Die Rolle der privaten Eigentümer von Denkmälern wird nur unzureichend gestärkt. Denn gebraucht wird sicherlich eine kooperative Zusammenarbeit zwischen privaten Eigentümern und staatlichen Fachbehörden. Vor allem eine intensive Fachberatung ist hierbei notwendig. Das können unsere staatlichen Stellen aber gar nicht ausreichend leisten. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Novelle zum Denkmalschutzgesetz ist also kein großer Wurf. Die Anhörung dazu war allerdings sehr hilfreich und hat viele Schwachstellen im Denkmalschutz in Niedersachsen deutlich gemacht.
Daher finde ich es schon sehr merkwürdig, geehrte Kollegen von CDU und FDP, dass Sie keine einzige Anregung der Experten aufgenommen haben.
Sie haben die Ergebnisse der Anhörung völlig ausgeblendet. Ganz zum Schluss, in der Schlussphase der Beratung, sind sogar noch bestimmte Lobbyinteressen berücksichtigt worden.
Herr Hillmer, ich möchte auf § 16 Abs. 3 hinweisen, nach dem es auf einmal Ausgleichszahlungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft gibt, obwohl in § 29 des Gesetzes schon Ausgleichszahlungen geregelt sind. Das ist schon sehr seltsam. In der Anhörung hat das niemand gefordert.
CDU und FDP haben also die Anhörungsergebnisse komplett ignoriert. Wir haben in unseren Änderungsvorschlägen diese Expertenmeinungen jedoch aufgenommen. So haben z. B. alle Experten, vor allen Dingen die Denkmalkommission, das Landesamt für Denkmalpflege, der Niedersächsische Heimatbund, dringend davon abgeraten - Herr Hillmer, Sie haben es gerade erwähnt -, § 7 betr. Grenzen der Erhaltungspflicht so zu formulieren, wie es diese Landesregierung vorgeschlagen hat und CDU und FDP es heute durchsetzen wollen. In § 7 werden ausdrücklich energetische Verbesserungen der Kulturdenkmäler, der Einsatz erneuerbarer Energien sowie der barrierefreie Zugang zu Kulturdenkmalen genannt. Dies führt aber in der Praxis dazu, dass der Denkmalschutz anderen Zielen nachgeordnet wird.
Bei der Sanierung von Denkmalen werden schon heute die Belange des Klimaschutzes und auch die Belange der Barrierefreiheit berücksichtigt. Das haben uns die Experten auch in der Anhörung
deutlich mit auf den Weg gegeben. In der Praxis sind immer Lösungen gefunden worden, beide Ziele, nämlich Denkmalschutz sowie Sanierung und Barrierefreiheit, zu erreichen.
Diese Gesetzesneufassung verschiebt aber das Gleichgewicht zuungunsten des Denkmalschutzes. Ich finde, das ist ein fataler Fehler, den wir unbedingt beheben müssen.
Wir sehen auch den Schutz der UNESCO-Weltkulturerbestätten nicht ausreichend berücksichtigt. Wir wollen, dass das Landesamt für Denkmalpflege in allen Belangen, die die Weltkulturerbestätten in Hildesheim, Goslar oder Rammelsberg betreffen, zu beteiligen ist. Einschränkungen darf es hierbei nicht geben, Herr Hillmer. Das Gesetz sieht dies aber vor.
Nicht zu verstehen ist aus unserer Sicht auch, warum es weiterhin eine Besserstellung der staatlichen Baubehörden und der Klosterkammer gegenüber privaten Denkmaleigentümern geben soll. Diese Freistellung von denkmalrechtlichen Genehmigungen ist nicht zu rechtfertigen. Auch das hat die Anhörung ergeben. Weder das Staatliche Baumanagement noch die Klosterkammer verfügen über entsprechende Fachkräfte. Deswegen wollen wir, dass die Ausnahmen, die in § 10 des Gesetzes geregelt werden, gestrichen werden. Auch das ist dringend notwendig.
Meine Damen und Herren, die größte Baustelle im Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz, wie es uns jetzt vorliegt, ist allerdings die praktische Umsetzung des Schutzgedankens. Weder das Landesamt für Denkmalpflege noch die unteren Denkmalschutzbehörden der Kommunen sind derzeit in der Lage, den Schutz unserer Denkmäler ausreichend zu sichern. Insgesamt wird der Denkmalschutz, so muss man sagen, zwischen kommunalen und staatlichen Interessen zerrieben. Zuständigkeiten, Ressorts und Kompetenzen passen einfach nicht mehr zusammen. Bei den Kommunen fehlen die Fachkräfte in der Baudenkmal- sowie in der Bodendenkmalpflege. Alle Experten haben dazu in der Anhörung sehr deutliche Worte gefunden. Diesen Handlungsbedarf sieht auch das Kulturministerium. Frau Ministerin Wanka wertet das Landesamt für Denkmalpflege auf. Das Problem ist aber: Es soll künftig auf kommunaler Ebene einspringen. Ein Loch soll das andere Loch
Um Missverständnisse auszuräumen: Ich finde es positiv, dass die Gesetzesnovelle das Landesamt für Denkmalpflege aufwertet, um es stärker als Beratungs- und Expertengremium für den Denkmalschutz auch auf kommunaler Ebene zu nutzen. Das bedeutet aber eine Verstärkung des Amtes. Sonst kann dieser Anspruch in der Praxis überhaupt nicht umgesetzt werden und bleibt ein Placebo.
Unsere Anfrage bei der Ausschussberatung, ob es eine personelle Verstärkung des Landesamtes oder zusätzliche Ressourcen für seine Arbeit geben soll, ist von der Landesregierung verneint worden. Auch das, liebe Kolleginnen und Kollegen, zeigt, dass CDU, FDP und Landesregierung ohne jeden Anspruch an den Denkmalschutz herangehen. Ich finde, das ist keine Lappalie. Schauen Sie sich die Entwicklung des Landesamtes in den letzten Jahren an! Seit 2003 wurden 30 % der Stellen abgebaut. Wie soll Denkmalschutz da eigentlich funktionieren?
Geehrte Kolleginnen und Kollegen, die SPD kann diese Novelle so nicht mittragen. Wir haben unter dem Strich eine Schwächung und nicht eine Stärkung des Denkmalschutzes zu verzeichnen. Das Landesamt für Denkmalpflege muss dringend gestärkt werden, und die Hinweise der Experten aus der Anhörung müssen aufgenommen werden. Das alles haben Sie nicht getan. Wir haben deswegen in unseren Änderungsvorschlägen die wichtigsten Baustellen formuliert. Wenn Sie unseren Änderungsantrag annehmen, werten Sie diese Novelle erheblich auf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss und möchte noch auf den Gesetzentwurf der Grünen eingehen.
Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Förderung der Denkmalpflege, Archäologie und Baukultur vorgelegt. Letztendlich ist dieser Entwurf nicht so beraten worden, wie es sich vielleicht gehört hätte. Die Experten sind in der Anhörung wenig auf ihn eingegangen und haben sich wenig mit den Vorschlägen auseinandergesetzt. Wirkliches Lob zum Gesetzentwurf der Grünen gab es allerdings auch von keinem der Experten. Die Systematik des Gesetzentwurfes passt auch noch nicht genau zu den Strukturen in Niedersachsen. Letztendlich,
liebe Kollegin Polat, ist er aber eine gute Arbeitsgrundlage. Ich finde, wir sollten diese Arbeitsgrundlage ab 2013 in rot-grüner Verantwortung weiterentwickeln.
Danke schön, Frau Kollegin. - Für die FDP-Fraktion hat sich Frau von Below-Neufeldt zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wieder sage ich: Niedersachsen ist schön. Bauwerke und Denkmale prägen das Bild der Ortschaften und Städte. Genau um diese Denkmale geht es jetzt in der Gesetzesnovelle.
Viele Denkmale stehen in Privateigentum, und zwar oft schon seit Generationen. Sie werden erhalten, aber notwendigerweise auch an das heutige Leben angepasst. Auch eine Immobilie, die z. B. 400 Jahre alt ist, ist heute mit Herzchenhaus auf dem Hof, ohne Bad und ohne moderne Heizung nicht mehr vorstellbar. Denkmalschutz bedeutet für uns wirklich nicht, Musealität vorzuschreiben.
In der Vergangenheit gab es oft Streitigkeiten mit den unteren Denkmalschutzbehörden. Die Petitionen sind dafür ein Beleg.
Der Gesetzentwurf der Grünen behauptet doch nur, bürgerfreundlich zu sein. Wir lehnen ihn ab. Er bedeutet Bürokratie und Kosten.
