Protocol of the Session on April 14, 2011

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 20 der Abg. Petra EmmerichKopatsch (SPD)

Investitionen ohne Förderung in einer strukturschwachen Region?

Wie die Goslarsche Zeitung berichtete, sieht Michael Kiesewetter, Vorstandsvorsitzender der niedersächsischen Investitions- und Förderbank NBank, großen Handlungsbedarf für die Tourismusregion Harz. Im Gegensatz zu SachsenAnhalt habe Niedersachsen neben dem Harz noch weitere Tourismusregionen, die zudem an Dynamik gewinnen. Im Harz dagegen würden die Übernachtungszahlen sinken, die Infrastruktur sei nicht die Neueste, die Kommunen stünden unter hohem Druck. In diesen Zeiten dürfe sich der Harz nicht auf Förderprogramme allein verlassen. „Investition nur von Förderung abhängig zu machen, wäre fatal.“, wird Kiesewetter von der Goslarschen Zeitung zitiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für die auf Tourismus ausgerichteten Gemeinden im Westharz, angesichts unbestritten leerer Kassen und eines von ihr selbst geforderten Sparzwangs die Infrastruktur auf einen neuen und wettbewerbsfähigen Stand zu bringen?

2. Welche Gründe sieht die Landesregierung für Investoren, trotz des erheblichen Fördergefälles zu Sachsen-Anhalt im Westharz ohne Förderung zu investieren?

3. Welche Priorität hat die Tourismusregion Harz im Wettbewerb um Fördermittel im Vergleich zu den weiteren Tourismusregionen in Niedersachsen?

Der Vorstandsvorsitzende der NBank, Herr Michael Kiesewetter, hat als Gastredner des 3. Herrenabends im Bündheimer Schloss zu Recht darauf

hingewiesen, dass sich die Fördermöglichkeiten des Landes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung durch geringere Mittelvolumina bzw. starke Inanspruchnahme zunehmend verringern. Es ist aber auch festzuhalten, dass bisher im Bereich der Tourismusförderung noch alle förderfähigen Vorhaben im Harz durch die Gewährung von Fördermitteln unterstützt werden konnten.

Die Landesregierung hat die Entwicklung des Harzes immer als einen Schwerpunkt der niedersächsischen regionalen Strukturpolitik angesehen. Ganz aktuell ist die Initiative Zukunft Harz zu nennen, die im November 2010 ihre Arbeit aufgenommen hat. Im Rahmen der in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionale Wirtschaftsstruktur“ eingeführten Experimentierklausel fördert MW ein Projektmanagement, bei dem Mitarbeiter aus der Region gemeinsam mit den Beratern von McKinsey Businesspläne für die identifizierten Projekte schreiben und diese in den nächsten elf Monaten umsetzen. MW setzt dafür 2 Millionen Euro ein. Drei Experten des MW arbeiten drei Tage in der Woche im Kernteam mit und dies für die gesamte Projektlaufzeit von sechzehn Monaten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Mögliche Ansätze für eine marktfähige Tourismusinfrastruktur und wettbewerbsfähige Produkte liefern neben den Leitlinien und Handlungsempfehlungen des Zukunftskonzeptes Tourismus Harz 2015 (Masterplan Harz) auch die von der Initiative Zukunft Harz identifizierten Projektansätze. Die kritische Auseinandersetzung mit den Gutachterempfehlungen des Masterplans Harz ist aus Sicht der Landesregierung in der Region bisher nur unzureichend geführt worden. Der Lenkungsausschuss der Initiative Zukunft Harz, dem insbesondere auch Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft angehören, erwartet vom Projektmanagement die Entwicklung umsetzungsreifer Projekte und deren erfolgreiche Realisierung. Dazu gehört auch die Darstellung einer gesicherten Finanzierung.

