Gemeindliche, regionale und überregionale Entwicklungsplanungen müssen aufeinander abgestimmt und einander angepasst sein. Deshalb werden auch künftig für Planungen und Maßnahmen der höherrangigen Versorgung (mittelzentra- les und oberzentrales Angebotsspektrum), die regelmäßig auf das Gemeindegebiet überschreitende Verflechtungsbereiche ausgerichtet sind, Festlegungen im Landes-Raumordnungsprogramm und in den Regionalen Raumordnungsprogrammen zu treffen sein. Besondere Aufmerksamkeit wird die Landesregierung der Stärkung der Mittelzentren in den ländlichen Regionen widmen. Insbesondere hier erfordert die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge rechtzeitige und koordinierte Handlungsstrategien. Die Mittelzentren bilden das Rückgrat für höherrangige Versorgungseinrichtungen; ihnen kommt daher insbesondere in den ländlichen Regionen entscheidende Bedeutung für die Lebens- und Standortqualitäten zu. Mit Blick auf die zu erwartende Bevölkerungsentwicklung wird es vor allem um Lösungen für eine dauerhaft tragfähige und bezahlbare Versorgung in
der Fläche und nicht zuletzt um einen effizienten Mitteleinsatz gehen. Neue Lösungen müssen sich dadurch auszeichnen, dass sie auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind und in die örtlichen und regionalen Zusammenhänge hineingeschneidert werden. Mit Blick auf die fortschreitende Privatisierung wird es dabei zunehmend um Fragen der Planungssicherheit, der Entwicklung im Bestand und der Festlegungen zum Erhalt von Standortqualitäten gehen. Je konkreter die Träger der Regionalplanung in enger Abstimmung mit den Gemeinden ihre räumlichen Festlegungen gestalten, umso stringenter können sich Träger öffentlicher Belange und Private, die im öffentlichen Auftrag handeln, auf die Ziele der standörtlichen Konzentration, der funktionalen Bündelung und einer dauerhaften Funktionssicherung berufen und auch hierauf verpflichtet werden. Dies ist bedeutend für die Entwicklungen im großflächigen Einzelhandel aber auch für Standortentscheidungen zu Einrichtungen der Daseinsvorsorge, z. B. der Post und der Bahn.
Zu 2: Der Landesregierung sind aus dem laufenden und aus vorhergehenden Verfahren folgende Aufstufungswünsche bekannt:
Aufstufung zum Oberzentrum Aurich, Celle, Cuxhaven, Diepholz, Delmenhorst, Emden, Goslar, Hameln, Langenhagen, Lohne (Oldenburg) , Lingen (Ems), Meppen, Nordhorn, Vechta.
Aufstufung zum Mittelzentrum Bad Bevensen, Bad Lauterberg im Harz, Barßel, Bersenbrück, Bleckede, Damme, Dinklage, Edewecht, Fürstenau, Harsefeld, Isernhagen, Königslutter am Elm, Langen, Lilienthal, Löningen, Rhauderfehn, Rodenberg, Schneverdingen, Seelze, Sittensen, Stuhr, Schwanewede, Schortens, Schöningen, Sottrum, Otterndorf, Wiesmoor.
Aus der Liste der vorliegenden Aufstufungswünsche soll in begründeten Fällen eine Aufstufung vorgenommen werden. Die Prüfungen und Entscheidungen hierzu sind hier noch nicht abgeschlossen. Mittelzentren sollen künftig oberzentrale Teilfunktionen zugewiesen werden können; die Regionalen Raumordnungsprogramme sollen die Möglichkeit erhalten, in begründeten Fällen Grundzentren mittelzentrale Teilfunktionen zuzuweisen.
