Wir haben viel auf den Weg gebracht. Die zusätzlichen ca. 6 000 Studienplätze sind eine wichtige Maßnahme. Die Verantwortung der Wirtschaft, mehr als 3 000 neue Ausbildungsplätze zu schaffen, ist eine weitere. Regionales Engagement gehört auch dazu. Das Gießkannenprinzip hingegen bringt gar nichts. Dort, wo es besonderen Bedarf gibt, wird auf jeden Fall ein Angebot erfolgen.
Dazu ist die BA bereit. Die Kommunen werden mitgehen, und das Land wird klar und verlässlich seiner Verantwortung nachkommen. Das haben wir immer getan, und daran wird sich in Zukunft auch nichts ändern.
Meine Damen und Herren, die zweite antragstellende Fraktion ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Deswegen hat jetzt Herr Hagenah das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zumindest eine erste Sensibilität für die besondere Situation auf unserem Ausbildungsmarkt in Niedersachsen in diesem und im kommenden Jahr mit doppeltem Abiturjahrgang und Abschaffung von Wehr- und Zivildienst konnten wir bei der CDU und selbst bei der FDP mit unserem Grünen-Antrag aus dem vorigen November hervorrufen. Denn sonst gäbe es Ihren Antrag ja gar nicht, Frau König.
Ein eigener Antrag von Ihnen ist entstanden, der aber leider keine zusätzlichen Vorschläge für mehr Ausbildungsangebote enthält, wie von uns erhofft. Von unseren sechs Handlungsvorschlägen haben Sie mit der Neuauflage eines Landesprogramms für schwer vermittelbare Bewerberinnen und Bewerber nur einen einzigen aufgegriffen. Das ist ein Armutszeugnis. Sie glauben offenbar immer noch Ihrer eigenen Propaganda, nach der wir bei uns seit Jahren mehr Ausbildungsplatzangebote als Bewerber haben.
Dabei müssten spätestens seit der Antwort auf unsere Große Anfrage zum Übergangssystem alle hier im Hause wissen - auch Sie, Frau König -, dass wir in Niedersachsen alljährlich rund 20 000 jugendliche Schulabgänger haben, die Ausbildung bräuchten, aber nur Übergangssystem bekommen.
Dagegen helfen die von Ihnen verkündeten vorgeblichen Erfolge im Ausbildungspakt leider überhaupt nicht. Das belegen diese Zahlen. Ihre Haltung, diese jungen Menschen seien nicht ausbildungsfähig und müssten deshalb so lange in der Warteschleife nachsitzen, bis sie von einem Betrieb angenommen werden, ist zutiefst zynisch und wird dem Sachverhalt nicht gerecht.
Letztendlich lag es schon in den vergangenen acht Jahren, in denen Sie dieses Land regiert haben, in Ihrer Verantwortung, für die Qualität der Schule
Wo haben Sie, Frau König und die anderen Kolleginnen und Kollegen der beiden Regierungsfraktionen, denn evaluiert, dass die Jugendlichen, die trotz eines Realschulabschlusses oder eines ordentlichen Hauptschulabschlusses in der Warteschleife festsitzen, nicht an den zu hohen Erwartungen oder Vorurteilen mancher Ausbildungsbetriebe scheitern, sondern selbst das Problem sind? Das unterstellen Sie ja.
Hinweise für derartige selbstsüchtige Handlungsweisen von Arbeitgebern gibt es aus einigen Branchen genug, die sich nämlich längst als gut bezahlte Weiße-Kragen-Berufe auf das Absahnen der Abiturientinnen und Abiturienten auf dem Ausbildungsmarkt spezialisiert haben.
Da können Sie doch nicht sagen, dass man Bankkaufmann oder Versicherungskaufmann nicht mit einem Realschul- oder Hauptschulabschluss werden könnte. Aber darum kümmern sich diese Arbeitgeber erst gar nicht; sie sahnen oben ab.
Das Abschieben von echten Ausbildungsbedürftigen zugunsten derer, die sich wie von selbst ausbilden lassen, ist klar eine Ursache des viel zu hohen Anteils von Jugendlichen im Übergangssystem.
Das wird auch nicht dadurch besser, dass nun ein Teil dieser Gruppe mit einjähriger Berufsschulpflicht von Ihnen einfach aus der Statistik des Übergangssystems herausgenommen worden ist. Einen Ausbildungsplatz für das zweite Lehrjahr haben diese jungen Menschen trotz des Ausstiegs in Ihrer Statistik deshalb leider noch lange nicht.
