Protocol of the Session on March 24, 2006

Versetzungen an MU 15 14 43 7

Umsetzungen 36 48 36 9

Zu 3: Personalentscheidungen im Umweltministerium erfolgen nach den Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung.

Anlage 22

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 25 des Abg. Hans-Joachim Janßen (GRÜNE)

Was unternimmt die Landesregierung gegen Streichungen des Bundes beim Küstenschutz?

Nach Planungen des Bundeslandwirtschaftsministers Horst Seehofer beabsichtigt der Bund, die Mittel für den Küstenschutz aus der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ von derzeit 45 Millionen Euro um 9 Millionen Euro zu kürzen.

Derzeit werden Maßnahmen des Küstenschutzes im Verhältnis 60 : 40 von Bund und Land gemeinsam finanziert. Bestimmte Maßnahmen werden darüber hinaus aus dem EFRE-Programm der EU bezuschusst.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was unternimmt die Landesregierung, um die vorgesehenen Kürzungen der Bundesmittel für Maßnahmen des Küstenschutzes zu verhindern?

2. Welche konkreten Maßnahmen können nicht mehr oder erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden, wenn der Bund an seiner Absicht einer 20-prozentigen Kürzung der Mittel für den Küstenschutz festhält?

3. In welcher Höhe gehen bereits bewilligte EUMittel verloren, wenn vorgesehene Küstenschutzmaßnahmen aufgrund der Bundeskürzungen nicht bzw. nicht zum bisher vorgesehenen Zeitpunkt realisiert werden können?

Vorbemerkungen: Das Bundeskabinett hat im Zuge der Haushaltsplanberatungen beschlossen, die Bundesmittel in der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GA) von derzeit 685 Millionen Euro auf 650 Millionen abzusenken. Da zugleich eine globale Minderausgabe in Höhe von 35 Millionen Euro ausgebracht wurde, werden in diesem Jahr vermutlich 615 Millionen Euro für die GA zur Verfügung stehen. Im Rahmen der zukünftigen parlamentarischen Beratungen wird über die endgültige Anpassung der GA-Mittel und ihre Verteilung auf die einzelnen Länder noch zu beraten sein. Insbesondere im Hinblick auf die Verteilung der globalen Minderausgabe kann noch nicht gesagt werden, in welcher Höhe sich der niedersächsische Anteil an der GA vermindern wird. Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass in den vergangenen Jahren Küstenschutzmaßnahmen zusätzlich mit EU-Mitteln finanziert wurden. Diese Absicht besteht vorbehaltlich der Anerkennung durch die EU auch für die nächste Förderperiode der Jahre 2007 bis 2013, sodass erst dann, wenn alle Entscheidungsprozesse abgeschlossen sind, festgestellt werden kann, welcher Mittelumfang tatsächlich zu Verfügung stehen wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Deutsche Bundestag wird nach der gegenwärtigen Zeitplanung den Haushaltsplan erst im Juli verabschieden. Bis dahin wird es im Zuge der parlamentarischen Beratungen noch zahlreiche Erörterungen geben, ob die zur Konsolidierung

des Bundeshaushalts beabsichtigten Maßnahmen sachgerecht und ausgewogen sind. Das Land Niedersachsen wird sich intensiv dafür einsetzen, dass die Bedeutung der Gemeinschaftsaufgabe für den Insel- und Küstenschutz dabei hinreichend Berücksichtigung finden wird.

Zu 2: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass die Kürzungen beim Insel- und Küstenschutz 20 % nicht erreichen werden. Der NLWKN ist vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung zunächst ermächtigt worden, die geplanten Küstenschutzmaßnahmen in einem Umfang von 90 % der veranschlagten Haushaltsmittel umzusetzen. Es gibt noch keine Erkenntnisse, welche Maßnahmen von einer Anpassung betroffen sein werden.

Zu 3: Keine.

Anlage 23

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 26 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE)

Frauenpolitik im Sinkflug Teil II

Mit Datum vom 6. Februar 2005 erbat ich mittels einer Kleinen Anfrage Auskunft über die Situation von Frauenbeauftragten in Niedersachsen. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die ehemalige Sozialministerin mehrfach betont hatte, die Frauenbeauftragten keinesfalls abschaffen, sondern stärken zu wollen, und dass eine Pflicht zur Berufung einer Gleichstellungsbeauftragten für alle Kommunen auch in Zukunft erhalten bleibe, sowie von Äußerungen des Ministerpräsidenten, dass es in den CDUgeführten Kommunen in der Regel bei der Hauptamtlichkeit bleiben werde, erbat ich unter Hinweis auf die Tatsache, dass sich die Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsbedingungen der Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten in vielen Kommunen bereits dramatisch verändert haben, Aufklärung über den Umfang des Stundenabbaus und die Art der Veränderung der Beschäftigungsverhältnisse in den Kommunen sowie über den Anteil der CDUgeführten Kommunen bei diesen Veränderungen.

