Protocol of the Session on March 24, 2006

Zu 2: Die Landesregierung hat sich keineswegs mit einer Kürzung der Regionalisierungsmittel abgefunden. Hierzu wird auf den einstimmig gefassten Beschluss der Sonder-Verkehrsministerkonferenz vom 12. März 2006 verwiesen.

Zu 3: Ein finanzieller Ausgleich für die nicht kostendeckende und aus sozialpolitischen Gründen preislich ermäßigte Beförderung von Auszubildenden ist der Zweckbestimmung der Regionalisierungsmittel nicht fremd; denn in der seinerzeitigen Bedarfsermittlung für die vom Bund den Ländern zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmittel sind die der Deutschen Bahn AG zustehenden Ausgleichsleistungen für die rabattierte Beförderung von Auszubildenden mit berücksichtigt worden. Eine Verwendung von Regionalisierungsmitteln für Ausgleichsleistungen ist daher systemgerecht. Da Regionalisierungsmittel ausdrücklich für den gesamten ÖPNV eingesetzt werden können,

erscheint es sachgerecht, nicht nur im schienengebundenen-, sondern auch im straßengebundenen ÖPNV Ausgleichsleistungen aus Regionalisierungsmitteln zu bezahlen. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass die Regionalisierungsmittel angesichts vorhandener Verträge keinesfalls schon 2006 und danach auch nur mit Augenmaß gekürzt werden. Wie sich Kürzungen auf die Betriebsleistungen im Nahverkehr, die anderen konsumtiven Leistungen wie z. B. Zuschüsse zur Schülerbeförderung und die Investitionsprojekte auswirken, kann zurzeit weder ermittelt noch entschieden werden.

Anlage 20

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 23 des Abg. Ralf Briese (GRÜNE)

Ist die Traditionsklausel Artikel 72 der Niedersächsischen Verfassung einschlägig beim geplanten Verkauf des Landeskrankenhauses Wehnen?

Die Niedersächsische Landesregierung plant gegenwärtig den Verkauf der niedersächsischen Landeskrankenhäuser. Das Landeskrankenhaus Wehnen im alten Oldenburger Land wurde bereits im Jahre 1850 geplant, und das 13 ha große Gelände wurde schließlich für 20 000 Taler angekauft. 1858 wurde die Einrichtung eröffnet. Zwar fanden im Laufe der Jahre verschiedene Trägerwechsel statt - so wurde die Einrichtung im Jahre 1937 dem Landesfürsorgeverband übertragen, und 1974 ging das LKH schließlich an das Land über -, allerdings blieb das Krankenhaus stets in öffentlicher Trägerschaft. Bereits die Umorganisation im Jahre 1974 hat im Niedersächsischen Landtag zu politischen Auseinandersetzungen geführt, ob nicht die historischen Belange des alten Oldenburger Landes dadurch betroffen seien.

Die nunmehr geplante vollständige materielle Privatisierung impliziert die Gefahr, dass das traditionsreiche Landeskrankenhaus Wehnen in seinen Grundstrukturen eine signifikante Veränderung erfährt und durch die Aufgabe einer öffentlichen Trägerschaft der staatliche Einfluss auf die Liegenschaft und damit die Historie verloren geht.

Die Traditionsklausel der Niedersächsischen Verfassung schreibt vor, dass die kulturellen und historischen Belange der ehemaligen Länder Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe zu wahren und zu fördern sind.

Das Landeskrankenhaus Wehnen hat ausweislich der Forschung von verschiedenen Historikern eine bedeutende Rolle im Oldenburger Raum gespielt. Unter anderem sind durch die Promotion von Dr. Ingo Harms die Funktion und Verantwortung von Wehnen in der Zeit des Nationalsozialismus herausgearbeitet worden. Durch eine Privatisierung besteht die nicht unbegründete Gefahr, dass die Geschichte des Landeskrankenhauses Wehnen nicht angemessen bewahrt wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Traditionsklausel der Niedersächsischen Verfassung in Artikel 72 beim Verkauf des Landeskrankenhauses Wehnen einschlägig?

