In allen Verordnungen, ob es nun die aus NRW oder die aus Rheinland-Pfalz ist, ist die Zusammensetzung geregelt.
Ich habe eben in meiner Rede schon angedeutet, wie die Zusammensetzung aussehen soll. Ich werde zunächst einmal alle Stellungnahmen in Ruhe auswerten. Erst anschließend werde ich hier Veränderungen ankündigen können.
Wir nehmen jede Anhörung und jede Stellungnahme sehr ernst. Ein paar Veränderungen habe ich eben bereits angesprochen: Bisher waren neun Mitglieder vorgesehen; wir werden die Zahl auf acht reduzieren. Des Weiteren war vorgesehen, den Vorsitzenden, der aus dem Innenministerium stammt, mit einem Stimmrecht auszustatten. Er soll kein Stimmrecht erhalten, damit er nicht in einen Interessenkonflikt gerät. Ich gehe davon aus, dass wir aufgrund der Hinweise, die wir bekommen haben, noch in dem einen oder anderen Punkt die Verordnung verändern werden; das ist eigentlich selbstverständlich. Aber ich kann dies hier nicht abschließend darstellen, da noch Hinweise angekündigt sind, die ich ebenfalls berücksichtigen will. Mir geht es darum, ganz in Ruhe und ohne Aufre
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon bedenklich, wenn der Minister hier den Eindruck erweckt, sein geplanter Verordnungsentwurf enthalte ähnliche Inhalte wie die tatsächlich vorliegende Verordnung von Rheinland-Pfalz. In Rheinland-Pfalz ist detailliert geregelt, wer der Kommission angehört, welche Rechte die Kommissionsmitglieder haben und wie das Verfahren ist. Bei uns ist dies alles allein dem Innenminister vorbehalten. Es wurde im Vorfeld keine Regelung getroffen. Wir haben heute zum ersten Mal gehört, wie er die Kommission zu besetzen beabsichtigt. Davon steht nichts im Verordnungsentwurf. Deswegen fordern wir, dass, wie in allen anderen Bundesländern auch, die Zusammensetzung, die Arbeitsweise und die Kompetenzen dezidiert in der Verordnung geregelt werden. Dies ist Bestandteil unseres Antrags, die rheinlandpfälzische Verordnung zur Grundlage zu machen, anstatt hier einen Blankoscheck auszustellen. Das ist der wesentliche Unterschied. Wir haben heute zum ersten Mal gehört, was der Innenminister beabsichtigt, ohne dass wir aber erwarten könnten, dass dies Verordnungsrealität wird. Dies sehen alle Beteiligten genauso: Die Jüdische Gemeinde beklagt sich öffentlich, dass sie nicht gehört wird. Ein Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände beginnt mit den Worten: Bedauerlicherweise wurden wir nicht aufgefordert, uns zu äußern.
Ich habe große Zweifel, ob das, was wir in unsere Stellungsnahme dezidiert hineingeschrieben haben und was in vielen Verordnungen anderer Bundesländer so geregelt ist, vom Minister aufgegriffen wird. So, wie der Entwurf vorliegt, wird es eine Verordnung auf niedrigstem Niveau, wenn man es mit denen in anderen Bundesländern vergleicht.
und zulasten humanitärer Fragen Wahlkampf macht, also diese Themen in Wahlkampfauseinandersetzungen einbezieht, der sollte hier in seinen Vorträgen nicht moralische Bewertungen vornehmen.
(Beifall bei der SPD - Karl-Heinz Klare [CDU]: Warum haben Sie nichts zu Frau Merk gesagt? Das wäre doch bemerkenswert gewesen!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bachmann, Sie müssen schon konkret sagen, an welcher Stelle ich gerade die Ausländerpolitik zum Wahlkampfthema gemacht hätte. Ich habe eher den Eindruck, dass Sie versuchen, dieses Thema kurz vor der Kommunalwahl in der Öffentlichkeit zu halten.
Sie haben mich mit dem Vorwurf angegriffen, dass wir andere Kriterien als andere Länder anlegen. Ich habe Ihnen detailliert nachgewiesen, dass in Rheinland-Pfalz grundsätzlich keine anderen Kriterien angelegt worden sind, sieht man von der Frage des Lebensunterhalts ab. Dazu habe ich Ihnen gesagt, warum wir sie anders regeln. Aus meiner Sicht ist es völlig schlüssig, dass wir hier das Konnexitätsprinzip strikt einhalten müssen.
Was die Besetzung der Härtefallkommission angeht, unterscheiden wir uns lediglich insofern, als wir die Kirchen und die kommunalen Spitzenverbände im Verordnungsentwurf genannt haben. Aufgrund der hier gegebenen Hinweise bin ich durchaus bereit, in den Verordnungsentwurf auch noch die Wohlfahrtsverbände mit aufzunehmen.
- Ich habe angeboten, in die Ausländerkommission zu kommen und mit Ihnen dort über den Entwurf zu diskutieren. Das ist doch überhaupt kein Problem.
(Beifall bei der CDU - Zuruf von der SPD: Wo ist denn Herr Biallas? - Uwe Harden [SPD]: Das kann doch nicht sein! Der grinst ja wie ein Honigku- chenpferd dahinten!)
sofort bekommen, wenn das Kabinett ihn beschlossen hat. Sie haben fast noch am gleichen Tag den Brief bekommen. Ich habe alle Zusagen eingehalten. Wir nehmen die Dinge ja schon auf. Ich bitte Sie jetzt wirklich, sich in dieser Frage nicht weiter so polemisch zu verhalten; denn sonst kommen wir wieder zu dem, was von Ihnen, vor allem aber von den Grünen in den letzten zwei Jahren immer wieder gemacht worden ist: Alles versuchen, um im Petitionsverfahren aus diesem Bereich politisch Kapital zu schlagen. - Das sollten Sie im Zusammenhang mit der Härtefallkommission nun wirklich nicht machen.
(Filiz Polat [GRÜNE]: Der Minister hat gesprochen! Deshalb möchte ich zu- sätzliche Redezeit bekommen!)
- Nachdem soeben der Minister gesprochen hat, muss ich Ihnen zusätzliche Redezeit zuteilen. Sie haben jetzt eine Redezeit von zwei Minuten. Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren, Herr Minister Schünemann, Sie kritisieren immer, dass die Oppositionsparteien hier politischen Klamauk machen. Ich möchte Ihnen noch einmal die Chronologie vor Augen halten. Auch wir sind es langsam leid, immer wieder darauf aufmerksam machen zu müssen. Nicht nur wir sind es leid, sondern auch die Verbände, die Organisationen und die Kirchen, die Ihnen unterschreiben, dass Ihre Flüchtlingspolitik nicht dem entspricht, was andere Bundesländer - unabhängig davon, ob CDU oder FDP die Regierung stellen - umsetzen.
Der Bundesgesetzgeber hat zum 1. Januar 2005 die Möglichkeit geschaffen, eine Härtefallkommission einzurichten. Wir hatten eine Regelung, die Sie im November 2004 verabschiedet haben. Diese Regelung ist mit dem Fall Kameli gescheitert. Wir haben uns auf einen interfraktionellen Antrag geeinigt. Vorher gab es sieben Härtefälle. Nach
dem wir einen interfraktionellen Antrag vorgelegt hatten, gab es nur noch einen einzigen Härtefall. Der ist nicht einmal an das Beratungsgremium abgegeben worden; der war einstimmig.