Klar ist: Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP bekommen wir das Problem nicht in den Griff. Sie geben einem Großteil der Jugend keine Antwort auf ihre drängenden Fragen nach einer qualifizierten Ausbildung in Niedersachsen.
Das Thema bleibt wegen der fahrlässigen Ablehnung unserer Vorschläge weiter ein großes Problem in unserem Bundesland. Wir werden es in den kommenden Wochen und Monaten parlamentarisch und außerparlamentarisch weiterbearbeiten, um die schlimmsten Härten hoffentlich noch in den
Griff zu bekommen, und zwar zum Wohle der jungen Menschen hier in diesem Land, die aus der Schule gerne in einen Beruf gehen möchten, aber denen Sie keine Möglichkeit bieten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Manchmal greifen Anträge der Opposition Probleme auf, die so dringend sind, dass man auch als Regierungsfraktion nicht umhinkann, sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Das trifft sicher auf den zur Abstimmung vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Verdrängung von Haupt- und Realschülern vom Ausbildungsmarkt durch den doppelten Abiturjahrgang 2011 und 2012 zu.
Welche Möglichkeiten hat man nun seitens der Regierungsfraktionen, den notwendigen Forderungen der Opposition nicht zuzustimmen?
Erste Möglichkeit: Es ist ein Antrag der Linken oder sie sind beteiligt. Dann grenzt man einfach gleich aus und beschäftigt sich inhaltlich gar nicht damit.
Zweite Möglichkeit: Es ist ein Antrag wie hier z. B. der Grünen. Da gibt es eine andere Methode. Man bringt einen eigenen Antrag ein, der das Thema zwar aufgreift, aber so verwässert, dass man ihn eigentlich ganz lassen könnte, weil die Landesregierung sowieso nur vorsichtig gebeten wird und nicht handeln muss. Diese Methode - hier gewählt - ist, wie ich in den letzten drei Jahren feststellen konnte, bei CDU und FDP sehr beliebt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, ich weiß wirklich nicht, ob man es als Fortschritt werten kann, dass Sie mit Ihrer verspäteten Reaktion und mit Ihrem eigenen Antrag auf den Antrag der Linken „Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit“, der schon im letzten Jahr abgelehnt wurde und der nun von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgegriffen wurde, zumindest das Problem der auf den Ausbildungsmarkt drängenden Abiturienten erkannt haben.
Die Forderung Ihres Antrags - es ist tatsächlich nur eine - ist allerdings mehr als dürftig. Sie bitten die Landesregierung, Anreize für Unternehmen zu setzen, auch Bewerberinnen und Bewerber mit schwierigen Ausgangsbedingungen zu berücksichtigen.
Dem Antrag und auch der angefügten Antragsbegründung fehlt jede analytische Basis, die bei einem solchen Thema notwendig gewesen wäre. Sie hätten den Antrag wirklich lassen können.
Ende Januar 2011 waren in Niedersachsen etwa 27 000 junge Männer und Frauen unter 25 Jahren arbeitslos gemeldet. Auf einen Bewerber bzw. eine Bewerberin auf einen Ausbildungsplatz - so geben es die letzten vorliegenden Zahlen der Bundesagentur für Arbeit her - kamen hierzulande nur 0,75 Ausbildungsplätze. Sie können weiter versuchen, die Ausbildungsstatistik schönzufärben; an diesen Zahlen kommen Sie nicht vorbei.
Angesichts der deutlich erhöhten Bewerberzahl 2011 und 2012 ist sicher damit zu rechnen, dass viele Ausbildungsplätze, die sonst von Hauptschülern und Absolventen aus Übergangssystemen besetzt würden, nun an Abiturienten und Realschüler fallen werden.
Da helfen keine netten Bitten an die Unternehmen, sondern nur konkrete Maßnahmen. Der Antrag der Grünen weist daher in die richtige Richtung.
Der Forderung unter Nr. 4 des Grünen-Antrags nach modularer Ausbildung stehen wir eher kritisch gegenüber, wir können allerdings die anderen Forderungen mittragen.
Die Situation auf dem Ausbildungsmarkt 2011 und 2012 fordert konkrete Maßnahmen, die greifen und solide finanziert werden.
Letzter Satz: Einen reinen Schaufensterantrag wie den Antrag der Regierungskoalition können wir nicht mittragen. Den Antrag der Grünen werden wir unterstützen.