2. Kann die Landesregierung aufschlüsseln, welche Einrichtungen des Oldenburger Landes unter die Traditionsklausel fallen?

3. Wie will die Landesregierung gewährleisten, dass bei einem Verkauf des Landeskrankenhaus Wehnen die bedeutende Psychiatriegeschichte des Hauses angemessen bewahrt wird?

Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1: Artikel 72 Abs. 2 NV unterstellt die überkommenen heimatgebundenen Einrichtungen (u. a.) des Landes Oldenburg einem besonderen Schutz. Mangels gesetzlicher Definition werden nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs hierunter Einrichtungen verstanden, die in besonderer Weise Schwerpunkte kultureller, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Art verkörpern, welche im Verlauf der geschichtlichen Entwicklung dieser Länder eine eigenständige Ausprägung erfahren haben. Sie müssen darüber hinaus im Bewusstsein der für diese Fragen offenen Teile der Bevölkerung verankert sein und eine gewisse Außenwirkung entfalten. Hiernach sind keinerlei Indizien zu erkennen, dass das NLKH Wehnen unter die Traditionsklausel des Artikel 72 NV fällt.

Zu 2: Beispiele dafür, welche Institutionen des Oldenburger Landes als überkommene heimatgebundene Einrichtungen anzusehen sind, liefert ein Beschluss des Landesministeriums aus dem Jahr 2000 zur Siegelführung. Dort werden diesem Begriff nachfolgende Einrichtungen zugeordnet:

- das Landesmuseum für Kunst- und Kulturgeschichte in Oldenburg,

- das Staatliche Museum für Naturkunde und Vorgeschichte in Oldenburg,

- die Landesbibliothek in Oldenburg,

- das Oldenburgische Staatstheater,

- das Staatsarchiv in Oldenburg.

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere in Kommentaren und Literatur genannte Einrichtungen sind:

- das ehemalige Siedlungsamt in Oldenburg,

- der Botanische Garten in Oldenburg,

- die Schlösser in Oldenburg, Neuenburg und Jever,

- die Schlossgärten in Oldenburg und Jever sowie das Everstenholz in Oldenburg.

Zu 3: Auf die geschichtliche Bedeutung des Landeskrankenhauses Wehnen kann zu gegebener Zeit im Zuge der Vertragsverhandlungen eingegangen werden. Diese bleiben abzuwarten.

Anlage 21

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 24 der Abg. Hans-Dieter Haase, Brigitte Somfleth, Sigrid Rakow, Volker Brockmann, Klaus-Peter Dehde, Manfred Nahrstedt und Rolf Meyer (SPD)

Wann kommt das Personalkarussell im Umweltministerium zum Stehen?

Unter den Beschäftigten des Niedersächsischen Umweltministeriums wird davon gesprochen, dass im Eingangsbereich des Ministeriums demnächst eine elektronische Anzeigentafel angebracht wird. Sie soll die Mitarbeiter morgens darauf hinweisen, in welcher Abteilung und auf welchem Arbeitsplatz sie sich an diesem Tag einzufinden haben. Wie so häufig, steckt auch in dieser Überzeichnung ein wahrer Kern: Es ist der Eindruck entstanden, dass die Mitarbeiterschaft seit dem Einzug von Minister Sander im Jahr 2003 einer fortwährenden Personalverschiebung und Organisationsänderung ausgesetzt ist. Aktuelles Beispiel ist der spontane Tausch des Abteilungsleiters 3 (Immissi- onsschutz, Kreislaufwirtschaft, Abfall) und Abteilungsleiters 4 (Energie, Atomaufsicht, Strah- lenschutz) (siehe rundblick vom 8. März 2006).

Bei den Beschäftigten des Umweltministeriums werden Vermutungen darüber angestellt, welche Gründe für die andauernden Personalverschiebungen bestehen, ob z. B durch häufige Rotation, Umsetzung, Abordnungen und Versetzungen Raum für die unbefristete Einstellung von FDP-Mitgliedern geschaffen werden soll.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Von wem und in welchen Zeiträumen wurden die Abteilungen bzw. die Referatsgruppen des Niedersächsischen Umweltministeriums seit Mai 2003 geleitet?

