Protocol of the Session on September 15, 2006

Zu 2: Nach Rücksprache mit der KWS Saatgut AG sind die derzeit für Biogasanlagen verwendeten Maissorten konventionell gezüchtet. Für die Zukunft werden auch für diesen Bereich der Pflanzenzüchtung gentechnische Verfahren als Option einbezogen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche der Pflanzenkrankheiten und Trockenresistenz. Die Auffassung der Landesregierung ist, dass für eine Weiterentwicklung einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft in Niedersachsen unter Berücksichtigung potenzieller Risiken auch diese Form der Pflanzenzüchtung - neben anderen Züchtungsformen - jetzt und in Zukunft genutzt werden sollte.

Zu 3: Es gibt keine hier bekannten Pläne, daher werden auch keine Wege „an der Öffentlichkeit und den betroffenen Gebietskörperschaften vorbei“ beschritten.

Anlage 20

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 22 des Abg. Stefan Wenzel (GRÜNE)

Keine Chancengleichheit beim LKH-Verkauf?

Im Zuge des Verkaufsverfahrens der Landeskrankenhäuser durch die Niedersächsische Landesregierung verdichtet sich der Eindruck, dass international agierende Klinikkonzerne gegenüber regionalen Bietergruppen oder Institutionen bevorzugt behandelt werden. Eine qualifizierte Offenlegung der Kriterien für die Bewertung der verschiedenen Angebote und die Gewichtung der medizinischen Konzepte hatte die Sozialministerin bislang immer verweigert.

Geschäftsbeziehungen zwischen der vom Land beauftragten Beratungsgesellschaft zur Begleitung des Bieterverfahrens und einzelnen Klinikkonzernen, wie sie jetzt beim Landeskrankenhaus Tiefenbrunn bekannt wurden, lassen befürchten, dass Neutralität und Objektivität im Verfahren nicht zweifelsfrei gesichert sind.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Treffen Informationen der Presse und der Beschäftigten über Geschäftsbeziehungen zwischen einzelnen Bietern und dem vom Land beauftragten Ausrichter des Bieterverfahrens zu?

2. Welche Geschäftsbeziehungen gibt es im Einzelnen zwischen der vom Land beauftragten Beratungsgesellschaft zur Begleitung des Bieterverfahrens und einzelnen Klinikkonzernen?

3. Hat die Landesregierung bei der Beauftragung des Ausrichters von diesen Geschäftsbeziehungen gewusst?

Meine Kollegin, Frau Ministerin Ross-Luttmann, hat bereits in der Plenarsitzung am 22. Juni über den Sachstand zur Privatisierung der Landeskrankenhäuser berichtet. Auf die Kleine Anfrage Nr. 16 der Abgeordneten Helmhold zu diesem Tagungsabschnitt hat sie erneut zum Verfahren und zum aktuellen Stand berichtet. Wie schon von meiner Kollegin ausgeführt, kann die Landesregierung aus Gründen der Vertraulichkeit, aber auch aus Gründen der Rechtmäßigkeit des Bieterverfahrens keine Stellung zum laufenden Verfahren und insbesondere zu den Teilnehmern an diesem Verfahren nehmen. Aus den Ausführungen ist aber sehr deutlich geworden, dass das von der PwC Corporate Finance Beratung GmbH, Frankfurt, als Transaktionsberater und von der Rechtsanwalts

gesellschaft Baker & McKenzie LLP, Berlin, als Rechtsberater begleitete Verfahren objektiv abläuft. Auf die Ausführungen meiner Kollegin Frau Ministerin Ross-Luttmann zum Sachstand des Veräußerungsverfahrens kann ich verweisen.

Die vom Land als Transaktionsberater beauftrage PwC Corporate Finance Beratung GmbH ist eine Tochtergesellschaft der internationalen Prüfungsund Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC). Für die PricewaterhouseCoopers AG WPG besteht im Zusammenhang mit der Beratung des Landes Niedersachsen zur Veräußerung der acht niedersächsischen Landeskrankenhäuser nach eigenen Angaben, zu deren Abgabe nach §§ 7 und 11 VOF eine Verpflichtung besteht, kein Interessenkonflikt. Insbesondere ist PricewaterhouseCoopers, wie wiederholt fälschlicherweise behauptet, nicht an der AMEOS AG beteiligt. Die Eintragung im Schweizer Handelsregister erfolgte gemäß Schweizer Aktienrecht und gibt an, dass PricewaterhouseCoopers zum Abschlussprüfer - im schweizerischen „Revisionsstelle“ - der AMEOS AG bestellt wurde. Die Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer ist nach Auskunft von PwC als Kontrollinstrument ausgestaltet und bietet daher keinen Anlass für die Annahme, dass der Prüfer die Interessen des geprüften Unternehmens in anderen Fällen wahrnimmt oder an diesen Unternehmen selbst beteiligt ist. Außerdem existiert zwischen den für die Abschlussprüfung zuständigen Mitarbeitern und den das Veräußerungsverfahren begleitenden Beratern eine klare personelle und räumliche Trennung. Zu einzelnen Mandatsund Auftragsverhältnissen in Deutschland darf sich PwC laut Wirtschaftsprüferordnung nicht äußern. Interessenkollisionen mit Beratungsaufträgen bestehen und bestanden laut Aussage der PwC in keiner Weise. Der Bericht der Nordwest-Zeitung vom 7. September 2006, dass angeblich die Berater von Baker & McKenzie in einem Schreiben an das Sozialministerium das Land ausdrücklich vor einer möglichen Befangenheit der PwC gewarnt haben, ist unzutreffend. Baker & McKenzie sieht hinsichtlich der Beratung durch PwC gerade keine Interessenkollision nach § 16 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge und somit keine Notwendigkeit, den Transaktionsberater auszutauschen und das Verfahren neu auszuschreiben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage des Abgeordneten Wenzel im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nein.

