Zu 1: Die RSK hat im Auftrage des BMU einen Anforderungskatalog für die anlagenspezifische Sicherheitsüberprüfung deutscher Kernkraftwerke unter Berücksichtigung der Ereignisse in dem Kernkraftwerk Fukushima in Japan aufgestellt, der durch eine von der GRS im Auftrage des BMU nach Freigabe durch die RSK herausgegeben Frageliste konkretisiert worden ist.
Die für die Überprüfung formulierten Anforderungen der RSK gehen hinsichtlich der unterstellten Einwirkungen und postulierten Szenarien über die bisher angesetzten Auslegungsanforderungen und bisher postulierten Annahmen hinaus und beziehen weitgehende Zerstörungen der Infrastruktur und eine Nichtzugänglichkeit aufgrund hoher Ortsdosisleistungen sowie die Verfügbarkeit von Personal mit ein.
Die mit dem Anforderungskatalog und der Frageliste festgelegten Anforderungen sind den anlagenspezifischen Sicherheitsüberprüfungen bundesweit zugrunde zu legen. Dieses gilt auch für das Kernkraftwerk Unterweser.
Zu dem Thema Hochwasser sind nach diesen Festlegungen die Standortgefährdung durch Hochwasser, die Auslegung des Standortes zum Schutz vor Hochwasser, Reserven dieser Auslegung sowie Notfallmaßnahmen zu untersuchen. In diesem Rahmen werden hinsichtlich der Bewertung der Bemessungsstände und deren Überschreitenswahrscheinlichkeiten an den Standorten insbesondere folgende Fragestellungen zu untersuchen sein:
- Welche Werte (maximaler Wasserstand, Ab- flussmenge, Zeitverlauf des Anstiegs, Zeitdauer des Anstehens dieses Wasserstandes) wurden für die Standortgefährdung hinsichtlich Bemessungshochwasser und Bemessungswasserstand ermittelt?
- Welche Überschreitenswahrscheinlichkeit (falls vorhanden auch Gefährdungskurven) wurde hierbei zugrunde gelegt?
- Welche Ursachen und beitragenden Faktoren für ein mögliches Hochwasser am Standort wurden betrachtet (z. B. Hochwasserabfluss im Vorfluter,
Eishochwasser, Schneeschmelze, Sturmflut, Windstau, Wellenauflauf, Flutwelle/Tsunami, Versagen einer Staustufe oder eines Pumpspeicherkraftwerks, Starkniederschlagsereignis auch unmittelbar am Standort)?
- Gibt es neuere Erkenntnisse zur Standortgefährdung (z. B. aufgrund einer Änderung der hydro- logischen Verhältnisse oder als Folge von Deich- bauten)?
Die RSK wird die Ergebnisse dieser Überprüfungen auf der Basis von ihr noch festzulegender Maßstäbe im Einzelnen beurteilen, den Sicherheitsstatus der Anlagen bewerten sowie gegebenenfalls Maßnahmen empfehlen.
Zu 2: Der Hochwasserschutz für das Kernkraftwerk Unterweser ist nach den Grundsätzen der maßgeblichen kerntechnischen Regel KTA 2207 bemessen und auf höchstem Niveau umgesetzt.
Die aus den einschlägigen Bemessungsgrundlagen resultierende notwendige Deichhöhe ist im Bereich des Anlagengeländes des Kernkraftwerkes Unterweser durch die dort vorhandenen Deichhöhen umgesetzt und weist Reserven auf.
Die Höhe der Hauptdeiche ist gemäß § 4 Abs. 2 des Niedersächsischen Deichgesetzes nach dem zu erwartenden höchsten Tidehochwasser unter Berücksichtigung des örtlichen Wellenauflaufs zu bestimmen. Je nach Örtlichkeit ergeben sich unterschiedliche Deichhöhen. Bei der Berechnung der erforderlichen Deichhöhen wird in Niedersachsen seit Ende 2007 ein von 25 cm auf 50 cm erhöhtes Vorsorgemaß für den zukünftigen Meeresspiegelanstieg eingerechnet.
