Protocol of the Session on April 14, 2011

Nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden werden praktisch alle Datendienste des Internets, die zum Versenden von Bild- bzw. Videodateien geeignet sind, in unterschiedlicher Intensität zur Verbreitung kinderpornografischen Materials genutzt. Neuerdings wird auf private Bereiche in sozialen Netzwerken (Chatrooms, Foren pp.) gesetzt, um Aufnahmen kostenlos zu tauschen. Somit ist eine sofortige weltumspannende Verbreitung dieses sozialschädlichen Materials über Ländergrenzen hinweg in Echtzeit möglich. Erschwert wird die Verfolgung derartiger Delikte durch vernetzte Strukturen auf der Täterseite und das Bereitstellen der Webseiten auf im Ausland installierten Servern. Bevorzugt werden in diesem Rahmen insbesondere Staaten mit geringer Kontrollintensität oder in denen keine dem deutschen Recht vergleichbare Gesetzgebung existiert oder die Regelungen nicht konsequent überwacht und durchgesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund verdient die weltweite Bekämpfung der Kinderpornografie eine große Aufmerksamkeit. Institutionen wie die Vereinten Nationen (UN), die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (IKPO)/Interpol, die Europäische Union mit Europol, Eurojust und das dezentrale Europäische Justizielle Netz (EJN) sowie als nationale Zentralstelle für Kinderpornografie das Bundeskriminalamt mit den zentralen Ansprechstellen für Kinderpornografie in den Bundesländern bilden ein weltweites Netzwerk zur internationalen und nationalen Bekämpfung dieser Kriminalitätsform. Ein ständiger Informationsaustausch in strategischer und operativer Hinsicht trägt maßgeblich zum polizeilichen Erfolg bei.

In Niedersachsen wurde frühzeitig und konsequent auf die Entwicklung im Bereich der Kinderpornografie reagiert. Zunächst wurde die Organisationseinheit „Anlassunabhängige Recherche in Datennetzen“ im Landeskriminalamt eingerichtet, deren Aufgabe als einen Arbeitsschwerpunkt die Bekämpfung der Kinderpornografie beinhaltet.

In der Folge wurden die Kompetenzen des Landeskriminalamtes zur Bekämpfung in den Kriminalitätsbereichen Internetkriminalität und Kinderpornografie durch Bündelung, Personalaufstockung und Einrichtung der Zentralstelle Internetkriminali

tät unter Anbindung der Ansprechstelle Kinderpornografie weiter intensiviert. Herausragende Einzelfälle der Kinderpornografie werden von der Zentralstelle Internetkriminalität in eigener Ermittlungszuständigkeit bearbeitet. Komplettiert wird der polizeiliche Kompetenzstrang für die Bekämpfung dieser Kriminalitätsform durch Fachkräfte der örtlichen Flächendienststellen und durch Datenverarbeitungsgruppen im Landeskriminalamt und den Flächenbehörden, die für die technische Beweissicherung und forensische Untersuchungen zuständig sind.

Darüber hinaus ist die gute Zusammenarbeit mit der Justiz zu nennen. Hierbei sind insbesondere die Generalstaatsanwaltschaft Celle als die für Niedersachsen zuständige Kontaktstelle des EJN und die Zentralstelle der Staatsanwaltschaft Hannover für die Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer und sonst jugendgefährdender Schriften/Medien hervorzuheben.

Kinderpornografie kann jedoch nicht allein von den Strafverfolgungsbehörden bekämpft werden. Es besteht breiter Konsens, dass es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt. Im Zusammenwirken mit Wirtschaft, Wissenschaft und Interessenverbänden der Opfer des sexuellen Missbrauchs hat die Landesregierung 2009 „White IT - das Bündnis gegen Kinderpornografie“ gegründet und fortentwickelt.

Ziel von White IT ist die ganzheitliche Entwicklung eines Konzepts, wie dem Phänomen „Kinderpornografie im Internet“ begegnet werden kann. Eine kriminologische Studie der Leibniz Universität über Verbreitungsformen der Kinderpornografie im Internet wie Tauschbörsen (Peer-to-Peer-Netzwerke) oder kommerzielle Märkte gehören ebenso zu den Konzeptgrundlagen wie die Entwicklung neuer Programme zur Erkennung von kinderpornografischem Bild- und Filmmaterial.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Wie in den Vorbemerkungen ausgeführt, sind Einsatzkräfte sowohl im Spezialbereich wie im LKA als auch in Fachkommissariaten in der Fläche tätig. Die Anzahl der jeweils in entsprechenden Fällen eingesetzten Beamten ist vom Umfang und von der Qualität eines Verfahrens abhängig, das individuell einer besonderen Betrachtung unterzogen werden muss.

Zu 2: Im Rahmen internationaler Ermittlungen arbeiten Bundeskriminalamt, Landeskriminalämter

und örtliche Fachdienststellen eng und wirkungsvoll zusammen. Die Koordination der Ermittlungsführung im Zusammenwirken mit anderen Nationen liegt grundsätzlich beim Bundeskriminalamt. Die bisher in Einzelfällen gewonnenen Erfahrungen in transnationalen Verfahren sind als gut zu bewerten.

Außerhalb von Verfahren gestaltet sich die internationale Zusammenarbeit ebenfalls äußerst kooperativ. So nahmen niedersächsische Angehörige der Zentralstelle Internetkriminalität 2010 an einer internationalen Konferenz in Budapest teil und stellten dort niedersächsische Bekämpfungsansätze gegen Kinderpornografie dem internationalen Auditorium vor. Darüber hinaus stellte Niedersachsen ein zur Strafverfolgung von Kinderpornografie geeignetes, selbst entwickeltes Protokollierungs- und Auswertungstool mehreren Staaten zur Verfügung.

An der Operation „Rescue“ von Europol war Niedersachsen nicht beteiligt. Deshalb war der Landesregierung diese Ermittlungsmaßnahme nicht bekannt geworden.

Zu 3: Die durch die niedersächsische Landespolizei erzielten Fahndungserfolge im Bereich der Kinderpornografie sind umfänglich. Das lässt sich auch an der hohen Aufklärungsquote im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornografie ablesen, die der Polizeilichen Kriminalstatistik der Jahre 2008 bis 2010 zu entnehmen ist.

Dennoch ist jeder Fall der Kinderpornografie, der nicht aufgeklärt werden kann, ein Fall zu viel - insbesondere dann, wenn durch eine Tataufklärung möglicherweise eine Fortsetzung des Kindesmissbrauchs verhindert werden kann. Insofern besteht die zwingende Erforderlichkeit, relevante Daten zu sichern. Nur bei Zuordnung von IPAdressen, die mitunter den einzigen Ermittlungsansatz darstellen, kann unverzüglich einer weiteren Verbreitung kinderpornografischen Materials entgegengewirkt werden.

Zur Bilanz der Fahndungserfolge sind an dieser Stelle beispielhaft zwei Verfahren aus dem Jahr 2010 zu nennen. Im ersten Verfahren führten die Ermittlungsmaßnahmen der Zentralstelle Internetkriminalität in Absprache mit der Polizeiinspektion Osnabrück im Oktober zur Identifizierung des Täters und des Opfers einer kinderpornografischen Serie und späteren Verhaftung des Beschuldigten in Bayern. In einem zweiten Verfahren trugen entscheidende Hinweise der „Anlassunabhängigen Recherche in Datennetzen“ der Zentralstelle Inter

netkriminalität ebenfalls im Oktober entscheidend zur Festnahme eines Beschuldigten in Österreich bei, der im Verdacht steht, über 1 Million Bild- und Videodateien kinderpornografischen Inhalts auf seinem Rechner gespeichert zu haben. Darüber hinaus wurde in diesem Kontext ein sexueller Missbrauch durch diesen Täter an den Kindern einer damaligen Lebensgefährtin ermittelt.

Anlage 23

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 23 des Abg. Heinrich Aller (SPD)

Steuerverwaltung: KONSENS kommt - VDV geht; niedersächsische Software ausmustern oder - andernorts - weiter nutzen?

Mit Beginn des Jahres 2012 soll die neue Software für die Steuerverwaltung - KONSENS - in Niedersachsen und bundesweit eingeführt werden. Die in Bayern entwickelte Software wird das Verfahren vereinheitlichen und die niedersächsische Eigenentwicklung „VDV grafisch“ ablösen, von der aber gesagt wird, dass die Bedienungsoberfläche sehr gut und moderner sei als die künftige. Nicht verkannt wird, dass die Einführung einer einheitlichen Software nach dem gescheiterten Projekt FISCUS überfällig geworden ist. Mit der Einführung von KONSENS werden jetzt nicht nur in Niedersachsen die bisherigen Systeme „ausgemustert“ und modernisiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung den Entwicklungsprozess hin zur Einführung einer einheitlichen IT-Plattform in den deutschen Steuerverwaltungen über FISCUS zu KONSENS unter Kostengesichtspunkten für eigenes Personal, Dienstleistungen Dritter und Sachkosten?

2. Wie beziffert die Landesregierung den niedersächsischen Kostenanteil, den jeweiligen Anteil der übrigen Bundesländer und den des Bundes im Vergleichszeitraum?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Niedersächsische Landesregierung, das Know-how in der niedersächsischen Steuerverwaltung unter den Bedingungen fortschreitender Vereinheitlichung der IT-Ausstattung der Steuerverwaltung zu sichern und gegebenenfalls die grundsätzlich bewährte VDV-Eigenentwicklung andernorts weiter zu verwenden?

Die Steuerverwaltungen der Länder haben mit dem Vorhaben KONSENS einen Erfolg versprechenden Weg zur Verbesserung der Qualität und Effizienz in der Steuerverwaltung eingeschlagen. KONSENS steht für „Koordinierte Neue Software

entwicklung der Steuerverwaltung“ und hat die Vereinheitlichung und Modernisierung der Software für die Steuerverwaltung zum Ziel.

Um die Entwicklung von KONSENS zu beschleunigen, haben neben Niedersachsen auch die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen der Finanzministerkonferenz einen Vorschlag zur Umsetzung von KONSENS in zwei Stufen unterbreitet. In der ersten Stufe von KONSENS - diese wird als KONSENS I bezeichnet - wird der Vereinheitlichung der Verfahren gegenüber der Modernisierung Vorrang eingeräumt. In der gleichzeitig weiter ablaufenden Stufe II steht die Modernisierung im Vordergrund.

Auf der FMK im Mai 2008 haben die Finanzministerinnen und Finanzminister aller 16 Länder beschlossen, diesem Vorgehensvorschlag zu folgen und KONSENS I umzusetzen. Durch die Beschleunigung des Vorhabens KONSENS werden bereits ab Anfang 2012 die Steuern in Deutschland von den Finanzämtern mit einer einheitlichen Software festgesetzt. Über 100 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dann die Steuerbescheide mit der gleichen Software erstellen. Lediglich in Nordrhein-Westfalen kann ein Teil der Erhebungsprogramme erst später übernommen werden.

Sobald die erste Stufe in KONSENS erreicht ist, können die Besteuerungsverfahren noch wirtschaftlicher betrieben werden. So fallen z. B. die Programmierverbünde der bestehenden Verfahren früher weg als ursprünglich geplant. KONSENS I eröffnet die Möglichkeit, auf einer bundeseinheitlichen Plattform die Modernisierung der Verfahren noch schneller voranzutreiben.

Grundlage für die Vereinheitlichung bilden die Verfahren von EOSS - Evolutionär Orientierte SteuerSoftware - (= Programmierverbund von zwölf Län- dern unter der Federführung des Landes Bayern), die um Funktionen aus den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen erweitert werden. Durch die Nutzung dieser einheitlichen Plattform wird in allen Ländern der Einsatz von neu entwickelten Programmen deutlich beschleunigt. Gleichzeitig ist damit verbunden, dass bestehende Eigenentwicklungen in den Ländern wegfallen und nicht weiter betrieben werden. Die niedersächsische Eigenentwicklung der Benutzeroberfläche „VDV grafisch“ aus dem Jahre 2004 wird künftig durch das einheitliche und zeitgemäße Produkt KONSENS-Dialog abgelöst werden.

Zusätzlich zur reinen Softwareumstellung verbinden wir in Niedersachsen mit der Einführung von KONSENS I die Zentralisierung der Steuerrechenzentren. Deshalb ist Niedersachsen als fünftes Trägerland der rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts Dataport, dem Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik der öffentlichen Verwaltung in Norddeutschland, beigetreten. Hierzu gehört auch das gemeinsame Steuerrechenzentrum der norddeutschen Länder Data Center Steuern (DCS). Niedersachsen hat sich damit einem starken Verbund angeschlossen, um die effektive Verarbeitung der niedersächsischen Steuerdaten auf Dauer zu sichern. Niedersachsen nutzt hier die Chance, zusammen mit den Steuerverwaltungen der anderen Trägerländer eine gemeinsame einheitliche IT-Struktur und das bestehende Know-how zu nutzen. Die Beteiligung an Dataport wird deshalb die Handlungsfähigkeit Niedersachsens bei der IT-Unterstützung unserer Verwaltung nachhaltig stärken.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Herrn Heinrich Aller im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der generelle Weg zu einheitlichen IT-Verfahren für die Steuerverwaltungen der Länder ist unter allen Gesichtspunkten positiv zu beurteilen. Insbesondere unter Kostengesichtspunkten sind nach den zwangsläufig entstehenden Umstellungs- und Einführungsinvestitionen erhebliche Einsparungspotenziale zu realisieren. Bereits nach der Umstellung auf KONSENS I werden im Bereich IuK der OFD Niedersachsen Stelleneinsparungen vorgenommen werden können, weil die Programmierung und Betreuung (Pflege und Wartung) der eigenen Verfahren großteils wegfällt. Das so frei werdende Personal kann dann gegebenenfalls im steuerfachlichen Bereich, im Bereich IuK oder im Bereich der bundesweiten Programmierung KONSENS eingesetzt werden.

Die Dienstleistungen Dritter für den IT-Betrieb sollen weitgehend eingeschränkt und auf ein unbedingt erforderliches Mindestmaß reduziert werden.

Die Sachkosten werden künftig maßgeblich durch die Kosten der zentralen Dienstleiter, das DCS und das LSKN bestimmt.

Zu 2: Das Bund-Länder-Vorhaben KONSENS unterliegt einer Vorhabensplanung, einem Vorhabensmanagement einschließlich Controlling. Als Betrachtungszeitraum werden hier die Jahre von 2010 bis 2015 zugrunde gelegt. Zu den einzelnen

Positionen der Fragestellung ergeben sich die folgenden Feststellungen:

Budget insgesamt laut Vorhabensplan für die Jahre 2010 bis 2015 (in Euro)

Jahr Summe

2010 74 000 00

2011 75 500 00

2012 76 400 00

2013 91 300 00

2014 93 000 00

2015 96 600 00

Anteil Niedersachsen

Jahr Summe

2010 6 019 653