Protocol of the Session on February 22, 2006

(Glocke des Präsidenten)

Sie haben es nur noch nicht begriffen.

(Beifall bei der SPD)

Das hat etwas zu tun mit Qualitätssicherung, mit der Individualisierung des Lernens, mit einer Verlagerung der Verantwortung in die Schulen, mit einer neuen Lehreraus- und -weiterbildung. Das sind Konzepte, die tragen. Da steht die Qualität und nicht die Strukturdebatte im Mittelpunkt. Sie haben es nur noch nicht begriffen. Ihnen wird doch schon heute die Praxis in den niedersächsischen Schulen um die Ohren geschlagen.

Herr Abgeordneter, kommen Sie zum Schluss.

Ja, letzter Satz. - Die Ideologen im Landtag bei der CDU- und FDP-Fraktion werden doch schon von ihren eigenen schulpolitischen Kommunalpolitikern getrieben, weil das, was Sie hier vorexerzieren, dem Leben überhaupt nicht mehr standhalten kann. Das wird Ihr Problem werden. Sie werden sich noch wundern.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Busemann das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wundern uns nicht, wir regeln einfach das, was notwendig ist.

(Beifall bei der CDU)

Die von der SPD-Landtagsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Schulgesetzentwürfe, meine Damen und Herren, begrüße ich nicht nur als verantwortlicher Landesminister,

sondern auch als Bildungspolitiker und Parlamentarier nachdrücklich.

(Zustimmung von Karl-Heinz Klare [CDU])

Sie machen deutlich, dass es über allen schul- und bildungspolitischen Tagesstreit hinweg fraktionsübergreifend ein gemeinsames Ziel für unsere Schulen gibt. Wir alle wollen doch irgendwie miteinander in Niedersachsen die Eigenverantwortliche Schule realisieren. Wir sind doch gemeinsam überzeugt, dass die Qualität der Arbeit in unseren Schulen und deren Ergebnisse nachhaltig verbessert werden können, wenn Schulen einen größeren Gestaltungsspielraum und eigene Verantwortung erhalten.

Wir lernen das nicht erst, seit PISA uns das ganz deutlich ins Stammbuch geschrieben hat, sondern wir lernen das aus anderen Ländern, wir lernen das aus nationalen und internationalen Schuluntersuchungen. Wenn ich an unsere Wirtschaft erinnern darf: Dort sind solche Dinge sozusagen eine Selbstverständlichkeit, dass man sich entsprechend verhält und im Wettbewerb entsprechend agiert. Die Landesregierung hat deshalb bereits einen eigenen Gesetzentwurf zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule vorgelegt, der Ihnen allen in seinen Grundzügen bekannt und vertraut ist.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das ist ein Referentenentwurf!)

- Das ist ein Referentenentwurf. Ich bitte Sie: Schon der Vorentwurf zum Referentenentwurf ist so breit vermarktet worden, dass wir Portokosten gespart haben, Herr Jüttner.

(Zustimmung bei der CDU)

Wenn in anderen Gesetzentwürfen Textanleihen zu finden sind, dann wissen wir doch, was auf dem Markt ist. Sei’s drum! Meinetwegen ist dieser Entwurf seitens der Landesregierung unterwegs. Ich kann es auch gut verstehen und nachvollziehen, dass sich die Oppositionsfraktionen nicht hinter einen fahrenden Zug werfen wollten, sondern konstruktiv einen Beitrag zur Verwirklichung eines gemeinsamen bildungspolitischen Zieles liefern wollten. Hier wird nicht wie bei der wieder belebten Forderung nach der Einheitsschule in die bildungspolitische Mottenkiste gegriffen, sondern endlich einmal bei beiden Oppositionsfraktionen der Blick nach vorn gerichtet. Lassen Sie mich

ganz neutral zu beiden Gesetzentwürfen sagen: Bei dem einen oder anderen gibt es Unterschiede, das passt einem dann auch nicht. Aber es geht in die richtige Richtung.

