Protocol of the Session on December 8, 2005

Daneben hat das Internet völlig neuartige Varianten krimineller Betätigung hervorgebracht bzw. ermöglicht, die sich mit atemberaubender Geschwindigkeit ausbreiten. Darauf müssen wir angemessen reagieren. Das gilt nicht nur für Bereiche wie Kinderpornografie, Geldwäsche oder rechtsradikale Propaganda, sondern auch für Datenspionage, Kreditkartenbetrug und Verstöße gegen das Urheberrecht. Nach Auskunft von Fachleuten ist fast jedes zweite Unternehmen bewusst oder unbewusst Opfer eines Hackers, der Daten ausspioniert oder über Viren und Würmer erheblichen Schaden auf den betroffenen Rechnern anrichtet oder auch nur mittelbar Kosten verursacht. Dass eine einzige Staatsanwaltschaft mit Schwerpunkt Internetkriminalität auf Dauer ausreicht, ist angesichts von 4 Milliarden Webseiten und über 80 000 Internetforen, wie man schätzt, eher unwahrscheinlich. Dennoch wollen wir deutlich machen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Die neue Staatsanwaltschaft dient mithin einer ersten Abschreckung.

Warum mehr Richter? - Dazu vielleicht ein paar grundsätzliche Anmerkungen. Zu unserer repräsentativen Demokratie gehört unabdingbar die Gewaltenteilung, also die Trennung und gegenseitige Unabhängigkeit von Legislative, Exekutive und Judikative. Zu den elementaren Bürgerrechten gehört, dass jedermann ein Recht auf Rechtsprechung hat, sobald er in seinem Recht verletzt wird. Er kann vor Gericht sein Recht suchen und darf dann erwarten, dass er in einer angemessenen Zeit ein Urteil erhält. Verzögertes Recht ist versagtes Recht.

(Beifall bei der FDP)

Deshalb brauchen wir hinreichend viele Richter und gut ausgestattete Gerichte. Die Fallzahlen sind im Bereich des Sozialrechts aufgrund der Verlagerung der Zuständigkeit für Sozialhilfeverfahren und für Streitigkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von der Verwaltungs- auf die Sozialgerichtsbarkeit dramatisch gestiegen. Es gibt auch keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass sich die Eingangszahlen im nächsten Jahr wesentlich ver

ringern würden. Die Problemschwerpunkte nichteheliche Lebensgemeinschaft, Anrechnung von Einkommen und Kosten einer angemessen Unterkunft sind im Wesentlichen Tatsachenfragen und werden aller Voraussicht nach im bisherigen Umfang auch dann erhalten bleiben, wenn das Bundessozialgericht einige der bestehenden Rechtsfragen geklärt haben wird.

Leider hat die aktuell bestehende Personalknappheit in Niedersachsen bereits dazu geführt, dass in den erwähnten Rechtsgebieten nahezu ausschließlich die Verfahren auf Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes bearbeitet werden können, während die Hauptsacheverfahren unerledigt bleiben und die Aktenberge sich immer höher türmen. Wir können die Gerichte nicht einfach darauf verweisen, sie möchten bitte schön schneller arbeiten. Manche Dinge im Leben - darunter einige der wertvollsten und wichtigsten - leben geradezu von dem zeitlichen Aufwand. Ich denke da an menschliche Zuwendung, Erziehung und Liebe. Auch bei sorgfältigen gerechten Urteilen, bei der unabhängigen richterlichen Abwägung kann man die Taktrate nicht beliebig erhöhen, um den Output zu steigern. Das geht unweigerlich auf Kosten der Qualität.

Wenn die Fallzahlen teilweise um mehr als 25 % gestiegen sind - über die Ursachen, Stichwort: Hartz IV, wäre gesondert zu diskutieren -, dann hat der Rechtsstaat keine andere Wahl, als die Kapazitäten der Gerichte zu erhöhen: 32 zusätzliche Richterstellen. Wir tun hier nicht mehr und nicht weniger als das, was notwendig ist. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Jetzt hat Frau Peters von der FDP das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem Bereich des Justizvollzugs möchte ich nur auf drei Bereiche aufmerksam machen. Erstens. Frau Heister-Neumann hat zu Beginn der Legislaturperiode immer wieder echte Strukturreformen eingefordert. Eine Grundlage dafür ist meines Erachtens ein transparentes Rechnungswesen. Für den Bereich Justizvollzug ist für 2006 erstmals eine auf Kosten- und Leistungsrechnung basierende Budgetierung Grundla

