Tagesordnungspunkt 18: Einzige (abschließende) Beratung: Energiepolitik für Niedersachsen: Energieverbrauch in landeseigenen Gebäuden senken! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/2019 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 15/2521
- Meine Damen und Herren, es ist wieder sehr laut. Ich unterbreche die Sitzung, wenn es nicht ruhiger wird.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Energiekosten steigen und werden weiter steigen. Klimaänderungen - das braucht man nicht immer zu wiederholen - sind mittlerweile deutlich sichtbar. Wir müssen auch in Niedersachsen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um zu Energieeinsparungen zu gelangen. Eines der wesentlichsten Handlungsfelder der Landesregierung - eines, auf dem sie vor allem selbst etwas tun kann - ist der Energieverbrauch in landeseigenen Gebäuden. Hierbei bestehen erhebliche Defizite.
Anders als z. B. in Hamburg wurde in Niedersachsen in den letzten Jahren keine nennenswerte Einsparung im Bereich des Strom- und Heizenergieverbrauchs erreicht. Eine energetische Erfassung der Landesliegenschaften wurde nicht durchgeführt. Eine Prioritätenliste der wichtigsten Energiesparmaßnahmen an Gebäuden liegt nicht vor. Dabei ist doch klar, dass die großen Verschwender vorrangig optimiert werden müssen. Auch Schulungen von Mitarbeitern in landeseigenen Gebäuden zur optimalen energetischen Nutzung sind nicht bekannt.
Meine Damen und Herren, was Sie tun, ist die Erfassung der Kosten und des Verbrauchs. So reicht es aber noch nicht einmal dazu, für diese Gebäude z. B. einen Energiepass auszustellen, geschweige denn eine differenzierte energetische Schwächenanalyse aufzustellen. Damit haben Sie aber auch keine vernünftige Grundlage für eine effiziente energetische Verbesserung der Landesliegenschaften. Sie bleiben damit hinter vielen Privatleuten zurück, die schon aus wirtschaftlichen Gründen eine solche Schwächenanalyse - auch
Energieberatung genannt - durchführen und sich Handlungsmöglichkeiten aufzeigen lassen. Dieses fehlt einfach.
Ihren eigenen Ausführungen zur Nachhaltigkeit, für die der Ministerpräsident ja eigens eine Kommission eingerichtet hat, werden Sie damit jedenfalls absolut nicht gerecht. Es zeigt sich, dass Ihre Aktivitäten nur Schall und Rauch sind, wohlfeile Willensbekundungen ohne Substanz.
Meine Damen und Herren, dabei würde sich eine detaillierte Erhebung der energetischen Schwachstellen landeseigener Gebäude und die nachfolgende Sanierung nach Prioritätensetzung für das Land in einigen Fällen durchaus rechnen. Contracting - der Abschluss eines Vertrages mit einem Energieanbieter, der aus den zukünftig ersparten Energiekosten die Baumaßnahme vorfinanziert wäre eine Möglichkeit und Intracting, wobei dasselbe intern im Haushalt dargestellt wird, eine andere. Listen Sie doch einmal auf, wo so etwas möglich ist, und öffnen Sie sich für neue Ideen! Seien Sie einmal ein bisschen kreativ! Sehr viel erwarten wir ja nicht, aber ein bisschen eigentlich schon.
Oder wollen Sie gar keine Energie einsparen? Das könnte ja auch sein. Ihr Umweltminister hat in der Diskussion um die hohen Energiepreise heute Morgen vieles gesagt. Energieeinsparung, Energieeffizienz waren nicht dabei. Energiesparen ist für Sie kein Thema. Von Engagement ist in diesem Bereich zumindest nichts zu erkennen.
Vor diesem Hintergrund ist es ein Hohn, wenn Sie, meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, einen Änderungsvorschlag einbringen, in dem Sie die Landesregierung zur Fortsetzung ihrer ach so qualifizierten Arbeit auffordern. Das ist unbegreiflich.
Tun Sie mir einen Gefallen: Ziehen Sie Ihre Beschlussempfehlung zurück, und lassen Sie uns das Thema erneut in den Ausschüssen beraten! Mit dem Thema so umzugehen, wie Sie es getan haben, ist wirklich billig. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben völlig Recht; es spricht immer der Ressortminister, der fachlich zuständig ist. Das Staatliche Baumanagement und der Landesliegenschaftsfonds ressortieren im Finanzministerium. Das habe ich nicht erfunden, sondern so vorgefunden. Wenn man darüber redet, wie man bei den Gebäuden Contracting und Intracting macht, dann ist es sinnvoll, hier den Minister sprechen zu lassen, der dafür politisch zuständig ist.
(Ralf Briese [GRÜNE]: Baupolitisch ist Frau Ross-Luttmann zuständig! - Zu- ruf von der SPD: Federführend ist der Wirtschaftsausschuss!)
- Ich kann ja nichts dafür, an welche Ausschüsse der Ältestenrat das überweist. Im Kabinett bin ich jedenfalls dafür zuständig.
(Zustimmung bei der CDU - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Wer hat denn die Mehrheit im Ältestenrat? - Aber dar- über wollen wir jetzt nicht sprechen!)
Das Land hat eine Vorbildfunktion bei der Reduktion des Ressourcenverbrauchs und nimmt diese Vorbildfunktion auch wahr. Die Landesregierung unterstützt alle wirtschaftlichen Maßnahmen zur Energieeinsparung. Diese sind nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern entlasten auch den Landeshaushalt. Eine Reihe von Maßnahmen ist auch schon umgesetzt.
