Bis zum 8. März waren wir uns einig, und plötzlich diese Kehrtwende um 180 Grad. Es muss doch der Druck vonseiten der kommunalen Spitzenverbände gewesen sein, dem Sie nicht standhalten konnten, obwohl das überhaupt nichts mit Konnexität zu tun hatte. Es geht darum, Prioritäten in Sachen Kindergesundheit zu setzen. Das ist das eine.
Das andere ist dieses Sammelsurium von Aufzählungen der Gesundheitsministerin, wo Sie überall aktiv sind. Es geht doch darum, allen Kindern in Niedersachsen die gleichen Startchancen und damit Chancengleichheit zu geben, und nicht um einzelne Modellprojekte. Wenn ich schon so etwas höre wie: Wir haben in Niedersachsen ja Jugendämter. - Jugendämter gibt es überall. Das ist eine Pflichtaufgabe gemäß KJHG. Das hat doch wohl nichts mit Gesundheitsschutz zu tun.
Lassen Sie mich eine kurze Anmerkung hinzufügen. Die kommunalen Spitzenverbände sind in der Anhörung doch so weit gegangen, vorzuschlagen, die Untersuchung U9 als Schuleingangsuntersuchung heranzuziehen. Da erzählen Sie mir noch einmal, dass die ihrer Verpflichtung nachkommen! Ich glaube, die kommunalen Spitzenverbände wissen überhaupt nicht, wie es um die Kinder- und Jugendgesundheit in Niedersachsen bestellt ist. Danke.
Danke schön. - Nach § 71 Abs. 3 spricht Frau Kollegin Meißner von der FDP-Fraktion für 1:30 Minuten. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe vorhin darauf hingewiesen, dass die kommunalen Spitzenverbände bezüglich des Ersatzes der Schuleingangsuntersuchung durch die U9 etwas vorgeschlagen haben, dem wir nicht gefolgt sind, weil wir es nicht gut finden.
Ich möchte zwei Positionen aus dem Gesetz vorlesen, weil sonst der Eindruck entstehen könnte, dass wir bei Schuleingangsuntersuchungen überhaupt nicht auf Kindergesundheit achteten. Das stimmt nämlich überhaupt nicht. In § 5 heißt es:
„Die Landkreise und kreisfreien Städte schützen und fördern besonders die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Dazu sollen sie insbesondere gemeinsam mit Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen zielgruppenund lebensraumbezogen auf die Prävention und auf eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hinwirken.“
„Die Landkreise und kreisfreien Städte untersuchen die Kinder rechtzeitig vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen.“
Wenn Sie hier jetzt den Anschein zu erwecken versuchen, dass wir uns darum überhaupt nicht geschert hätten, so ist das einfach Quatsch.
Wir kommen zur Einzelberatung und stimmen bei Artikel 1 über die einzelnen Paragrafen ab. Die übrigen Artikel werden jeweils insgesamt aufgerufen.
Artikel 1 § 1. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der Grünen in der Drucksache 2766 vor. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Wir sind uns einig: Der Änderungsempfehlung des Ausschusses ist gefolgt.
Artikel 1 § 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Ihr ist einstimmig gefolgt.
Artikel 1 § 3. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte dieser zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch dieser Änderungsempfehlung ist einstimmig gefolgt.
Artikel 1 § 4. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsempfehlung ist einstimmig gefolgt.
Artikel 1 § 5. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 2766 vor. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dem Änderungsantrag ist nicht stattgegeben worden.
Ferner liegt ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drucksache 2767 vor. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dem Änderungsantrag der SPDFraktion ist nicht gefolgt worden.
Ich rufe nun die Änderungsempfehlung des Ausschusses auf. Wer möchte ihr zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses ist mit Mehrheit gefolgt.
Artikel 1 § 8. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte ihr zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsempfehlung ist einstimmig gefolgt.
Artikel 1 § 9. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch dieser Änderungsempfehlung ist einstimmig gefolgt.
Artikel 1 § 11. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte ihr zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenhaltungen? - Der Änderungsempfehlung ist einstimmig gefolgt.
Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist der Änderungsempfehlung einstimmig gefolgt.
Artikel 5. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte dieser zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Bei einigen wenigen Gegenstimmen und Stimm
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer möchte das Gesetz ablehnen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist das Gesetz beschlossen.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will und damit den in die Beratung einbezogenen Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 202 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will und damit den in die Beratung einbezogenen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 266 für erledigt erklären möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Tagesordnungspunkt 11: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kosten im Bereich der Justizverwaltung und anderer Gesetze - Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/2380 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 15/2741
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen in der Drucksache 2741 lautet auf Annahme mit Änderungen.