Protocol of the Session on May 25, 2011

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der geschätzte Kollege Krumfuß hat hier vor einigen Minuten, weil er ein guter und ein wohlwollender Kollege ist, unterstellt, die LINKEFraktion hätte sich mit ihrem Antrag viel Mühe gegeben. Daraufhin hat der Kollege Dr. Sohn den Zwischenruf „Vor Arbeit scheuen wir uns nicht!“ hören lassen.

Meine Damen und Herren, wir haben in der Gegenwart eine große Diskussion in der Öffentlichkeit über Plagiate. Der Gesetzentwurf, über den wir uns heute unterhalten, ist 1 : 1 abgeschrieben - copy & paste - aus dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz, mit einer einzigen Ausnahme, nämlich mit der Leerstandsteuer im § 8. - So viel zum Fleiß der LINKE-Fraktion!

(Beifall bei der FDP - Widerspruch bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, das Gesetz von Hamburg stammt aus dem Jahre 1982. Damals hatten

wir andere Zeiten. Es ist von Herrn Brunotte schon kenntnisreich dargestellt worden, dass die Vielfalt der Wohnungssituation in Niedersachsen nicht mit einem Gesetz - und mit Sicherheit nicht mit diesem - zu beschreiben ist.

Herr Riese, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Perli?

Aber gerne.

Sehr geehrter Herr Riese, vielen Dank. Stimmen Sie mir zu, dass Sie möglicherweise gar nicht mitbekommen haben, dass Herr Adler, als er seinen Gesetzentwurf eingebracht hat, erzählt hat, dass er Teile des Gesetzentwurfes aus dem Gesetz aus Hamburg übernommen und um den Passus zur Leerstandsteuer ergänzt hat - weil Sie am Anfang der Sitzung gar nicht anwesend waren? Ist das möglicherweise so gewesen?

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Es ist so gewesen, Herr Perli, dass ich, als ich diesen Gesetzentwurf gelesen habe, mir gleich gedacht habe, dass er aus dem Gruselkabinett des Sozialismus stammt. Das hat sich auch bewahrheitet. Denn der erwähnte, aus dem Hamburger Gesetz abgeschriebene Text mit seiner Ergänzung um die Leerstandsteuer ist eine ordnungspolitische Vorstellung, zu der man nur noch sagen kann: In Ihrer Einnahmefreudigkeit werden Sie demnächst wahrscheinlich noch die Atemluftsteuer erfinden.

(Zuruf von der LINKEN: Das war nicht die Frage! - Dr. Manfred Sohn [LIN- KE]: Sie verwechseln Hamburg und Berlin!)

Meine verehrten Damen und Herren, eine kurze Bemerkung zur Ordnungspolitik und zu einer Leerstandsteuer. Eine solche Steuer müsste doch wohl an den Tatbestand der Leistungsfähigkeit anknüpfen, also etwa an den Besitz bestimmter Objekte wie leerstehender Immobilien.

Der Sachverhalt, um den es hier geht und den Sie steuerpolitisch den Kommunen zuweisen wollen, ist jedoch bereits geregelt, und zwar in § 33 Abs. 1 des Grundsteuergesetzes. Wenn meine zu vermie

tende Wohnung leer steht, dann habe ich doch einen geminderten Rohertrag eines bebauten Grundstücks. Das führt im Grundsteuergesetz zur Rechtsfolge des hälftigen Erlasses der Grundsteuer,

(Ralf Briese [GRÜNE]: Das hat ihm aber jemand aufgeschrieben!)

sofern die Ertragsminderung vom Steuerschuldner nicht zu vertreten ist. Ist die Ertragsminderung vom Steuerschuldner zu vertreten, weil er sich nicht ernsthaft bemüht, seine Immobilie zu vermieten, wird er auch keinen entsprechenden Steuererlass bekommen.

Ich empfehle daher den Linken, ordnungspolitisch richtigerweise eine Änderung dieser Bestimmung beim Bundesgesetzgeber anzustreben, befürchte jedoch, dass der Bundestag sich nicht entschließen wird, dieses Werkzeug in Anwendung zu bringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin mir mit dem Kollegen Krumfuß sehr darüber einig, dass dieser Gesetzentwurf keine Zustimmung finden sollte. Die Gründe sind von vielen Vorrednern - ich möchte noch einmal Herrn Brunotte erwähnen - sehr plausibel dargelegt worden.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Damit sind wir am Ende der Beratung:

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Federführend soll der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration und mitberatend soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Es ist so beschlossen worden.

Meine Damen und Herren, mir liegt der Wunsch nach Abgabe einer persönlichen Bemerkung gemäß § 76 unserer Geschäftsordnung vor, allerdings nicht zu dem gerade abgeschlossenen, sondern zu dem davor behandelten Tagesordnungspunkt. Herr Bachmann, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Finanzminister Möllring hat in der Debatte zu Tagesordnungspunkt 6, also über den Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2011 und 2012, mir gegenüber den Vorwurf erhoben: „Sie haben ja keine Ahnung, Herr Bachmann!“

(Zustimmung von Ernst-August Hop- penbrock [CDU])

- Klatschen Sie mal nicht zu früh, es wird gleich klar, wer sich hier nicht richtig erinnert.

(Johanne Modder [SPD]: Ich weiß auch gar nicht, was das mit dem Klat- schen soll!)

