Hiermit möchte ich meine Ausführungen beenden. Abschließend bitte ich namens des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, entsprechend der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2952 zu beschließen. - Ich danke Ihnen.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch hier ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Artikel 3. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch hier ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Gesetzesüberschrift. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Auch hier ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist das Gesetz beschlossen.
Tagesordnungspunkt 11: Zweite Beratung: Föderalismusreform: Neuregelung der Finanzierung des Hochschulbaus darf Niedersachsens Hochschulen nicht benachteiligen! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2615 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 15/2917
Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung: Föderalismusreform mit Sinn und Verstand - Forderungen der Wissenschaft aufnehmen! - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/2942
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses zu Tagesordnungspunkt 11 lautet auf Annahme in geänderter Fassung.
Zur Einbringung des Antrages unter Tagesordnungspunkt 12 erteile ich Frau Kollegin Dr. Andretta von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Föderalismusreform muss durch Lösungskompetenz und Nachhaltigkeit überzeugen, nicht durch Machtpolitik in ihrer Durchsetzung. Was das für die Hochschulen heißt, wurde in der gemeinsamen Anhörung von Bundestag und Bundesrat unmissverständlich klar: Auch in Zukunft muss es möglich sein, dass Bund und Länder nicht nur bei der Forschung, sondern auch bei der Lehre zusammenwirken können. Nur so können Kräfte gebündelt
Meine Damen und Herren, wir sind uns mit den Experten einig: Blinder Wettbewerbsföderalismus führt in eine bildungspolitische Sackgasse. Deshalb muss das Kooperationsverbot fallen.
Die SPD-Fraktion in Berlin hat Änderungsbereitschaft signalisiert. Aber es kommt nicht nur auf den Bund an, auch die Länder müssen sich bewegen. Auch Sie, Herr Wulff, müssen Ihre falsche Position aufgeben und der Korrektur zustimmen. Bisher ist die Landesregierung komplett abgetaucht. Ausgerechnet aus Niedersachsen, dessen Hochschulen zu den großen Verlierern der Föderalismusreform gehören würden, kam kein Impuls.
Meine Damen und Herren, alle Wissenschaftsorganisationen haben uns während der Anhörung noch einmal die bildungspolitischen Herausforderungen vor Augen geführt, die von den Ländern allein nicht zu bewältigen sind. Die größte Herausforderung wird die Vorbereitung der Hochschulen auf die kommenden geburtenstarken Jahrgänge sein. Die KMK geht davon aus, dass die Zahl der Studierenden bis 2014 um mehr als eine halbe Million auf 2,7 Millionen ansteigen und dann über mehrere Jahre auf hohem Niveau verharren wird.
Für Niedersachsen besagt die KMK-Prognose, dass die Zahl der Schulabgänger mit Hochschulreife bis 2010 um 22 % steigen wird. 2011 wird die Lage zusätzlich dadurch verschärft, dass in Niedersachsen ein doppelter Abiturjahrgang an die Hochschulen strömt. Dann werden 55 000 Jugendliche auf Niedersachsens Hochschulen zustürmen - mehr als doppelt so viele wie heute.
Eigentlich eine gute Nachricht! Politisch sind die steigenden Studierendenzahlen gewollt und für die Innovationskraft des Landes auch unverzichtbar. Doch wir wissen: Unsere Hochschulen sind für diese Herausforderungen nicht gewappnet. Schon heute sind an den niedersächsischen Hochschulen weit mehr Studierende eingeschrieben, als zu verkraften sind. Schon heute sind 65 % aller Studienplätze zulassungsbeschränkt, weil es mehr Bewerber und Bewerberinnen als Studienplätze gibt. An Fachhochschulen sind es sogar 89 %. Landeskinder, die vor den Toren unserer Hochschulen abgewiesen werden, gehen in andere Bundesländer.
Trotz des erwarteten weiteren Bewerberandrangs vernichtet diese Landesregierung Jahr für Jahr Studienplätze, seit 2003 allein 4 200 Studienplätze. Mein Kollege Lenz hat es bereits heute Morgen gesagt. Nimmt man die Zahlen der KMK ernst - das sollten wir alle hier tun -, so bedeutet das für Niedersachsen, dass in den nächsten fünf Jahren mindestens 10 000 Studienplätze zusätzlich geschaffen werden müssen. Aus eigener Kraft ist das nicht zu schaffen. Nicht nur Niedersachsen, auch finanzstärkere Länder können die finanziellen Lasten nicht alleine tragen. So fordern der Wissenschaftsrat und die HRK, dass gerade mit Blick auf den bevorstehenden Studentenandrang Bundeshilfen für die Lehre in Form von Hochschulsonderprogrammen ermöglicht werden sollten.
Meine Damen und Herren, auch bezogen auf den Wegfall der Gemeinschaftsaufgabe „Hochschulbau“ gab es aus der Wissenschaft massive Kritik. Es bestehe die Gefahr, dass es zu einer zunehmend ungleichen Verteilung der Investitionsgelder für neue Gebäude und Geräte komme und das schon bestehende Nord-Süd-Gefälle weiter verschärft werde. Wie berechtigt diese Befürchtungen sind, haben wir in unserem Antrag dargelegt. Mit der Aufgabe des Hochschulbaus als Gemeinschaftsaufgabe werden Niedersachsen in der vorgesehenen Übergangsphase bis 2013 105 Millionen Euro an Bundesmitteln verloren gehen.