ge der Haushaltsberatungen gewesen. Das ist außerordentlich zu begrüßen. Der Aha-Effekt für die Haushaltsberatungen wird sich zwar erst im nächsten Jahr einstellen, weil erst dann durch den möglichen Vorjahresvergleich die Wirtschaftlichkeit transparent wird. Gleichwohl ist zu erwarten, dass bereits hierdurch unmittelbar ein positiver Wettbewerb zwischen den Behörden angeregt wird. Außerdem ist ein Benchmarking mit anderen Ländern möglich, das wiederum durch die Vergleichbarkeit mit den Wegen anderer Länder zu wirtschaftlicherer Leistungserbringung führen könnte.

Zweitens. Sicherere Haftanstalten haben in der Bevölkerung und damit für uns Liberale eine sehr hohe Priorität, weil dadurch das Vertrauen in unseren Rechtstaat gestärkt wird. Die bisherige Überbelegung der Haftanstalten steht hierzu im Gegensatz. Als Reaktion auf die hohen Gefangenenzahlen und zur Verbesserung der Sicherheit ist der Modernisierung der baulichen und technischen Einrichtungen der Justizvollzugsanstalten auch über das laufende Haushaltsjahr hinaus hohe Priorität einzuräumen.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Neue große und moderne Haftanstalten sind daher das Gebot der Zeit. Im Gegenzug lässt es sich allerdings nicht verhindern, mehrere kleine Vollzugsanstalten zu schließen, da diese unwirtschaftlich bis teilweise marode sind. Allein ihre bauliche Sanierung würde Kosten in Höhe von ca. 7 Millionen Euro verursachen. Es empfiehlt sich daher, in neue große Haftanstalten zu investieren. In diesen kann den Inhaftierten dann übrigens auch erheblich leichter wirtschaftliche Arbeit angeboten werden.

Bereits durch gezielte Investitionen der letzten Jahre - ich denke hier an Sehnde und Rosdorf - ist es gelungen, das neue Strafvollzugskonzept besser umzusetzen. Dabei wird die Qualität und zugleich die Vergleichbarkeit der Vollzugsanstalten verbessert. Insbesondere ist der Vollzug durch die Baumaßnahmen auch sicherer geworden. Doch wir wissen: Ein sicherer und menschenwürdiger Vollzug ist teuer. Deshalb befürworten wir die Beteiligung von Privaten, z. B. bei der Errichtung und Erweiterung von Haftanstalten, aber auch in den Bereichen Kantine, Wäscherei und Arbeitsverwaltung.

Wir begrüßen deshalb ausdrücklich den Beschluss der Landesregierung zu dem Modellversuch „PPP im Justizvollzug“ vom 19. April 2005, mit dem die Planung, der Bau, die Finanzierung und der Betrieb des nichthoheitlichen Bereiches an möglichst einen einzigen Unternehmer vergeben werden soll. Der Investor wäre dann sowohl für die ordnungsgemäße Errichtung als auch für die spätere Bewirtschaftung, aber selbstverständlich nicht für den Bereich der hoheitlichen sicherheitsrelevanten Bereiche verantwortlich. Durch die Beteiligung von Privaten im Rahmen von PPP-Modellen können meines Erachtens nennenswerte Einsparpotenziale erzielt werden, wenn es gelingt, Investor und Nutzer die Abläufe gemeinsam optimieren zu lassen.

Die FDP-Landtagsfraktion in Niedersachsen will eine leistungsstarke, aber schlanke Justiz. Deshalb gilt auch hier der liberale Grundsatz, dass der Staat nur so weit wie nötig, die Privaten aber so weit wie möglich in den Leistungsprozess einbezogen werden sollen.

(Beifall bei der FDP)

Eine weitere Maßnahme ist die Vermeidung oder Begrenzung der Inhaftierung. Hier ist es gelungen, die ambulante Betreuung junger Haftentlassener und Jugendlicher mit Bewährungsstrafen durch den Verein KWABSOS sicherzustellen. Mit dem Motto „Betreuen statt einsperren“ bietet dieser Verein den am Jugendgerichtsverfahren beteiligten Institutionen verschiedene Möglichkeiten, auf Straftaten junger Menschen nicht mit Sanktionen, sondern mit pädagogischen Mitteln zu reagieren.

