Ich bitte Sie, entsprechend zu votieren. Aus Gründen der Zeitökonomie gebe ich meinen vollständigen Bericht zu Protokoll. - Schönen Dank.
Da der Gesetzentwurf direkt an die Ausschüsse überwiesen worden ist, möchte ich meinem Bericht eine Erläuterung des Gesetzeszwecks voranstellen.
Mit dem Gesetzentwurf soll die Aufhebung eines Landesgesetzes um ein Jahr vorverlegt werden. Dieses Landesgesetz regelt eine Zweckbindung für Mittel, die von den Empfängern der Wohnungsbaudarlehen in Form von Zins- und Tilgungsleistungen an die Landestreuhandstelle zurückfließen. Nach dem bisher geltenden Recht sind derartige Rückflussmittel wieder für den sozialen Wohnungsbau einzusetzen. Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 ist diese Zweckbindung bereits mit Wirkung zum Ende des Jahres 2006 aufgehoben worden. Der vorliegende Gesetzentwurf verlegt diesen Aufhebungszeitpunkt rückwirkend auf den 1. Januar dieses Jahres.
Die Zweckbindung soll aufgehoben werden, weil die Landesregierung plant, die Forderungen auf die noch zu zahlenden Rückflussmittel zu veräußern. Inzwischen hat sich nämlich herausgestellt, dass zur Finanzierung der noch für dieses Jahr geplanten Wohnungsbauförderung bereits ausreichend Rückflussmittel vorhanden sind. Die Darlehensnehmer zahlen schneller als erwartet die Mittel zurück. Daher ist die Rückflussbindung für das Jahr 2006 nicht mehr erforderlich. Sie soll daher früher als noch mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 vorgesehen aufgehoben werden, damit die nun noch zurückfließenden Mittel als Einnahmen für den Landeshaushalt 2006 zur Verfügung ste
Im federführenden Haushaltsausschuss wurde nicht in erster Linie über die gesetzliche Regelung, sondern über die Darstellung der zugrunde liegenden Zahlungsund Veräußerungsvorgänge im Landeshaushalt diskutiert. Vertreter des Finanzministeriums erläuterten, wie sich der Eingang der Rückflussmittel bei der Landestreuhandstelle entwickelt hat und wie dieses Mittelaufkommen mit dem geplanten Forderungsverkauf zusammenhängt. Sie wiesen darauf hin, dass der Veräußerungserlös einerseits als Deckungsmittel für den Haushalt 2006 und andererseits zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der NORD/LB eingesetzt werden solle.
Die Vertreter der Fraktionen von SPD und Grünen begründeten ihre Ablehnung jeweils damit, dass die Landesregierung
die Gründe dafür, warum sich die Beurteilung des Sachverhalts seit der Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 wesentlich geändert habe,
nicht hinreichend deutlich gemacht habe. Für die Ausschussmehrheit war diese Argumentation nicht schlüssig, sie hielt die gegebenen Informationen für ausreichend; des Weiteren seien diese Informationen für die Beurteilung der vorgeschlagenen Regelung auch nicht erforderlich.
Ein Vertreter der SPD-Fraktion im mitberatenden Rechtsausschuss sprach sich gegen die Veräußerung der Wohnungsbaumittel aus, weil seiner Meinung nach damit zugleich die Chance auf die Bindung der entsprechenden Bundesmittel vergeben werde. Bedenken im Hinblick auf die Rückwirkung des Gesetzes zum 1. Januar 2006 wurden im Rechtsausschuss von den Vertretern des Finanzministeriums wie auch vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst nicht geäußert.
Namens und im Auftrag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und damit zu dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Gesetzentwurf, der so schlank und unverdächtig daherkommt, könnte ja relativ schnell beraten werden. Aber dieser Gesetzentwurf hat, auch wenn es sich nur um eine kleine Datumsänderung handelt, weit reichende Auswirkungen. Immerhin geht es um eine Finanztransaktion mit einem Volumen von über 1 Milliarde Euro.
