte etwas fragen.

(Olaf Lies [SPD]: Das war nicht die Frage! - Stefan Schostok [SPD]: Mei- ne Frage war, wie oft Sie abgewichen sind von den Empfehlungen und von der Scoringliste der NBank! Wie oft haben Sie Einfluss genommen?)

- Okay, jetzt habe ich es verstanden. - Herr Schostok hat gefragt - nur, damit ich es richtig verstehe -, inwieweit wir in den jeweiligen Einplanungsrunden ein vorliegendes Votum der NBank bei der Bewilligung überstimmt und überregelt haben. Habe ich das jetzt richtig verstanden? - Es

geht um die vom Landesrechnungshof geprüften 80 Fälle.

(Hans-Henning Adler [LINKE]: Insge- samt! - Weitere Zurufe - Unruhe)

Meine Damen und Herren, da Sie immer wieder zusätzliche Fragen stellen, würde ich vorschlagen, dass der Minister zunächst einmal antwortet. Wenn das nicht geht, liefert er die Antworten gleich nach.

Herr Schostok, ich kann Ihnen diese Zahlen nicht sofort nennen, weil der Landesrechnungshof beim Punkt „Einflussnahme“ in seiner Stellungnahme nicht explizit auf diesen Bereich eingegangen ist, sondern auf das Vorfeld - also auf den Zeitraum vor Erstellung der Einplanungsliste - bzw. auf den Nachgang, also Umsetzung, Abwicklung, Verwendungsnachweisprüfung und Ähnliches. Ich würde Ihnen anbieten, dass ich jetzt beide Dinge noch einmal nachschaue und addiere und Ihnen die Zahlen, die meines Erachtens nicht so hoch sind, dann nachliefere.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Es fragt jetzt Herr Dr. Sohn von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe gleich zwei Fragen. Die erste Frage stelle ich sicherheitshalber für das Protokoll; denn wer weiß, wozu es noch einmal nützlich sein wird. Ich beziehe mich an dieser Stelle auf Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Wenzel. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie dementiert haben, dass ein Gießereibetrieb in Hannover 422 000 Euro nur deshalb erhalten hat, weil diese Firma eine schriftliche Zusage aus der Zeit Ihres Vorvorgängers Walter Hirche hat vorweisen können? - Die Frage ist, ob ich das richtig verstanden habe. Sie dementieren den Zusammenhang, der durch das Wörtchen „dazu“ in der Zeitung hergestellt worden ist. Ich frage nur noch einmal sicherheitshalber für das Protokoll, ob Sie den Begründungszusammenhang in Ihrer Antwort auf die Frage von Herrn Wenzel dementiert haben. - Das ist die erste Frage.

(Zuruf von Frank Oesterhelweg [CDU])

- Wissen Sie, wie ich meine Fragen formuliere, müssen Sie schon mir überlassen, Herr Kollege.