Allein deswegen hätte ich nun keine Persönliche Bemerkung abgegeben. Schließlich weiß ich, wer das gesagt hat und dass solche Entgleisungen bei Herrn Möllring zum Tagesgeschäft gehören.

(Zustimmung bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN - Jens Nacke [CDU]: Herr Bachmann, seit wann sind Sie so dünnhäutig?)

Ich habe mich vielmehr wegen des Hintergrunds zu Wort gemeldet, vor dem Herr Möllring diese Bemerkung gemacht hat. Er hat dem Kollegen Siebels und mir nämlich vorgeworfen, wir hätten zu Unrecht behauptet, dass die Landesregierung den vorletzten Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht 1 : 1 für die Beamtinnen und Beamten übernommen habe.

Nun mache ich Ihnen nicht den Vorwurf, dass Sie keine Ahnung haben - weil ich das nicht über meine Lippen bringen würde -, sondern sage: Sie haben wohl ein schlechtes Erinnerungsvermögen, Herr Finanzminister.

Die ganze Wahrheit ist folgende: Der damalige Tarifabschluss bestand aus einem Sockelbetrag und prozentualen Zuwächsen, und den Sockelbetrag haben Sie den Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen vorenthalten. - Die ganze Wahrheit wäre also gewesen, wenn Sie gesagt hätten: Wir haben das damals nicht 1 : 1 übernommen. - Das wollte ich hier zumindest klarstellen.

Die Feuerwehrleute und Polizeibeamten, die während der Debatte hier im Saal anwesend waren, haben mir gegenüber die Hoffnung geäußert, dass Herr Möllring diesen Sockelbetrag jetzt für all die

Monate nachzahlen wird. - Herr Möllring, jetzt haben Sie die Chance: Machen Sie es!

(Beifall bei der SPD und bei der LIN- KEN)

Jetzt hat Herr Minister Möllring um das Wort gebeten. Bitte schön, Herr Minister!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es noch einer Bestätigung bedurft hätte, dass Sie keine Ahnung haben, dann wäre dies dieser Wortbeitrag gewesen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Es ist so gewesen: Wir haben uns beim letzten Tarifvertrag darauf geeinigt, ab dem 1. März einen Sockelbetrag von 20 Euro plus einer Tarifsteigerung zu zahlen. Die genaue Prozentzahl habe ich jetzt nicht im Kopf, und ich will auch nichts Falsches sagen.

Darüber hinaus haben wir uns mit der Gewerkschaft darauf geeinigt, die im Tarifvertrag vorhandene Leistungsbezogenheit von 1 % pro Monat, also 12 % pro Jahr - wenn man hinsichtlich der Leistungsbezogenheit also keinen Tarifvertrag hinbekommt, bekommt man automatisch 1 % pro Monat -, abzuschaffen. Da dies aber nicht zulasten der Bediensteten gehen sollte, haben wir, Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam, errechnet, dass diese 1 % pro Monat exakt 20 Euro ausmachen. - Bei E 15 sind 1 % natürlich mehr als 20 Euro und bei E 1 sind 1 % weniger als 20 Euro, aber Tarifvertragsparteien sind ja dazu da, sich zu einigen. Wir haben also gesagt: Auf alle gerechnet, geteilt durch die Köpfe, macht das 20 Euro.

Mithin hat es eine Lohnerhöhung von 20 Euro plus der prozentualen Zuwächse plus der Umwandlung gegeben. Das heißt, wir haben Geld weggenommen und wieder Geld hingegeben - 1 : 1! Da waren wir uns völlig einig.

Dann kam die Diskussion auf, ob die Beamten 20 Euro plus prozentuale Zuwächse oder 40 Euro plus prozentuale Zuwächse bekommen sollen. Dabei waren wir uns alle einig, dass die 20 Euro, die wir bei den Angestellten umgewandelt haben, bei den Beamten gar nicht vorhanden waren, weil es bei ihnen keine Umwandlung gab. Deswegen haben die Beamten auch nur die 20 Euro plus die tarifliche Steigerung bekommen.

Das ist die ganze Wahrheit. Das ist fair und völlig korrekt.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Ah ja! - Kreszentia Flauger [LINKE]: 1 : 1 ist ja wohl was anderes!)

- Entschuldigen Sie mal! Wenn wir hier 150 Leute sind und alle unterschiedlich hohe Gehälter bekommen, und wenn wir uns dann darauf einigen, dass jeder von uns 1 % seines Gehalts abliefert - 20 Euro pro Person -, und dann 20 Euro bekommt, dann ist das doch ein Nullsummenspiel. Und wenn wir dann beschließen, dass die anderen genauso behandelt werden sollen, aber sehen, dass sie nichts abliefern, dann können sie doch auch keine 20 Euro kriegen. Das ist auch völlig klar. Diese zweimal 20 Euro, die wir den Angestellten für Januar und Februar aufgrund der Umwandlung nachgezahlt haben, haben wir nicht ins Beamtengesetz geschrieben, weil bei den Beamten nichts umzuwandeln war.

Sie müssen sich schon erst einmal in der Sache kundig machen und dürfen nicht auf irgendwelche Fantasien reinfallen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3629

Der Gesetzentwurf wird von Frau Korter für die Fraktion der Grünen eingebracht. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Zitat vorweg: