Wenn Herr Schünemann erklären wollte, was er mit „Objektschutz“ meint, dann komme ich wieder zu dem Beispiel mit dem türkischen Generalkonsulat. Dort ist eben kein militärischer Sicherheitsbereich. Dafür sind die Soldaten nicht ausgebildet. Das können sie nicht. Das ist der Unterschied. Das
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Manchmal hilft ein Blick ins Grundgesetz, Herr Bartling. Daraus muss ich Ihnen Folgendes vorlesen. Artikel 87 a:
„Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem - - -“
- Darf ich das einmal vorlesen? Es tut zwar weh, wenn ich Sie da gerade belehren muss, aber Sie müssen es ertragen. Weiter heißt es dort:
„Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.“
Ich habe Ihnen dargestellt, dass sich die Bundeswehr, um in einer solchen Situation diese Aufgaben erfüllen zu können, vorbereiten muss. Ich sage Ihnen: Auch unter Verteidigungsminister Struck war die Bundeswehr in so einem Fall vorbereitet. Wenn das nicht der Fall gewesen wäre, hätte Bundesverteidigungsminister Struck ein Amtsvergehen begangen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das Bundesverteidigungsminister Struck in irgend
Deshalb sollten Sie sich wirklich ein bisschen zurücknehmen und Ihre Darstellung auf das reduzieren, worum es geht, nämlich die Bundeswehr nur in Extremsituationen einzusetzen. Ich habe Ihnen gerade vorgeführt, dass die Bundeswehr allein schon vom Auftrag der Verfassung her auf solche Situationen vorbereitet sein muss. Sie ist darauf vorbereitet.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eben haben wir Herrn Bartling wieder einmal erlebt. Ich sage Ihnen im Namen der CDU-Fraktion eines: Wir sind erleichtert, dass Sie nicht mehr niedersächsischer Innenminister sind, Herr Bartling.
Ob Sie mit Ihrem Auftreten hier vor den Besuchergruppen dem Ansehen des Landtages genutzt oder geschadet haben, sollten Sie selbst überlegen.
Es ging um die Frage von Vertrauen oder Misstrauen in die Bundeswehr. Herr Bartling, ich gehe auch aufgrund Ihrer persönlichen Vita davon aus, dass Sie Vertrauen in die Bundeswehr haben. Allerdings ist die Formulierung in der Begründung Ihres Antrages zumindest unglücklich. Dort heißt es:
„Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde aufgrund der historischen Erfahrungen in Deutschland eine strikte Trennung von polizeilichen und militärischen Aufgaben festgeschrieben...“
Diese Formulierung aus den 50er-Jahren war damals aufgrund der negativen Erfahrungen insbesondere mit der Reichswehr in der Weimarer Republik und den darauf folgenden schrecklichen
Taten und schlimmen Zeiten sicherlich berechtigt. Ich finde aber, diese strikte Trennung zwischen der Polizei auf der einen Seite und dem Militär auf der anderen Seite passt schon deshalb nicht mehr, weil die Bundeswehr kein Staat im Staate mehr ist. Sie ist eine breit integrierte Armee, von allen gesellschaftlichen Teilen der Bevölkerung akzeptiert. Wir sind dankbar, dass wir solch eine Bundeswehr in den letzten 50 Jahren entwickeln konnten.
Nun zur Frage des Bundeswehreinsatzes im Innern. Darum geht es ja. Natürlich ist es so, dass zunächst die Polizei für die Sicherstellung der inneren Sicherheit zuständig ist. Das gilt auch bei großen Sportveranstaltungen. Herr Bartling, Ihre totale Kritik, dass die Bundeswehr bei Großveranstaltungen überhaupt nicht eingesetzt werden dürfe, ist zuletzt am 20. Februar in der FAZ widerlegt worden. Dort konnten wir nachlesen: Bei den Olympischen Spielen 1972 in München sind sage und schreibe 17 000 Bundeswehrsoldaten im Einsatz gewesen. Was mich noch mehr überrascht hat, ist dies: Zu Ihrer Amtszeit als Innenminister waren während der EXPO 2000 700 Bundeswehrsoldaten im Einsatz. So viel zur Wahrheit, Herr Bartling.