Zu 2: Aus Sicht der Landesregierung wäre es verfehlt, Investitionsentscheidungen ausschließlich von Förderszenarien abhängig zu machen. Untersuchungen der Initiative Zukunft Harz haben gezeigt, dass der Westharz durchaus Potenzial für Branchen mit sehr guten Zukunftsaussichten hat, mit der Qualität als Wissenschaftsstandort und

einer beeindruckenden Naturlandschaft durchaus punkten kann. Es kommt darauf an, diese Stärken nicht nur den ansässigen Unternehmen und Gewerbetreibenden noch einmal zu verdeutlichen, sondern auch gezielt das Gespräch mit potenziellen Investoren zu suchen. Dies wird einen Aufgabenschwerpunkt der Initiative Zukunft Harz darstellen.

Zu 3: Es gibt keinen Wettbewerb der Regionen um Fördermittel. Es werden auch keine Prioritätenreihungen oder Kontingente für Tourismusregionen des Landes gebildet. Es wird bei einer positiven Entscheidung über die Vergabe der verfügbaren Fördermittel ausschließlich auf die Qualität der Projekte ankommen. Dies wird daran gemessen, in welchem Maße die definierten Qualitätskriterien der Tourismusförderrichtlinie erfüllt werden.

Anlage 21

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 21 der Abg. Petra EmmerichKopatsch (SPD)

Schäden an Landstraßen - Was ist mit der Verkehrssicherungspflicht?

Die Straße L 500 ist eine Verbindungsstraße zwischen der B 6 und der A 395. Sie ist für viele Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Goslar eine direkte Verbindung zur A 395 von und nach Braunschweig/Wolfsburg und wird auch als verkürzende Verbindungsstraße zwischen den Autobahnen A 7 und A 395 benutzt. Daher ist sie stark durch Schwerverkehr belastet, insbesondere in den Zeiten des Rübentransportes zur Zuckerfabrik nach Schladen.

Die Fahrbahndecke der L 500 selbst ist in einem sehr schlechten Zustand, teilweise mit Verwerfungen und erheblichen Schäden versehen. Die Südseite der Hügelkuppe ist - da aus Muschelkalk bestehend - sehr porös. Insbesondere in dieser Jahreszeit löst sich durch Tauwetter am Tag und Frost in der Nacht Gestein, das verkehrsgefährdend auf die Straße stürzt.

Die Nutzung des Radwegs an der L 500, der von Othfresen bis Heimerode auch als Fußgängerweg dient, ist durch Bewuchs und Schlaglöcher stark beeinträchtigt. Stürze sind nicht zu vermeiden, und da der Radweg selbst nur durch eine Stahlbarriere von der Straße getrennt ist, sind auch schwere Unfälle nicht auszuschließen.

Die L 510 ist in der Ortsdurchfahrt von Weddingen und in Richtung Wöltingerode und ebenso in der Ortschaft Groß Döhren und in Richtung Weddingen durch Schlaglöcher und Querrisse

stark beschädigt. Dies führt zu einer erheblichen Verkehrsgefährdung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann ist mit einer Sanierung dieser in der Hoheit des Landes stehenden Straßen zu rechnen?

2. Wie viel Geld stand bzw. steht für die Sanierung von Landesstraßen in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 zur Verfügung, und welcher Anteil war/ist davon für Sanierungen im Landkreis Goslar aufgewendet bzw. vorgesehen worden?

3. Beabsichtigt die Landesregierung, die Haushaltsmittel aufzustocken, um die in ihrer Hoheit stehenden Straßen auf ihre Verkehrsgefährdung hin zu untersuchen und der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und die Schäden zu beseitigen?

Die Anfrage behandelt in ihrer Fragestellung hauptsächlich zwei Abschnitte von Landesstraßen im Landkreis Goslar. Es wird nicht verkannt, dass sowohl die Landesstraße 500 zwischen der Bundesstraße 6 und der Bundesautobahn 395 als auch die Landesstraße 510 zwischen Groß Döhren und Wöltingerode streckenweise Fahrbahnschäden aufweisen. Während die Verkehrsbelastung der L 510 eher als gering zu bezeichnen ist, liegt die der L 500 im mittleren Bereich. Unabhängig von der Verkehrsbelastung wird die Verkehrssicherheit aber durch geeignete Maßnahmen jederzeit sichergestellt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im Zuge der Landesstraße 500 zwischen Othfresen und Liebenburg wird als Sofortmaßnahme das lose Geröll entfernt. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt dann eine nachhaltige Felssicherung mit einem abgespannten Netz. Weitere Maßnahmen sind derzeit für 2011 in den fraglichen Bereichen nicht vorgesehen.

