Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Janßen, wir haben den Kommunen die Einrichtung dieser Zonen vorgeschlagen. Wenn man den Kommunen die Einrichtung solcher Zonen vorschlägt, muss man die Kommunen aber auch in die Lage versetzen, diese Vorschläge umzusetzen. Man kann heute nicht auf der einen Seite eine Maßnahme beschließen und sie - wie Sie es wünschen - den Kommunen aufdrücken, wenn sich die Kommunen auf der anderen Seite weigern. Ihr Umweltdezernent Mönninghoff ist doch das beste Beispiel. Wenn wir Vorschläge unterbreiten, sagt er: Nein, die Vorschläge sind nicht realisierbar.
Insofern - ich wiederhole das - nehmen wir das Thema ernst, sprechen mit den Kommunen und nehmen die Umsetzung gemeinsam mit den Kommunen vor.
Frau Präsidentin! Herr Minister, Sie lenken immer sehr schön von den Fragen ab. Ich möchte noch einmal konkret auf die Umweltzonen eingehen. Sie haben gesagt, dass Sie allen Kommunen die Einrichtung von Umweltzonen vorgeschlagen hätten. Ich möchte diese Frage noch etwas konkreter beantwortet bekommen. Meine Frage lautet: Für welche niedersächsischen Städte ist die Einrichtung von Umweltzonen konkret geplant oder vorgesehen? Können Sie diese Frage konkret beantworten?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegin, wir haben die Einrichtung von Umweltzonen als eine Maßnahme vorgeschlagen. Die Gemeinden müssen jetzt aber sehen, wie sie diese Vorschläge umsetzen können. Die Einrichtung von Umweltzonen ist nur eine Maßnahme, die wir vorgeschlagen haben. Nicht mehr und nicht weniger.
Ich gehe davon aus, dass Sie die Kennzeichnungsverordnung angesprochen haben. Die letzte Bundesregierung hat die Absicht beschlossen. Diese Absicht muss nun aber auch umgesetzt werden. Das Gesetz muss beschlossen und umgesetzt werden. Erst dann können die Kommunen der Kennzeichnungsverordnung entsprechen und geeignete Maßnahmen ergreifen.
Herr Minister, als die Feinstaubrichtlinie im Jahr 1996 von Ihrem Parteikollegen Kinkel, von Frau Merkel und Herrn Kohl beschlossen worden war, gab es einen sehr großen Vorlauf, um das umzusetzen, was heute auf dem Tisch liegt.
Als Ende März in Göttingen der Wert von 35 Tagen erstmals überschritten worden war und der Vertreter Ihres Hauses bei uns in Göttingen war, hat man uns gesagt: Ihr braucht gar nichts zu tun. Wir messen zunächst einmal bis zum Ende des Jahres. Erst am Ende des Jahres überlegen wir, was zu tun ist. - Jetzt aber haben Sie plötzlich diesen unzureichenden Maßnahmenplan vorgelegt. Meine Frage, Herr Minister, lautet: Haben Sie eventuell wieder einen blauen Brief aus Brüssel bekommen, mit dem sichergestellt werden soll, dass Sie die Richtlinie, die auf Kinkel, Merkel und Kohl zurückgeht, jetzt in Niedersachsen endlich angemessen und präzise umsetzen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Wenzel, blaue Briefe gibt es in der Schule. Blaue Briefe seitens der EUKommission sind uns aber nicht bekannt. Es kann auch kein blauer Brief kommen, weil die EUKommission selbst zu der Erkenntnis gekommen ist, dass die von Ihnen angesprochene in den 90er-Jahren initiierte Richtlinie so angepasst werden muss - ich nenne hier die Revisionsklausel -, dass sie zieht und für die Bürger etwas bringt. Insofern gehen Sie hier von falschen Tatsachen aus. Mit einem blauen Brief ist also nichts.
