Ich meine, dass es kaum in den Möglichkeiten einer Landesregierung liegt, vor Ort darüber zu entscheiden, welcher Caterer durch den Träger einer Kindertagesstätteneinrichtung ausgewählt wird.
Es gibt einen Rechtsanspruch. Diesen Rechtsanspruch gab es im Übrigen auch schon vorher, bzw. wir haben freiwillig gezahlt. Mir liegen keine Kenntnisse darüber vor, dass in den letzten Jahren ein Run der Caterer entstanden ist, weil das Land Niedersachsen freiwillig 1,3 Millionen Euro für Mittagessenverpflegung zur Verfügung gestellt hat und weil das Bundesgesetz das entsprechende Landesgesetz zum 1. Januar ersetzt hat und wir ab dem 1. April sogar das, was wir den Kommunen in den ersten drei Monaten gezahlt haben, übernommen haben. Es bleibt dabei: Wir haben die Zahlungen, die wir geleistet haben, noch nicht einmal zurückgefordert. Wir bleiben dabei: Das Land hat für die ersten drei Monate neben dem eigentlichen Anspruch aus Bundesrecht, der seit dem 1. Januar besteht, die Mittagessenverpflegung zusätzlich übernommen. Jetzt gibt es einen Eigenanteil der Eltern in Höhe von 1 Euro, und es gibt 26 Euro monatlich. Ich halte es für vermessen, daraus Rückschlüsse zu ziehen, die Landesregierung müsste jetzt möglicherweise im Rahmen eines Aktionsplanes dafür sorgen, dass landesweit die Caterer ihre Preise niedrig halten.
Die Träger sind im Rahmen der Eigenverantwortung dafür verantwortlich, wie sie das Mittagessen einkaufen. Ich gehe davon aus, dass damit sorgfältig und unter Berücksichtigung der Kinder, die an dem Bildungspaket und an dem Mittagessen teilnehmen wollen und sollen, umgegangen wird. Sie trauen wirklich allen alles Mögliche zu! Aber wir können nicht alles regeln. Sie haben nun einmal ein anderes Staatsverständnis.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal darauf hinweisen - ich bitte, das nicht als Frage zu werten -, dass die dritte Frage der Dringlichen Anfrage der Linken nicht beantwortet ist.
Diese Frage bezog sich nämlich auf die Zahl der Anträge, die gestellt worden sind, und nicht auf die Höhe der bereits bewilligten Leistungen. Vielleicht kann die Beantwortung dieser Frage nachgeholt werden.
Wir haben soeben gehört, dass sich das Land mit den Spitzenverbänden darauf geeinigt hat, dass diese das Geld, das den Kindern zusteht, auch für Infrastrukturmaßnahmen verwenden können. Das heißt, die Kommunen können das Geld, das eigentlich individuell jedem Kind zusteht, verwenden, um z. B. Mensen zu bauen. Zugleich hat der Kultusminister erklärt, dass er auch das Geld aus dem Sozialfonds einsparen will. Ich finde, dass das im ganz erheblichen Maße eine Zweckentfremdung ist. Geld, das eigentlich aus anderen Töpfen kommt, wird den Kindern des Bildungs- und Teilhabepakets weggenommen.
Jetzt zu meiner Frage: Wie beurteilt die Landesregierung die Verteilungswirkung, die sich daraus ergibt, dass einige Kommunen, in denen es überhaupt keine Angebote gibt - z. B. nur eine sehr geringe Zahl von Schulen, die ein Mittagessenangebot vorhalten -, beispielsweise pro Kopf der Kinder das Geld durchgeleitet bekommen und in anderen Kommunen schon relativ viel gemacht
wird? Letztere müssen nämlich sehr viel mehr Geld ausgeben. Mit welchen Verwerfungen und Verteilungswirkungen rechnet die Landesregierung an dieser Stelle?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu der Frage 3 der Dringlichen Anfrage habe ich ausgeführt, dass es keine Berichtspflicht zur Anzahl der gestellten Anträge gibt. Es gibt nur eine Berichtspflicht zum Umfang der abgeflossenen Leistungen, indem die Zahl der begünstigten Kinder und die Höhe der ausgezahlten Leistungen monatlich gemeldet werden. Wir haben stichprobenartig in den Landkreisen nachgefragt, was bereits läuft und was schon bewilligt und ausgezahlt ist. So konnten wir uns einen Überblick verschaffen. Aber die Kommunen sind nicht verpflichtet, uns die Zahl der Anträge zu melden bzw. dazu eine Liste zu führen.
