Erlauben Sie mir einen kurzen Hinweis auf vergangene Legislaturperioden. In der 11. Wahlperiode stellten die CDU den Präsidenten und die SPD zwei Vizepräsidenten. In der 12. Wahlperiode war Horst Milde von der SPD Präsident; Dr. Blanke und Ernst-Henning Jahn von der CDU waren Vizepräsidenten. In der 13. Wahlperiode war ebenfalls Horst Milde Präsident; Vizepräsidenten waren Jürgen Gansäuer und Ernst-Henning Jahn. In der 14. Wahlperiode war Professor Wernstedt von der SPD Präsident; Vizepräsidenten waren Jürgen Gansäuer und Ernst-Henning Jahn sowie Frau Litfin von den Grünen. In den vergangenen Legislaturperioden ist es also in der Regel so gewesen, dass sich die starken Fraktionen des Landtages auch in der Sitzungsleitung und damit der Repräsentation nach außen präsentieren konnten.
Von diesem Weg weichen Sie ab. Ich halte das für einen Fehler. Wenn Sie der Meinung sind, dass unser Geschäftsordnungsantrag daneben sei, kann ich Ihnen nur sagen: Er entspricht der Tradition, die wir hatten. Wenn es zwei Vizepräsidenten gibt, dann bedeutet dies, dass Sie neben dem Herrn Präsidenten einen weiteren Repräsentanten haben - welche Fraktion diesen Posten besetzt,, bleibt Ihnen überlassen - und dass auch die größte Oppositionsfraktion in Sitzungsleitung und Repräsentanz verankert ist. Das wollen Sie nicht. Wir bedauern das. Wir werden Ihren Geschäftsordnungsantrag ablehnen und unseren zur Abstimmung stellen lassen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Funktion des Präsidenten bzw. der Präsidentin sowie der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten ist eine doppelte. Einerseits geht es um die Repräsentanz des Landtages nach außen, andererseits um die Leitung der Sitzungen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Auffassung, dass diese Aufgabe nur zufriedenstellend erfüllt werden kann, wenn alle Fraktionen des Landtages mit einem Vizepräsidenten bzw. einer Vizepräsidentin im Präsidium vertreten sind.
Dies ist ein Gebot der Gleichberechtigung der Fraktionen und der demokratischen Fairness im Umgang miteinander.
Herr Kollege Althusmann, Sie irren, wenn Sie meinen, dass es ein solches Verfahren nirgendwo gebe. Im Deutschen Bundestag ist es eine Selbstverständlichkeit. Auch in Niedersachsen war das so, bis Sie dieses Prinzip in der 15. Wahlperiode mit Ihrer Mehrheit abgeschafft haben. Für die überparteilich angelegte Funktion der Sitzungsleitung und der Repräsentanz darf es nicht so sein, dass eine Mehrheit mehr oder weniger willkürlich entscheidet, welche Fraktionen dies übernehmen sollen. Entscheidend ist aus meiner Sicht, wie viele Fraktionen es nach dem Votum der Wählerinnen und Wähler in diesem Landtag gibt. Diesem Grundsatz wollen wir mit unserem Änderungsantrag Rechnung tragen.
Ihre öffentlich geäußerte Begründung lautet: Die drei größten Fraktionen sollen vertreten sein. - Meine Damen und Herren von den Mehrheitsfraktionen, in Anbetracht der Tatsache, dass die Fraktion der FDP gerade einmal eine Person mehr umfasst als die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, klingt mir das reichlich fadenscheinig.
0,2 % der Wählerstimmen sollen hinsichtlich der Repräsentanz des Parlaments den Unterschied ausmachen!
Das können Sie uns und auch den Bürgerinnen und Bürgern im Land nicht erzählen. In Wirklichkeit geht es Ihnen an dieser Stelle um die kleinliche Dokumentation Ihrer Mehrheitsmacht.
Vizepräsidenten abzuschaffen. Theoretisch wäre es nach Ihrem Vorschlag möglich, dass die Mehrheitsfraktionen sämtliche Vizepräsidenten stellen, auch wenn Sie davon heute offenbar keinen Gebrauch machen wollen. Warum Sie dem Parlament allerdings diese Änderung vorschlagen, bleibt mir unerfindlich. Auch in Ihrer Rede konnte ich dafür keine Begründung finden. Oder wollten Sie einfach nur einmal die Instrumente zeigen?
Damit Sie uns nicht erzählen, dass Ihr Vorschlag dazu diene, Kosten einzusparen, haben wir uns intensiv mit zwei Punkten beschäftigt: Welche zusätzlichen Diäten sind für Vizepräsidenten erforderlich, und was rechtfertigt eigentlich die zusätzliche Altersentschädigung für Präsidenten und Vizepräsidenten? - Im Ergebnis legen wir Ihnen zur Finanzierung unseres Vorschlages einen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vor, wonach der Diätenaufschlag für Vizepräsidenten auf 10 % begrenzt werden soll.
Die zusätzliche Altersentschädigung halten wir für völlig ungerechtfertigt. Fünf Jahre Präsidentschaft im Landtag bescheren einen zusätzlichen Pensionsanspruch von etwa 650 Euro monatlich auf Lebenszeit. Das halte ich für unangemessen.
Sie sehen, meine Damen und Herren: Auch wir wollen sparen, aber nicht auf Kosten der demokratischen Repräsentanz dieses Parlaments.