Mit der Novelle ist es gelungen, den Denkmalschutz und die Ansprüche an modernes, zeitgemäßes Wohnen zu vereinen. Wir stärken dabei die Eigentümer. Ungenutzte Immobilien - dafür gibt es weiß Gott genügend Beispiele - verfallen und sind irgendwann dem Abriss preisgegeben. Das ist eine Entwicklung in die falsche Richtung, und das wollen wir nicht. Denkmale sollen erhalten werden und weiterhin das denkmaltypische Gesicht Niedersachsens zeigen.
Das Erleben niedersächsischen Baukultur ermöglichen in vielen Fällen die Eigentümer, die teils sogar ihre Häuser öffnen und Besuchern zugänglich machen, sei es im Rahmen von Veranstaltungen
Uns war wichtig, dass Eigentümer gehört werden, bevor ihre Immobilie unter Denkmalschutz gestellt wird. Herr Kollege Hillmer hat dazu schon ausgeführt.
Wichtig war uns auch die Schatzregalregelung. Klipp und klar war zunächst - das hat insbesondere die SPD begrüßt - ein sogenanntes totales Schatzregal vorgesehen. Jeder Fund hätte dem Land gehört. Das hätte aber zu Problemen geführt. Deswegen haben CDU und FDP eine Regelung gefunden, die vor allem die Eigentümer-, aber auch die Finderinteressen berücksichtigt und dem Land dennoch wertvolle Funde sichert.
So etwas wie die Himmelsscheibe von Nebra oder die Schöninger Speere muss natürlich wissenschaftlich untersucht werden. Es muss dokumentiert und gegebenenfalls gesichert werden. Solche Funde gehören in die Öffentlichkeit; denn mit ihnen wurde Menschheitsgeschichte neu geschrieben.
Vergessen werden darf auch nicht der ehrbare Kaufmann, dem der Münzhandel weiterhin ermöglicht wird, ohne dass er illegale Ankäufe fürchten muss.
Zum Schluss noch einmal zurück zu den Denkmaleigentümern. Sie können künftig eine Plakette anbringen, die ihr Eigentum als Denkmal ausweist, als sichtbares Zeichen ihre Erfolges und Engagements.
Allen, die sich in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht haben, gilt an dieser Stelle mein Dank. Meine Fraktion ist überzeugt, dass die Novelle ein zukunftsweisendes Gesetz ist, das die Vergangenheit bewahrt und die Zukunft einläutet. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! CDU und FDP haben ein enttäuschendes Denkmalschutzgesetz zusammengeschustert. Am Beginn
unserer Diskussion hier im Landtag stand das Vorhaben, das Denkmalschutzrecht zu modernisieren, es den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen und mit internationalen Vereinbarungen wie der UNESCO-Welterbekonvention in Übereinstimmung zu bringen. Am Ende der Beratungen steht eine kleine Reform, die es aber in einigen Punkten in sich hat. Von einer Stärkung des Denkmalschutzes und von einer Öffnung für neue, soziale, ökologische oder technische Anforderungen kann dabei gar keine Rede sein. Für die Denkmaleigentümer werden die neuen Regelungen verwirrender, für Denkmalpflege aufwendiger und für die Kommunen teurer.
Zur Kritik im Einzelnen: CDU und FDP erwecken den Eindruck - das hat auch Herr Hillmer gerade in seiner Rede getan -, dass Eingriffe in Denkmäler künftig leichter möglich werden, wenn sie Senioren oder Menschen mit Behinderungen, dem Einsatz erneuerbarer Energien oder der energetischen Verbesserung zugute kommen.
Spätestens seit der Anhörung und der Ausschussberatung kann nur konstatiert werden: Dieser Gesetzentwurf suggeriert Fortschritte, die tatsächlich gar keine sind. Das können Sie im Übrigen Ihrer Gesetzesbegründung entnehmen. Darin steht das nämlich genau so, Herr Hillmer.
Aber die Neuformulierung kann Eigentümer verwirren, weil ihnen durch die beispielhafte Aufzählung einzelner Abwägungsgründe möglicherweise eine falsche Prioritätensetzung beim Eingriff in ihr Denkmal nahegelegt wird. Mehrere Fachleute haben in der Anhörung darauf hingewiesen. Damit, meine Damen und Herren, ist aber niemandem geholfen. Ein anwenderfreundliches Gesetz sieht anders aus.