Im Bedarfsfall stehen bestenfalls noch so genannte eingestreute Kurzzeitpflegeplätze in Dauereinrichtungen zur Verfügung. Diese sind aber sowohl vom refinanzierten Verwaltungs- als auch vom Personaleinsatz her sowie auch konzeptionell nur schwer auf rehabilitative Pflege auszurichten.
Als ein weiterer Hinderungsgrund hat sich zum, anderen erwiesen, dass die Inanspruchnahme von Übergangspflege für Interessierte deswegen nicht möglich ist, weil die Prognose zur Dauer einer Pflegebedürftigkeit so schwierig ist. Damit ist auch die leistungsauslösende Voraussetzung des SGB XI nicht erfüllt, sodass die Betroffenen solche Aufenthalte selbst bezahlen müssen.
Fazit: Die derzeitige Übergangspflege führt oft zum Übergang in eine vollstationäre Altenpflege und entspricht weder den Wünschen der Betroffenen noch unserer Intention als verantwortungsvolle Sozialpolitiker und Sozialpolitikerinnen. Wir sehen hier genau wie die Grünen die Landesregierung in der Pflicht zu handeln.
Sie ist für das Vorhalten und Funktionieren einer ausreichenden Versorgungsstruktur verantwortlich, zu der aus mehr als guten Gründen die Kurzzeitpflege gehört und gehören soll. Das heißt, hier muss möglichst umgehend nachgebessert werden,
Verehrte Herren und Damen, die Landesregierung ist aber für die Vorhaltung einer angemessenen pflegerischen Infrastruktur nicht nur verantwortlich, sondern mit ihrer Weigerung - mit Ihrer aller Weigerung, möchte ich hier sagen - verlässt sie den bisherigen Konsens, die Altenpflege gemeinsam weiterzuentwickeln und offensichtlichem Regelungsbedarf gerecht zu werden. Hier besteht ein deutlicher Regelungsbedarf.
Wir halten es für fahrlässig, über den demografischen Wandel nur zu reden und sich nicht darauf einzustellen. Sie werden damit zum Sieger in der außerolympischen Qualifikation „Sonntagsredner des Jahres“.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es klang ja supertoll, als gerade gesagt wurde, dass die neue Landesregierung gar nicht wisse, was „demografischer Wandel“ und „Pflege“ bedeuteten und was in diesem Land notwendig sei.
Frau Elsner-Solar, ich fange bei Ihnen an. Sie haben gesagt, die alten Menschen hätten nach 2003 ihre Lobby verloren. Eigentlich sollte ich das gar nicht wiederholen, weil es nicht stimmt. Ich sage es trotzdem, obwohl es nicht stimmt. Wir alle wissen genau - das wissen auch Sie aus den Ausschussberatungen -, dass wir aufgrund des demografischen Wandels in Zukunft mehr alte Menschen haben werden, die pflegebedürftig sind, sodass die Pflege von daher ein absolutes Zukunftsthema ist.
Das verkennt niemand von uns. Darin sind wir uns einig. Ich halte ich es für völlig verkehrt, dass Sie hier den Eindruck erwecken wollen, als wüssten wir gar nicht, worum es geht. Das ist nämlich Quatsch.
keinster Weise. Wir nehmen uns dieses Themas intensiv an. Gleich nach unserer Amtsübernahme haben wir mit dem Abbau von Bürokratie im Pflegebereich begonnen. Darüber hinaus haben wir verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Pflege in Niedersachsen zu verbessern.
Frau Prüssner hat völlig Recht: Die Grünen wollen mit ihrem Antrag Aufgaben der Selbstverwaltung auf die Landesregierung übertragen. Tatsache ist, dass den Empfehlungen des Landespflegeausschusses entsprochen wird. Darüber haben wir uns informieren lassen. Deswegen müssen wir nichts regeln, was nicht geregelt werden muss und was auch so schon funktioniert. Im Unterschied zum gegenwärtigen Status quo bedeutete ein Rahmenvertrag nur, dass das, was in den Richtlinien des Pflegeausschusses steht, verpflichtend gemacht würde. Wenn es aber ohnehin schon gemacht wird, dann brauchen wir es auch nicht mehr zu regeln.