Landeseigene Gebäude wurden und werden unter Einhaltung aller geltenden Rechtsvorschriften - der Wärmeschutzverordnung und seit dem 1. Januar 2002 der Energieeinsparverordnung - errichtet.
- Natürlich. - Das Land hat kontinuierlich energiesparende Investitionen des Altbaubestandes durchgeführt. Hierbei wurde vorwiegend in die technische Gebäudeausrüstung, meistens in die Heizungen, investiert. Die in diesem Zusammen
Dazu kommt der bauliche Wärmeschutz, meistens über Wärmedämmung. Wärmedämmung ist ein weiterer Baustein. Allerdings ist eine solche Maßnahme dann unwirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich, wenn nur Wärmedämmung durchgeführt wird. Daher werden derartige Wärmeschutzmaßnahmen in der Regel zusammen mit anderen notwendigen Arbeiten an der Gebäudehülle, z. B. Sanierung von Dächern, Sanierung oder Erneuerung von Fenstern oder Fassaden, durchgeführt - wie z. B. beim Niedersächsischen Landtag im letzten Jahr, als die Fassade erneuert werden musste.
Die Heizungs-, Stromund Wasserverbräuche sämtlicher Landesliegenschaften und die entsprechenden Kosten werden vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen in einer Datenbank erfasst und kontinuierlich überprüft. Die hieraus abzuleitenden baulichen oder betriebstechnischen Energiespaß-, Entschuldigung, Energiesparmaßnahmen - -
(Hans-Dieter Haase [SPD]: War das eine freudsche Fehlleistung? - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Spaßpartei!)
Hier geht es um die betriebstechnischen Energiesparmaßnahmen. Diese werden im Rahmen einer Prioritäten- und Dringlichkeitsliste und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durchgeführt.
Darüber hinaus hat diese Landesregierung mit Beschluss vom Mai 2004 zum Gebäudemanagement Maßnahmen zur Heizungssteuerung, Verringerung des Stromverbrauchs, Beschaffung von Gas, Fernwärme und Wasser bzw. Abführen von Abwasser beschlossen. Hieraus werden noch weitere Einsparungen erwartet.
Durch diese und andere Maßnahmen konnte der Heizenergieverbrauch seit 1991 um ca. 15 % - das entspricht 250 000 MWh - reduziert werden. Ich konnte mir nichts darunter vorstellen, deshalb habe ich es mir erklären lassen: Das ist der Energieverbrauch von 30 000 Einfamilienhäusern mo
dernster Art. Das heißt, wir bzw. unsere Vorgängerregierung - die will ich fairerweise mit einbeziehen; das ist ja eine Daueraufgabe - haben von 1991 bis heute sozusagen Energie für eine kleine Stadt eingespart.
Der Stromverbrauch verringerte sich seit 1993 um ca. 8 %. Das entspricht 39 MWh. Das ist umso beachtlicher, wenn man bedenkt, dass die Technik mächtig aufgerüstet wurde - denken Sie nur an die EDV-Anlagen, die enorm viel Strom fressen. Es ist vielleicht interessant, dass der Gesamtstromverbrauch des Landes nur 0,8 % des Gesamtverbrauchs im Land Niedersachsen - wozu auch die Betriebe und Menschen in Niedersachsen gehören - beträgt. Die Menschen und Betriebe im Land Niedersachsen verbrauchen also die restlichen 99,2 % Strom.
Die in der Begründung des Entschließungsantrages von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen genannten Einsparungen im Strom- und Heizenergieverbrauch der Hansestadt Hamburg um 20 bzw. 30 % beruhen dagegen nicht allein auf Energiesparmaßnahmen. Sie sind vielmehr im Wesentlichen dadurch begründet, dass die Hansestadt größere Liegenschaften ausgegliedert bzw. verkauft hat. Wenn man diese vorher herausrechnet, sind die Zahlen wieder vergleichbar.
Mit dem als Finanzierungsalternative genannten Contracting bzw. Intracting - Sie haben eben erklärt, was das ist - befasst sich das Staatliche Baumanagement Niedersachsen bereits seit einer Reihe von Jahren. Das Staatliche Baumanagement Niedersachsen hat durch Energieliefercontracting bei der TU Clausthal, der TU Hannover, der Fachhochschule Suderburg - die jetzt zur Universität Lüneburg gehört - und der Universität Göttingen wirtschaftliche Vorteile für das Land erzielt. Mittlerweile ist das Potenzial für die Durchführung von energiesparenden Maßnahmen mittels Energieliefercontracting aber eher noch gering, da das Land schon jetzt ca. 60 %, also knapp zwei Drittel, seines Wärmebedarfs mittels Fernwärme deckt. Ich finde, für ein Flächenland sind 60 % Fernwärme ein erheblicher Anteil.
Sie sehen also, dass der Vorwurf im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, in landeseigenen Gebäuden würde nichts zur Energieeinsparung getan, so nicht zutrifft. Die Landesregierung hat hier schon viel erreicht und wird auch weiterhin wirtschaftliche Energiesparmaßnahmen in landeseigenen Gebäuden voranbringen. Ein Problem besteht natürlich darin, dass wir sehr viele Gebäude in marodem Zustand übernommen haben und dass uns auch heute das Geld fehlt, um alles zu sanieren, was früher auch schon hätte saniert werden müssen. Auch die früheren Landesregierungen hatten das Geld nicht. Deshalb können wir uns gegenseitig keinen Vorwurf machen. Aber dort, wo wir etwas tun, denken wir immer daran, möglichst viel Energie einzusparen. Denn wie Sie gesagt haben, ist die eingesparte Kilowattstunde die billigste Kilowattstunde. Das merken wir dann im Haushalt. Deshalb bin ich als Finanzminister sehr daran interessiert.