Ich möchte Ihnen einige Beispiele nennen. Im Bereich der Schülerbeförderung und der Klassen- und Schulfahrten sind bereits zahlreiche Anträge eingegangen und auch schon bewilligt worden. Insofern kann ich berichten, dass es in diesem Bereich läuft. Selbst die Anträge, die bei den Familienkassen eingegangen sind - am Anfang wussten die Leute nicht, wo sie die Anträge abgeben sollten -, werden bearbeitet; denn wir haben den Familienkassen Ansprechpartner bei den kommunalen Trägern benannt. Dorthin sind die Anträge mittlerweile gesammelt übersandt worden. Damit gehen die Anträge dort ein, wo sie zukünftig auch bearbeitet werden sollen.
Es ist selbstverständlich, dass sich die Kommunen und die anderen Beteiligten erst einmal finden müssen. Das ist ganz normal! Wir hören aus den Nachfragen, die wir gerade in Niedersachsen gestellt haben, keine Klagen, dass die Leute nicht mit Anträgen zurechtkommen. Die Fragen, die im Verwaltungsgang im Zuge der praktischen Bearbeitung aufkommen, werden aufgenommen und im Rahmen eines Fragen- und Antwortkatalogs auch den anderen zur Verfügung gestellt. Das ist ganz normales Verwaltungsarbeiten, ein ganz normales
Prozedere. Hierbei sollten wir die Leute nicht noch zusätzlich belasten, indem wir sie Strichlisten führen lassen und uns die Ergebnisse melden lassen, damit wir hier im Landtag diskutieren können.
Bitte verwenden Sie Ihre Energie vor Ort in den Kommunen, damit den Leuten die Hilfe und Unterstützung zukommt! Ihre kreativen Vorstellungen dazu, wie man Bildung und Teilhabe für Kinder vor Ort organisieren kann, können Sie gerne in den Kommunen einbringen. Dafür sind diese 36 Millionen Euro vorgesehen.
Zu Ihrer abschließenden Frage: Wenn in einigen Regionen weniger Angebote zur Verfügung stehen, dann können diese 36 Millionen Euro auch dafür genutzt werden, um den Kommunen Geld und Spielraum an die Hand zu geben, sodass solche Angebote aufgebaut werden können. Wir können für die Kommunen nicht das nachholen, was in der Vergangenheit vielleicht nicht als Schwerpunkt gesetzt und nicht aufgebaut wurde. Das ist nun einmal ihre eigene Verantwortung.
- Sie können gerne nach vorne kommen und Ihre Frage stellen. Die kommunalen Spitzenverbände und die Kommunen, mit denen ich gesprochen habe, sind mit diesem Abschluss sehr zufrieden und freuen sich,
dass sie jetzt diesen Spielraum haben und sich an außerschulischen Projekten beteiligen oder direkt vor Ort Schulsozialarbeit gewährleisten können. Diesen Freiraum wollten die kommunalen Spitzenverbände haben. Mit denen müssen Sie einmal reden; denn sie haben in den Verhandlungen und Gesprächen mit uns explizit gefordert, dass wir den Rahmen nicht stark eingrenzen. Wir alle werden in den Kommunen zusammen mit denjenigen, die diese Projektarbeit und Schulsozialarbeit vor Ort durchführen, sehr genau prüfen, wo das ankommt und wo nicht. Sie sind mit aufgefordert, Ihre kreativen Ideen mit einzubringen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir würden uns natürlich wünschen, dass auch die Ministerin mit dieser Energie die Umsetzung des Bildungspaketes angeht, damit - um mit ihren Worten zu sprechen - das Geld bei den Kindern auch tatsächlich ankommt.