Unter Zugrundelegung des erhöhten Vorsorgemaßes sind (in 2007) die Bemessungswasserstände und erforderlichen Deichhöhen am Kernkraftwerk Unterweser vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz überprüft worden. Danach ergeben sich im Bereich des Kernkraftwerkes je nach örtlicher Lage erforderliche Deichhöhen zwischen 7,30 und 7,60 m über NN. Gemäß Vermessung der Isthöhen (in 2005) sind diese Deichhöhen vor Ort eingehalten.
Zu 3: Die Landesregierung hält insbesondere den von der RSK aufgrund der vorläufigen Erkenntnisse aus dem Unfall in Japan abgeleiteten Überprüfungsbedarf und die diesbezüglichen Kriterien für wichtig. Dabei geht es um die folgenden grund
- Überprüfung, inwieweit die übergeordneten Schutzziele „Kontrolle der Reaktivität“ und „Kühlung der Brennelemente“ sowohl im Reaktordruckbehälter als auch Brennelementlagerbecken und „Begrenzung der Freisetzung radioaktiver Stoffe Erhalt der Barrieren“ bei über die bisher angesetzten Auslegungsanforderungen hinausgehenden Einwirkungen eingehalten werden. Hierzu sind die Robustheit der sicherheitsrelevanten Einrichtungen, Komponenten, Gebäude und die Wirksamkeit des gestaffelten Sicherheitskonzepts zu beurteilen.
- Überprüfung, inwieweit die Funktionen zur Einhaltung der Schutzziele bei über die bisherigen postulierten Szenarien hinausgehenden Annahmen erhalten bleiben. Dabei sind Postulate hinsichtlich der Nichtverfügbarkeit von Sicherheits- und Notstandssystemen, wie z. B. längerfristiger Ausfall der Stromversorgung, zu berücksichtigen.
- Überprüfung des erforderlichen Umfangs von anlageninternen Notfallmaßnahmen und deren Wirksamkeit. Dabei sind Umfang und Qualität der Vorplanung für unterstellte Ereignisfolgen, wie Unverfügbarkeit von Systemen zur Kühlung der Brennelemente, Unverfügbarkeiten der Stromversorgung, eingetretene massive Brennelementschäden bis hin zur Kernschmelze, zu beurteilen. Ferner sind weitgehende Zerstörungen der Infrastruktur und eine Nichtzugänglichkeit aufgrund hoher Ortsdosisleistung sowie die Verfügbarkeit des Personals mit zu bewerten.
des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 19 der Abg. Wiard Siebels, Renate Geuter und Dieter Möhrmann (SPD)
Vermaisung lässt Nitratwerte im Grundwasser ansteigen - Wann reagiert die Landesregierung zum Schutz von Mensch und Natur?
In ihrer Ausgabe vom 26. März 2011 berichtet die Ostfriesen-Zeitung über erhöhte Nitratbelastungen. Auch die Ostfriesischen Nachrichten titelten in ihrer Ausgabe vom 1. April 2011: „Wasser in Ostfriesland wird schlechter“. Der Oldenburg-Ostfriesische-Wasserverband (OOWV) zeigt sich besorgt über diesen starken Anstieg von Nitratwerten im Grundwasser im Bereich des Wasserschutzgebietes in Aurich. Der OOWV bezieht sich bei dieser Aussage auf konkrete Messergebnisse, wonach der Nitrat
wert an einer Messstelle von 80 mg pro Liter auf 270 mg gestiegen sei. Insbesondere an 14 von 118 Messstellen in den Grundwasserschutzgebieten sind die Werte nach oben ausgerissen. Nach Einschätzungen des OOWV gibt es einen direkten Zusammenhang zwischen Biogasnutzung und Grundwasserbelastung. Der Mais, der für die Anlage eingesetzt wird, brauche sehr viel Dünger, und durch das Ausbringen großer Mengen Gülle und Gärreste sei vermehrt Nitrat ins Grundwasser gelangt. Die gleichen Probleme wurden auch in Thülsfeld (Kreis Cloppenburg) und Großenkneten festgestellt. Das Thema wurde bereits in verschiedenen Anfragen durch die Landesregierung beantwortet. Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation wurden nicht benannt. Es wurde lediglich auf eine Änderung des EEG verwiesen, die Minister Sander als die Lösung der Belastung ansieht.