Zu 2: Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr verteilt die jährlichen Erhaltungsmittel für die Fahrbahnen nach den Kriterien der Erhaltungsstrategie an die regionalen Geschäftsbereiche. Diese entscheiden unter den vorgegebenen Prämissen in eigener Zuständigkeit über die Verwendung. Der regionale Geschäftsbereich Goslar (rGB Goslar) betreut die Landesstraßen in den Landkreisen Goslar, Osterode am Harz und in Teilen der Landkreise Göttingen, Wolfenbüttel und der Stadt Salzgitter. Eine weitere interne Aufteilung der Fahrbahnerhaltungsmittel nach Landkreisen erfolgt nicht.

Folgende Finanzmittel für die Erhaltung von Fahrbahnen standen in den vergangenen Jahren zur Verfügung:

2009: 23,6 Millionen Euro, davon im rGB Goslar 1,02 Millionen Euro

2010: 37,0 Millionen Euro, davon im rGB Goslar 2,55 Millionen Euro

2011: 38,5 Millionen Euro, davon im rGB Goslar 2,73 Millionen Euro

Der Haushalt 2012 liegt noch nicht vor.

Zu 3: Der Haushaltsentwurf 2012 wird derzeit aufgestellt. Angaben über die zur Verfügung stehenden Mittel können daher noch nicht gemacht werden. Die Verkehrssicherheit wird auf jeden Fall gewährleistet.

Anlage 22

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 22 der Abg. Daniela Behrens (SPD)

Kampf gegen Kinderpornografie: Wie beteiligt sich Niedersachsen an internationalen Fahndungen und Aktionen?

In der 102. Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtages am 17. März 2011 wurden unter dem Titel „Kriminalitätsstatistik 2010: Weniger Straftaten, höhere Aufklärung - Warum erkennt das die Opposition nicht an?“ die Leistungen der Polizei thematisiert. Dabei hatte ich Fragen zum Themenkomplex Bekämpfung von Kinderpornografie gestellt. Die Beantwortung des Ministers für Inneres und Sport war dabei lückenhaft.

Ich frage die Landesregierung:

1. Im Kampf gegen Kinderpornografie im Netz kommt es auf die internationale Zusammenarbeit an; denn die Täter agieren in der Regel über Ländergrenzen hinweg und in vernetzten Strukturen. Wie viele Polizistinnen und Polizisten in Niedersachsen arbeiten in solchen vernetzten Teams?

2. Welche Erfahrungen hat man mit und in diesen internationalen Ermittlungen gemacht, und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit?

3. Welche Fahndungserfolge hat man in den vergangenen drei Jahren im Rahmen der Bekämpfung der Kinderpornografie zu verzeichnen?

Alle Formen des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sind besonders schwere, verabscheuungswürdige Taten. Diese Delikte richten

sich gegen junge Menschen, die zumeist schutzlos und besonders schutzbedürftig sind. Kinderpornografie ist gesellschaftlich zu ächten, da in vielen Fällen traumatisierte Kinder als Opfer zurückbleiben.

Nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden werden praktisch alle Datendienste des Internets, die zum Versenden von Bild- bzw. Videodateien geeignet sind, in unterschiedlicher Intensität zur Verbreitung kinderpornografischen Materials genutzt. Neuerdings wird auf private Bereiche in sozialen Netzwerken (Chatrooms, Foren pp.) gesetzt, um Aufnahmen kostenlos zu tauschen. Somit ist eine sofortige weltumspannende Verbreitung dieses sozialschädlichen Materials über Ländergrenzen hinweg in Echtzeit möglich. Erschwert wird die Verfolgung derartiger Delikte durch vernetzte Strukturen auf der Täterseite und das Bereitstellen der Webseiten auf im Ausland installierten Servern. Bevorzugt werden in diesem Rahmen insbesondere Staaten mit geringer Kontrollintensität oder in denen keine dem deutschen Recht vergleichbare Gesetzgebung existiert oder die Regelungen nicht konsequent überwacht und durchgesetzt werden.