Zu 2: Keine.

Zu 3: Entfällt.

Anlage 21

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 23 der Abg. Rolf Meyer, Uwe Harden, Claus Johannßen, Klaus Fleer, Dieter Steinecke und Karin Stief-Kreihe (SPD)

Kompetenzzentrum Pferd

In der Oldenburgischen Volkszeitung vom 22. August 2006 ist ein Interview mit Ministerpräsident Wulff abgedruckt, in dem er u. a. Aussagen zum Pferdeland Niedersachsen macht.

Auf die Frage, wie denn die Chancen der Stadt Vechta stehen, Standort für ein eigenes Kompetenzzentrum zu werden, antwortet der Ministerpräsident wie folgt: „Wir glauben, dass Vechta exzellente Bedingungen bietet, aber auch dass Verden gute Bedingungen hat. Wir können das nicht entscheiden. Wir müssen alle Akteure zusammenführen. Und dazu gehört natürlich auch Steinfeld, Mühlen, Vechta, Ankum, Fürstenau. Dazu gehören auch andere Orte der Region Weser-Ems, die weltweit eine Spitzenstellung auf dem Gebiet haben. (…) Es gibt zudem auch die Möglichkeit, das Kompetenzzentrum an mehreren Orten anzusiedeln, es zu verteilen. Aber das entscheiden die Betroffenen.“

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wer gehört zu den „Betroffenen“, die die Entscheidung für den Standort eines Kompetenzzentrums Pferd treffen sollen, und bedeutet die Aufzählung von bestimmten Standorten in der Region Weser-Ems, dass andere Standorte in Niedersachsen, z. B Celle und Verden, nicht mehr berücksichtigt werden und es hier keine Betroffenen mehr gibt?

2. Nach welchen Kriterien/welcher Interessenlage wird sich die Landesregierung in den Findungsprozess für den am besten geeigneten Standort in Niedersachsen einbringen?

3. Welchen Sinn hat die Festlegung auf ein Zentrum, wenn die Absicht besteht, kein Zentrum einzurichten, sondern die Aufgaben dezentral zu verteilen?

Die Bedeutung des Pferdes für das Land Niedersachsen war mehrfach Gegenstand von Beratungen in Ausschüssen und Plenum. Dabei wurde vonseiten der Landesregierung immer deutlich gemacht, dass die Gründung der Pferdeland Niedersachsen GmbH, die sich aus pferdeorientierten

Initiativen und Organisationen heraus entwickelt hat, außerordentlich begrüßt wird. Als Gesellschafter der Pferdeland Niedersachsen GmbH fungieren die wichtigsten niedersächsischen Pferdezucht- und Pferdesportverbände. Beiräte zu den Themenbereichen „Bauordnung/Steuerrecht“, „Wissenschaft und Wissenstransfer im Pferdeland Niedersachsen“, „Biodiversität (Umwelt und Natur- schutz)“ und „Wachstumskonzept Pferdeland Niedersachsen“ sind bereits implementiert. Damit ist bereits jetzt ein sehr großes Maß an Kompetenz und Sachverstand in der Pferdeland Niedersachsen GmbH gebündelt. In diesem Sinne betrachtet die Landesregierung deshalb die Pferdeland Niedersachsen GmbH auch als die Einrichtung, in der alle Fäden zum Thema „Pferd“ zusammenlaufen und von der die entsprechenden Aufgaben wahrgenommen werden können. Vor diesem Hintergrund wird es nicht als notwendig erachtet, neue zusätzliche koordinierende Einrichtungen auf Landesebene zu gründen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Ausgehend von den einleitenden Ausführungen, wird klar, dass dies die Aufgabe der Pferdeland Niedersachsen GmbH ist. Sollte auf kommunaler Ebene die Einrichtung von regionalen Institutionen zum Pferd für sinnvoll erachtet werden, so ist es Angelegenheit der Betroffenen, diese zu finanzieren.

Zu 3: Es besteht und bestand bei der Landesregierung nicht die Absicht, eine gesonderte Einrichtung in Form eines Kompetenzzentrums zu gründen.

Anlage 22

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 24 der Abg. Claus Johannßen, Uwe Harden, Klaus Fleer, Rolf Meyer, Dieter Steinecke und Karin Stief-Kreihe (SPD)

Hat die Freilandhaltung in Niedersachsen noch eine Zukunft?