Mit dem Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Bindung der Rückflüsse aus Darlehen sichern wir nicht nur den konsequenten Kurs der Landesregierung zur Konsolidierung ab, sondern wir setzen diesen Konsolidierungskurs in Niedersachsen eindeutig und konsequent fort. Er ist Teil einer nachhaltigen Entschuldungsstrategie der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen, die sicherstellt, dass die bisherige Überschreitung des Artikels 71 der Niedersächsischen Verfassung um 858 Millionen Euro weiter abgesenkt werden kann.
Wir haben seit dem Regierungsantritt das Ausgabeniveau um 1,3 Milliarden Euro bis 1,6 Milliarden Euro abgesenkt und durch die Streichung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes sowie durch Verschlechterungen in der Beihilfe 490 Millionen Euro eingespart. Da wir heute Morgen schon eine finanzpolitische Diskussion hatten, erinnere ich jetzt nur noch daran, dass wir den weiteren Anstieg der Verschuldung in Niedersachsen von ehemals 96 Euro pro Sekunde auf heute rund 57 Euro pro Sekunde gesenkt und damit deutlich verlangsamt haben.
Meine Damen und Herren, mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 haben die Landesregierung sowie die Fraktionen der CDU und der FDP entschieden, dass der Erlös aus der Mobilisierung des Fördervermögens der Landestreuhandstelle in Höhe von voraussichtlich rund 1,1 Milliarden Euro - dies entspricht in etwa der Summe der Rückflüsse von 30 Jahren; der Barwert von 1,6 Milliarden Euro wird mit 4,47 % abgezinst - wie folgt verwendet werden soll: Rund 700 Millionen Euro sollen zur Finanzierung der notwendigen Kapitalaufstockung bei der NORD/LB eingesetzt werden. Ein weiterer Teilbetrag in Höhe von 433 Millionen Euro soll, wie Ihnen bekannt ist, in den Haushaltsausgleich 2006 fließen.
Diese Maßnahme hat im Wesentlichen die für die NORD/LB geltenden neuen Bilanzierungsrichtlinien IAS und IFRS zum Hintergrund. Ab 1. Januar 2007 muss das eingebrachte Fördervermögen der LTS durch ein neues haftendes Eigenkapital ersetzt werden. Zukünftig wird es nicht mehr als Eigenkapitalsurrogat der NORD/LB dienen. Spätestens im kommenden Jahr müssen wir es also mit einem haftenden Eigenkapital in Höhe von 700 Millionen Euro ausgleichen.
Eine solche Aktivierung des Fördervermögens setzt zwingend voraus, dass das in Rede stehende Gesetz aufgehoben wird. Wir haben deshalb mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 das Gesetz über die Bindung der Rückflüsse aus Darlehen der sozialen Wohnraumförderung zum 30. Dezember 2006 aufgehoben. Der Aufhebungstermin war zum damaligen Zeitpunkt richtig; denn damit wurde sichergestellt, dass sämtliche laufenden Programme der Förderung von sozialem Wohnraum solide finanziert wurden.
Nun ist aber vom Haushaltsausschuss und vom Landesgesetzgeber der vorläufige Jahresabschluss der Landestreuhandstelle zu berücksichtigen. Dieser sieht erstaunlicherweise weitaus höhere Rückflüsse vor, als sie noch im letzten Jahr prognostiziert wurden.
