3. Welche Haushaltsmittel sollen für das niedersächsische Modellprojekt zur Verfügung gestellt werden, und wie unterscheidet es sich inhaltlich von den Modellprojekten anderer Bundesländer, sodass deren Ergebnisse nicht abgewartet werden sollen?
Die Idee der Schülergerichte stammt aus den USA. Ihr Hintergrund ist, dass sich Kinder und Jugendliche zum Teil stärker an gleichaltrigen Vorbildern orientieren als an Erwachsenen. Als prägende Peer Group gelten Gruppen mit Mitgliedern ähnlichen Alters, meist auch ähnlicher sozialer Herkunft und gleichen Geschlechts. Peer Groups übernehmen bei Kindern und Jugendlichen wichtige Sozialisationsfunktionen. Besonders bei bestehenden Konflikten mit dem Elternhaus können die Gleichaltrigengruppen zu Bezugsgruppen für Jugendliche werden und einen dominierenden Einfluss ausüben. Durch die Einflussnahme Gleichaltriger (Peer-Group-Education) können anerkanntermaßen gute erzieherische Effekte erzielt werden.
Vor diesem Hintergrund werden in den USA Jugendliche auf unterschiedliche Weise auch an Jugendgerichtsverfahren beteiligt. In so genannten Teen Courts werden Jugendliche zum Teil als Staatsanwälte, als Verteidiger, als Richter oder als
In Anlehnung an diese Idee hat Bayern Modellprojekte in Aschaffenburg (seit 2000), Ingolstadt (seit 2003) und Ansbach (seit 2003) auf den Weg gebracht. Auch in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen werden mittlerweile entsprechende Modellprojekte durchgeführt.
Aufgabe der Schülergerichte ist es, in Jugendstrafsachen von geringerer Bedeutung eine angemessene erzieherische Sanktion für delinquentes Verhalten Jugendlicher zu finden. Entsprechende Fälle werden sowohl von der Jugendgerichtshilfe als auch von der Staatsanwaltschaft zugewiesen. Wesentliche Voraussetzung ist dabei die freiwillige Mitwirkung der Beschuldigten. Die Schülergerichte sind mit geeigneten und von Pädagogen speziell ausgebildeten Schülerinnen und Schülern zwischen 14 und 19 Jahren besetzt. Sie werden auch während ihrer Sitzungen in der Regel von einer pädagogischen Fachkraft begleitet. Anders als in den USA haben die Schüler allerdings keine richterlichen Kompetenzen. Kommt das Schülergericht zu einer Entscheidung und befolgt der Jugendliche diese, kann im Rahmen des Diversionsverfahrens die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft gemäß § 45 Abs. 2 JGG erfolgen, wenn die Erhebung einer Anklage aufgrund der durchgeführten Maßnahme nicht mehr für erforderlich gehalten wird.
Die Niedersächsische Landesregierung hat diese Entwicklung von Beginn an mit Interesse beobachtet. Von einem breiteren Ansatz ausgehend, unterstützt sie derzeit Schulprojekte, die ebenfalls das pädagogische Konzept der Peer-Group-Education verfolgen, sich jedoch nicht allein auf die Reaktion auf Straftaten beschränken. Dazu gehören die Schülerkonfliktlotsen, das Projekt Lions Quest und das Buddy-Projekt.
- Schüler helfen Schülern (Peer-Helping), - Schüler lernen miteinander (Peer-Learning), - Schüler helfen lernen (Peer-Teaching), - Schüler betreuen Schüler (Peer-Coaching), - Schüler beraten Schüler (Peer-Councelling), - Schüler vermitteln in Konflikten (Peer-Mediation).
Projekte wie diese helfen, Konflikte bereits im Ansatz gewaltfrei zu lösen, sie fördern soziales Handeln in Gruppen und fordern die Übernahme von
Die Niedersächsische Landesregierung misst diesen und anderen Konfliktschlichtungsansätzen besondere Bedeutung zu. Sie ist neuen und innovativen Konzepten aufgeschlossen. Deshalb veranstaltet das Niedersächsische Justizministerium bereits seit 2004 in Kooperation mit dem Landespräventionsrat Niedersachsens einen jährlich stattfindenden Konfliktmanagementkongress, der bundesweit Beachtung findet. Er dient der Standortbestimmung sowie der Diskussion und Vermittlung von Strategien zur Konfliktlösung, u. a. durch die Justiz. Im Austausch über Lösungsansätze stellt sich die Justizpolitik der Kritik und den Erwartungen aller beteiligten Gruppen.