Am 9. Mai 2006 hat das BMELV eine neue Verordnung zur Stallpflicht für Geflügel erlassen. Diese enthält weiterhin eine generelle Stallpflicht, räumt aber weit reichende Ausnahmemöglichkeiten ein. Zuständig für die Ausnahmegenehmigungen sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Landwirte klagen darüber, dass die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nicht einheitlich in den Landkreisen gere

gelt wird, z. T. werden Gebühren für die Ausnahmegenehmigungen erhoben.

Die Verordnung galt formal bis zum 15. August 2006. Damit hat das BMELV den zur Verfügung stehenden Zeitrahmen ausgeschöpft, in dem es ohne Zustimmung des Bundesrates eine Stallpflicht verordnen kann. Laut Aussage von Herrn Staatssekretär Ripke wollte sich das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz dafür einsetzen, dass die Verordnung dahin gehend geändert wird, dass es zu weiteren Erleichterungen für die Freilandhaltung kommt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Ausnahmegenehmigungen (Anzahl der Befreiungen/Anzahl der Freilandhaltungs- betriebe) wurden in den Landkreisen und kreisfreien Städten (Auflistung) erteilt, und wo wurden Gebühren (in welcher Höhe) für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen erhoben?

2. Welche konkreten Veränderungen haben sich nach dem 15. August ergeben, und in welcher Form hat sich das Land Niedersachsen eingebracht, um Freilandhaltung auch in Zukunft in Niedersachsen zu sichern?

3. Aus dem Bereich der Geflügelwirtschaft und auch aus Kreisen der Politik kommen immer wieder Forderungen nach einem generellen Verbot der Freilandhaltung in Niedersachsen. Welche Position vertritt die Landesregierung?

Die Geflügel-Aufstallungsverordnung vom 9. Mai 2006 wurde als Eilverordnung des Bundes erlassen und hatte zunächst eine Gültigkeit bis zum 15. August 2006. In dieser Verordnung wurden die Aufstallung weiter als vorher gefasst und neben der Haltung in geschlossenen Ställen auch die in nach oben dichten und nach den Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Einrichtungen wie z. B. Kaltscharrräumen zugelassen. Darüber hinaus ist die Möglichkeit geschaffen worden, risikobasiert Ausnahmen vom Aufstallungsgebot zuzulassen. Mit dieser Regelung, die einen Kompromiss zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Tierhalter, dem Tierschutz und dem Schutz vor der Geflügelpest darstellt, wurde die Freilandhaltung in großen Gebieten wieder möglich.

Die Eilverordnung des BMELV zur Aufstallung von Geflügel vom 9. Mai 2006 hat zwischenzeitlich das Bundesratsverfahren durchlaufen und ist bis zum 28. Februar 2007 perpetuiert worden. In einer in diesem Verfahren von Niedersachsen initiierten Bundesratsentschließung wird die Aufhebung der grundsätzlichen Stallpflicht ab März 2007 verlangt, sofern die epidemiologische Situation keine ande

ren Maßnahmen erfordert. An dessen Stelle sollten dann gegebenenfalls Gebiete mit einem höheren Risiko in Anlehnung an die derzeitigen Risikokriterien durch die Länder definiert werden, in denen die Freilandhaltung unter Einhaltung besonderer Sicherheitsmaßnahmen zulässig ist. Es bleibt bis zum 28. Februar 2007 abzuwarten, wie sich das Seuchengeschehen international aber insbesondere auch national weiterentwickelt. Die Risikobewertungen werden bekanntermaßen national durch das Friedrich-Loeffler-Institut auf Riems vorgenommen.

Auch mir ist nicht verborgen geblieben, dass die Stallhaltungspflicht für die Geflügelhalter besondere Schwierigkeiten mit sich bringt. So müssen nach den EU-Vermarktungsnormen Legehennen täglich ungehinderten Zugang zum Auslauf haben, damit die Eier als Freilandeier gekennzeichnet werden dürfen. Wird aufgrund veterinärrechtlicher Regelungen ganztägige Stallhaltung vorgeschrieben, dürfen die Eier nur für einen Zwölfwochenzeitraum als Freilandeier gekennzeichnet werden, danach sind sie als Bodenhaltungseier zu deklarieren, für die geringere Erlöse erzielt werden.

Ganz besondere Probleme treten bei der Aufstallung von bestimmten Geflügelarten wie z. B. bei Elterntiergänsen auf, die die Freilandhaltung gewohnt waren. Auch unter diesen Gesichtspunkten ist die bestehende Anordnung der Aufstallung risikobasiert vorgenommen worden.

In einem Durchführungserlass vom 12. Mai 2006 und einem Schreiben an die Wirtschaftsbeteiligten vom 15. Mai d. J. sind die Vorgaben zur Umsetzung der Bundesaufstallungsverordnung detailliert vorgegeben und klare Handlungsanweisungen enthalten. Damit kann außerhalb der Risikogebiete - das sind die Wildvogelgebiete und die geflügeldichten Gebiete - die Freilandhaltung per Allgemeinverfügung für ganze Regionen oder per Einzelgenehmigung erteilt werden. Hiervon haben die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte Gebrauch gemacht.