Der Ausbau der Windenergienutzung in der Nordsee ist eine riesige technische Herausforderung. Wir halten daher die anlagenbau- und betriebstechnische Erprobung innerhalb der Zwölfseemeilenzone für erforderlich. Genau das hat auch Ihre eigene Landesregierung im Verfahren bestätigt.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, bekennen Sie sich endlich zu diesem Wirtschaftszweig, und versuchen Sie nicht weiterhin, durch Bedenken und weitergehende Anforderungen diese Projekte zum Erliegen zu bringen! Nehmen Sie endlich die Fakten zur Kenntnis! Meine Fraktion wird Ihren Antrag ablehnen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir trauen der CDU- und der FDP-Fraktion inzwischen einiges an Fehlgriffen zu. Aber die Koalitionsbedingungen für die Windkraftnutzung in der Zwölfseemeilenzone, die uns im Februar auf den Schreibtisch flatterten, waren schon ein kräftiger Griff in die Sanitärkeramik. Anders kann man das nicht ausdrücken.
Für das Projekt Nordergründe war das Raumordnungsverfahren bereits abgeschlossen, und Borkum-Riffgat stand kurz vor dem positiven Abschluss, da formulieren doch die Fraktionen, kaum hinter technischen Detailforderungen kaschiert, einige K.-o.-Kriterien, die für beide Projekte das technische oder wirtschaftliche Aus durch die Hintertür bedeutet hätten
und das mit abenteuerlichen Begründungen und Rechtsverdrehungen. Wenn wir das Ganze „ostfriesisches Landrecht“ nennen würden, dann wäre das wahrscheinlich noch eine beschönigende Bezeichnung.
In jedem Fall ist es ein Fallbeispiel dafür, warum Planfeststellungsbescheide möglichst durch fachlich versierte Genehmigungsbehörden und nicht durch die CDU-Landtagsfraktion erteilt werden.
Meine Damen und Herren, was war der Grund dafür? - Das alles geschah nur, weil einige regionale Abgeordnete es nicht im Kreuz haben, das gesamtwirtschaftliche Interesse Niedersachsens an der Windkraftnutzung in ihrem Wahlkreis zu vertreten und dort die bereits erfolgten weitgehenden Abwägungsentscheidungen zu erläutern.
Dass Sie dabei den Widerspruch zu Ihren ministeriellen Raumordnern in Kauf nehmen, kann ich noch nachvollziehen. Die waren ja zu dieser Zeit ohnehin in Ungnade gefallen, weil sie es gewagt hatten, die ideologisierten schwarz-gelben Träume vom ländlichen Raum an der Notwendigkeit einer modernen Raumordnungswirklichkeit zu messen. Aber dass sich eine solche windkraftfeindliche Initiative nicht mit dem Windkraftförderimage Ihres Ministerpräsidenten verträgt, zumindest das hätte Ihnen doch deutlich werden müssen. Denn schließlich war es Christian Wulff, der übers Land gereist ist und Streicheleinheiten an die Windkraftunternehmen verteilt hat. Entweder war das Ganze nur eine große Show, oder die Strategie, voranzugehen und die eher windkraftfeindlichen Abgeordneten durch gutes Beispiel zu überzeugen, ist nicht aufgegangen. Auch das ist verständlich; denn dazu bedürfte es einen hohen Maßes an persönlicher und fachlicher Autorität.
Gut, dass nach Versagen der Qualitätssicherungssysteme noch die Notbremse gezogen werden konnte. Natürlich ist es zu begrüßen, dass der ursprüngliche Antrag im Plenum nicht behandelt wurde und nie den Ausschuss erreichte. In den abgeschlossenen und kommenden Verfahren wurden und werden - das ist gesagt worden - umfangreiche Prüfungen und Abwägungen vorgenommen. Dabei haben die Projekte schon erheblich Federn lassen müssen. Nordergründe ist im Vergleich zur ursprünglichen Planung auf weniger als ein Drittel geschrumpft. Eine korrekte und saubere Notfallregelung wäre zweifellos gewesen, diesen Antrag zurückzuziehen.
Stattdessen wurde das Ganze jetzt zur Gesichtswahrung einiger Ostfriesen in einen unverbindlichen und damit hoffentlich schadlosen Prüfauftrag umgewandelt.
- Selbstverständlich, Ostfriesen von CDU und FDP. - Damit müssen wir wohl leben, aber zustimmen wollen und müssen wir dieser Nullnummer nicht, zumal der windkraftfeindliche Tenor nach wie vor vorhanden ist.
Erlauben Sie mir als letzten Satz einen Appell: Nehmen Sie doch endlich zur Kenntnis, dass die Windkraft eine der wenigen Branchen ist, in denen in den letzten Jahren spürbar neue Arbeitsplätze geschaffen worden sind! Es geht um 15 000 Arbeitsplätze. Ähnliches gilt für den Ökolandbau oder für die Bioenergie. In diesem Zusammenhang geht es um hunderttausende Arbeitsplätze.
Dann müssen doch auch Sie endlich einmal merken, dass es kein Zufall ist, dass es bei allen diesen Branchen und Entwicklungen um die ökologische Erneuerung unserer Wirtschaft und damit um die Themen geht, die wir in den letzten Jahren massiv vorangebracht haben. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Klein, dass das, was Sie hier vorne gerade aufgeführt haben, mehr als peinlich gewesen ist, müsste eigentlich auch Ihnen deutlich geworden sein.