Gerade im Hinblick auf die aktuelle Diskussion über Peer-Group-Education soll der im Jahr 2007 stattfindende Kongress dem thematischen Schwerpunkt Konfliktschlichtung zwischen Jugendlichen gewidmet werden und sich u. a. mit dem Thema Schülergerichte befassen.
Zu 1: Die Landesregierung sieht keine Defizite in der Bearbeitung von Jugendstrafverfahren. Gleichwohl könnten Schülergerichte eine sinnvolle Ergänzung des bisherigen Handlungsinstrumentariums sein. Nach § 37 Jugendgerichtsgesetz sollen die Richter bei den Jugendgerichten und die Jugendstaatsanwälte erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Schülerrichter wären keine Richter oder Staatsanwälte in diesem Sinne. Die besondere pädagogische Befähigung der Schülergerichte wird bei den bestehenden Modellprojekten durch die Begleitung pädagogischer Fachkräfte gewährleistet.
Zu 2: Schülergerichte werden von der Landesregierung nicht favorisiert, es ist jedoch möglich, dass sie eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden guten Programme zur Konfliktschlichtung in Schulen sein könnten.
Zu 3: Über die Erprobung von Schülergerichten in Niedersachsen, ihre inhaltliche Ausgestaltung und gegebenenfalls erforderliche Haushaltsmittel ist noch nicht entschieden. Erkenntnisse aus den Modellprojekten in anderen Bundesländern werden bei der Prüfung mit berücksichtigt werden.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 37 der Abg. Klaus-Peter Bachmann, Heiner Bartling, Sigrid Leuschner, Johanne Modder, Jutta Rübke, Monika Wörmer-Zimmermann, Susanne Grote und Ingolf Viereck (SPD)
War es auf der VIP-Tribüne bequemer als bei der Polizei? - Polizei vermisst Interesse des Innenministers am WM-Einsatz
Unzufriedenheit herrscht derzeit im Kreise der niedersächsischen Polizei über das Auftreten des Innenministers bei der Fußballweltmeisterschaft in Hannover. Während die Gewerkschaft der Polizei in einer Pressemitteilung vom 28. Juni 2006 den Polizeieinsatz als „Weltklasse“ bezeichnet und dabei insbesondere die Leistungen der Einsatzkräfte und der Versorgungskräfte hervorhebt, zeigen sich die Kolleginnen und Kollegen verwundert und enttäuscht darüber, dass sich der amtierende Innenminister nicht ein einziges Mal persönlich einen Eindruck von der Einsatz- und Verpflegungssituation der Polizei verschafft hat. Stattdessen scheint er es vorgezogen zu haben, sich in den VIP-Bereichen des „FIFA-WM-Stadions Hannover“ und der Fan-Arena auf dem Waterloo-Platz in Hannover aufzuhalten.
1. An welchen Tagen war der Innenminister anlässlich eines Spiels der Fußballweltmeisterschaft im Stadion in Hannover, und welche Funktion hat er dort ausgeübt?
2. Wie oft, an welchen Tagen und auf wessen Einladung hat der Innenminister darüber hinaus den VIP-Bereich beim so genannten Public Viewing in der Fan-Arena auf dem WaterlooPlatz in Hannover besucht, und welche Funktion hat er dort ausgeübt?
3. Warum hat der Innenminister bei diesen Gelegenheiten darauf verzichtet, sich bei der in unmittelbarer Nachbarschaft zur Fan-Arena und zum Stadion gelegenen Polizeidirektion Hannover persönlich einen Eindruck von den Einsatzmaßnahmen und der Verpflegungssituation der Polizei zu verschaffen?
Wir haben in den letzten vier Wochen in Deutschland ein Fußballfest erlebt, das ganz Deutschland in eine wahre Euphorie versetzt hat. Überall haben die Menschen begeistert mitgefiebert und mitgefeiert. Beeindruckend war insbesondere die überaus friedliche und ausgelassene Stimmung sowohl in den Stadien als auch bei den zahlreichen PublicViewing-Veranstaltungen.