Meine Damen und Herren, die Gesetzentwürfe der Landesregierung und der Oppositionsfraktionen weisen nun einmal viele Gemeinsamkeiten auf. Das ist auch gut so. Wir wollen, dass sich die Schulen ein Schulprogramm geben, in dem sie darlegen, wie sie den Bildungsauftrag und die Grundsätze seiner Verwirklichung ausfüllen. Wir sind darüber einig, dass auch künftig alle an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Alle Gesetzentwürfe sehen entsprechende Entscheidungsgremien der Schule vor. Über die Einzelheiten muss selbstverständlich gestritten werden, muss geredet werden. Wir sind uns darüber einig, dass Schulen künftig vermehrt Schulexterne in ihre Arbeit einbeziehen, sei es durch einen Fachbeirat oder durch andere Formen der Vernetzung. Über den Grad der jeweiligen Verbindlichkeit muss miteinander geredet werden. Wir sehen gemeinsam die Notwendigkeit, die Schulleiterin bzw. den Schulleiter in der Vorgesetzteneigenschaft zu stärken. Und wir bekennen uns gemeinsam zu interner und externer Evaluation und dem damit verbundenen notwendigen Qualitätsmanagement.

Meine Damen und Herren, ich will damit bestehende Unterschiede nicht einfach zukleistern, aber ich stelle fest, dass grundsätzlich Einigkeit darüber besteht, wohin der Zug fahren soll.

(Beifall bei der CDU)

Ich bin gelassen und souverän genug, um auch keinen Hehl daraus zu machen, dass die SPDVorgängerregierung durchaus wichtige Vorarbeiten zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule geleistet hat. Doch es ist dann, wie es in der Vergangenheit gelegentlich so war, bei Ankündigungen geblieben. Wir sind auf der Umsetzungsebene einfach ein bisschen stärker.

(Heiterkeit bei der CDU)

Konkrete Konsequenzen hat erst die neue CDU/FDP-Landesregierung gezogen, und zwar auch schneller, wenn man so will.

Meine Damen und Herren, ich rufe in Erinnerung: Mit dem neuen Schulgesetz von 2003 wurde unmittelbar nach der Regierungsübernahme - in der Ausgangslage jedenfalls - die notwendige Stär

kung der Schulleitung gesetzlich verankert. Sie wurde erstmals verpflichtet, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an den Schulen zu betreiben. Das stand vorher nicht so verpflichtend im Gesetz. 2004 habe ich zusammen mit der Bertelsmann-Stiftung das Projekt „Eigenverantwortliche Schule und Qualitätsvergleiche in Bildungsregionen“ auf den Weg gebracht, bei dem den beteiligten Schulen erhebliche Freiräume für eigenverantwortliche Gestaltung gegeben werden. Zum 1. Mai 2005 hat die Landesregierung die Niedersächsische Schulinspektion als Teil der staatlichen Schulaufsicht errichtet. Dadurch gewinnen wir detaillierte Kenntnisse über die Qualität der einzelnen Schulen unseres Landes und darüber hinaus über die Qualität des niedersächsischen Schulsystems insgesamt - und dies alles auf der Grundlage eines in Niedersachsen entwickelten Qualitätsprofils mit Qualitätskriterien und Bewertungsnormen.

Ich sage Ihnen höchstpersönlich auch ganz offen, dass ich ausgesprochen dankbar bin, dass die Schulinspektion, die ich ein bisschen als mein politisches Kind betrachte, von der Opposition uneingeschränkt mitgetragen wird. Die Frage mag offen bleiben, ob es einer Hereinnahme dieses Instrumentes in das Gesetz bedarf oder ob wir weiter den bisher gewählten Weg beschreiten können. Darüber können wir meinetwegen noch diskutieren. Dass die Notwendigkeit dieses Unterstützungsinstrumentariums auch von Ihnen unterstrichen wird, ist aber - auch parlamentarisch - ein ganz wesentlicher Schritt. Die Landesregierung hat nicht zuletzt mit dem Bericht der Arbeitsgruppe „Eigenverantwortliche Schule“ und der damit verbundenen Expertenanhörung im letzten Jahr die inhaltliche Grundlage für ihre Gesetzesinitiative zur Eigenverantwortlichen Schule gelegt.

