Protocol of the Session on June 22, 2006

Eine letzte Bemerkung. Verehrter Herr Jüttner, ich habe auf anderen Wegen schon gehört, was sich da so tut. Wenn Sie Kritik an meiner Amtsführung haben - bisher ist eine solche von Ihren Kolleginnen und Kollegen im Präsidium noch nicht geäußert worden -, dann lassen Sie es mich bitte wissen. Wir reden dann entweder persönlich darüber, oder Sie schreiben mir und wir reden dann darüber. Es ist mir sehr ernst damit, dass ich dieses Amt so ausübe, wie es alle meine Vorgänger getan haben. Abseits dieser Feststellung sei gesagt, dass Sie mir die Möglichkeit zur Darstellung meiner politischen Überzeugung insbesondere an dieser Stelle nicht dadurch werden nehmen können, dass Sie mir vorschreiben, wann ich hier zu reden habe.

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir sind damit am Ende der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 2974 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das Zweite war eindeutig die Mehrheit.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 2954. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das Erste war eindeutig die Mehrheit.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 23: Einzige (abschließende) Beratung: Ein ehrendes Gedenken bewahren - zentrale Gedenkstätte einrichten! - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP Drs. 15/2851 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport Drs. 15/2916

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Annahme in geänderter Fassung.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Beratung.

Ich erteile dem Kollegen Jens Kaidas von der CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön, Herr Kaidas!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wären wohl nicht in Deutschland, wenn der Vorschlag von Bundesverteidigungsminister Jung nicht erbitterte Diskussionen ausgelöst hätte. Aufgrund der Geschichte unseres Landes ist das sicherlich auch zu verstehen. Andererseits spricht gerade dieser Faktor dafür, dass den Männern und Frauen, die im Auftrag der Bundesrepublik - -

(Unruhe)

Herr Kaidas, ich unterbreche Sie für einen Moment, damit die Kollegen den Raum verlassen können, wenn sie sich unterhalten möchten. - Bitte schön, jetzt können Sie fortfahren!

Aufgrund der Geschichte unseres Landes ist das sicherlich auch zu verstehen. Andererseits spricht gerade dieser Faktor dafür, dass den Männern und Frauen, die sich im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland in Auslandseinsätzen befanden und dort ums Leben gekommen sind, eine Gedenkstätte gewidmet wird. Denn diese Einsätze haben mit den kriegerischen Aktionen aus der Zeit des Kaiserreiches oder des Dritten Reiches glücklicherweise nicht die geringste Gemeinsamkeit.

Damals gingen von Deutschland zwei Weltkriege aus, mit denen die damaligen Machthaber mehr Land und Macht zu gewinnen hofften. Dabei haben sie den Tod und das Leid von vielen Millionen Menschen willentlich in Kauf genommen. Deswegen sind heute die Denkmäler für die vielen Soldaten, die für diese Machtgelüste ihr Leben lassen mussten, vielen Bürgern irgendwie suspekt - auch wenn das diesen Opfern gegenüber ungerecht ist.

Doch die Aufträge des Deutschen Bundestages, der die Mandate für die Bundeswehr erteilt, dienen einem ganz anderen Zweck. Es geht um friedenserhaltende Einsätze in Krisengebieten wie auf dem Balkan, am Horn von Afrika, in Afghanistan und demnächst auch im Kongo. Dort werden 780 deutsche Soldatinnen und Soldaten dafür sorgen, dass die Menschen nach vielen Jahren des Bürgerkriegs endlich nicht mehr fürchten müssen, aus dem Hinterhalt erschossen zu werden oder mit ihren ganzen Familien von feindlichen Gruppierungen massakriert zu werden. Auch im Kampf gegen den internationalen Terrorismus, der Geißel unserer Tage, sind Soldatinnen und Soldaten im Auftrag der Bundesregierung für die Sicherheit der gesamten Menschheit aktiv.

Meine Damen und Herren, es ist für mich unerträglich und eine ehrabschneidende und beleidigende Behauptung, wenn der heutige Bundestagsabgeordnete Oskar Lafontaine behauptet, dass deutsche Soldaten an terroristischen Aktivitäten beteiligt sind. Unsere Soldatinnen und Soldaten leisten einen Friedensdienst - das möchte ich hier noch einmal deutlich klarstellen.

(Beifall bei der CDU)

Als Drittes will ich die humanitären Hilfeleistungen nennen, die ein weiterer Schwerpunkt der Einsätze sind, an denen sich übrigens nicht nur Angehörige der Bundeswehr beteiligen, sondern auch Angehörige der Bundespolizei, der Polizei der Länder, des Technischen Hilfswerks und vieler anderer Organisationen. Uns allen, meine Damen und Herren, sind noch die furchtbaren Bilder des Tsunamis und des Erdbebens in Pakistan vor Augen. In Fällen wie diesen helfen Deutsche im Auftrag der Bundesregierung, Menschenleben zu retten, die Folgen dieser Naturkatastrophen zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass die Überlebenden so bald wie möglich wieder ein normales Alltagsleben führen können.

Ich denke, Sie werden mir zustimmen, dass wir auf diese weltweiten Einsätze zum Wohle der Menschen stolz sein können. Umso stolzer können erst die Frauen und Männer sein, die das durch ihren persönlichen Einsatz unter vielen Opfern möglich gemacht haben. Allein in der Bundeswehr waren es bereits weit über 100 000 Soldaten. Zurzeit sind bei zwölf Einsätzen auf drei Kontinenten 7 000 Soldatinnen und Soldaten tätig.