Sportlich gesehen hat Italien sich letztlich verdientermaßen durchgesetzt und ist ein würdiger Fußballweltmeister 2006. Aber auch die deutsche Mannschaft hat Hervorragendes geleistet. Kaum einer hätte ihr im Vorhinein dieses erfolgreiche Abschneiden und den dritten Platz zugetraut. Als Sportminister kann ich nur sagen: Hut ab vor diesen großartigen Leistungen und herzlichen Glückwunsch!
Die Fußballweltmeisterschaft 2006 hat aber auch die Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes vor die große Herausforderung gestellt, die öffentliche Sicherheit und Ordnung während dieser im Blickpunkt der Weltöffentlichkeit stehenden Veranstaltung zu gewährleisten. Die Planungen hierzu wurden bereits im Jahre 2001 begonnen, in einer Zeit, als sich die weltweite Sicherheitslage aufgrund der Terroranschläge in den USA am 11. September 2001 dramatisch veränderte. Weitere Anschläge, insbesondere auch in Madrid und London folgten. Diese veränderte Sicherheitslage musste von Anfang an in die Planungen einbezogen werden. Aber auch die Erfahrungen aus der Fußballweltmeisterschaft 1998 in Frankreich, bei der insbesondere deutsche Hooligans für negative Schlagzeilen sorgten und den französischen Polizeibeamten Daniel Nivel fast zu Tode geprügelt hatten, waren intensiv Gegenstand der Sicherheitsüberlegungen.
Ein eingerichteter Bund-Länder-Ausschuss, in dem alle Behörden und Institutionen mit Sicherheitsaufgaben vertreten waren, hat ein Nationales Sicherheitskonzept erarbeitet. Kernstück dieses Nationalen Sicherheitskonzeptes war eine umfassende polizeiliche Rahmenkonzeption, die von einer Projektgruppe der Polizeien der Länder und des Bundes erstellt wurde. Im Rahmen dieser Planungen, die auf die bundesweit umfangreichen Erfahrungen aus dem Bundesligaspielbetrieb aufbauen konnten, sind fachlich ausgezeichnete Konzepte für alle denkbaren Problembereiche entwickelt worden. Die Vollständigkeit und Qualität dieses polizeilichen Rahmenkonzeptes hat bundesweit Anerkennung gefunden.
Der Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz sowie die Innenministerkonferenz selbst haben sich von Anfang an sehr intensiv mit den Sicherheitsplanungen befasst. Hierdurch, aber auch durch die Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses sowohl im BundLänder-Ausschuss als auch in der Projektgruppe
Aufbauend auf das Nationale Sicherheitskonzept und die bundesweit abgestimmte polizeiliche Rahmenkonzeption sind die konkreten polizeilichen Einsatzmaßnahmen in Niedersachsen von den Polizeibehörden vorbereitet worden. Der Schwerpunkt lag dabei im Bereich der Polizeidirektion Hannover, die insbesondere die präventivpolizeilichen Maßnahmen landesweit koordiniert hat. Aber auch die anderen Polizeibehörden waren durch die zahlreichen Public-Viewing-Veranstaltungen und Mannschaftsquartiere von fünf Nationalmannschaften direkt betroffen.
Die Polizeidirektion Hannover hat ein umfangreiches und fachlich überzeugendes Einsatzkonzept entwickelt und dabei eng mit dem Fachreferat meines Hauses zusammengearbeitet, sodass erforderliche Abstimmungen immer zeitgerecht erfolgen konnten. Am 29. Mai haben Polizeipräsident Klosa und der Gesamteinsatzleiter, Polizeivizepräsident Lührig, mich umfassend über die Planungen, die präventiv-polizeilichen Maßnahmen, die Lage und das Einsatzkonzept unterrichtet. Der Polizeipräsident hat mir gegenüber dann erklärt, sehr gut auf den Einsatz zur Fußballweltmeisterschaft 2006 vorbereitet zu sein und keine weitere Unterstützung bei der Vorbereitung mehr zu benötigen.
