Einen Moment bitte, Herr Briese! - Wir werden das Ende der Sitzung nur hinauszögern, wenn Sie nicht zuhören und ich immer unterbrechen muss. In Ihrem eigenen Interesse bitte ich Sie zuzuhören, damit wir schneller durchkommen.
Wir haben in unserem Antrag eigentlich nur die hauptsächlichen Kritikpunkte noch einmal zusammengefasst, bei denen wir das Gefühl haben, dass die Föderalismusreform in die völlig falsche Richtung geht. Der gesamte Bildungsbereich wurde gerade in der Diskussion schon abgehandelt. Dazu ist alles gesagt. Ich persönlich hätte mir gewünscht, der Bund könnte zumindest ein Stück weit auch in der Schulpolitik mitreden. Wir werden nun sehen, was dabei herauskommt - ich fürchte, nichts Gutes -, wenn man weitere Kompetenzen auf die Länder verlagert. Mir passt die jetzige Schulpolitik dieser Landesregierung schon nicht, aber wir werden sehen, was dabei herauskommt.
Ich finde es, ehrlich gesagt, auch fragwürdig, dass das BKA nun mehr Kompetenzen bekommen soll. Es verwundert ein Stück weit auch, dass ein Innenminister damit einverstanden ist, der sonst sehr eifersüchtig auf jeden Kompetenzverlust achtet und schielt und so etwas sehr fragwürdig findet. Jetzt wird es also mehr Kompetenzen für eine Bundespolizei geben. Ich weiß nicht genau, ob das nötig ist. Wir finden das falsch. Die Kritik daran möchte ich noch einmal ganz deutlich machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt ein wirklich treffendes und wichtiges Beispiel dafür, dass die Föderalismusreform in einigen Bereichen eben nicht besonders gut agiert. Das ist der Umweltbereich. Da hat es, wie Sie wissen, massive Kritik der Sachverständigen gegeben. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat massiv kritisiert, dass durch die jetzigen Vorschläge zur Föderalismusreform das deutsche Umweltrecht, das ja schon kompliziert genug ist - ehrlicherweise muss man das sagen -, noch komplizierter wird. Nach den jetzt geplanten Regelungen soll der Bund einen Teil erlassen können, aber die Länder können von den Erlassen des Bundes wieder abweichen. Wenn dann der Bund wiederum mit der Gesetzgebung der Länder nicht zufrieden ist, kann er erneut abweichen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was daran einfacher, transparenter und besser sein soll, erschließt sich mir nicht. Im Umwelt
Es ist in meinen Augen nicht richtig, wenn man dieses Projekt ständig ausschließlich bejubelt. Einige Bauteile sind richtig, eine ganze Menge ist aber auch falsch. Wir haben in diesem Landtag mehrfach darüber geredet, warum der Strafvollzug nicht auf die Länder übertragen werden sollte. In diesem Punkt sind Sie völlig beratungsresistent. Das müssen Sie doch ehrlich zugeben. Es gibt keine einzige fachliche Expertise, die besagt, dass es richtig und vernünftig ist, den Strafvollzug auf die Länder zu übertragen.
- Frau Justizministerin, Sie können dazu gleich noch gerne reden. Nennen Sie mir eine einzige Stellungnahme aus der größten Anhörung, die es dazu im Bundestag gegeben hat, in der gesagt worden ist - -
- Ja, da haben Sie lange suchen müssen und noch irgendwo den einen oder anderen der CDU angehörenden Richter gefunden. Ich jedenfalls kenne keine einzige fachliche Stellungnahme.
Dazu haben Sie auch keine Zeit mehr, Herr Briese. Sie haben Ihre Redezeit nämlich schon überschritten.
Aber Sie wissen: Der Deutsche Richterbund, die Staatsanwälte, alle haben gesagt: Gebt es nicht den Ländern. Das macht keinen Sinn. - Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend sagen: Deutschland soll natürlich Fußballweltmeister werden. Aber Deutschland
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eingedenk der fortgeschrittenen Zeit und weil bereits beim letzten Tagesordnungspunkt sehr viel Allgemeines zur Notwendigkeit und zum Inhalt der Föderalismusreform gesagt worden ist, möchte ich mir Einzelheiten ersparen und deshalb nur in Kürze auf zwei Punkte eingehen. Ich meine, dass es schon eine große Leistung war, dass die Verhandlungsführer die Interessen des Bundes und die Interessen von 16 Bundesländern in einen Kompromiss eingebettet und einen Vorschlag unterbreitet haben, wie aus ihrer Sicht eine solche Reform aussehen könne. Diese Vorschläge sind dann in die parlamentarische Beratung eingeführt worden.
