Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, in den Beiträgen aller Redner ist deutlich geworden, dass wir uns hier auf einer gemeinsamen Linie bewegen. Das gilt ganz sicher auch für die SPD. Insofern besteht von der Sacher her, glaube ich, große Übereinstimmung.
Zusammenfassend kann ich feststellen: Vieles ist in den letzten Jahren auf den Weg gebracht worden. Die Kollegin Ortgies hat insbesondere auf den Wasserwanderplan Ostfriesland-Emsland hingewiesen. Außerdem hat sie auf das Projekt „Kanalvision“ des Landkreises Grafschaft Bentheim und der angrenzenden Region Twente hingewiesen. Vor diesem Hintergrund kann ich nur sagen - auch unter Berücksichtigung der TMN-Aktion „WasserReich Niedersachsen“ -, dass die Situation gut ist. Die Situation kann und muss aber noch besser werden.
Wir brauchen - das ist vielleicht zu dem vorliegenden Antrag zu sagen - keine umfangreichen Analysen mehr; denn diese sind schon seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erstellt worden. Darüber hinaus gibt es Grundlagenuntersuchungen für Teilregionen und umfangreiche Wassertourismuskonzepte. Ferner ist im Unterschied zu dem, was Herr Hagenah gesagt hat, darauf hinzuweisen, dass von meinem Haus auch in der Vergangenheit schon solche Wasserwanderpläne und andere Maßnahmen gefördert worden sind. Diese Förderung gibt es aber nicht erst in dieser Legislaturperiode, sondern es gab sie auch schon in vorangegangenen Legislaturperioden.
Die genannten Beispiele - insbesondere im Westen des Landes - sind richtige Ansätze. Ich freue mich darüber, dass auch im Osten solche Konzepte zur Vernetzung kleinräumiger Strukturen an
gegangen worden sind. Wir wollen ja durchgängig befahrbare Reviere. In dieser Hinsicht kann der Weg, den Ostfriesland und das Emsland gegangen sind, durchaus beispielhaft sein. Wir werden an einem einheitlichen Leitsystem auf Landesebene arbeiten müssen. Maßnahmen wie etwa die Reaktivierung alter Kanäle oder Schleusen oder die Hebung von Brücken, um Durchfahrten zu ermöglichen, erfordern häufig große Investitionen.
Wir werden im Hinblick auf die neue EU-Förderperiode im Rahmen regionalisierter Teilbudgets mit den Landkreisen darüber reden müssen, wo sie in diesem Zusammenhang ihre Prioritäten sehen. Das werden wir weniger von oben herab als vielmehr mit den Landkreisen von unten her machen. Was wir von oben her machen können, um die Landkreise zu ermuntern, ist, die Marktforschung in die Richtung zu intensivieren, in der wir mit Marketingaktivitäten der TMN im Jahr 2004 begonnen haben. Man kann heute auch sagen, dass das Stichwort „Aktivierung des Kanutourismus“ ein richtiges Stichwort ist. Ich gehe davon aus, dass sich die wirtschaftliche Bedeutung des Wassertourismus für uns alle sofort erschließt. Dort besteht ein erhebliches Nachfragevolumen. Wenn man berücksichtigt, dass der Bundesverband Wassersportwirtschaft im Bereich des Wassersportes von einem Umsatz in Höhe von 1,7 Milliarden Euro ausgeht, dann muss dieser Bereich in einem Bundesland wie Niedersachsen konsequent weiter vorangetrieben werden.
Ich bedanke mich bei der Kollegin Ortgies für ihre ergänzenden Hinweise auf das Projekt „Gelbe Welle“ und „Blaue Sterne“. Ich habe das mit viel Sympathie verfolgt und beglückwünsche das Wangerland, wenn dort entsprechende Auszeichnungen vorgenommen worden sind.
Meine Damen und Herren, wir sind auf einem gemeinsamen Weg, den wir gemeinsam intensivieren wollen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister. - Nun haben wir in unserer Geschäftsordnung doch noch ein Schlupfloch gefunden, das es uns ermöglicht, auch den Kollegen Pickel noch zu hören. Er bekommt nach § 71 Abs. 3 eine Redezeit von zwei Minuten. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe nicht gewusst, dass das so ablaufen soll. Ich bedanke mich trotzdem dafür, dass ich noch ein paar Worte zu diesem Antrag sagen darf.
Meine Damen und Herren, die Bedeutung des Aktivurlaubs in Niedersachsen nimmt einen immer größer werdenden Raum ein. Der Wasser- bzw. Bootstourismus ist ein Schwerpunkt dieser Entwicklung. Schon in den vergangenen Jahren - auch unter der alten Landesregierung - wurde das Angebot für die stetig steigende Zahl von Touristen, die dieses Urlaubserlebnis haben wollen, verbessert und erweitert.