Das Einsatzkonzept, das in Anlage 6 auch den Versorgungsbefehl enthält, lag meinem Hause vor und ist fachlich geprüft worden. Probleme sind dabei nicht festgestellt worden. Im Gegenteil: Erwartungsgemäß hat die Polizeidirektion Hannover ein hervorragendes Einsatzkonzept vorgelegt, das abgestuft für alle denkbaren Einsatzentwicklungen ausgelegt war.
Am 7. Juni 2006 haben der Referatsleiter Einsatz meines Hauses und der Polizeivizepräsident der Polizeidirektion Hannover den Ausschuss für Inneres und Sport im Niedersächsischen Landtag sowohl über die bundesweiten als auch über die niedersächsischen Planungen umfassend unterrichtet. Zusatzfragen stellten sich nicht. Der Vorsitzende des Ausschusses für Inneres und Sport, Herr Abg. Coenen, hat sich darüber hinaus anlässlich der Spiele Schweiz - Südkorea am 23. Juni und Spanien - Frankreich am 27. Juni in der Polizeidirektion Hannover sowie im Stadion unmittelbar einen Eindruck von den Einsatzmaßnahmen machen können. Er hat mir gegenüber erklärt, dass er beeindruckt war von der umsichtigen und
Als Minister für Inneres und Sport habe ich mich selbstverständlich im Vorfeld auch über die Situation und die Planungen zur Durchführung der Fußballweltmeisterschaft in Niedersachsen informiert. Gelegenheit dazu hatte ich beispielsweise bei einem Städte-Workshop in Barsinghausen am 13. März 2006, der mit den Vertretern der Städte Aerzen, Barsinghausen, Celle, Göttingen und Rotenburg/Wümme, dem Niedersächsischen Fußballverband, dem lokalen FIFA-Organisationskomitee sowie der Polizei durchgeführt wurde. In diesen Orten hatten die Nationalmannschaften aus Frankreich, Polen, Angola, Mexiko sowie Trinidad und Tobago während des Turniers ihr Quartier bezogen. Diese Mannschaftsquartiere habe ich vor der Fußballweltmeisterschaft bereist und mich vor Ort über die Gegebenheiten informiert. Darüber hinaus war es selbstverständlich, dass ich als Sportminister die über Hannover/Langenhagen einreisenden ausländischen Nationalmannschaften aus Polen und Angola als Gäste in Niedersachsen persönlich begrüßt habe. Bei allen fünf Spielen im Stadion in Hannover war ich als Vertreter der Landesregierung und Sportminister anwesend.
Die Landesregierung hat am 21. März 2006 entschieden, dass als Vertreter des Landes ausschließlich Mitglieder der Landesregierung Ehrenkarten in Anspruch nehmen dürfen, soweit sie vom FIFA-Organisationskomitee bzw. von der Invest in Germany GmbH bereitgestellt werden, und eine Weitergabe der Ehrenkarten an Beschäftigte des Landes nur dann in Betracht kommt, wenn diese ein Mitglied der Landesregierung wegen dessen Verhinderung bei der Repräsentation des Landes vertreten. Mit dieser Verfahrensweise wurden die öffentliche Unterstützung dieses auch für Niedersachsen herausragenden gesellschaftlichen Ereignisses durch die Niedersächsische Landesregierung sichergestellt und andererseits die erforderliche Transparenz gewahrt.