Die Zahl der Toten, die bei diesen Einsätzen zu beklagen sind, geht leider auch schon in die Dutzende; es sind nämlich über 60. Fast 40 von ihnen sind durch Fremdverschulden, also im Einsatz gestorben. Die übrigen Opfer hat es bei Unfällen und auch durch Selbstmorde gegeben. Die Bundesrepublik schuldet es diesen Frauen und Männern, die gestorben sind, weil und während sie im Auftrag ihres Landes Menschenleben geschützt haben, ihnen ein ehrendes Andenken zu bewahren. Dafür ist eine zentrale Gedenkstätte der sichtbare Ausdruck.

Meiner Meinung nach ist es auch wichtig und richtig, dass ebenfalls das Andenken an die weit über 2 000 Bundeswehrangehörigen, die in den 50 Jahren seit Bestehen der Bundeswehr umgekommen sind, mit dem Denkmal gewahrt wird. Das Ehrenmal für die Hinterbliebenen soll sichtbar machen, dass der Tod ihrer Verwandten weder vergeblich noch von der deutschen Gesellschaft unbeachtet bleibt.

Unbestritten ist außerdem, dass Trauer ein ungemein wichtiger Faktor ist, um den Tod eines geliebten Menschen zu verarbeiten. Dafür braucht man einen Ort. Das kann der Friedhof sein, ein Ort, an dem man glücklich gewesen ist, oder auch der Sterbeort. Der Letztere kann im Fall der im Auslandseinsatz ums Leben Gekommenen kaum besucht werden. Dafür wird die geplante Gedenkstätte einen passenden Ersatz bieten.

Mit der Entscheidung des Bundesverteidigungsministers, das Ehrenmal im unmittelbaren Umkreis des Bendlerblocks und für die Öffentlichkeit frei zugänglich aufzustellen, ist meiner Meinung nach ein Ort gefunden worden, der dem Opfer, das diese Menschen und ihre Angehörigen gebracht haben, gerecht wird.

Ich freue mich, dass alle Fraktionen des Niedersächsischen Landtages für die Errichtung einer zentralen Gedenkstätte stimmen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das Wort hat jetzt der Kollege Bartling von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege hat eben schon zum Ausdruck gebracht, dass alle Fraktionen diesem Antrag zustimmen werden. Die SPD stimmt zu.

Inhaltlich ist, glaube ich, nicht viel hinzuzufügen. Die Zeit ist weit fortgeschritten. Ich will damit nicht den Wert des Antrages in Abrede stellen, wenn ich mich dazu sehr kurz einlasse.

Ich möchte nur einen Aspekt hinzufügen, den wir auch versucht haben, in den Text des Antrags hineinzuformulieren. Bei den anderen Bildern von Konflikten, die wir heute wahrzunehmen haben, sollten bei dem ehrenden Gedenken auch diejenigen berücksichtigt werden, die nicht bei ihrer Tätigkeit im Auftrag der Bundesregierung, sondern als Angehörige vielleicht von Nichtregierungsorganisationen oder von zivilen Einrichtungen zu Tode gekommen sind. Wir halten es für sehr wichtig, auch diese Gruppe einzubeziehen. Deswegen sollte die Bundesregierung überlegen - ich habe gelesen, dass Herr Jung diese Gedenkstätte auf militärischem Gelände einrichten möchte -, ob das nicht auch an anderer Stelle möglich wäre. Wir lassen das aber offen. Uns ist es nur wichtig, den Kreis derjenigen, die nicht im Auftrag der Bundesregierung im Einsatz sind, auch in dieses ehrende Gedenken einzubeziehen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Bartling. - Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Ich komme deshalb gleich zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe nun auf den

Tagesordnungspunkt 24: Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Verfassungsbeschwerde der Frau Michaela Yvonne Bubke, Niederwihl 39, 79733 Görwihl Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Hartmut Schuchter, Murgtalstraße 32, 79730 Murg gegen: a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 06.12.2005 2 Ss 215/05 - , b) das Urteil des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen vom 11.04.2005 5 Cs 23 Js 10571/04 - Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Zweiter Senat - vom 06.04.2006 - 2 BvR 38/06 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 15/2932

Der Ausschuss empfiehlt, dass der Landtag von einer Äußerung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht absieht.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist einstimmig so beschlossen worden.

Dann rufe ich auf den

Tagesordnungspunkt 25: Zweite Beratung: Demografie gestalten: Chancen der Seniorenwirtschaft in Niedersachsen nutzen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/2311 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 15/2928

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme in geänderter Fassung.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Beratung.

Ich erteile dem Kollegen Hagenah von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Während sich die Kundenwünsche und das Nachfragepotenzial im Zuge des demografischen Wandels bereits enorm ausdifferenziert haben, fehlt es vielfach noch an der entsprechenden Umstellung des Angebotes bei Waren und Dienstleistungen in unserem Land.

Der Handlungsbedarf und die möglichen Vorteile für den Wirtschaftsstandort in diesem stark wachsenden Segment liegen aber einfach so klar auf der Hand, dass sich auch die bei der Einbringung unseres Antrags noch recht skeptischen Fraktionen von CDU und FDP unseren Vorschlägen so sehr angenähert haben, dass es heute zu einer gemeinsamen Beschlussfassung kommen kann natürlich erst, nachdem endlich auch das Sozialministerium aktiv geworden ist. So ist eben die Kleiderordnung bei Schwarz-Gelb in Niedersachsen.