In der Frage „Selbständige oder Eigenverantwortliche Schule?“ werden natürlich unterschiedliche Ansätze deutlich. Eigenverantwortliche Schule - das muss immer klar sein - heißt nicht, dass Schulen tun können, was sie wollen. Uns wird ja gelegentlich angedichtet: Ihr passt nicht mehr auf; es machen alle, was sie wollen. - Das ist damit absolut nicht gemeint. Wir wollen natürlich die Eigenverantwortliche Schule. Sie bleibt aber staatlich verantwortet und beaufsichtigt. Die Rahmenvorgaben des Schulgesetzes und der Grundsatzerlasse und Bildungsstandards gelten auch weiterhin. Wir wollen, dass beim schulischen Handeln das Zusammenspiel von Kontrolle und Verantwortung funktioniert, weil wir die staatliche Bildungs

verantwortung, wie es unser Grundgesetz ja vorsieht, auch im Interesse der Chancengerechtigkeit für unsere Schülerinnen und Schüler nachdrücklich ernst nehmen.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich bin gerne bereit, im Blick auf die auch bewunderte und oft zitierte erlassfreie Schule alle vorhandenen Verwaltungsvorschriften auf den Prüfstand zu stellen, natürlich auch aus dem Blickwinkel der Schulen, aber nicht ohne Berücksichtigung der staatlichen Bildungsverantwortung. In der Hinsicht geht manchmal eine Mär durch das Land. Ich habe es einmal nachgerechnet. Ich bin nun auf den Tag genau drei Jahre im Amt. Mancher Einzeiler an die Schule hat den Rechtscharakter eines Erlasses. Wie der Begriff „Erlass“ nun auch immer definiert wird: Wir haben etwa 160 Erlasse gemacht. Die Vorgängerregierung hatte es in drei Jahren zuvor auf 190 Erlasse gebracht. Nun muss man die jeweiligen Kultusminister etwas entlasten, weil nicht alles, was Erlass ist, ein gewaltiges, schlimmes Regelwerk beinhaltet. Im Übrigen musste bei der Umsetzung unserer Schulstrukturreform manch alter Erlass - angefangen bei der Grundschule bis hin zur Realschule und was es sonst noch alles gibt - eingestampft und novelliert werden. Es gab also eingestampfte und novellierte Erlasse und somit nicht unbedingt ein Plus an Erlassen. Darüber kann man in allen Punkten mit mir reden.

Die Landesregierung will im Sinne unserer Schulen eine klare Verantwortung und Zuständigkeit der Schulleiterinnen und Schulleiter und die Stärkung ihrer Stellung bei der Steuerung der Qualität der Arbeit und der Führung des Personals. Das bedingt eindeutige Entscheidungsstrukturen, also eine abschließende Beschreibung der Zuständigkeit der Konferenzen. Hier bleibt der Gesetzentwurf der SPD, wie ich finde, leider zu sehr an den Vorstellungen der Vergangenheit orientiert und öffnet sich nicht einer unverzichtbaren modernen Managementstruktur an unseren Schulen. Dagegen beinhaltet der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - was wahr ist, ist wahr immerhin eine interessante Alternative, wie sie in ähnlicher Form an den ProReKo-Schulen auch schon erprobt wird. Wenn wir uns um Gesamtkonferenzen - Ja oder Nein - streiten, müssen wir allerdings auch sagen, dass wir die Kriterien der ProReKo-Schulen, denen wir Freiheit in Sachen Schulverfassung gegeben haben, nicht auf alle Bereiche übertragen können. Diese Schulen kom

men zum Teil völlig ohne Gesamtkonferenzen aus, und es funktioniert. Auch das gehört zur Gesamtbetrachtung dazu.