Inzwischen hat es einigen Länderministern gedämmert, dass Stoiber sie über den Tisch gezogen hat. Eine Korrektur des unsinnigen Berechnungsschlüssels wird gefordert, so zuletzt im Bundestag von Nordrhein-Westfalens FDP-Wissenschaftsminister Pinkwart. Und Niedersachsen? - Der Wissenschaftsminister schweigt, und Herr Wulff versucht, alles seinem Vorgänger Sigmar Gabriel in die Schuhe zu schieben, der an diesem Beschluss aber ausnahmsweise nicht beteiligt war.
Meine Damen und Herren, die Geschichte der Gemeinschaftsaufgabe „Hochschulbau“ ist eine Erfolgsgeschichte. Fast 60 Milliarden Euro konnten seit 1970 für den Ausbau der Hochschulen mobilisiert werden. Der Bund war stets ein verlässlicher Verbündeter des Wissenschaftsministers gegen
Und jetzt? Was ist zu erwarten, wenn der Wissenschaftsminister seinen besten Verbündeten verliert? - Einen Vorgeschmack darauf gibt Ihnen der heute vorgelegte Änderungsantrag von CDU und FDP. Da wird hilflos der große Investitionsbedarf an den Hochschulen beschworen. Und was passiert? - Anstatt unsere Forderungen zu unterstützen und die Landesregierung zu verpflichten, auch in Zukunft die Eigenmittel für den Hochschulbau mindestens in Höhe der Bundesmittel aufzubringen, damit die Gesamtsumme für den Hochschulbau nicht weiter sinkt, bittet die CDU die Landesregierung untertänigst, doch nach Möglichkeit Finanzmittel für den Hochschulbau zur Verfügung zu stellen. Das, meine Damen und Herren von CDU und FDP, ist die endgültige Bankrotterklärung Ihrer Hochschulpolitik und eine Einladung an Ihren Finanzminister, auch noch die letzten Euro aus dem Hochschulbau zu pressen. Er wird sie gerne aufgreifen.
Wir fordern, dass sowohl die Zweckbindung für den Hochschulbau als auch die Komplementärfinanzierung der Länder bis 2019 festgeschrieben werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Gesamtsumme für den Hochschulbau nicht weniger wird.
Meine Damen und Herren, wird es keine Korrektur der Föderalismusreform geben, dann wird sich diese für die Hochschulen als Bumerang erweisen und Zukunftsperspektiven zunichte machen. Wir wollen den europäischen Hochschulraum und leisten uns in Deutschland 16 Kleinstaaten mit zukünftig eigenem Hochschulzugang, eigenen Abschlüssen, eigenen Qualitätsstandards und eigener Besoldung. Das ist nicht nur bildungspolitischer Provinzialismus, das ist bildungspolitischer Harakiri.
Wo Kooperationen zwischen Bund und Ländern notwendig sind und gewünscht werden, müssen sie möglich sein. Das gilt nicht nur für die Hilfe des Bundes für die Hochschulen, also für die Spitze der Bildungspyramide, sondern auch für ihr Fundament: Der Bund muss in der frühkindlichen Bildung und für Schulen Verantwortung übernehmen dürfen. Nur dann, wenn wir mehr für die Förderung
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn inzwischen der Worst Case eines bedingungslosen Verbotes von Kooperationen von Bund und Ländern vom Tisch zu sein scheint, macht kein politisches Thema die Irrationalität, von der Politik bisweilen getrieben ist, so deutlich wie der Umgang mit der Bildung im Rahmen der Föderalismusreform.
Der vermeintliche Kompromiss, der vorsieht, dass Bund und Länder im Hochschulbereich kooperieren dürfen, wenn eine Mehrheit im Bundesrat zustimmt, ist doch mehr als faul. Wann immer sich Bund und Länder bisher einigen mussten, endete das Procedere meist entweder mit Blockaden, oder es funktionierte nach dem Prinzip des kleinsten gemeinsamen Nenners. Die Föderalismusreform sollte doch angeblich Transparenz und Effizienz steigern. Genau das Gegenteil wird aber nun der Fall sein.
Meine Damen und Herren, es ist und bleibt absurd, dass die große Koalition ausgerechnet in einer Zeit immenser Herausforderungen im Hochschulbereich die Möglichkeiten der Kooperation zwischen Bund und Ländern gewaltig einschränkt, nur weil unionsgeführte Landesregierungen inklusive der Niedersächsischen Landesregierung einen späten Rachezug gegen die aus ihrer Sicht zu weit gehende bildungspolitische Gängelung durch die alte rot-grüne Bundesregierung führen wollen. Für dieses politische Ränkespiel opfert man ohne Not die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau und die gemeinsame Bildungsplanung von Bund und Ländern.
Während wir auf internationalem Parkett die europaweite Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen unterstützen, erlauben wir auf nationaler Ebene, dass jedes der 16 Bundesländer abweichende Regelungen bezüglich Hochschulzugang und Hochschulabschlüssen treffen kann. Meine Damen und Herren, merken Sie eigentlich nicht, was für einen Irrsinn Sie da beschließen?
Fachliche und inhaltliche Argumente haben offensichtlich überhaupt keine Rolle gespielt. Es geht um Machtverteilung, und die Hochschulen werden als Kompensationsmasse missbraucht.