1. Teilt die Landesregierung die Auffassung des OOWV bezüglich der Messerergebnisse in Ostfriesland? Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Landesregierung diesbezüglich ergreifen, bzw. welche Maßnahmen hat die Landesregierung bereits ergriffen?
3. Ist diese Erhöhung der Nitratwerte auch aufgrund der Intensivierung der Landwirtschaft entstanden, und bedeutet eine Intensivierung der Landwirtschaft in Zukunft eine permanente Verschlechterung der Trinkwasserqualität in Ostfriesland und den betroffenen Regionen?
Über die Belastung niedersächsischer Gewässer mit Stickstoffverbindungen fand am 7. März 2011 eine Unterrichtung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz (AfUuK) durch Vertreter der Landesregierung statt. Im Rahmen dieser Unterrichtung wurde erläutert, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser in ausreichender Menge und Qualität langfristig sichergestellt ist und dass aufgrund der Anforderungen der Trinkwasserrichtlinie eine Gefährdung ausgeschlossen ist.
Im Jahr 2009 hat es keine zugelassenen Abweichungen vom Nitratgrenzwert für Trinkwasser gegeben. Somit wurde den Verbrauchern in Niedersachsen nur Wasser mit einer Nitratkonzentration unterhalb des Grenzwertes von 50 mg/l und damit in einwandfreier Qualität zur Verfügung gestellt. Im Mittel liegt in Niedersachsen die Konzentration von Nitrat im Trinkwasser bei 10,5 mg/l.
sermessstellen in den Wassergewinnungsgebieten Thülsfelde, Aurich und Großenkneten bekannt. Bei den genannten Ergebnissen handelt es sich um solche aus Messungen an oberflächennahen Messstellen, also aus Grundwasserschichten bis 15 m Tiefe.
Der OOWV sieht die Ursache für den Anstieg des Nitratgehaltes in einigen flachen Messstellen im steigenden Aufkommen an organischen Nährstoffen aufgrund erhöhten Maisanteils in Verbindung mit dem Gärresteaufkommen aus Biogasanlagen. Tatsächlich ist der Maisanteil im Wasserschutzgebiet Thülsfelde zwischen den Jahren 2000 und 2010 um ca. 50 % gestiegen, im Wasserschutzgebiet Großenkneten um ca. 30 %. Ein direkter Zusammenhang zwischen dem erhöhten Maisanteil als Folge des Biogasanlagenbaus und dem Anstieg des Nitratgehaltes in den oberflächennahen Messstellen der Wasserschutzgebiete ist jedoch nicht eindeutig belegbar. Richtig ist, dass aufgrund des Stickstoffkreislaufes bei der Nutzung von Biomasse zur Gaserzeugung ein höherer Anteil an Stickstoff im System verbleibt als bei anderen Nutzungen wie z. B. der Nahrungsmittelerzeugung. Circa 50 % des Stickstoffs werden in Form von Gärresten wieder der landwirtschaftlichen Nutzfläche zugeführt. Es ist jedoch grundsätzlich zu unterstellen, dass der Anbau nachwachsender Rohstoffe unter Einhaltung der Regeln der guten fachlichen Praxis erfolgt. Dies schließt insbesondere eine pflanzenbedarfsgerechte Düngung ein.