Das ist auch nicht ungewöhnlich. Das ist ein völlig normaler Vorgang, und ich hoffe, dass bei diesem Gesetz nicht „Skandal!“ oder Ähnliches geschrieen wird. Wer heute eine Wohnung finanziert oder eine Immobilie erwirbt, kann damit rechnen, dass er auf dem Finanzmarkt ein sehr niedriges Zinsniveau erzielt. Dies hat u. a. dazu geführt, dass im letzten Jahr und voraussichtlich auch in diesem Jahr diejenigen, die diese Darlehen erhalten, zumeist zu einem relativ niedrigen Zinssatz umgeschichtet haben. Von daher ist es zu erhöhten Rückflüssen aus diesen Darlehen der Landestreuhandstelle im Jahr 2005 gekommen. Auch in diesem Jahr wird es mit Sicherheit diese Rückflüsse in einer größeren als bisher angenommenen Höhe geben. Wir wissen heute also, dass höhere Rückflüsse zu erwarten sind, die wiederum zur Folge haben, dass sich der veräußerbare Forderungsbestand reduzieren würde, wenn wir jetzt nicht die Aufhebung der Zweckbindung vornähmen und auf den 1. Januar 2006 vorzögen. Dies ist eigentlich ein völlig unspektakulärer Vorgang, der sich in die Maßnahmen der Landesregierung einreiht,
die geeignet sind, das, was Sie, Herr Jüttner, in den vergangenen Jahren in Sachen Finanzpolitik an die Wand gefahren haben, wieder aufzurichten. Dieser Verpflichtung haben wir uns gestellt. Wir machen das im Übrigen sehr gerne.
Meine Damen und Herren, damit hier keine Missverständnisse aufkommen, betone ich an dieser Stelle, dass die Vorverlegung des Aufhebungstermins, Frau Geuter, keinerlei Auswirkungen auf die laufenden Wohnungsbauprogramme haben wird. Sie sind alle solide und verlässlich durchfinanziert. Die Landestreuhandstelle verfügt über Rückflüsse bis zum 31. Dezember 2005 von - wenn ich richtig informiert bin - über 500 Millionen Euro. Sie wird also allen Zahlungsverpflichtungen aus den Wohnungsbauprogrammen für das Jahr 2006 nachkommen können. Auch über das Jahr 2006 hinaus sind die Wohnungsbauprogramme entsprechend abgesichert. Niemand muss sich Sorgen machen. Die Leistungen aus den laufenden Förderprogrammen werden nicht gekürzt. Kein Empfänger von Leistungen aus den laufenden Wohnungsbauprogrammen wird durch das heute zu beschließende Gesetz irgendwelche Nachteile zu befürchten haben.
Ich fasse zusammen: Mit diesem Gesetzentwurf reagieren die Fraktionen der CDU und der FDP auf eine nicht vorhergesehene Entwicklung. Wir tun dies zügig und inhaltlich präzise, wie wir nun einmal sind. Zugleich sichern wir mit diesem Gesetz unseren mutigen und alternativlosen Weg der Konsolidierung der Landesfinanzen in Niedersachsen konsequent ab. Wir verfolgen dieses Ziel der Haushaltskonsolidierung mit der notwendigen Konsequenz, die wir bei Ihnen in den Jahren Ihrer Regierungszeit immer vermisst haben.
Der Gesetzentwurf, der heute zur Verabschiedung ansteht, ist ein wichtiger Schritt, die Landesfinanzen Niedersachsens weiterhin in den Griff zu bekommen. Dazu können auch Sie etwas tun, indem Sie diesem unspektakulärem Gesetzentwurf am Ende doch Ihre Zustimmung geben. Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass die Sozialdemokraten bei Maßnahmen, die vernünftig sind, auch einmal mit uns gemeinsame Sache machen können. Dies gilt im Übrigen auch für die Grünen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wohnungsbauförderung kann, richtig eingesetzt, sowohl auf dem Wohnungsmarkt als auch auf dem Arbeitsmarkt und im Interesse der Wirtschaft im gesamten Land viel bewirken. Bei diesem Thema ist aber bei der jetzigen Landesregierung nur Fehlanzeige zu vermerken;
denn Wohnungsbaufördermittel sind für Sie nur interessant, wenn es um das Stopfen von Haushaltslöchern geht.
