Protocol of the Session on March 17, 2011

(Astrid Vockert [CDU]: Das geht aber über die Dringliche Anfrage hinaus!)

Das ist egal.

Kurz zur Erläuterung: Wir haben im Ausschuss gesagt, dass diese Zahlen zum Stichtag 1. März noch einmal durch die Landesschulbehörde abgeglichen werden. Ich habe die Zahl der Verträge genannt: Es sind rund 6 800. Ich habe auch dargestellt, wie viele dieser Verträge nicht fortgesetzt wurden bzw. wie viele im Moment als Verträge des außerschulischen ganztagsspezifischen Angebots tatsächlich vorhanden sind und noch untersucht werden.

Frau Reichwaldt hat nun gefragt, was passiert, wenn die Rentenversicherung Nachentrichtungsbeträge erhebt, ob wir darauf ausreichend vorbereitet sind. Diese Frage ist berechtigt.

Die genaue Zahl kann ich Ihnen heute allerdings noch nicht nennen, Frau Reichwald; das tut mir leid. Wir haben heute den 17. März; die Abfrage hat am 1. März stattgefunden. Ich werde sie aber selbstverständlich in einer der nächsten Sitzungen des Kultusausschusses im Rahmen meines angekündigten Gesamtberichts nachliefern.

Für den Haushalt 2012 planen wir für den Fall der Fälle einen Mehrbedarf von 2,5 Millionen Euro ein. Die Zahl ist geschätzt; denn wir wissen nicht genau, wie viel am Ende tatsächlich nachbezahlt werden muss. Das liegt daran, dass die meisten der bestehenden Verträge geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, also sogenannte 400-EuroJobs, sind. Sofern der entsprechende Mitarbeiter über weitere Verträge verfügt - das kann der Schulleiter ja nicht wissen, wenn ihm ein solcher Dienstleistungsnehmer gegenübersitzt - und sofern sich daraus eine Sozialversicherungspflicht ergeben hat, entsteht eine Nachzahlungspflicht. Dies kann nur durch ein Statusfeststellungsverfahren von der Rentenversicherung ermittelt werden.

Sollte sich daraus also ein Nachzahlungsbetrag ergeben, werden wir den Schulen dabei helfen, diese Nachzahlungsbeträge zu entrichten. Wir lassen die Schulen in Niedersachsen bei dieser

Problematik, die rechtlich höchst komplex ist, auf keinen Fall im Regen stehen. Wir werden haushaltsmäßig Vorsorge treffen, dass wir die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen können.

In diesem Zusammenhang möchte ich gleich noch Folgendes anfügen: Wir werden von Schulträgern bzw. Schulleitungen auch gefragt, ob dann, wenn von Dienstleistungsverträgen auf Arbeitsverträge umgestellt wird, die Budgets ausreichen. Auch hierzu die klare Ansage: Sollten die Budgets nicht reichen, weil durch nicht von der Schule zu verantwortende Fragestellungen ein Nachzahlungsbetrag entstanden ist, werden wir auch hier helfen. Dafür stehen einschließlich übertragener Haushaltsreste mehr als 32 Millionen Euro zur Verfügung. Ich denke, damit werden wir die Gesamtproblematik im Sinne der Schulen finanziell lösen können.

(Beifall bei der CDU)

Frau Reichwaldt, Sie haben für die Fraktion DIE LINKE eine zweite Zusatzfrage angemeldet. Bitte sehr!

Es geht mir noch einmal um die Honorarverträge und um die Sicherung des Ganztagsangebote. Ich frage die Landesregierung und speziell natürlich Herrn Minister Althusmann: Die Schulen können zwar befristete Arbeitsverträge abschließen, aber uns ist zu Ohren gekommen, dass der Vergütung durch die Vorgaben des Tarifvertrages Grenzen gesetzt sind, sodass es teilweise Schwierigkeiten gibt, Fachkräfte für die Angebote des Ganztagsbetriebs zu bekommen. Welche Informationen haben Sie darüber?

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Es gibt tatsächlich immer wieder Berichte von Schulen, dass sich ein Dienstleistungsnehmer nicht mehr halten lassen könnte, wenn man Ganze auf einen Arbeitsvertrag umstellt. Das erscheint mir aber nur auf den ersten Blick nachvollziehbar. Denn schaut man genauer hin, stellt man fest, dass sich durch diese Umwandlung nur wenig verändert. Ich werde gleich anhand von zwei Beispielen darstellen, um welche Beträge es sich dabei handelt.

Die Rechtsgrundlage für die tarifliche Eingruppierung von Beschäftigten für außerunterrichtliche Angebote ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist. Bis zum Inkrafttreten am 1. Januar 2012 gelten die §§ 22 und 23 des Bundes-Angestelltentarifvertrages einschließlich der Vergütungsordnungen in den Anlagen 1 a und 1 b zum BAT vorläufig fort.

