Herr Schünemann, als den Hüter der 4 Milliarden Euro an kommunalen Kassenkrediten in Niedersachsen und vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Ihre Kommunalaufsicht der Region Hannover bzw. der Stadt schon wegweisende Investitionen verweigert hat, frage ich Sie, ob die acht Standortkommunen der Landeskrankenhäuser, die Sie laut Anzeige in der HAZ vom 4. Mai an dem Bieterverfahren teilnehmen lassen wollen, ihr Kreditvolumen ausgeschöpft haben oder ob Ihre Kommunalaufsicht in diesen acht Kommunen noch Spielraum für Kredite in zweistelliger Millionenhöhe sieht.
interessieren. Herr Kollege, ich sage Ihnen allerdings, dass diese Frage von der Geschäftsordnung nicht mehr gedeckt ist. Wenn die Landesregierung darauf antworten möchte, kann sie das gern tun. Ich werde es aber nicht kritisieren, wenn sie es nicht tut, weil die Frage sozusagen neben der ursprünglichen Fragestellung liegt.
- Liebe Frau Helmhold, wenn Sie diese Frage beantwortet haben möchten, dann stellen Sie sie bitte konkret. Dann bekommen Sie sie auch beantwortet. Wenn Sie sie nicht konkret stellen, können Sie auch keine konkrete Antwort erwarten.
Wir haben die Kommunalaufsicht im Land Niedersachsen extra neu geregelt, weil wir beobachtet haben, dass in der Vergangenheit bei den einzelnen Bezirksregierungen sehr unterschiedliche Kriterien angelegt wurden. So war es u. a. in Lüneburg völlig anders als in Braunschweig, Oldenburg oder Hannover. Wir haben im Innenministerium nun die erwähnte Neuregelung getroffen, um nach klaren Kriterien einheitlich vorgehen zu können. Ich sehe hier die Abgeordneten aus Osnabrück und Oldenburg. Dort ist tatsächlich eine Umsetzung nach vernünftigen Kriterien erfolgt. Das werden wir jetzt auch in den anderen Bereichen so handhaben. Gehen Sie insofern davon aus, dass wir, wenn wir der Landeshauptstadt Auflagen gemacht haben, es im Falle der Region Hannover - ich weiß das noch nicht; der Erlass ist noch nicht heraus sicherlich genauso machen werden. Wenn ein Antrag gestellt wird, werden wir im Falle der erwähnten acht Kommunen genau prüfen, ob der von Ihnen angesprochene Spielraum da ist.
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das Thema wird fair behandelt! - Weiterer Zuruf von der SPD: So wie in Hamburg)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist sicherlich ein sehr wichtiger Aspekt, der für die Mitarbeiter eine ganz entscheidende Rolle spielt. Der Aspekt, ob sie weiterhin VBL-versichert sind, spielt eine entscheidende Rolle.
Zu dem eben Gesagten möchte ich abschließend noch eines sagen. Ich möchte nicht, dass hier der Eindruck entsteht, als ob wir hier mit aller Macht kommunalisieren wollen.
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das stimmt! Das haben wir Ihnen nie vorgehalten! - Weitere Zurufe von der SPD)
Es geht darum, allen Bietern die gleiche Chance einzuräumen. Es geht auch darum, dass beispielsweise die Arbeiterwohlfahrt ebenfalls mit dabei ist. Wenn wir uns hier über die Finanzsituation von Kommunen unterhalten, die vielleicht gar nicht am Verfahren teilnehmen wollen - wir wissen im Moment ja gar nicht, ob sie daran teilnehmen wollen -, wäre das wohl verfehlt. Wir sollten hier allen die gleiche Chance geben und dann, wenn sich die Bieter ganz konkret zu Wort gemeldet haben, im Einzelnen prüfen, ob die Finanzkraft ausreicht oder nicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwei Vorbemerkungen: Erstens. Chancengleichheit haben Sie immer wieder benannt. Ich stelle fest, dass uns trotz diverser gezielter Nachfragen nicht ein konkretes Beispiel für eine Maßnahme benannt worden ist, mit dem Sie diese Chancengleichheit garantieren wollen.
Zweitens zur Transparenz. Frau Ministerin, ich glaube Ihnen, dass Sie wirklich ein transparentes Verfahren durchführen wollen. Ich habe aber auch den Eindruck, dass Sie mit Ihrem Wunsch nach Transparenz im Kabinett völlig allein stehen.
Drittens zu meiner Frage: Sie haben vorhin gesagt, die Beschäftigten bräuchten endlich Sicherheit. Meinen Sie wirklich, dass der Verkauf der Landeskrankenhäuser und der Einrichtungen für die Beschäftigten mehr Sicherheit bietet als der Verbleib in Landeshand?