Wer sich über die politischen Absichten der Regierung zur Wohnungsbauförderung informieren möchte, findet dazu in der Koalitionsvereinbarung von 2003 ganze zwei Sätze, die den Hinweis enthalten, dass der Schwerpunkt der Wohnungsbauförderung vom sozialen Mietwohnungsbau auf die Eigentumsförderung verlagert werden soll.
Auf der Internetseite des zuständigen Sozialministeriums gibt es zu diesem Thema - zumindest gestern war das noch so - nur den Hinweis auf das Förderprogramm 2003 mit einem Bild der Wohnungsbaubroschüre von 2001. Das kann auch nicht verwundern; denn seit Beginn dieser Legislaturperiode hat nicht mehr die jeweils zuständige Ministerin Schwerpunkte und Eckdaten der Wohnungsbauförderung erarbeitet. Vielmehr wurden Art und Umfang der Wohnungsbauförderung vom Finanzministerium diktiert. Dabei hatten in der Regel die Vorgaben hinsichtlich der erwarteten Ergebnisse bei der Haushaltsaufstellung Vorrang vor allen anderen Zielsetzungen.
tel 13 20 eine Entnahme von 125 Millionen Euro aus den bei der LTS aufkommenden Zinsen und Tilgungen aus Darlehen vorgesehen. Rein zufällig - und das auch nur aufgrund einer kritischen Anmerkung des Landesrechnungshofes - stellte sich später heraus, dass die Ausführung dieser Maßnahme in 2003 faktisch gar nicht möglich war, dass es sich dabei also nur um eine Luftbuchung, wenn auch mit Außenwirkung, gehandelt hat. Bei einer haushaltsmäßigen Umsetzung wäre die im Einbringungsvertrag festgeschriebene Garantiesumme von 767 Millionen Euro nämlich unterschritten worden und hätte damit eine Nachschussverpflichtung des Landes Niedersachsen ausgelöst.
Es gab dann über den Haushaltsantrag der Koalitionsfraktionen einen zweiten Versuch, diese Entnahme aus haushaltstaktischen Gründen in das Haushaltsjahr 2004 zu verschieben.
- Ich habe mich entschieden. - Bekanntlich floss dem Haushalt des Landes Niedersachsen Ende 2004 noch ein Betrag von etwa 712 Millionen Euro aus der nachträglichen marktgerechten Verzinsung des LTS-Förderkapitals zu. Diese Summe wurde dann entgegen dem öffentlich geäußerten und den haushaltsmäßig festgeschriebenen Absichten nicht direkt als Kapitalzuführung an die Norddeutsche Landesbank weitergeleitet, sondern zum Haushaltsausgleich und zur Bildung von Rücklagen für zukünftige Haushaltsausgleiche genutzt. Somit brauchte die Entnahme aus dem LTS-Fördervermögen auch 2004 nicht vollzogen zu werden.
Vorsichtshalber wurde der Betrag von 125 Millionen Euro dann allerdings noch einmal als Einnahmerest für 2005 vorgetragen. Letztendlich hat man auch auf diesen Griff in das Fördervermögen zur Sanierung des Landeshaushaltes dann aber ganz verzichtet. Es gab also drei Luftbuchungen.
Verkauf der Rückflüsse aus Forderungen, die dem LTS-Fördervermögen für die nächsten 30 Jahre zugeflossen wären. Statt des Finanzministers hat 2004 allerdings die damalige Sozialministerin die Chance genutzt, Wohnungsbaufördermittel zur Haushaltssanierung einzusetzen. Der größte Teil der für 2004 vom Einzelplan 05 zu erbringenden globalen Minderausgabe - ein Betrag von mehr als 29 Millionen Euro - kam wieder einmal aus dem Bereich der Wohnungsbauförderung. Statt der planmäßig veranschlagten Haushaltsmittel wurden 2004 nur Rückflussmittel für die Bedienung der Wohnungsbauförderprogramme eingesetzt.