Wenn so mit der Sicherheit bei der Nutzung der Kernenergie in Deutschland umgegangen würde, wie Sie es hier gerade aufgeführt haben, dann
Die Landesregierung hat dem Landwirtschaftsund dem Umweltausschuss vor kurzem die Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm - Teil II - zur Kenntnis gegeben. Diese Änderung ist wegen der bekannten Privilegierungstatbestände für die Windenergie im Baugesetzbuch, die Frau Modder hier schon vorgetragen hat, notwendig geworden. Es war richtig, in diesem Bereich raumordnerisch tätig zu werden. Ohne eine solche Planung wäre es möglich gewesen, für den gesamten Bereich der Zwölfseemeilenzone Anträge für die Errichtung von Windenergieanlagen zu stellen. Dass dies jetzt auf zwei Eignungsgebiete beschränkt wird, ist positiv.
Ich will hier ganz deutlich sagen: Die Zukunftschancen für die Nutzung der Windenergie liegen vor allem in der Ausschließlichen Wirtschaftszone, also deutlich weiter von der Küste entfernt. Viele Unternehmen haben beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Anträge für die AWZ gestellt. Das zeigt, dass das Interesse der Wirtschaft vor allem im Bereich der Ausschließlichen Wirtschaftszone liegt und die Zwölfseemeilenzone höchstens als Erprobungsgebiet dienen kann.
Meine Damen und Herren, wir müssen bei den weiteren Planungen in diesem sensiblen Bereich der Zwölfseemeilenzone aber vorsichtig sein. Wir müssen nämlich aufpassen, dass wir das, was in der Ausschließlichen Wirtschaftszone aufgebaut werden soll, nicht durch Leichtsinn in der Zwölfseemeilenzone wieder kaputtmachen. Die Zwölfseemeilenzone ist ein von der Seeschifffahrt sehr stark genutzter Bereich. Gerade Projekte wie der JadeWeserPort werden dazu führen, dass es hier in Zukunft eher mehr als weniger Schiffsverkehr geben wird. Das ist auch gut so. Wenn sich unsere Seehäfen an der Nordseeküste weiter als Logistikstandorte profilieren sollen, dann muss darauf geachtet werden, dass die Passagen reibungslos ablaufen können.
Neben dem wirtschaftlichen Potenzial an der Nordseeküste gibt es aber auch noch den Nationalpark Wattenmeer mit seiner einzigartigen Natur. Es muss um jeden Preis verhindert werden, dass der Nationalpark irgendeiner Gefahr durch Windenergieanlagen im Küstenbereich ausgesetzt wird. Die ostfriesischen Inselgemeinden haben sich in dieser Sache zu Wort gemeldet. Ihre Bedenken in diesem Zusammenhang, die sich vor allem um den Tourismus drehen, muss man ernst nehmen.
- Vielleicht sollten Sie von der SPD den Inselgemeinden einfach einmal zuhören; sie sind nämlich an dieser Stelle betroffen.
- aber vielleicht haben Sie nicht zugehört, Herr Kollege Haase; dies ist dann nicht sehr hilfreich -, dass sie die verschiedenen Interessen und vor allem die Sicherheitsbedenken an der Küste aufgenommen hat. Wir alle müssen nun gemeinsam darauf achten, dass im Rahmen der weiteren Planung die Forderungen, die im vorliegenden Entschließungsantrag der Fraktionen der FDP und der CDU enthalten sind, im Fokus bleiben.
Dabei sind auch die Aussagen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion ernst zu nehmen. So soll die Verlegetiefe für Kabel zur Stromableitung 8 bis 9 m betragen. Weiterhin muss grundsätzlich ein Manövrierraum von 2 Seemeilen zu den ausgewiesenen Schifffahrtswegen eingehalten werden.
Darüber hinaus ist im weiteren Verfahren zu prüfen - dies steht ja im Entschließungsantrag -, ob zusätzlich zu diesen 2 Seemeilen eine Sicherheitszone von 500 m eingerichtet wird, um das Risiko von Schiffskollisionen mit Windenergieanlangen zu verhindern.
Ich will noch auf einen weiteren Punkt eingehen. Teil eines Gesamtkonzeptes, meine Damen und Herren, muss auch die sinnvolle Nutzung - dies vergessen SPD und Grüne leider immer - des auf See erzeugten Stromes sein. Dieser Strom muss grundlastfähig werden. Wir werden am Ende nicht wettbewerbsfähig sein, wenn unbrauchbarer Strom zu hohen Kosten produziert wird. Hierbei müssen
wir durch Innovationen zu besseren Lösungen kommen. Dies ist die Herausforderung der nahen Zukunft. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung sieht sich durch den Entschließungsantrag nicht nur in ihrer technologieoffenen Energiepolitik bestätigt, sondern auch in ihrer Sorgfalt, die Abwägungen der unterschiedlichen Nutzungsinteressen im hochsensiblen Küstenbereich bei den Planungen zur Offshorewindenergie durchgeführt zu haben.
Meine Damen und Herren, Niedersachsen ist im Bereich der erneuerbaren Energien bekanntlich bereits Spitzenreiter bei der Windenergienutzung. Die Technologie ist in unserem Land maßgeblich entwickelt, erprobt und zum Einsatz gebracht worden. Wir alle wissen, dass es an Land nur noch ganz wenige geeignete Windstandorte gibt und dass der Windenergienutzung in Deutschland auf dem Meer in Zukunft wesentlich größere Interessen entgegengebracht werden.