Ich wollte darauf hinaus, dass die Beschäftigten ein hohes Interesse daran haben, dass der Schwebezustand, in dem sie jetzt sind, beendet wird. Von daher gehe ich davon aus, dass wir jetzt mit dem transparenten Verfahren den Beschäftigten Sicherheit geben und dass sie wissen, in welche Richtung das Verfahren jetzt geht. Ich habe ganz bewusst gesagt: Die Tatsache, dass wir ein Verhandlungsverfahren in vier Stufen nach VOL durchführen, gewährleistet ein transparentes Verfahren und so auch ein sehr chancengleiches Verfahren. Ja, ich bin mir da sicher.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu dieser Dringlichen Anfrage nicht vor.
c) Gesundheitsbelastung durch Feinstaub: Will das Umweltministerium die Verantwortung für die Aktionspläne auf die Kommunen abschieben? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/2882
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit Januar 2005 sind die EU-Luftqualitätsrichtlinie und entsprechende Tochterrichtlinien in Kraft. Angesichts der Gesundheitsgefährdung durch die hohe Feinstaubbelastung sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, bei Überschreitung des Grenzwerts von 50 µg an mehr als 35 Tagen im Jahr für diese hoch belasteten Gebiete Luftreinhalte- und Aktionspläne zu erstellen. Das Land ist dafür verantwortlich, dass durch entsprechende Aktionspläne kurz- und langfristig die Feinstaubbelastung bzw. die Überschreitungstage, was die Grenzwerte anbelangt, reduziert werden. Die Pläne müssen vom Umweltministerium unter Einbeziehung der betroffenen Kommunen erstellt werden.
Bekanntlich haben bereits im Jahr 2005 mehrere niedersächsische Städte Grenzwerte an mehr als 35 Tagen nachweislich deutlich überschritten. In diesem Jahr hatten bereits Anfang Mai sechs Städte an mehr als 35 Tagen zu hohe Feinstaubbelastung aufzuweisen: Hannover, Osnabrück, Göttingen, Hildesheim, Braunschweig und Burgdorf.
Wegen der geringen Messdichte und damit erheblicher Lücken in der Erfassung gesundheitsgefährdender Luftschadstoffe in Niedersachsen ist davon auszugehen, dass an weiteren Stellen in Niedersachsen Grenzwerte überschritten worden sind.
Bereits am 8. Mai hat das Umweltministerium ein Papier veröffentlicht, das - ich zitiere aus dem Titel - „mögliche Maßnahmen, die im Rahmen eines Aktionsplans … zur Reduzierung der Feinstaubbelastung in den Städten … ergriffen werden können“ darstellt. Dieses Papier enthält in unverbindlicher Form eine Aufzählung möglicher Maßnahmen und fordert die Städte auf, umgehend die Umsetzbarkeit zu prüfen und dem Umweltministerium zu berichten, welche Maßnahmen verbindlich umgesetzt werden sollen. Von den Kommunen wird erwartet, dass sie die Kosten, den Zeitplan und die erwarteten Auswirkungen bewerten, eine Erfolgskontrolle vorsehen und eine Bürgerbeteiligung gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz durchführen. Im Anschluss soll der Erlass der Aktionspläne durch das Umweltministerium erfolgen.
Auf die betroffenen Kommunen kommt zur Vorbereitung des Aktionsplans ein erheblicher Aufwand zur Ermittlung von Daten zu, beispielsweise des Verhältnisses von Pkw- und Lkw-Verkehr in 24 Stunden in bestimmten Regionen, die Beschaffenheit von Straßenbelägen oder die Prüfung von alternativen Lkw-Routen. Dies wird den Kommunen erhebliche Kosten verursachen, ebenso wie die spätere Umsetzung der Maßnahmen.
1. Wie erklärt sie sich die späte Initiative zur Reduzierung der Feinstaubbelastung, obwohl die EURichtlinie seit über einem Jahr in Kraft ist und die Belastungen in bestimmten Ballungsräumen seit Jahren bekannt sind?
2. Wie wird das Land die Kommunen - über die unverbindlichen Aussagen des Entwurfs für den Aktionsplan vom 8. Mai 2006 hinaus - angesichts der Kosten und des fachlichen Aufwands für die Erhebung der vielfältigen Daten, die Bewertung der Maßnahmen und die Erstellung und Umsetzung von Aktionsplänen unterstützen?
3. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität beabsichtigt die Landesregierung an weiteren Emissionsschwerpunkten in Niedersachsen mit dem Ziel umzusetzen, die von dort ausgehende örtliche Belastung der Luft, aber auch die Hintergrundbelastung abzusenken?