Um es ganz deutlich zu sagen: Es ist das gute Recht eines jeden Abgeordneten, es ist geradezu die Pflicht des Abgeordneten, derartige Dinge zu hinterfragen und sich eine Meinung über die Gesetzesvorlage zu bilden. Ich meine, dass eine Anhörung keine echte Anhörung wäre, wenn man für die Argumente der Sachverständigen nicht offen wäre. Wenn das nicht der Fall wäre, wäre eine Anhörung in der Tat eine Farce.
Gleichwohl darf jeder Abgeordnete, der zu entscheiden haben wird, dabei nicht aus dem Auge lassen, dass er nicht über eine Summe von Detailregelungen abstimmt, sondern dass er über einen gefundenen Kompromiss abstimmt. Er muss sich bei jeder Äußerung, die er in der Öffentlichkeit tut, auch überlegen, welche Wirkungen seine Äußerung auf das gesamte Gefüge einer Föderalismusreform hat. Da hat es Herr Briese natürlich relativ leicht. Er kann Fundamentalopposition betreiben, indem er sagt, dass das alles nicht in Ordnung sei und eine solche Reform mit ihm nicht zu machen sei. Ich bin gespannt, wie sich die SPD-Fraktion zu diesem Thema einlässt.
Dieser Antrag von Bündnis 90/Die Grünen stammt vom 15. März 2006. Inzwischen ist eine Fülle von Beratungen und Anhörungen im Bundestag dar
über hinweggegangen, es sind weitere Gespräche zwischen den Parteien geführt worden, und wir wissen jetzt relativ genau, wohin der Weg führen wird und welche Änderungen es noch geben kann. Wir wissen ganz genau, dass es im Bereich der Bildung keine Änderungen geben wird. Wir wissen auch, dass es im Bereich des Umweltrechts keine Änderungen geben wird. Ich bin davon überzeugt, sicher und auch optimistisch, dass es auch im Bereich des Strafvollzuges keine Änderungen geben wird. Insofern wird es in drei der vier Punkte, die die Grünen in ihrem Antrag genannt haben, keine Änderungen geben.
Wenn Sie, meine Damen und Herren von der SPD, diesem Antrag heute gleichwohl zustimmen, dann sagen Sie damit zugleich, dass die Föderalismusreform scheitern möge. Denn die Föderalismusreform würde scheitern, wenn diese Änderungen weiterhin gefordert würden. Sie sind nun einmal auch auf Bundesebene in der Verantwortung und in eine große Koalition eingebunden. Aus unserer Sicht wäre es der Super-GAU, wenn die Reform tatsächlich scheitern würde. Ich empfände es als völlig unglaubwürdig, wenn Sie von der SPD heute diesen Antrag unterstützen und wenige Tage später für die Föderalismusreform auf Bundesebene die Hand heben würden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben hier in der Tat schon einige Male über die Föderalismusreform, das Pro und das Contra, diskutiert und sind zu dem Ergebnis gelangt, dass fast niemand in Deutschland mehr eine Kleinstaaterei will, abgesehen natürlich von den Wulffs und Kochs in der Bundesrepublik. Da Sie, Herr Kollege Biester, ausgeführt haben, dass Sie gespannt seien, wie wir zu diesem Antrag stehen, darf ich Sie auf eine Pressemitteilung von dpa vom heutigen Tage hinweisen und darf mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitieren:
„Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter-Harry Carstensen (CDU) verlangt weiter Korrekturen an der geplanten Föderalismusreform.... ‚Ich
unterstütze die Reform. Sie darf aber nicht den Interessen des Landes zuwiderlaufen. Diese Gefahr sehe ich leider nach wie vor‘.“
Am heutigen Tage ist diese Meldung herausgegangen. Das schleswig-holsteinische Kabinett wird mit Datum vom 4. Juli darüber entscheiden.
Sie, Herr Kollege Biester, stellen es so hin, als seien wir die großen Kritiker und als seien diese nur in den Reihen der SPD zu finden. Bitte kümmern Sie sich erst einmal um Ihre eigenen Leute, bevor Sie mit dem Finger auf andere zeigen.