In der 84. Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 24. Februar 2006 hat die Frauenministerin diese Anfrage nicht beantwortet. Sie begründete dies mit dem Hinweis, eine Woche reiche zur Beantwortung einer Frage dieses Umfangs nicht aus. Bezogen auf Artikel 24 der Niedersächsische Verfassung sagte sie allerdings zu, dass die Antworten auf meine Fra

gen „selbstverständlich nachgereicht“ würden. Dies ist bis heute allerdings nicht geschehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang und in welcher Form haben sich die Beschäftigungsverhältnisse der Gleichstellungsbeauftragten verändert (bitte ei- ne Auflistung der betroffenen Fälle)?

2. Welche CDU-geführten Kommunen sind betroffen?

3. Wie definiert die Landesregierung ein „hauptamtliches“ Beschäftigungsverhältnis, und wie beurteilt sie die Unklarheiten, die diesbezüglich in verschiedenen Kommunen bei den Beschäftigungsverhältnissen der Gleichstellungsbeauftragten aufgetreten sind?

Seit jeher gibt es in Niedersachsen deutlich mehr hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte, als die gesetzlichen Regelungen es vorsehen. Die seit mehreren Jahren rückläufige Zahl dieser Gleichstellungsbeauftragten kann nicht ausschließlich auf die vor elf Monaten in Kraft getretene Neuregelung zurückgeführt werden. Die von der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros Niedersachsen („lag“) erhobenen Daten geben keine verlässliche Auskunft darüber, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt sich die Beschäftigungsverhältnisse der Gleichstellungsbeauftragten verändert haben und ob dies durch die im vergangenen Jahr erfolgte Gesetzesänderung ausgelöst wurde. Vor diesem Hintergrund und um die in der Landtagsdebatte vom 24. Februar 2006 aufgeworfenen Fragen hinreichend beantworten zu können, sollte die Erhebung nicht auf die Kommunen beschränkt werden, die bisher hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte bestellt haben. Stattdessen ist in Abstimmung mit dem Innenministerium eine Befragung von über 400 Kommunen über die Landkreise auf den Weg gebracht worden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: In Abstimmung mit dem Innenministerium ist zur Ermittlung der erbetenen - und zugesagten Daten eine Befragung von über 400 Kommunen über die Landkreise auf den Weg gebracht worden. Die Antworten liegen noch nicht vor. Fundierte Aussagen über den derzeitigen Status der Gleichstellungsbeauftragten, über die Häufigkeit eines Wechsels von der Hauptberuflichkeit in die Nebenberuflichkeit oder in ein Ehrenamt bzw. über die Reduzierung von Arbeitszeiten sind daher derzeit noch nicht möglich. Die zugesagten Auskünfte

werden Ihnen aber unverzüglich nach Abschluss der Erhebung zur Verfügung gestellt.

Zu 2: Eindeutige Aussagen darüber, welche Kommunen „CDU-geführt“ (s. Frage 2.) sind, lassen sich aufgrund des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts nicht treffen. So wird die Hauptverwaltungsbeamtin bzw. der Hauptverwaltungsbeamte direkt vom Volk und nicht (mehr) vom Vertretungsorgan der Kommune gewählt; in diesem gibt es vielfach keine auf Dauer angelegten Koalitionen und bei Abstimmungen wechselnde Mehrheiten. Vor diesem Hintergrund wird in der Erhebung eine Frage bezüglich der CDU-geführten Kommunen nicht gestellt.

Zu 3: Unter einem „hauptberuflichen“ (nicht „hauptamtlichen“, wie in der Frage bezeichnet) Beschäftigungsverhältnis der Gleichstellungsbeauftragten im Sinne des § 5 a NGO, des § 4 a NLO und des § 17 des Gesetzes über die Region Hannover ist ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur jeweiligen kommunalen Körperschaft mit mindestens der Hälfte der regulären Arbeitszeit zu verstehen. Diese Auslegung entspricht der gängigen Auffassung in der einschlägigen Kommentarliteratur und findet eine Stütze in verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung. Über Unklarheiten in der Anwendung dieser Gesetzesformulierung durch die Kommunen ist der Landesregierung nichts bekannt.