Ich frage das vor diesem Hintergrund: Wenn die Inanspruchnahme auch Kindern im Asylbewerberleistungsbezug ermöglicht wird, wie stellen Sie dann sicher, dass es keine Ungleichbehandlung in unterschiedlichen Kommunen gibt? Ich nenne dazu nur das Beispiel des Landkreises Cuxhaven oder der Stadt Oldenburg im Vergleich zur Landeshauptstadt Hannover. Wie stellen Sie sicher, dass das eine Kind das Bildungspaket in Anspruch nehmen kann, während auf der anderen Seite Kinder im Landkreis Cuxhaven diese Leistungen eben nicht bekommen, zumal hierbei über die Kostenpauschale abgerechnet wird, die von der Landesregierung bekannterweise nicht erhöht wurde?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die Kinder, die leistungsmäßig dem SGB XII gleichgestellt sind, gelten die Paketleistungsansprüche genauso. Für die Übrigen hat das MI jetzt einen klarstellenden Erlass herausgegeben, damit entsprechend verfahren wird, weil das Asylbewerberleistungsgesetz eben ein separates Gesetz ist. Dies ist in den Verhandlungen nicht automatisch Bestandteil gewesen. Aber wir haben hier die Vorkehrungen getroffen, um das zu gewährleisten.
Frau Ministerin, ich darf einmal unterbrechen. - In fast allen Fraktionen gibt es kleine Gesprächszirkel. Wenn Sie an dem Thema nicht interessiert sind,
können Sie den Plenarsaal auch verlassen. Jedenfalls stört das hier vorne erheblich, und ich bitte darum, dass Frau Ministerin die entsprechende Aufmerksamkeit zuteil wird.
Ich verweise auf den Erlass des MI, mit dem auch für die übrigen Kinder die entsprechende Regelung getroffen worden ist.
Darf ich noch einmal nachhaken? - Mir ist bekannt, dass es diesen Erlass vom 12. Mai gibt. Ich habe ausdrücklich auf ihn Bezug genommen. Wenn die Inanspruchnahme durch die Landesregierung ermöglicht wird, wie stellen Sie dann sicher, dass keine Ungleichbehandlung in den verschiedenen Kommunen stattfindet? Ich habe das Beispiel des Landkreises Cuxhaven genannt, der diesen Erlass nicht umsetzt, weil es sich bei diesem nur um eine Empfehlung handelt. Die Landeshauptstadt Hannover setzt das aber um. Einige Kinder dürfen also Leistungen in Anspruch nehmen und andere Kinder nicht, weil die Kommunen über die Kostenpauschale abrechnen, die nicht erhöht wurde.
Ich habe eben deutlich ausgeführt, dass in den Verhandlungen zum Bildungs- und Teilhabepaket, als es sozusagen um die Definition der Leistungsberechtigten ging - zuvor waren z. B. Wohngeldzuschussempfänger nicht enthalten; diese sind erst später aufgenommen worden -, dieser Kreis der Leistungsberechtigten ursprünglich nicht enthalten war. Wir haben das jetzt durch einen Erlass geregelt und müssen und können den Kommunen damit einen Rahmen geben. Ob die Kommunen diesen Erlass nutzen, ist den Kommunen überlassen. Das liegt in ihrem Verantwortungsbereich.
Frau Polat, Sie stellen eine Ungleichbehandlung dar, die wir nicht nachgewiesen haben. Lassen Sie uns doch erst einmal prüfen, wie das ankommt! Dann können wir uns gerne darüber unterhalten. Sie haben eine Vermutung ausgesprochen. Seit dem Inkrafttreten dieser Regelung ist gerade ein
mal ein Monat vergangen, und Sie behaupten schon, dass es eine Ungleichbehandlung gibt. Lassen Sie uns das doch erst einmal ausprobieren!
Danke schön. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Özkan, Sie haben das Thema zwar vorhin schon einmal gestreift. Ich möchte dazu aber ganz genau wissen, wie es mit dem Stand der Umsetzung der Erstattung von Kosten für die Schülerbeförderung in den niedersächsischen Kommunen in Bezug auf die Neuregelung in § 28 Abs. 2 SGB II aussieht.