Da es sich im Rahmen des Ganztagsschulangebots überwiegend um eine institutionelle Betreuung von Schülerinnen und Schülern außerhalb des regulären Unterrichts handelt, wird die Tätigkeit in der Regel nach der Entgeltgruppe 5 oder 6 TV-L eingestuft. So ist in den letzten Jahren auch immer verfahren worden. Bei anderen Tätigkeiten muss anhand der konkreten Tätigkeitsbeschreibung eine Bewertung vorgenommen werden. - Das alles ist der Landesschulbehörde am 14. Februar auf unsere Bitte hin noch einmal dargelegt worden.

Nun zu den beiden Beispielen, zu den Unterschieden zwischen Dienstleistungsvertrag und Arbeitsvertrag.

Arbeitet ein Dienstleistungsnehmer in der Entgeltgruppe 5, Stufe 1, bekommt er für 36 Stunden einen Monatsverdienst von 385,92 Euro, ist also einer von diesen 400-Euro-Jobbern. Für die Zahlung der Sozialabgaben usw. ist er selbst verantwortlich. Damit der Nettoverdienst von rund 386 Euro bei ihm verbleibt, wächst dieser Betrag, wenn die Schule einen Arbeitsvertrag abschließt, auf 505,87 Euro an. Die 119,95 Euro oder 23,7 % mehr sind im Prinzip die Sozialversicherungsbeiträge, die die Schule aus ihrem Budget abdecken muss.

Bei einem Dienstvertrag in Vollzeit - ebenfalls Entgeltgruppe 5, Stufe 1 - beträgt das Entgelt 1 862 Euro. Bei einem Arbeitsvertrag erhält derjenige dann 1 224 statt 1 862 Euro. Aber die Sozialversicherungsbeiträge trägt die Schule, der Partner. Dafür zahlt die Schule dann 2 372 Euro. Das ist eine Differenz von 1 147 Euro. Wenn es sich um eine Vollzeitkraft handelt! Wir müssen allerdings bedenken: Die wenigsten Verträge sind Vollzeitverträge. Bei den meisten, die im Rahmen des Ganztagsschulangebots beschäftigt werden, handelt es sich um geringfügig Beschäftigte.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die nächste Frage stellt für die SPD-Fraktion Herr Borngräber. Bitte sehr!

Herr Minister, noch einmal konkreter nachgefragt: Vor dem Hintergrund der geänderten Regelungen zu Arbeits- bzw. Dienstverträgen, der geänderten Kooperationsvereinbarungen und der daraus resultierenden finanziellen Mehrbelastungen für die Schulen - Schätzungen gehen von 45 % aus - berichten die Schulen nun, dass das Budget nur noch bis zu den Sommerferien ausreichen werde. Sie fürchten, dass das Ganztagsangebot nach den Schulferien eingestellt werden muss. Wie stellen Sie sich die Fortsetzung dieser Ganztagsangebote vor?

Herr Minister Althusmann antwortet.

Herr Abgeordneter Borngräber, ich darf Ihnen die Zahlen noch einmal erläutern und damit aufzeigen, dass wir mit den Haushaltsresten, die uns zur Verfügung stehen, in der Lage sind, den Schulen, die eventuell in Schwierigkeiten kommen könnten, finanziell zu helfen.

Sollten Schulen insofern Schwierigkeiten haben, bitten wir im Übrigen, dass sie diese auch der Landesschulbehörde schildern. Es gibt einige Fälle. Möglicherweise beziehen Sie sich auf eine Hauptschule in Munster, aber da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher. Wir kennen auch einige andere Schulen, die uns diese Problematik geschildert haben. Denen sagen wir immer: Teilt uns das mit, dann kümmern wir uns! - Ich finde, das ist auch die Pflicht des Landes, wenn es denn eine fehlerhafte Einschätzung gegeben hat, wie auch immer die zustande gekommen ist.

Um das Ganze zu verdeutlichen, sei mir folgender Satz gestattet: Die Schulleiter haben aus ihrer Sicht völlig korrekt gehandelt. Im Schulverwaltungsblatt wurde den Schulleitern ab 2002 und ab 2010 dann mit Blick auf den befristeten Arbeitsvertrag regelmäßig gesagt, sie könnten entweder einen Dienstleistungs-/Honorarvertrag oder einen Kooperationsvertrag abschließen. Dafür enthielt das Schulverwaltungsblatt auch Muster.

Natürlich kann man als Schulleiter auch einen Arbeitsvertrag schließen. An anderer Stelle tut man das ja auch. Aber das war im Schulverwaltungs

blatt so ausdrücklich nicht hervorgehoben. Das könnte die tatsächliche Ursache dafür gewesen sein, dass der eine oder andere - - - im Übrigen nicht alle. Es gibt viele gute Beispiele von Schulen, in denen das überhaupt kein Problem gewesen ist, wo alles korrekt gelaufen ist, wo die Verträge sauber sind, wo mit dem Geld, das zur Verfügung gestellt wurde, wirklich eine ganze Menge gemacht wird.