Im Hinblick auf die Überleitungspflege haben Sie völlig Recht; sie ist wichtig. Gerade aufgrund der DRGs muss dieser Bereich noch mehr in den Fokus gerückt werden. Dies geschieht aber auch. Zum einen gibt es verschiedene Einrichtungsträger und Anbieter insbesondere von ambulanter Pflege, die von sich aus Vereinbarungen mit Krankenanstalten über Überleitungspflegeangebote und -arrangements treffen. Das heißt, auch hier funktioniert etwas ohne Regulierung. Natürlich heißt dies nicht, dass wir weggucken sollten. Wir müssen sehr wohl beobachten, wie sich dieser Bereich weiterentwickelt. Aber auch da tut sich schon eine ganze Menge.
Außerdem gibt es Empfehlungen zur Kurzzeitpflege. In diesem Zusammenhang wurde ein Überleitungsbogen erarbeitet. Die Krankenhausgesellschaft hat zugesichert, dass sie ihren Mitgliedern empfehlen wird, diesen Überleitungsbogen zur Anwendung zu bringen. Auch dies sorgt sehr wohl für Überleitungspflege. Es funktioniert, ohne dass wir eine weitere Regelung verabschieden.
- Frau Elsner-Solar, Sie können sich ja auf Bundesebene dafür einsetzen. Im Rahmen der Gespräche in Genshagen wurde die Absicht geäußert, Schnittstellen zwischen der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung und dem SGB XII zu bearbeiten. Das muss auch gemacht werden. Es
Ich bin sofort fertig. - Sie wollen hier etwas auf Landesebene regeln, was schon von alleine läuft. Dazu sind wir nun wirklich nicht bereit.
Frau Präsidentin! Herr Schwarz! Meine Damen und Herren! Unser sozialpolitisches Prinzip ist der Vorrang der häuslichen Pflege vor stationären Aufenthalten.
Ältere Menschen wollen möglichst lange in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung bleiben. Diesen Wunsch älterer Menschen unterstützt die Landesregierung nachdrücklich.
Wir unterstützen den Verbleib in der häuslichen Umgebung durch ambulante Hilfen sowie durch Tages- und Kurzzeitpflege, um die pflegenden Angehörigen punktuell zu entlasten. Deshalb haben wir auch den entsprechenden Haushaltsansatz erhöht.
(Christa Elsner-Solar [SPD]: Haben Sie die Zahlen aufgeschrieben? 250 Spezialplätze gegenüber 75 000 vollstationären Plätzen!)
- Ich kann Ihnen genau sagen, was wir in diesem Bereich tun, um die Kurzzeitpflege noch weiter zu intensivieren. Es ist überhaupt keine Frage, dass das in Niedersachsen weiterentwickelt werden muss. Nun aber gerade der Sozialministerin vorzuwerfen, dass sie hier zu wenig getan habe, muss ich in aller Entschiedenheit zurückweisen. Denn
Das will ich Ihnen auch beweisen: Seit wir die Landesregierung übernommen haben, sind die Förderkriterien erheblich verbessert worden. Die Investitionskosten werden zu 100 % übernommen. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Was soll man eigentlich noch mehr tun?
Im Vergleich zu anderen Bundesländern verfügen wir über eine große Anzahl von so genannten eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze in den Dauerpflegeheimen. Dies sollte uns nicht daran hindern - da gebe ich Ihnen durchaus Recht -, für Kurzzeitpflegeplätze zu werben. Die Bedingungen dafür haben wir verbessert.
Der Vorbereitende Ausschuss des Landespflegeausschusses wird den Prozess gemeinsam mit einer Reihe von Trägern von Kurzzeitpflegeeinrichtungen unter Einbeziehung der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft aktiv begleiten.
Meine Damen und Herren, wesentlich weitergehend, grundsätzlicher und dringender als die Anliegen, die Sie in dem Entschließungsantrag zum Ausdruck gebracht haben, sind nach meiner Auffassung Fragen der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen für die Kurzzeitpflege. Dies gilt vor allem für die Kurzzeitpflege als Übergangspflege nach einer stationären Behandlung oder Reha.
Hier müssen für die Zukunft Weichen gestellt und Schnittstellen abgebaut werden. Dies schafft dann auch bessere Voraussetzungen für die Entwicklung einer qualifizierten Kurzzeitpflege vor Ort. Ich begrüße daher die in der Koalitionsvereinbarung von CDU und CSU mit der - wenn ich mich recht erinnere - SPD auf Bundesebene vom 11. November 2005 diesbezüglich angekündigten Reform