Natürlich brauchen wir diese Reform ohne Frage, weil der Bundesrat sich in der Vergangenheit als Nadelöhr erwiesen hat. Aber aus Fehlern kann man lernen, und wenn man Fehler gemacht hat, muss man diese nicht durch neue Fehler ersetzen. Wer z. B. im Umweltrecht den Schutz vor Hochwasser in 16 unterschiedlichen Varianten zulassen will, der sorgt meines Erachtens für ein gesetzgeberisches Chaos, das im Ausland ein Kopfschütteln hervorrufen wird. Das sehen nicht nur wir so, Herr Kollege Biester. Die Wirtschaft sieht es genauso. Die Wirtschaft ist skeptisch. Ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen erschwert den Unternehmen die Arbeit - so die Wirtschaftsverbände und die Umweltverbände ebenfalls. Sie kritisieren die Abweichungsbefugnisse im Umweltrecht. Wenn der Bund ein Umweltrecht geschaffen hat, wird ein halbes Jahr gewartet, und dann dürfen die Länder Stellung nehmen. Genau in diesem Zeitraum tritt eine Verzögerung ein und wird eine inhaltliche Korrektur ermöglicht, womit die Wirtschaft nichts anfangen kann. Die Wirtschaft braucht Sicherheit. Diese Sicherheit ist hiermit aber nicht gegeben.
Summa summarum können wir zumindest für den Umweltbereich feststellen: Erstens. Die Reform ist notwendig. Zweitens. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie kommt, ist hoch. Drittens. Die Vorlage ist im Kern gesund. Viertens. Sie darf auf keinen Fall ohne Korrekturen durchlaufen.
unserem Land Niedersachsen sehr gut getan. Wir könnten es sogar dann, wenn alle Länder zustimmen würden, nicht akzeptieren, wenn ein Ganztagsschulprogramm nicht zu wiederholen wäre. Es machte keinen Sinn, diese bildungspolitisch sinnvolle Maßnahme, die finanziert worden ist, für die Zukunft auszuschließen.
Aber auch wir haben noch andere Sachverständige hinzugezogen. Nehmen wir z. B. den Berliner Staatsrechtler, der zur Föderalismusreform gesagt hat, dass unsere Stellung in Brüssel wesentlich erschwert würde, weil sie in eine Kompetenz von Land und Bund gesplittet würde. Darin liegt ein weiteres Problem.
Lassen Sie mich auf das Umweltrecht zurückkommen. Nehmen Sie z. B. die Wasserrahmenrichtlinien. Da ist EU-Recht verletzt. Aber wie sollen die deutschen Interessen in diesem Bereich künftig vertreten werden, wenn 16 unterschiedliche Varianten existieren?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Strafvollzug ist - auch heute - schon viel gesagt worden. Es wird von allen Fachleuten ohne Ausnahme als Desaster angesehen, wenn der Strafvollzug an die Länder übergeben wird. Wir befürchten einen Verwahrlosungsvollzug nach dem Vorbild der 60er-Jahre. Sie, Herr Kollege Briese, haben vorhin ausgeführt, Sie würden auch in der Föderalismuskommission niemanden kennen, der pro Verlagerung des Strafvollzugs auf die Länder ausgesagt hätte. Sicherlich, es gab einen Würzburger Strafrechtler. Dieser Sachverständige hat aber ausgesagt, dass der Strafvollzug ein Sicherheitsbereich sei und demzufolge an die Länder zu übergeben sei. Das hieße aber auf Niedersachsen übertragen, dass der Strafvollzug auf den Innenminister überginge. Und das kann doch noch nicht einmal im Sinne von Frau Heister-Neuman sein. Vielen Dank.
das, unsere bundesrepublikanische Wirklichkeit wieder näher an das heranzuführen, was die Väter des Grundgesetzes im Jahre 1949 im Sinn hatten. Denn als Kern und wichtigstes konstitutives Element der Bundesrepublik sahen sie die einzelnen Bundesländer, während der Bundesstaat als abgeleitete, sekundäre Struktur empfunden wurde.
Es geht bei der anstehenden Reform nicht nur um eine Vereinfachung des Gesetzgebungsverfahrens, um eine Entflechtung der Zuständigkeiten, sondern es geht auch darum, den Ländern ein Stück weit, beileibe nicht komplett, die Hoheitsbereiche zurückzugeben, die ihnen von Anfang an zugestanden haben und die in den letzten Jahrzehnten unter allerlei Vorwänden immer mehr ausgehöhlt worden sind.
Dass Sie, meine Damen und Herren von der SPD, den Verlust an Zentralstaatlichkeit beklagen, verwundert nicht angesichts Ihrer Zentralplanungstop-down-Mentalität.
Aber warum haben Sie dann genau dieser Föderalismusreform bei Ihrem Sonderparteitag im letzten Herbst mit überwältigender Mehrheit zugestimmt? Politische Glaubwürdigkeit sieht anders aus.