Der SPD-Vorschlag geht aus unserer Sicht viel zu weit; Sie thematisieren nicht die Höhe der Altersentschädigungen und der Diäten. Die Parlamentsverkleinerung - das ist Ihnen sicherlich nicht entgangen - hat nicht zu einer Verringerung der Anzahl der Fraktionen geführt. Ich finde es bedauerlich, meine Damen und Herren von der SPD, dass Sie sich lediglich um Ihre Vertretung kümmern, anstatt in der Tradition, die wir gemeinsam begründet haben, eine demokratisch angemessene Repräsentanz aller Mitglieder zu fordern.
Eines möchte ich an dieser Stelle noch anmerken. Die Repräsentanz von Frauen hat sich in diesem Landtag bedauerlicherweise weiter verringert.
Ich komme gleich zum Schluss. - Das ist ein Armutszeugnis. Ehe Sie einwenden, dass meine Fraktion dieses Mal einen Herren in das Präsidium entsenden will, lassen Sie mich sagen: Wir liefern dem Parlament regelmäßig, seit 25 Jahren, quotierte Fraktionen. Alles können und wollen wir für Sie in diesem Bereich nun auch nicht richten.
Ich fasse zusammen: Wir lehnen die Methodik ab, mit der Sie das neue Präsidium zusammensetzen wollen. Ich finde das undemokratisch. Sollten Sie sich mit Ihrem Vorschlag durchsetzen, werden wir uns bei der Wahl der Vizepräsidenten dort der Stimme enthalten, wo wir keinen eigenen Anspruch geltend machen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der Linken wird den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Erweiterung des Präsidiums auf fünf Vizepräsidenten bzw. Vizepräsidentinnen unterstützen.
Ich habe einen Auszug aus der Niedersächsischen Verfassung mitgebracht. Ich zitiere hier gerne zum ersten Mal für die Linken aus der Verfassung. Sicherlich wird das nicht das letzte Mal sein. In Artikel 19 Abs. 2 steht:
„Die Fraktionen und die Mitglieder des Landtages, die die Landesregierung nicht stützen, haben das Recht auf Chancengleichheit in Parlament und Öffentlichkeit.“
Dieser Verfassungsgrundsatz gilt auch für die Zusammensetzung des Präsidiums. Wir meinen, nur eine Erweiterung des Präsidiums unter Berücksichtigung aller dem Landtag angehörenden Fraktionen kann diesem Grundsatz gerecht werden, wäh
rend eine Verkleinerung des Präsidiums gemäß den anderen vorliegenden Änderungsanträgen diesem Grundsatz nicht gerecht wird.
Dem zusätzlich vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, der eine Reduzierung der Entschädigung für die Vizepräsidenten vorsieht, werden wir ebenfalls zustimmen, da wir meinen, dass dies einen angemessenen Ausgleich der durch eine Erweiterung des Präsidiums entstehenden Mehrkosten bedeutet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Niedersächsische Landtag der 16. Wahlperiode ist deutlich kleiner als der Landtag der vorhergehenden Wahlperiode. Von daher ist es richtig und angemessen, dass wir uns Gedanken darüber machen, wie groß unser Präsidium sein soll und wie viele Vizepräsidenten dem Präsidenten zur Seite stehen sollen. Wir haben dabei sehr genau geschaut, wie sich die Situation in anderen Bundesländern und im Deutschen Bundestag darstellt. Interessant ist übrigens, Frau Helmhold, dass es kein einhelliges Bild gibt und dass nicht alle Fraktionen einen Vizepräsidenten stellen. Im Bundestag gibt es zwar einen Anspruch aller Fraktionen, in einem Fall, im Fall der Fraktion der Linken, ist die vorgeschlagene Person aber nicht gewählt worden.
Von daher haben wir uns entschieden, angesichts der Verkleinerung des Parlaments auch die Zahl der Vizepräsidenten angemessen zu reduzieren, und zwar auf drei. Wir halten dies für angemessen, um den Herausforderungen bei der Sitzungsleitung angesichts einer im Vergleich zur letzten Legislaturperiode weiteren Fraktion und einer fraktionslosen Abgeordneten gerecht zu werden.
Wir sind der Meinung, dass wir damit einen Beitrag zum Sparen und zur Konsolidierung des Haushaltes leisten, da damit die Vergünstigungen eines weiteren Vizepräsidenten entfallen.
Besonders interessant wird es im Zusammenhang mit der Frage der Verteilung der Plätze. Die Fraktion der Grünen überrascht heute mit ihrem Änderungsantrag. Jeder, der die Anträge der Grünen in der letzten Legislaturperiode auf kommunaler
Ebene und auch anderswo verfolgt hat, wird feststellen, dass sie sich überall für das ihrer und auch unserer Meinung nach gerechtere Auszählverfahren nach Hare-Niemeyer ausgesprochen hat. Jetzt beantragen die Grünen, das Auszählverfahren nach d’Hondt anzuwenden. Warum haben Sie das gemacht? Liegt das an Herrn Meihsies, der aus dem Landtag ausgeschieden ist, oder liegt das vielmehr daran, dass nach dem von Ihnen sonst befürworteten Auszählverfahren ein Vizepräsident auf die CDU, einer auf die SPD und einer auf die FDP entfiele? - Wir sagen, dass die drei stärksten Fraktionen die Vizepräsidenten stellen sollen. Ist das nicht exakt das, was das von Ihnen sonst immer geforderte Verfahren zum Ergebnis hätte? - Sie hätten das konsequenter durchziehen sollen.
Warum machen wir es so? Warum sprechen wir uns für ein freies Verfahren aus? - Herr Bartling wird schon ganz nervös.