Zu 3: Als Kriterienkatalog für die Einordnung der Städte und Gemeinden in das Zentrale-OrteKonzept werden Daten zur Bevölkerung, Arbeitsplatz- und Einzelhandelszentralität, Verkehrsinfrastruktur und Erreichbarkeit, Ausstattung mit Krankenhäusern und Ärzten sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen auf Gemeindeebene herangezogen und mit Hilfe eines Geoinformationssystems ausgewertet, das eine räumliche Analyse und Verortung der Daten ermöglicht. Anhand dieser Daten werden die bestehenden Ober- und Mittelzentren überprüft und in ihrer Ausstattung verglichen. Die so ermittelten Ausstattungsmerkmale dienen als Maßstab für die Festlegung von Kriterien, die eine Stadt oder Gemeinde weitestgehend erfüllen sollte, damit eine Aufstufung zum Mitteloder Oberzentrum bzw. Teilfunktionen vertretbar sind. Die Bewertung orientiert sich jedoch nicht nur an konkreten Zahlenwerten und zu erfüllenden Kriterien. Ausschlaggebend sind vielmehr die Lage der Versorgungsstandorte in den Verflechtungsräumen, deren Erreichbarkeit für die Bevölkerung und nicht zuletzt die langfristige Tragfähigkeit der Infrastrukturversorgung und der Daseinsvorsorge aufgrund der anzunehmenden Bevölkerungs- und Nachfrageentwicklung.
Nach Abschluss der Entwurfsarbeiten zur Neuausrichtung des Landes-Raumordnungsprogramms werden alle, den Festlegungen zugrunde liegenden Entscheidungskriterien und Informationen öffentlich zugänglich gemacht und im Rahmen des Abstimmungsund Beteiligungsverfahrens zur Diskussion gestellt. Sofern alle Rahmenbedingungen eingehalten werden, soll der Referentenentwurf
im Mai dem Kabinett zur Freigabe der Anhörung im Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren vorgelegt werden,
Mit dem Wirksamwerden des novellierten LandesRaumordnungsprogramms wird im Laufe des Jahres 2007 gerechnet.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 11 der Abg. Jörg Bode, Dr. Philipp Rösler und Jan-Christoph Oetjen (FDP)
In einigen Bundesländern (z. B. in Berlin) wurde festgestellt, dass in den Datenverarbeitungssystemen der Polizei bei den Eingabebegriffen auch „taktische Hinweise“ auf die sexuelle Orientierung von Personen bzw. Angetroffenen in bestimmten „Szenegebieten“ gespeichert wurden. Hierzu dienten Begriffe wie z. B. „Homosexueller“, „Stricher“ oder „angeblicher Homosexueller“.
Begründet wurden diese rechtsstaatlich bedenkliche Datenerhebung und Speicherung mit der Notwendigkeit, hieraus Lagebilder zu erstellen.
In der Öffentlichkeit ist diese Datenspeicherung als „Rosa Liste“ bekannt geworden, da die Datenverarbeitungssysteme die Möglichkeit geschaffen haben, sämtliche mit diesen Vermerken gespeicherten Datensätze einschließlich der gesamten Personalien der gespeicherten Personen gesammelt abzurufen. Dies erinnert stark an die Praxis der „Rosa Listen“ im Dritten Reich, die damals zur Verfolgung homosexueller Menschen dienten.
1. Führt die niedersächsische Polizei bei der Erfassung von Personalien von Verdächtigen auch eine Rubrik „homosexuell“ oder „angeblich homosexuell“, und wenn ja, in welchem Umfang wird diese genutzt?
2. Falls derartige Erfassungen vorgenommen werden, sind aufgrund der Eingabebegriffe Sammelabrufe nebst Ausgabe der personenbezogenen Daten möglich?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die kriminalistische bzw. polizeiliche Bedeutung der Erfassungen von Eingabebegriffen wie „Homosexueller“ oder „angeblich Homosexueller“?
Die niedersächsische Polizei setzt seit 2004 flächendeckend das Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) NIVADIS ein. Über dieses System werden alle polizeilichen Vorgänge in einer zentralen Datenbank gespeichert. Bei der Datenerfassung können bestimmte Datenbankfelder ausgefüllt werden, die mit Katalogwerten hinterlegt sind und - entsprechend den rechtlichen Erfordernissen - in einer separaten Datenbank ausgewertet werden
können. Das VBS NIVADIS sieht eine Rubrik „homosexuell“ oder „angeblich homosexuell“ nicht vor. Sammelabrufe nebst Ausgabe der personenbezogenen Daten sind nicht möglich. Gleiches gilt für die Auskunftssysteme, auf die die niedersächsische Polizei im Verbund mit anderen Ländern und dem Bund Zugriff hat.