Selbstverständlich ist die Polizei, wie gesagt, zunächst für die innere Sicherheit zuständig. Es geht allerdings darum: Sollte sich die Sicherheitslage gravierend verschärfen, oder sollten gar konkrete terroristische Bedrohungen für die WM vorliegen, dann werden wir die Lage deutschlandweit nicht nur mit Polizeikräften bewältigen können. Es geht nicht darum, die Bundeswehr in den Innenstädten auf Streife zu schicken. Es geht um die Bereitstellung und Planung der Abwehr von Selbstmordanschlägen mit chemischen oder biologischen Waffen oder mit Nuklearmaterial. Darum geht es. Deshalb brauchen wir die Kompetenz der Bundeswehr.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. Hier wurde das Interview des Ministerpräsidenten angesprochen. Der Ministerpräsident hat hier zu Recht gesagt, es gehe um eine grundgesetzliche Klarstellung. Wir wollen eine einwandfreie rechtliche Grundlage für unsere Bundeswehrsoldaten haben, wenn sie in solche Einsätze gehen sollten. Es ist die Frage der Integration angesprochen worden. Wir setzen auf die Integration - das Jahr
2006 ist das Jahr der Integration - in der Schule, beim Spracherwerb und im Arbeitsleben. Eines ist aber auch klar: Wir sind nicht bereit, Terroristen, die in Deutschland leben, zu integrieren. Denen müssen wir mit allen Mitteln das Handwerk legen.
Nach § 71 Abs. 3 erteile ich Herrn Bartling noch einmal das Wort. Bitte schön, Herr Bartling! Sie haben noch einmal zwei Minuten Redezeit.
Herr McAllister, ich bedauere, dass Sie die Diskussion, wie ich glaube, nicht richtig verstanden haben.
Ich weiß sehr wohl, dass schon jetzt geplant ist, bei dieser Fußballweltmeisterschaft 3 000 Soldatinnen und Soldaten - ABC-Abwehreinheiten, Sanitätseinheiten, Feldküchen und Ähnliches - zur Unterstützung einzusetzen. Das gibt unser Grundgesetz auch her. Wir haben hier eben aber über eine andere Frage diskutiert, nämlich die Frage, die der Herr Ministerpräsident und der Herr Innenminister thematisiert haben. Darüber haben wir hier diskutiert, nicht aber über die Unterstützungsleistungen, die selbstverständlich sind, die bei der EXPO stattgefunden haben und die bei allen Großveranstaltungen stattfinden.
Gestatten Sie mir noch ein Wort. Herr Schünemann, Sie haben das Grundgesetz eben bestimmt richtig zitiert. Ich sage Ihnen aber eines: Die Fußballweltmeisterschaft ist weder der Verteidigungsfall noch der Spannungsfall.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Bartling, ich glaube, die hitzige Diskussion ist zu einem großen Teil darin begründet, dass Sie hier zwar Dinge sagen, in Ihren Antrag aber etwas ganz anderes hineingeschrieben haben. Ihr Antrag schließt den Einsatz der Bundeswehr nämlich grundsätzlich aus. Das geht uns viel zu weit. Die Bundeswehr muss entsprechend Unterstützung durch AWACS, ABC-Abwehreinheiten, Sanitätskräfte etc. leisten. Deshalb ist Ihr Antrag in dieser Form nicht zustimmungsfähig.
Wir werden uns aber bemühen, etwas anderes daraus zu machen. Eigentlich waren wir in der Beurteilung der polizeilichen Leistungen und der Bundeswehrleistungen einer Meinung. Von daher sollten wir das Thema jetzt auch nicht weiter in die Länge ziehen, sondern uns auf eine schöne WM 2006 freuen; denn diese war eigentlich der Anlass der Diskussion. - Vielen Dank.
Es ist sofortige Abstimmung beantragt. Die Fraktion der SPD hat für den Antrag in der Drucksache 2612 die zweite Beratung und damit zugleich beantragt, die Entscheidung über den Antrag sofort zu treffen.
In der Geschäftsordnung steht: Der Landtag kann dies nach § 39 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung beschließen, sofern nicht mindestens 30 Mitglieder des Landtages für eine Überweisung des Antrages an einen oder mehrere Ausschüsse stimmen.
Ich frage entsprechend unserer Geschäftsordnung, ob Ausschussüberweisung beantragt wird. Wer diese beantragen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind eindeutig mehr als 30 Mitglieder des Landtages.