2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen Umweltministeriums wurden in den Jahren 2003, 2004, 2005 und bis zum 25. März 2006 neu eingestellt, innerhalb des Ministeriums umgesetzt, aus dem Ministerium hinausversetzt und in das Ministerium hineinversetzt?

3. Wie begründet die Landesregierung angesichts eines erklärten Einstellungsstopps die Neueinstellung von Personen bzw. Umwandlung ihrer befristeten in unbefristete Arbeitsverhältnisse, die der Partei des Umweltministers nahe stehen, vor dem Hintergrund der Aussage des Umweltministers zu der Dringlichen Anfrage der SPD-Landtagsfraktion vom 6. Oktober 2005: „(…) wenn ich an meine Gemeinde denke; da wird das Personal häufig nicht nach fachlichen Gesichtspunkten eingestellt, sondern weil man in gewisser Weise auch dafür sorgen will, dass man die Letzten noch unterbringen kann.“?

Vorbemerkung: Moderne Verwaltungen sind keine statischen Gebilde. Entsprechend sich ändernden Aufgabenstellungen müssen bestehende Strukturen regelmäßig hinterfragt und optimiert werden. Dies hat im Umweltministerium u. a. dazu geführt, dass die schwerpunktmäßig mit Koordinationsaufgaben (u. a. Referate für Landtags-, Bundes- und Europaangelegenheiten) befasste Referatsgruppe G in eine fachlich orientierte Referatsgruppe Naturschutz umgestaltet wurde.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im Mai 2003 stellte sich die Leitung der Abteilungen und der Referatsgruppe wie folgt dar: Die Abteilung 1 wurde durch Frau Dipl. Ing.´in agr. Kottwitz geleitet, Abteilung 2 durch MDgt Schmalz, Abteilung 3 durch MDgt Dr. Wendenburg und Abteilung 4 durch MDgt Becherer. Die Referatsgruppe wurde ab dem 20. Mai durch LMR Holzknecht geleitet, davor von LMR´in Rickels.

Das Ausscheiden von Abteilungsleitungen bzw. der Referatsgruppenleitung machte Um- und Neubesetzungen erforderlich. Im Zuge der Versetzung von MDgt Becherer in den Ruhestand (Ende Juli 2003) wurde Herr Dr. Pöhlmann nach Ausschreibung Leiter der Abteilung 4. Nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Wendenburg als Abteilungsleiter 3 im August 2003 wurde Herr Schmalz mit der

Aufgabe betraut. Die damit in der Abteilung 2 entstandene Vakanz wurde dadurch beendet, dass der stellvertretende Abteilungsleiter, Herr LMR Wiedemann, mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt wurde (bis Dezember 2004).

Mit Ausscheiden von Herrn LMR Holzknecht im Juni 2004 wurde die Referatsgruppe mit Schwerpunkt Koordination in eine fachlich orientierte Referatsgruppe Naturschutz umstrukturiert; Frau Dipl. Ing´in agr. Kottwitz wurde mit deren Leitung beauftragt. Die damit vakante Leitung der Abteilung 1 erfolgt seitdem durch Herrn MDgt Goldbach.

Zum 8. Dezember 2004 übernahm Frau Dipl. Ing´in agr. Kottwitz die Leitung der Abteilung 2, Frau LMR´in Rickels führt seitdem die Referatsgruppe Naturschutz. Im März 2006 haben die Leiter der Abteilungen 3 und 4 die jeweils andere Leitungsfunktion übernommen.

Zu 2: Die Zahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zum 1. Januar 2005 im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und der Auflösung des NLÖ bestimmte verbleibende Aufgaben und damit auch Stellen u. a. auch zum Umweltministerium verlagert wurden.

2003 2004 2005 2006

Neueinstellungen 7 4 2 0

Versetzungen vom MU 3 3 5 4

Versetzungen an MU 15 14 43 7