In einer speziellen Datenbank, die ausschließlich dazu dient, Serienstraftaten im Bereich der schweren Gewaltkriminalität - Tötungs- und Sexualdelikte - aufzuklären und zusammenzuführen und die als Verbundanwendung zwischen dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern geführt wird, werden Verhaltensweisen von Tätern und Opfern erfasst, die sich u. a. auf sexuelle Verhaltensweisen beziehen können. Die Datenerhebung erfolgt auf der Grundlage einer eingehenden kriminalistischen Prüfung und Beschreibung des Einzelfalls über einen speziellen Erhebungsbogen, mit dem Verhaltensmuster der Straftäter bei ihrer Tatausführung abgebildet werden sollen. Eingaben und Recherchen in dieser Datenbank können ausschließlich über die Fachdienststellen für „Operative Fallanalysen“ bei den Landeskriminalämtern und beim Bundeskriminalamt erfolgen.
Zu 3: In Einzelfällen, z. B. für die Aufklärung von Straftaten gezielt gegen Homosexuelle, kann es für die kriminalistische Fallbearbeitung von Bedeutung sein, im VBS die Hinweise „homosexuell“ oder „angeblich homosexuell“ zu erfassen, um täter- bzw. opferspezifische Verhaltensweisen zu dokumentieren. In diesen Einzelfällen kann das Attribut in dem Vorgangstext, d. h. freitextlich aufgenommen, aber nicht als Sammelabruf ausgewertet werden.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 12 der Abg. Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz und Dorothea Steiner (GRÜNE)
Im Rahmen des Prozesses um die Schadensersatzansprüche von Feuerwehrleuten nach dem Zugunglück in Bad Münder im September 2002 sind neue Untersuchungsergebnisse bekannt geworden. Bei dem Zusammenstoß zweier Güterzüge waren 30 t der Chemikalie Epichlorhydrin in Luft und Boden freigesetzt worden. Epichlorhydrin ist bekanntlich ein Nervengift. Es kann Leber und Nieren schädigen. Es gibt keinen gesetzlichen Grenzwert, von daher ist es schwer festzustellen, ab wann eine Gesundheitsschädigung eintreten kann. Bisherige Blutuntersuchungen bei 328 Feuerwehrleuten und BGS-Beamten hatten keine Auffälligkeiten ergeben. Eine Nachuntersuchung in der MHH in 2005 an einem Teil der Blutproben hat gezeigt, dass nun doch Spuren von Epichlorhydrin nachzuweisen sind. Dies wurde erst bekannt, nachdem der Schadensersatzprozess der Einsatzkräfte in eine entscheidende Phase getreten ist. Das Innenministerium verweist darauf, dass es immer angestrebt habe, „eine hohe Transparenz zu schaffen für die Bevölkerung, aber auch für seine Beamten“ (DWZ 20. Januar 2006).
2. Warum sind die Ergebnisse den Betroffenen und ihrer Rechtsanwältin nicht umgehend mitgeteilt worden?
3. Was wird die Landesregierung unternehmen, wenn weitere Messungen ergeben - wie zu befürchten ist -, dass ein größerer Teil der Proben Spuren von Epichlorhydrin enthält?
Nach dem Bahnunfall in Bad Münder am 9. September2002 wurde ein umfangreiches Untersuchungsprogramm gestartet, um Risiken für die Gesundheit der Bevölkerung und der an der Schadensstelle eingesetzten Einsatzkräfte durch die Substanz Epichlorhydrin abschätzen zu können. Für verschiedene Untersuchungszwecke wurden von Betroffenen Blutproben entnommen und gesichert.
Dosis stand nicht zur Verfügung. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehren erfolgte auf Veranlassung der Feuerwehrunfallkasse eine gentoxikologische Untersuchung, die nach zwei Jahren wiederholt wurde. Eine unfallbedingte Zunahme von genetischen Schäden ist dabei jeweils nicht festgestellt worden. Auf der Basis von Veröffentlichungen aus Schweden haben die Universität Göttingen und die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) zwei unterschiedliche Verfahren zum Nachweis der Aufnahme von Epichlorhydrin in die Blutbahn (Hämoglobinaddukte) entwickelt. Beide Verfahren können nur in leistungsfähigen Forschungslaboren eingesetzt werden und gehören nicht zum Standard medizinischer Analysetechnik. Mit beiden Verfahren ist es seit 2005 möglich, Untersuchungen mit einer Nachweisgrenze von 10 pikomol Addukt/g Globin durchzuführen.