Ich gehe an dieser Stelle noch einmal auf die Einrichtung der so genannten Paddel- und Pedalstationen - Frau Ortgies hat sie bereits angesprochen in vielen Orten unserer touristischen Hochburgen ein. Sie stellen dort eine zusätzliche Attraktivität dar und werden in hervorragender Weise angenommen. Dies gilt auch für die Kombination Fahrrad- und Bootsurlaub bzw. Wanderungen, Bootsurlaub und Fahrradurlaub. Diese Angebote sind mit entsprechenden Plänen und Routen im Zusammenwirken mit den Städten und Gemeinden bzw. den örtlichen Tourismusorganisationen ausgearbeitet worden und müssen noch erweitert werden. Diese Stationen dienen auch dazu, die Besucherströme in die Natur bewusst zu kanalisieren und zu lenken.
Der Wasser- und Bootstourismus ist aber äußerst vielschichtig und reicht vom Paddelboot bis zur millionenschweren Yacht. Deshalb wäre es gut, wenn das Ministerium eine Analyse über die Möglichkeiten des Wassertourismus und die damit verbundenen Fakten und Tatsachen vorlegt.
Da ich nur zwei Minuten Redezeit habe, komme ich jetzt schon zum Schluss. - Wir freuen uns darüber, dass es gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren. Wir freuen uns nach Vorlage der Analyse auf eine spannende und interessante Diskussion in den Ausschüssen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Beratung.
Wir kommen jetzt, wie vereinbart und angekündigt, zur sofortigen Abstimmung. Wer der Entschließung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Die Entschließung ist einstimmig so beschlossen worden. Herzlichen Dank.
Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung: Hochwasserschutz an Niedersachsens Flussläufen - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/2948
Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung: Konsequenzen aus dem Elbehochwasser ziehen Neue Hochwasserschutzpolitik umsetzen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/2949
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich fair und sachlich zunächst eines feststellen: Wie keine Vorgängerregierung zuvor messen die heutige niedersächsische CDU/FDP-Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP dem Hochwasserschutz in Niedersachsen höchste Priorität zu.
Meine Damen und Herren, eines ist dabei aber auch wahr, Herr Jüttner: In nur drei Jahren können die Versäumnisse von 13 Jahren in Sachen Deichschutz mit Sicherheit nicht beseitigt werden. Der Sanierungs- und Baubedarf für den Hochwasserschutz im Binnenland wurde zu Ihrer Regierungszeit auf mehr als 200 Millionen Euro geschätzt. Sie aber haben im Jahr 2002 - man höre und staune Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Küstenschutz“ einfach mal eben so verfallen lassen. Die
Umso mutiger, Herr Jüttner - ich habe schöne Bilder von Ihnen gesehen -, haben Sie dann aber mit Herrn Bartling mit leeren Händen, aber mit Gummistiefeln bewaffnet auf dem Deich gestanden und den Menschen zumindest eines gemacht: Sie wollten ihnen Mut machen. Mitgebracht haben Sie zum damaligen Zeitpunkt aber nichts. Sie haben zum damaligen Zeitpunkt den Zustand der Deiche, deren Zustand eigentlich dem Zustand der Deiche bei Frankfurt/Oder entspricht, falsch eingeschätzt. Deshalb hat diese Niedersächsische Landesregierung von August 2002 bis 2005 insgesamt 52,06 Millionen Euro aufgewendet, um die Menschen entlang der Elbe richtigerweise vor dem Hochwasser zu schützen.
Im laufenden Haushaltsjahr sind Mittel in Höhe von 38,6 Millionen Euro für Hochwasserschutzmaßnahmen angesetzt worden. Für den Bau des Sieles und des Schöpfwerkes und den Hochwasserschutz in Hitzacker werden insgesamt 21,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Für den Bau der Seege-Rückstaudeiche sind 2,5 Millionen Euro vorgesehen, für den Hochwasserschutz in Laasche 1 Million Euro und für Deichbaumaßnahmen im Amt Neuhaus ca. 9 Millionen Euro. Herr Dehde, zum Vergleich: In Ihrer Regierungszeit, in der Zeit der Vorgängerregierung der SPD, hat man im Jahr 2002 ganze 4,6 Millionen Euro für den Deichschutz entlang der Elbe zugesagt - noch nicht umgesetzt, sondern lediglich zugesagt.