Zum besonderen Schutz des Trinkwassers, dem die Landesregierung einen hohen Stellenwert zumisst, werden in den Wasserschutzgebietsverordnungen die ordnungsrechtlichen Nutzungsbeschränkungen innerhalb der Schutzgebiete geregelt. Daneben werden seit ca. 20 Jahren darüber hinausgehende freiwillige Maßnahmen in Kooperation mit der Landwirtschaft umgesetzt, die den Nährstoffeintrag in das Grundwasser in den Wasserschutzgebieten verringern. Beispiele für Nutzungsbeschränkungen aus den Verordnungen sind das Verbot von Grünlandumbruch und das Verbot für das Aufbringen von Gülle und Jauche, jeweils geltend für die engeren Wasserschutzgebietszonen. Freiwillige Maßnahmen im gesamten Schutzgebiet sind vielfach auf ganzjährige Begrünung oder Grundwasser schonende Bodenbearbeitung ausgerichtet. Landesweit führen die freiwilligen Vereinbarungen und die Maßnahmen des Niedersächsischen Agrarumweltprogramms nach aktuellen Berechnungen zu einer Reduzierung der Bilanzüberschüsse auf landwirtschaftlich genutzten
Flächen in Trinkwassergewinnungsgebieten um ca. 4 300 t Stickstoff pro Jahr. Aktuell sind z. B. für die Wasserwerke Aurich und Thülsfelde Nitratgehalte von < 1 mg/l im Wasser ab Werk festgestellt worden, für das Wasserwerk Großenkneten 7,7 mg Nitrat/l. Eine aktuelle Gefährdung von Menschen ist somit nicht zu besorgen.
Neben diesen speziellen Trinkwasserschutzmaßnahmen werden seit 2010 zur Umsetzung der EGWasserrahmenrichtlinie in einer hierfür eingerichteten Zielkulisse Agrarumweltmaßnahmen und eine unterstützende Beratung zur Grundwasser schonenden Landbewirtschaftung angeboten.
Zu 2: Eine Überschreitung der Grenzwerte durch überhöhte Messwerte wurde in Niedersachsen an ca. 200 von insgesamt 1 051 Messstellen des Messnetzes nach EG-Wasserrahmenrichtlinie festgestellt. Auf dieser Grundlage wurde die Bewertung des niedersächsischen Grundwassers vorgenommen. Im Rahmen der o. g. Unterrichtung am 7. März 2011 ist der AfUuK auch hierüber umfassend unterrichtet worden.
Eine erste landesweite Analyse der Entwicklung der Nitratgehalte in den letzten Jahren hat keine klare Tendenz erkennen lassen. Lokal sind sowohl Messstellen mit einem Anstieg als auch mit einem Rückgang der Nitratkonzentration ermittelt worden.
Innerhalb der niedersächsischen Trinkwassergewinnungsgebiete haben sich die Nitratmesswerte im Zeitraum 2000 bis 2009 wie folgt entwickelt: Der Anteil an Grundwassermessstellen mit abnehmendem Nitratgehalt ist landesweit von 56 % auf 65 % angestiegen, und die Anzahl mit ansteigendem Nitratgehalt ist entsprechend von 44 % auf 35 % zurückgegangen.
Zu 3: Den unter Antwort 1 dargestellten Anstrengungen im Trinkwasserschutz können andere Entwicklungen, z. B. auf dem Agrarsektor, entgegenwirken.
Die Intensivierung der Landnutzung, die aufgrund der Marktentwicklung in den zurückliegenden Jahren in Niedersachsen zu verzeichnen war, ist mit einem verstärkten Grünlandumbruch einhergegangen. Von 2005 bis 2009 wurden ca. 56 000 ha der vorhandenen Dauergrünlandfläche in Ackerland umgewandelt (laut Daten aus Anträgen auf Direkt- zahlung). Dieser Grünlandumbruch führt zu einer erhöhten Stickstoffauswaschung und somit zu einer Grundwasserbelastung. Seit dem 22. Oktober 2009 gilt für alle landwirtschaftlichen Betriebe, die EU-Direktzahlungen erhalten, ein
Eine Intensivierung der Tierhaltung bewirkt keine direkte Erhöhung der Grundwasserbelastung. Sie führt jedoch zu einem verstärkten Anfall von Wirtschaftsdünger, der einer pflanzenbedarfsgerechten Verwendung zugeführt werden muss. Zur Sicherstellung der transparenten Verbringung von Wirtschaftsdüngern und somit auch zur Steuerung von Nährstoffflüssen werden aktuell für Niedersachsen spezifische Regelungen zur Umsetzung der bundesweiten Wirtschaftdüngerverbringungsverordnung erarbeitet.