Schauen wir einmal darauf - hier wurden ja auch Lehrerverbände und andere Verbände zitiert -, wie sich die Kritiklinien darstellen. Manchmal ist es zum Schmunzeln. Der Schulleitungsverband - das haben Sie natürlich nicht gesagt - kritisiert den Kultusminister dahin gehend, dass die Schulleitung nicht genug Macht und Kompetenz bekommt.

(Walter Meinhold [SPD]: Das ist uns nicht neu, Herr Minister!)

- Das wissen Sie. Es gehört auch dazu. - Die GEW und damit verbundene Kreise sagen, ich würde sozusagen die Demokratie an der Schule gefährden, weil die Gesamtkonferenz nicht genug Rechte hätte. Dem einen ist es zu viel, dem anderen zu wenig. Lieber Kollege Meinhold, denken wir also eher an das Weltkind in der Mitten. So gesehen liegen wir vielleicht gar nicht so falsch.

Ich habe den Eindruck, die Landesregierung hält mit ihrem Gesetzentwurf Maß und Mitte. Wir stehen für eine ausgewogene Schulverfassung an allen Schulen im Interesse aller Beteiligten. Wir liefern so ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Rahmenbedingungen zur Einführung der eigenverantwortlichen Schule hier in Niedersachsen.

Nun wird gelegentlich gefragt: Was alles passiert noch? Wann kommen die Freiheiten? Wie schnell geht das? - Angesichts solcher Fragen kommt man - ich bin gut drauf - gelegentlich zum Schmunzeln. Frau Korter, Sie haben dieser Tage gemeint, dieser Kultusminister habe drei Jahre nichts getan aber alles habe er falsch gemacht und im Übrigen noch zu schnell.

(Ina Korter [GRÜNE]: Das habe ich nicht gesagt!)

Was ist denn nun die Wahrheit? - Andere sehen es anders: Gestern war ich noch der Reformrambo; jetzt bin ich der Zauderer und Zögerer. Man muss sich endlich darüber klar werden, was nun gelten soll. Ein wichtiger Punkt ist, dass es falsch wäre zu sagen: Die Regierung beschließt ein Schulgesetz und regelt damit bis zu einem gewissen Grade die Machtverteilung zwischen Schulleitung und Gesamtkonferenz, aber im Übrigen tut man nichts und will auch nichts. - Natürlich wollen wir zu den passenden Zeitpunkten an den Schulen all das auch umsetzen, was Eigenverantwortlichkeit der Schu

len ausmacht. Wir wollen, dass die Schulen Qualitätsentwicklung betreiben, dass sie dann, wenn sie dazu in der Lage sind, ihre Unterrichtsorganisation in großer Freiheit gestalten können, dass sie, soweit es eben geht - dazu brauchen wir die Schulträger -, auch Budgetierung machen können und dass sie, soweit es eben geht - das ist vielleicht der komplizierteste Punkt -, auch Personalmanagement betreiben können. Was den letztgenannten Punkt angeht, so bin ich aus meinen Erfahrungen heraus etwas restriktiv geworden. Die Schulen sollen das, was ich eben vorgetragen habe, durchaus tun.

Ich will jetzt auch noch etwas zur Gesetzestechnik sagen. Gesetze haben abstrakt zu sein. Sie müssen das Notwendige regeln. Gesetze sind nicht sozusagen ein Platz, wo ganze Parteiprogramme und Wunschkataloge abgedruckt werden, damit jedermann lesen kann, wie gut wir es mit ihm meinen. Das Gesetz bildet jeweils nur die Grundlage, und das andere muss administrativ dann natürlich folgen. Sie können sich darauf verlassen, dass es bei mir auch entsprechend folgen wird.