Die MHH erhielt von verschiedenen Auftraggebern (Land, Bund, Eisenbahnbundesamt) den Auftrag, insgesamt 233 Blutproben auf Hämoglobinaddukte zu untersuchen. Die Untersuchungen mit der zunächst möglichen Nachweisgrenze von 100 pikomol/g Globin wurden 2003 abgeschlossen; die Betroffenen im September 2003 über das Ergebnis informiert. Addukte des Epichlorhydrins konnten nicht nachgewiesen werden. Außerdem wurden 77 Proben aus dem Untersuchungsprogramm des öffentlichen Gesundheitsdienstes als Kontrollserie analysiert; auch hier konnten Addukte des Epichlorhydrins oberhalb der Nachweisgrenze von 100 pikomol/g Globin nicht festgestellt werden. Die Betroffenen wurden über das Ergebnis informiert.
Die vom öffentlichen Gesundheitsdienst in Auftrag gegebene Untersuchungsserie an der Universität Göttingen umfasst 328 auswertbare Proben von mutmaßlich überdurchschnittlich belasteten Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Einsatzkräften der Feuerwehr und der Rettungsdienste. Die Untersuchungen mit einer Nachweisgrenze von 10 pikomol/g Globin wurde erst im Dezember 2005 abgeschlossen. Die Betroffenen wurden im Januar 2006 über die Ergebnisse der Untersuchungen unterrichtet. Das Hämoglobinaddukt Dihydroxypropylvalin (DHPV) des Epichlorhydrins konnte in keinem einzigen Fall nachgewiesen werden.
Die MHH hat in einem Gespräch am 12. Januar 2005 das Ministerium für Inneres und Sport darüber informiert, dass in der Abteilung für Klinische Pharmakologie ein Triple-Quadrupol-Gerät vorhan
den ist und in einer Testserie die Eignung des Gerätes zur Messung von Adduktkonzentrationen mit einer Nachweisgrenze von 10 pikomol/g Globin, bezogen auf das Primäraddukt Chlorhydroxypropylvalin (CHPV) , nachgewiesen werden konnte.
Nach der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Ablaufplanung - die Ergebnisse der Anfang 2005 begonnenen Untersuchungen der Universität Göttingen waren bereits für Mitte 2005 erwartet worden - war es zweckmäßig, alle an der MHH vorhandenen Proben und die aus der gerade angelaufenen Mess-Serie der Universität Göttingen erwarteten Proben gemeinsam nach Abschluss der Göttinger Untersuchungen mit der empfindlicheren Methode einem einheitlichen Messverfahren der MHH zu unterziehen, um beide Addukte bei gleicher Nachweisgrenze sicher erfasst zu haben.
Mitte 2005 zeichnete sich ab, dass die Untersuchungen in Göttingen erst gegen Ende des Jahres abgeschlossen würden. Am 13. September 2005 fand im Ministerium für Inneres und Sport eine Besprechung statt, in der zwischen den Auftraggebern der MHH und dem öffentlichen Gesundheitsdienst vereinbart wurde die erneute Untersuchung der an der MHH vorhandenen Proben mit einer Nachweisgrenze von 10 pikomol/g Globin in Auftrag zu geben. Die Aufträge wurden im Januar 2006 erteilt, die Untersuchungen können - da beide Abteilungen an der MHH noch bis Mitte 2006 mit anderen Forschungsprojekten ausgelastet sind - voraussichtlich ab Juni 2006 durchgeführt werden.
Das Ministerium für Inneres und Sport hat- nachdem erste Gespräche mit beteiligten Behörden und Einrichtungen im Ministerium für Inneres und Sport im Herbst 2002 einen hohen Informationsund Koordinationsbedarf deutlich gemacht hatten - das Kompetenzzentrum Großschadenslagen als Anlaufstelle festgelegt und die ressort- und fachübergreifende Zusammenarbeit bei der Gesundheitsfolgenabschätzung moderiert. In drei öffentlichen Großveranstaltungen in Bad Münder am 16. Juni 2003, am 7. Juni 2004 und am 16. Februar 2006 wurde umfassend über den Sachstand und die erzielten Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungsverfahren und Gutachten informiert. Ergänzend fanden regelmäßig Besprechungen mit Vertretern der örtlichen Behörden, der Bürgerinnen und Bürger sowie der Einsatzkräfte statt, in denen diese als Multiplikato