Umfangreich Gelegenheit, mit den Angehörigen der Polizei persönlich ins Gespräch zu kommen, hatte ich in den vergangenen Wochen bei meinen Besuchen in den Polizeiinspektionen. Auch das Thema Fußballweltmeisterschaft war Gegenstand dieser Gespräche. Darüber hinaus habe ich mir bei meinen Besuchen der Spiele im Stadion und durch einzelne Gespräche mit Einsatzkräften einen persönlichen Eindruck von den polizeilichen Einsatzmaßnahmen machen können. Ebenso habe ich
mich vor Ort über die Maßnahmen der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr informiert. Insgesamt haben mich das Engagement, die Freundlichkeit und das professionelle Vorgehen der Sicherheitskräfte überzeugt und beeindruckt. Dies gilt genauso uneingeschränkt für die Kräfte in Hildesheim, Wolfsburg, Cuxhaven, Oldenburg, Osnabrück kurz: für die Kräfte im ganzen Land. Denn die Fußballweltmeisterschaft fand überall in Niedersachsen statt. Alle waren unmittelbar oder mittelbar an diesem Einsatz beteiligt, für alle galt die Urlaubssperre. Durch das engagierte Vorgehen sind gerade auch außerhalb Hannovers größere Probleme im Ansatz verhindert worden. Und nicht zu vergessen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Polizeidienststellen im ganzen Land die Lücken geschlossen und den Regeldienst aufrechterhalten haben. Das, was gerade auch die Polizei in den letzten vier Wochen geleistet hat, wie sie die Belastungen engagiert getragen hat und mit welcher Freude und Professionalität alle am Gesamterfolg mitgewirkt haben, hat mich tief beeindruckt. Nach dem letzten Weltmeisterschaftsspiel in Hannover habe ich daher bereits am 28. Juni ein Fernschreiben an alle Polizeidienststellen im Lande gerichtet und allen Kräften der Polizei, des Brand- und Katastrophenschutzes sowie der Hilfs- und Rettungsdienste und der Bundeswehr für den exzellenten Einsatz gedankt und ihnen meine Anerkennung ausgesprochen. Dieses Schreiben ist parallel an die Hilfs- und Rettungsdienste sowie an die Bundeswehr gesandt worden. Darüber hinaus habe ich in einem Schreiben an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover meinen Dank an die Berufsfeuerwehr Hannover gerichtet, die ein hervorragendes Konzept für die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr entwickelt hatte.
Zu 1: Als Minister für Inneres und Sport war ich in Hannover bei allen Weltmeisterschaftsspielen als Vertreter der Landesregierung in meiner dienstlichen Funktion im Stadion. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Zu 2: Am 14. und 20. Juni habe ich in meiner dienstlichen Funktion als Minister für Inneres und Sport auf dem Waterloo-Platz die Fan-Arena beim Public-Viewing und den so genannten VIP-Bereich besucht.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 38 der Abg. Ingrid Eckel und Ingolf Viereck (SPD)
Mit Schreiben vom 29. März 2006 (per E-Mail) wurden die Fraktionen im Rat der Stadt Wolfsburg von der Verwaltung der Stadt auf das Neutralitätsgebot vor der Kommunalwahl hingewiesen. Dabei heißt es u. a. „Im VA wurde... vereinbart, dass gemäß der sich in der Vergangenheit bewährten Praxis eine grundsätzliche Teilnahme von Mandatsträgern, Beamt/innen und Beschäftigten der Stadt oder anderer öffentlicher Träger an Wahlveranstaltungen ab dem 1. Juli 2006 unter Bezugnahme auf ihr Amt gänzlich unterbleiben sollte.“ Mit Hinweis auf diese Regelung wurde Verwaltungsmitarbeitern die Teilnahme an einer Veranstaltung der SPDFraktion untersagt.
In einer weiteren E-Mail vom 30. März 2006 hat die Stadtverwaltung Wolfsburg als Dienstbehörde über das Rechtsamt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Hinweis auf die Wahlgrundsätze des § 4 NKWG zur Beachtung des Neutralitätsgebots aufgefordert. Unter anderem heißt es in dem Schreiben: „Nach der Rechtsprechung ist es zur Wahrung der Chancengleichheit aller Wahlbewerber allen staatlichen und gemeindlichen Organen untersagt, sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit politischen Parteien und Wahlbewerbern zu identifizieren und sie als Amtsträger zu unterstützen oder zu bekämpfen.“ Und später: „Da vorstehende Regularien aber auch z. B. Landesbeamte oder anderweitig öffentlich-rechtlich Beschäftigte betreffen (z. B. Rektorinnen und Rektoren einer städtischen Schule oder Leiterinnen und Leiter von Kindergärten), sofern sie aktiv den Wahlkampf einer Partei unterstützen, bitte ich Sie aus Fürsorgegesichtspunkten innerhalb Ihres Geschäftsbereiches, auch die Personen zu informieren und zu sensibilisieren.“ Die Mitteilung schließt mit der Aufforderung: „Gemäß des in der Vergangenheit praktizierten Wahlkodexes bitte ich Sie auch in diesem Jahr, ab dem 01.07.2006 nicht mehr in Ihrer Eigenschaft als Amtsträger und/oder Bediensteter der Stadt Wolfsburg an parteipolitischen Veranstaltungen teilzunehmen.“