Nun noch eine Bemerkung zum Thema Reformtempo. Es muss uns doch klar sein, dass die Schulen den neuen Herausforderungen - Vorgesetzteneigenschaft der Schulleitung und anderes mehr - aus dem Stand nicht gerecht werden können. Folglich haben wir ein Riesenprogramm aufgelegt - ich wäre dankbar, wenn es dafür da und dort auch einmal mehr Lob aus der Szene gäbe -, damit die notwendige Fortbildung gewährleistet wird. Die Verbände und die Schulen fordern mit Recht, dass die neuen Aufgaben erst einmal fortbildungsmäßig unterlegt werden und eine entsprechend Vorbereitung erfolgt. In dieser Hinsicht sind wir mit viel Ehrgeiz unterwegs. In den nächsten anderthalb Jahren werden über 2 000 Schulleiter für die neuen Herausforderungen fit gemacht. Dann müssen noch Beratungskonzepte folgen. Ich habe es einmal hochgerechnet: Zwischen 2005 und 2011 wird es dabei um über 40 Millionen Euro gehen. Der Einsatz dieser Mittel ist auch notwendig. Wenn wir dann feststellen, dass die faktischen rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und die neuen Herausforderungen an den Schulen bewältigt werden können, sollten wir die anderen Bausteine schrittweise implementieren. Es geht nicht an, dass an den Schulen nichts passiert. Ich wäre aber dankbar, wenn wir eine gemeinsame Linie fänden, etwa in dem Sinne, dass wir in Orientierung am Bedarf der Schule entsprechend Leine geben. Die Schulen mögen dann also im

Übrigen das Tempo der Reformen bestimmen. Wir wollen nicht immer dazwischenfummeln. Der Markt, der Wettbewerb - auch das ist eine Ergebnis meiner Analyse in diesen Tagen - wird den Schulen schon verdeutlichen: Ihr dürft nicht schlafen; ihr müsst etwas tun. - Die Schulen wollen auch etwas tun. An unseren Schulen gibt es tolle Leute. Das will ich bei dieser Gelegenheit auch einmal sagen. Wenn man viel herumkommt, stellt man fest, dass wir tolle Schulleiter und tolle Lehrer haben. Diese sind zu gewaltigen Dingen in der Lage. Wir sollten es ihnen dann auch anvertrauen, diese Dinge in den richtigen Schrittfolgen zu tun.

(Beifall bei der CDU - Wolfgang Jütt- ner [SPD]: Bis auf die Sportlehrer!)

Der Schulgesetzentwurf der Landesregierung muss, wie gesetzlich vorgeschrieben, noch die Verbandsanhörung durchlaufen. Wir werden die dabei vorgetragenen Kritikpunkte, Einwendungen und Vorschläge konstruktiv würdigen und ihnen in der abschließenden Fassung des Gesetzentwurfes Rechnung tragen. Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung der vorliegenden Gesetzentwürfe - auch im Ausschuss. Wir wollen gemeinsam nach den besten Lösungen für unsere Schülerinnen und Schüler suchen. Denn wir alle wissen: Die Eigenverantwortliche Schule ist nicht Selbstzweck, sondern dient dazu, die Bildungschancen unserer Schülerinnen und Schüler im nationalen und internationalen Wettbewerb nachhaltig zu verbessern. Diesem Ziel dienen die Reformen der niedersächsischen Landesregierung im Bereich von Schule und Bildung. Ich hoffe, dass wir uns am Ende des Gesetzgebungsverfahrens, wenn der Pulverdampf verraucht ist - der gehört natürlich dazu - über die große Zielsetzung einig sein werden.

Vielleicht noch eine letzte persönliche Anmerkung: Ich war seit Montag fast ständig auf der didacta. Sie läuft übrigens fachlich und was die Besucherzahlen angeht hervorragend, was Hannover als Messestandort - gerade für die didacta - mehr denn je interessant sein lässt. Wir sollten miteinander daran arbeiten, dass das so bleibt.

(Zustimmung bei der CDU)

Messe heißt ja auch Börse, Meinungsaustausch. Die Bayern wie die Berliner und andere fragen: Wohin geht die Politik? - Das große Thema an den Ständen ist „Eigenverantwortliche Schule“. Bei den Schulbuchverlagen, den Kommunikationstechniken etc. wird gefragt: Wie stellt ihr euch darauf