Sie, Herr Wenzel, dort kandidieren, sondern deshalb, weil das in Rede stehende Thema für uns sehr wichtig ist. Wir werden das Thema in Göttingen sehr gut abarbeiten. Unser Mitarbeiter war Ende Februar/Anfang März in Göttingen und hat dort schon vor Überschreitung des Wertes von 35 Tagen mit der Stadtverwaltung über Aktionspläne beraten. Ich gehe davon aus, dass Sie diesen Aktionsplan im Rat, in dem Sie ja an der Mehrheit beteiligt sind und alle Möglichkeiten haben, vielleicht sogar noch verbessern und neue Ideen dafür einbringen, was man sonst noch so machen könnte. Davon gehe ich aus. Ich vertraue auf Sie.
Frau Präsidentin! Herr Minister, auch in der Stadt Lüneburg steht eine LÜN-Messstation. Sie misst dort die Hintergrundbelastung. Dort ist der Grenzwert in diesem Jahr schon an 13 Tagen überschritten worden. Der Rat der Stadt Lüneburg hat sich im letzten Jahr mit der Feinstaubproblematik in der Stadt Lüneburg befasst. Außer der FDPFraktion waren sich alle Fraktionen darüber einig, dass die besagte LÜN-Messstation an einem falschen Standort aufgestellt worden ist. Wir waren im Stadtrat gemeinsam mit CDU und SPD der Auffassung - auch Herr Althusmann war mit dabei -, dass man über eine Verlagerung dieser Messstation in die Innenstadt bzw. über die Einrichtung einer neuen Messstation in der Innenstadt für die Messung der vom Verkehr ausgehenden Belastungen nachdenken sollte, um auf diese Weise vernünftige Werte zu bekommen. Sind Sie bereit, diesem Wunsch des Stadtrates entgegenzukommen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Meihsies, viele Städte sagen, dass die Stationen am falschen Ort stünden. Wie mir meine Mitarbeiter eben gesagt haben, haben wir in Lüneburg überprüft, ob dies dort
zutreffen könnte. Diese Frage ist allerdings verneint worden. Natürlich können Sie Messstationen in Parkanlagen aufstellen, wie es in NordrheinWestfalen etwa am Kölner Stadtring gemacht worden ist. Dort bekommt man dann natürlich andere Werte. Sie bekommen aber realistische Werte, weil auch der überregionale Eintrag mit gemessen wird. In Hannover werden Sie an der sehr stark befahrenen Göttinger Straße aber wieder andere Messergebnisse erhalten. Da wir ein großes Interesse daran haben, Werte zu erhalten, die auch auf andere Regionen, auf andere Modelle übertragen werden können, bin ich der Meinung, dass die Station in Lüneburg am richtigen Ort steht. Ich werde Ihre Frage aber zum Anlass einer nochmaligen Überprüfung nehmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht nur in Niedersachsen, sondern in ganz Deutschland wird ja fieberhaft nach wirkungsvollen Maßnahmen zur Bekämpfung der Feinstaubbelastung gesucht. Überall werden Praxistests durchgeführt. Dabei hat sich nicht nur in Hannover, sondern auch im Rahmen eines Langzeittests in Bremen herausgestellt, dass die Nassreinigung keine nachweisbare Wirkung hat. Das liegt u. a. daran, dass der Feinstaub im wesentlichen in der Luft schwebt. Während er in der Luft schwebt, wird er vom Verkehr wieder aufgewirbelt. Insofern hat die Nassreinigung keinen Effekt. Auch Tempo 30 - so hat sich herausgestellt - ist nicht wirkungsvoll, weil die Fahrzeuge bei dieser Geschwindigkeit zu viele Emissionen abgeben. Von daher wäre nach Aussage von Fachleuten Tempo 40 die Geschwindigkeit der Wahl in Belastungsbereichen. Auch die Verlagerung von Verkehrsströmen von Hauptverkehrsstraßen auf Straßen in Wohngebieten und auf kleinere Straßen war aufgrund der dann stärker werdenden Gesamtbelastung nicht erfolgreich. Ich frage die Landesregierung: Warum sind diese von mir genannten drei Maßnahmen in dem so genannten Aktionsplan der Landesregierung weiterhin enthalten, obwohl sie nachweislich keinen Sinn bei der Feinstaubbekämpfung machen? Wollen Sie die Kommen bewusst aufs Glatteis führen, oder sind Sie schlichtweg nicht auf dem Stand der Technik?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hagenah, erst die Summe der Maßnahmen kann eine Verringerung der Feinstaubbelastung bringen. Sie haben selber die Nassreinigung angesprochen. Sie haben den Versuchen, die es auch in Hannover gegeben hat, entnehmen können, dass Sie die Belastung durch die Nassreinigung um 1 bis 2 µg - von 50 - verringern können. Das sind also 2 bis 4 %.