Auch hier nur das Beispiel, um wie viel Geld es sich eigentlich handelt: zweimal fünf Klassen mal 2,5 Stunden sind 25 Stunden. Wenn man diese 25 Stunden kapitalisiert, dann wird diese Lehrerstunde mit 1 760 Euro berechnet. 1 760 Euro mal 25 Stunden sind 44 000 Euro. Das heißt, die Schule bekommt rund 44 000 Euro in ihr Budget und kann damit das Ganztagsschulangebot am Nachmittag erweitern. Das sind die Summen, um die es - wenn wir einmal ein solches Beispiel nehmen - im Prinzip geht. Ich finde, das ist gar nicht wenig, 44 000 Euro in die Hand zu bekommen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Ralf Borngräber [SPD]: Weniger als eine Lehrerstelle!)

- Na ja, wissen Sie, Herr Borngräber, im Haushalt wird eine Lehrerstelle - Herr Möhrmann wird es wissen - durchschnittlich mit 47 000 Euro berechnet, und wir geben 44 000 Euro im Prinzip als Grundausstattung da hinein. Das ist schon fast eine Lehrerstelle. Insofern finde ich manche Vorwürfe nicht ganz gerechtfertigt.

Aber kurz zu dem Budget: 2,6 Millionen Euro 2003. 4,8 Millionen Euro im Soll, im Haushaltsansatz, in 2005; tatsächlich nur ausgegeben in 2005: 2,9 Millionen Euro. 2006: 5,5 Millionen Euro im Soll; tatsächlich nur ausgegeben: 3,5 Millionen Euro. 2008: 11,6 Millionen Euro im Soll. Da wechselt allerdings die Haushaltsgruppe in ein Gesamtbudget. Da sind dann 78 Millionen Euro drin. Tatsächlich haben wir - um es kürzer zu machen - im Haushaltssoll 14,2 Millionen Euro in 2009, 14,7 Millionen Euro in 2010 und 24,1 Millionen Euro in 2011 sowie Reste - jetzt kommt die korrekte Zahl - von 32,76 Millionen Euro im Ganztagsbudget.

Ich gehe davon aus, dass wir die Budgetproblematik im Rahmen dieser Gesamtsumme finanziell werden abdecken können.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Für die Fraktion Bündnis 90 stellt Frau Korter die nächste Zusatzfrage. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss noch einmal auf einen Sachverhalt von vorhin zurückkommen, weil ich erst jetzt an der Reihe bin. Es tut mir leid.

Vor dem Hintergrund, dass der Minister auf meine Frage und die von Frau Heiligenstadt zur ungleichen Ausstattung von Oberschulen und Integrierten Gesamtschulen mit Ganztagsmitteln keine Antwort gegeben hat

(Widerspruch bei der CDU)

- Sie können das ja beurteilen -, vor dem Hintergrund, dass der Minister uns keinen Sachgrund genannt hat, weshalb die Oberschulen teilweise gebundene Ganztagsschulen werden dürfen, die Integrierten Gesamtschulen aber nicht

(Zuruf von Frauke Heiligenstadt [SPD])

- alle anderen Schulen natürlich auch nicht; die Gymnasien auch nicht -, vor dem Hintergrund, dass die Landtagsjuristen uns im Ausschuss gesagt haben, eine willkürliche Ungleichbehandlung sei rechtlich bedenklich und berge ein erhebliches Prozessrisiko, frage ich hier den Minister: Können Sie, Herr Minister Althusmann, diesem Haus und der Öffentlichkeit heute für die Landesregierung den Sachgrund für diese Ungleichbehandlung nennen?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Frau Abgeordnete Korter, der Einstieg in die teilgebundene Ganztagsschule ist von den Koalitionsfraktionen fraktionsübergreifend gewünscht worden und bildungspolitisch sinnvoll. Wir beginnen mit dem Einstieg an der Oberschule und werden das Angebot - ich sagte es bereits - im Rahmen des Landeshaushaltes sukzessive auf andere Schulformen ausweiten.

Ich möchte daran erinnern, dass die Integrierten Gesamtschulen der ersten Generation umfassend ausgestattete Ganztagsschulen waren.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Das war im Gesetz so festgelegt!)

Das war ein Alleinstellungsmerkmal.

Zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit. Ich glaube, es ist Ihnen schon im Rahmen der Beratungen zum Oberschulgesetz immer wieder vorgehalten worden, aber Sie wollten es nicht hören: Gemäß einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber bei der Gestaltung der schulpolitischen Landschaft einen umfangreichen Gestaltungsspielraum.

Keineswegs hat der GBD gesagt, das Schulgesetz, das wir gestern beschlossen haben, sei verfassungswidrig. Er hat lediglich in einer Vorlage darauf hingewiesen, dass er Bedenken hat. Das ist im Übrigen die allerunterste Form eines Hinweises des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes darauf, ob es sich unter Umständen um eine Kollision mit dem Gleichheitsgrundsatz oder dem Willkürverbot handeln könnte.

Im Rahmen der Beratungen wurde meines Erachtens ausreichend dargelegt, dass es sich hier keinesfalls um Willkür oder Ungleichbehandlung handelt. Weil es gar nicht darum gehen kann, in einem Schulsystem alle Schulen generell immer gleich zu behandeln - das wurden sie zu Zeiten Ihrer Regierung nicht, und das werden sie auch zu Zeiten unserer Regierung nicht -, sehe ich diese Bedenken keinesfalls so.