Anlage 24

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 27 der Abg. Alice Graschtat (SPD)

Wie geht es mit PRINT weiter?

Das Präventions- und Integrationsprogramm PRINT soll es auf lokaler Ebene ermöglichen, durch geeignete Konzepte eine gezielte Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen zu erreichen und durch adäquate Angebote und Unterstützungsmaßnahmen abweichendem Verhalten, Fremdenfeindlichkeit, Schulversagen und Schulabsentismus entgegenzuwirken. Das Programm läuft an vielen Standorten in Niedersachsen erfolgreich. Es ist zunächst bis 31. Dezember 2006 befristet.

Nun ist der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 7. März 2006 zu entnehmen, dass das Integrationsprogramm PRINT unter neuen Rahmenbedingungen weitergeführt werden soll. Das Büro der Landtagsabgeordneten Irmgard Vo

gelsang (CDU) habe mitgeteilt, es gäbe grünes Licht aus dem niedersächsischen Sozialministerium; nach Wegfall der EU-Förderung werde „Hannover für Brüssel übernehmen“ und das Projekt mit Landesmitteln weiterführen. Für den Standort Belm werde die Förderung vermutlich nahtlos weitergehen - und das bis 2013.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Entscheidung über eine Weiterführung des PRINT-Projektes in Niedersachsen schon gefallen, wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

2. Gilt die von der Abgeordneten Irmgard Vogelsang verkündete positive Entscheidung gegebenenfalls nur für den Standort Belm oder für alle Standorte, an denen das PRINT-Projekt zurzeit läuft?

3. Wie sehen gegebenenfalls die Finanzierungskonditionen aus, insbesondere was den kommunalen Anteil angeht?

Junge Menschen in sozialen Brennpunktgebieten leben unter schwierigen sozialen Bedingungen. Ihre Startchancen in das Leben sind angesichts der Anforderungen unserer Zeit an Bildung und soziale Kompetenz eingeschränkt. Das betrifft nicht nur Jugendliche in problematischen städtischen Quartieren, sondern auch Jugendliche in strukturschwachen ländlichen Räumen. Es betrifft Kinder und Jugendliche aus Migrantenfamilien ebenso wie Kinder und Jugendliche in einem familiären Umfeld, das von Überforderung und Frustration gekennzeichnet ist.

Schule und Jugendhilfe stehen daher angesichts dieser Herausforderungen vor Aufgaben, deren Bewältigung einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung unserer jungen Generation haben wird. In der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe muss der Ausgrenzung und Bildungsbenachteiligung gefährdeter Kinder und Jugendlicher entgegengewirkt werden.

Dass dies erfolgreich gelingen kann, zeigt seit dem Jahr 2000 das Präventions- und Integrationsprogramm PRINT. Die Strukturmaxime dieses Programms ist ein landesweites Netz der institutionalisierten Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Hiermit sind Handlungsmöglichkeiten eröffnet, die Brücken bauen für eine gelingende soziale Integration. Mit Nachmittagsangeboten der Jugendhilfe an Schulen und weiteren spezifisch gezielten Maßnahmeangeboten wird eine positive Persönlichkeitsentwicklung gefördert. Jugendliche, die in ihrer Entwicklung durch abweichendes Verhalten, Schulversagen und Absentismus gefährdet

sind, erhalten individuelle Förderung und Hilfen. 47 Integrationsprojekte, so genannte Grundbausteine, bieten durch Verknüpfung von Schulunterricht am Vormittag und Freizeitgestaltung am Nachmittag verbesserte Lern- und Lebensbedingungen. Die 30 so genannten Schwerpunktbausteine leisten maßgeschneiderte Integrationshilfen für Jugendliche, die der besonderen Unterstützung bedürfen. Sie wirken dort präventiv, wo sich Ausgrenzung bereits verdichtet hat, und unterstützen die Beteiligung und Mitwirkung junger Menschen. Sie unterstützen ihre Integration in Vereine, und sie unterstützen ihren Übergang von der Schule in den Beruf oder in die Ausbildung. Seit Sommer letzten Jahres werden in Zusammenarbeit mit dem ML ergänzende Projekte entwickelt, die die gesunde Entwicklung der Kinder und Jugendlichen durch Schulmensen oder Ernährungsprojekte besonders unterstützen. Hier haben wir einen weiteren Baustein für positive Lebensbedingungen von Kindern auf den Weg gebracht.