Selbst wenn Sie diese Maßnahme dort als richtig ansehen würden, wäre sie wahrscheinlich in einem anderen Bereich nicht so bedeutend. Denn über eines müssen Sie sich auch im Klaren sein: Der Feinstaub, der ja „vom Himmel“ kommt,
- aus der Luft kommt - sinkt pro Tag um einen Meter. Daran können Sie wieder ermessen, dass der überregionale Eintrag im Prinzip das Wichtigste ist, was wir in Europa aufgreifen müssen, um zu einer Verringerung der Feinstaubbelastung zu kommen.
Nein, nein, Zwischenfragen werden hier nicht zugelassen! - Herr Klein ist nicht im Saal. Ich rufe deswegen Frau Zachow auf.
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Herr Minister, ich frage Sie: Macht eigentlich eine EU-Richtlinie Sinn, die die Immissionen bekämpfen will, uns aber im Grunde genommen kein Instrument an die Hand gibt, mit dem man die Emissionen bekämpfen kann? - Das ist meine erste Frage.
- Ich frage hier die Landesregierung, Herr Jüttner. Das ist mein Recht. Halten Sie sich da doch einmal heraus!
Dann habe ich eine zweite Frage, die die Grenzwerte betrifft. Der Grenzwert 50 mg hat ja seine medizinische Begründung. Aber eine Begründung für die 35 Tage gibt es nach meiner Ansicht nicht. Sie schnitten deshalb auch den Jahresmittelwert an.
Sehen Sie Chancen, dass wir bei der Revision zu einem Jahresmittelwert kommen? Denn das ist eine wesentlich vernünftigere Grundlage.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Zachow, das ist eine Forderung aller Bundesländer an die Bundesregierung - nicht nur eine Forderung an die Bundesregierung, die seit November regiert, sondern auch schon an die, die davor regierte -, dass wir das Thema der Emissionen auf Europaebene gemeinsam mit den Immissionen betrachten müssen. Das isoliert zu betrachten, macht keinen Sinn.
Zu den Tageswerten. Allein in diesem Jahr, in dem wir ja sehr viele Überschreitungen durch die Großwetterlage zu verzeichnen hatten, wurde deutlich, dass es keinen Sinn macht, auf Tageswerte zu gehen, sondern die Belastung ist dementsprechend über ein Jahr zu berechnen. Wir hören aus Brüssel, dass man diesen Jahreswert mit einführen will.
Frau Kollegin Zachow, mir soll mal einer klarmachen, warum erst ein Wert von 35 Tagen erreicht werden muss, bis das schädlich ist. Warum liegt das nicht bei 30 Tagen oder meinetwegen bei nur 1 Tag oder bei 50 Tagen? Allein an dieser Situation kann man feststellen, dass wir die Belastung durch Feinstaub insgesamt verringern müssen.
Herr Dehde! - Meine Damen und Herren, ich bitte darum, dass es hier im Saal etwas leiser wird. Gespräche werden bitte draußen geführt - alle Gespräche! Der Einzige, der im Augenblick reden darf, sind Sie, Herr Dehde.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Das freut mich. Ich werde mich bemühen, das nicht zu sehr auszunutzen.