Wir stellen heute fest: Auch in existenziell wichtigen Fragen des erweiterten Deichschutzes, des nachhaltigen Deichschutzes haben wir im Gegensatz zu Ihnen nicht nur geredet, sondern auch schnell gehandelt. Es war schon fatal für die Menschen vor Ort, Herr Bartling, dass in Ihrer Verantwortungszeit Elektrizitätswerke ohne Vorankündigung für die Bürger abgeschaltet wurden. Das haben wir abgestellt. Diesen Fehler haben wir diesmal nicht wieder gemacht. Es war zu Ihrer Regierungszeit auch so, dass Sickerwasserstellen oft als Deichbrüche gemeldet wurden. Auch in dieser Hinsicht gibt es jetzt eine eindeutige Verbesserung.
Sie haben einen Untersuchungsausschuss einsetzen wollen. Während tausende von Menschen entlang der Elbe mit ihren Händen die Deiche verteidigt haben, hatten Herr Dehde und Herr Bart
„‚Die Menschen in der niedersächsischen Elberegion haben sich von der Landesregierung vollkommen allein gelassen gefühlt‘, fasste Herr Bartling seine Eindrücke zusammen.“
Herr Bartling, Sie mögen ja den einen oder anderen Eindruck gehabt haben. Ich kann Ihnen aber nur sagen: Die Menschen in der Region Lüneburg und Lüchow-Dannenberg wären froh gewesen, wenn gerade Sie sie einmal allein gelassen hätten.
Meine Damen und Herren, mit dem zurückgehenden Hochwasser kehrte dann auch wieder die Vernunft in der SPD-Fraktion ein. Ich vermeide es einfach einmal - nachtreten gilt ja nicht -, alle Zeitungsüberschriften zum Thema Hochwasser, Untersuchungsausschuss und die entsprechenden Kommentare hier vorzulesen.
Ich möchte an dieser Stelle vielmehr den über 18 000 ehrenamtlichen Helfern, den Einsatzkräften und den Organisationen vor Ort dafür Dank sagen, dass sie schnell und effektiv gearbeitet haben.
Meine Damen und Herren, wir haben eine gemeinsame Anhörung zum Thema Deichschutz durchgeführt. Die Landräte aus den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg haben uns eines bestätigt: Die Koordination zwischen Polizei, Feuerwehr und den Behörden hat ausgezeichnet funktioniert, Herr Bartling. Niemand, aber auch wirklich niemand hat die Bezirksregierung vermisst. Auch das gehört zur Realität im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz.
Die Landkreise haben rechtzeitig Katastrophenalarm ausgelöst. Keiner der Landräte hätte zum damaligen Zeitpunkt, im April 2006, anders gehandelt, als er es tatsächlich getan hat. Die Pegelprognosen waren unklar bzw. verbesserungswürdig. Das war aber auch schon 2002 der Fall. Die Landkreise als zuständige Katastrophenschutzbehörden haben das Hochwasser professionell bewältigt. Nur einer - der Heiner - behauptet nach wie vor trotzig, dass dort, wo 2002 die Bezirksregie
rungen waren, heute ein Vakuum entstanden ist. Dazu sagt der Regierungsbrandmeister und ehemalige Kreisfeuerwehrbrandmeister aus Lüneburg, Herr Meyer: Die Bezirksregierung damals? - Wir haben gar nicht so sehr gemerkt, dass sie überhaupt da war. Wir waren diesmal froh, dass sie nicht da war.
Ich glaube, dieser Regierungsbrandmeister fasst es im Wesentlichen richtig zusammen. Herr Bartling, laufen Sie ruhig Ihren Bezirksregierungen nach. Das ist eine Debatte von gestern, und Sie sind in dieser Frage auch einer von gestern.
Meine Damen und Herren, niemand hat die Bezirksregierungen vermisst. Die Abläufe haben hervorragend geklappt. Sie sind unkompliziert. Die Krisenstäbe der Landkreise haben das eindrucksvoll bestätigt.
Deshalb sollten wir uns jetzt jenseits aller parteipolitischen Profilierungsversuche stets redlich zusammensetzen und auch argumentieren. Nur präventiver Hochwasserschutz kann eine Stadt wie Hitzacker vor dem Überfluten retten, und solange keine Schutzmauer errichtet wird, würde auch ein noch so frühzeitiges Ausrufen eines Katastrophenalarms nichts nützen. Dazu sage ich sehr selbstkritisch auch in Richtung eigener Parteifreunde vor Ort, liebe Kollegin Bertholdes-Sandrock: Es muss einen schon nachdenklich machen, wenn eigene Leute immer noch verhindern, dass die Hochwasserschutzmauer vor Ort in Hitzacker gebaut werden kann, weil z. B. ein privater Kläger ein Betretungsverbot für seine Grundstücke ausgesprochen hat.