Da insbesondere die repressiven, hier vor allem die freiheitsentziehenden Sanktionen leicht zu Meilensteinen auf dem Weg einer kriminellen Karriere werden, da sie die Handlungsmöglichkeiten der Betroffenen einschränken und die sozialen Kontakte reduzieren, ist diese Alternative nicht nur haushaltstechnisch sehr wünschenswert, sondern sie senkt gleichzeitig das Risiko erneuter Straffälligkeit.

(Beifall bei der FDP)

Im Interesse der Sicherheit wird die FDP diese Alternative zur Haft auch künftig positiv begleiten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Nächster Redner ist Herr Nacke von der CDUFraktion.

Vielleicht sollten wir zusätzlich 500 Euro für ein neues Redepult in den Haushalt einstellen.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich am Ende dieses Jahres zunächst einmal die Gelegenheit nutzen, den mehr als 3 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den niedersächsischen Haftanstalten für die Erfüllung ihrer wichtigen Aufgabe zu danken. Ich kann versichern, das es mich immer wieder mit großem Respekt erfüllt, wenn ich erlebe, wie häufig sich die Bediensteten über das normale Maß hinaus mit den ihnen übertragenen Aufgaben identifizieren.

Die Mitglieder des Unterausschusses „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ wissen, auf welch hohem Niveau der niedersächsische Strafvollzug arbeitet. An dieser Stelle kann ich sicherlich für alle Parteien sprechen. Auch wenn ab und zu darüber politische Auseinandersetzungen geführt werden, so habe ich bei den Besuchen in den Haftanstalten und auch in den Sitzungen hier im Haus meist den Eindruck gewonnen, dass wir uns in der großen Linie einig sind.

Meine Damen und Herren, es lohnt sich übrigens, sich von Zeit zu Zeit die eigentliche Aufgabe des Justizvollzuges vor Augen zu führen. Der Strafvollzug hat eine der wichtigsten staatlichen Aufgaben zu erfüllen. In den Justizvollzugsanstalten wird das Gewaltmonopol des Staates konkretisiert, indem dort die von einem Richter verhängte Freiheitsstrafe vollstreckt wird. Das ist die vorrangige Aufgabe des Strafvollzuges. Dies ist der wesentliche Beitrag zur inneren Sicherheit, den die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten jeden Tag leisten.

Sich diese einfache Aufgabenbeschreibung vor Augen zu führen, lohnt sich deshalb, weil man dann einen freien Blick dafür bekommt, welche Leistungen die Gesellschaft, die Medien und wir Politiker vom Justizvollzug eigentlich erwarten dürfen. Häufig genug überfordern wir den Justizvollzug, nämlich dann, wenn wir von ihm in jedem Fall verlangen, dass aus den Menschen, die als Gesetzesbrecher inhaftiert werden, gesetzestreue Bürger werden. Eine Haftanstalt ist keine Repara

turwerkstatt für kaputte Menschen. Ein Häftling ist nämlich keine defekte Maschine, die man entweder wieder zum Laufen bringt oder wegschmeißt. Ein Häftling ist ein eigenverantwortlich handelnder Mensch, der nur deshalb in einem Gefängnis sitzt, weil er Schuld auf sich geladen hat. Nur wenn er bereit ist, seine bisherige Verhaltensweise zu ändern, kann er verhindern, dass er noch einmal bestraft und eingesperrt wird.

Nur der, der diesen Zusammenhang verstanden hat, kann begreifen, was es bedeutet, wenn wir im niedersächsischen Vollzugskonzept vom „Chancenvollzug“ sprechen. Unsere Aufgabe ist es, die Haftanstalten in Niedersachsen in die Lage zu versetzen, jedem Inhaftierten die Chance zu geben, sein Leben zu ändern. Die Wege dahin mögen vielfältig sein. Die Chance des einen ist die Berufsausbildung, die des anderen der Drogenentzug, und einem Dritten hilft es, überhaupt erst einmal einen geregelten Tagesablauf oder eine medizinische Versorgung zu erleben. Ob diese Chance genutzt wird oder nicht, liegt im Verantwortungsbereich des einzelnen Inhaftierten und kann in der Regel nicht der Haftanstalt angelastet werden.

Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben in den vergangenen drei Jahren bewiesen, dass sie dem Strafvollzug die große Bedeutung beimessen, die ihm zusteht. Hierzu drei Beispiele:

Erstens. Trotz der begrenzten finanziellen Mittel war die Fertigstellung der Haftanstalten Sehnde und Rosdorf zu keinem Zeitpunkt infrage gestellt. Dadurch wird der Überbelegung, die zu Beginn der Legislaturperiode bestanden hat, endlich ein Ende gesetzt.

Zweitens. Natürlich haben auch die Beamten des Vollzuges wie alle übrigen Landesbeamten finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Wir haben in den vergangenen Jahren aber einen verlässlichen Fahrplan aufgezeigt, nach dem die Stellenhebungen ermöglicht werden, auf die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon so lange warten. Dies wird auch im Jahr 2006 fortgesetzt.

Drittens. Die Fraktionen von CDU und FDP - darauf ist Frau Peters schon eingegangen - unterbreiten Ihnen den Vorschlag, die zunächst geplanten Kürzungen im Bereich der Gefangenenhilfe zur Hälfte zurückzunehmen, um die Wohngruppenprojekte der Anlaufstellen so weit wie möglich zu erhalten.

Meine Damen und Herren, gerade weil der niedersächsische Strafvollzug so gut ist, freue ich mich auf eine besondere Herausforderung, die im nächsten Jahr auf uns zukommt. Nach der Vereinbarung von CDU und SPD im Koalitionsvertrag wird die Zuständigkeit für den Strafvollzug auf die Länder übertragen. Damit folgt in diesem Bereich in eindrucksvoller Weise die Zuständigkeit einer Aufgabe der politischen Verantwortung. Ich sehe die Änderung der Zuständigkeit als Chance, durch eine breite Beteiligung der Praktiker, der Fachleute und der Wissenschaftler sowie einer interessierten Öffentlichkeit die Schwächen des Strafvollzugsgesetzes aufzudecken und ein modernes praxisorientiertes Gesetz zu entwerfen. Ich bin jetzt schon auf die unterschiedlichen Ansätze gespannt, die in den Ländern gewählt werden. Ich bin mir jedoch sicher, dass Niedersachsen auch in dieser Diskussion einmal mehr eine Vorreiterrolle im Strafvollzug übernehmen wird. Ich jedenfalls freue mich schon jetzt auf das erste niedersächsische Strafvollzugsgesetz. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Jetzt nimmt Frau Ministerin Heister-Neumann zum Haushalt Stellung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schlank im Haushaltsvolumen, aber groß in der Wirkung. Das ist die Justiz in Niedersachsen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Schlank im Haushaltsvolumen: Mit einem Volumen von 1,000 981 Milliarden Euro hat die Justiz einen Anteil von nur 4,5 % am Gesamtvolumen des Landeshaushalts.

Groß in der Wirkung: Diese Justiz steht für nahezu 200 000 erledigte Zivilprozesse vor den Amtsgerichten im Jahr 2004, für mehr als 30 000 erledigte Zivilprozesse vor den Landgerichten, für fast 80 000 erledigte Strafsachen und für mehr als 450 000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften. Der Justizvollzug hat im letzten Jahr nicht nur für rund 20 000 Strafgefangene eine sichere Unterbringung gewährleistet, nein, er hat dabei auch eine wertvolle und effiziente Resozialisierung geleistet.

Diese Zahlenbeispiele sollen vorerst genügen, meine Damen und Herren, um Ihnen die Bedeutung und auch den Aufgabenumfang der niedersächsischen Justiz zu verdeutlichen. Auf diese Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der niedersächsischen Justiz können wir alle mit Recht stolz sein.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, der Entwurf für den Justizhaushalt 2006 trägt dieser Aufgabe Rechnung und ist Ausdruck einer verantwortungsvollen Justizpolitik für dieses Land. So berücksichtigen die Haushaltsansätze für 2006 auch neue Herausforderungen.

Meine Damen und Herren, den Sozialgerichten sind zu Beginn des Jahres aus den so genannten Hartz-IV-Gesetzen neue Aufgaben zugewachsen. So sind insbesondere die Sozialhilfestreitigkeiten von den Verwaltungs- auf die Sozialgerichte übertragen worden. Zu Beginn der Haushaltsaufstellung, also im Frühjahr dieses Jahres, standen wir deshalb vor der Frage, ob ein Personalmehrbedarf für diese neue Aufgabe zu berücksichtigen ist oder ob eine Kompensation durch personelle Hilfeleistung der Verwaltungsgerichte möglich sein würde. Anmeldungen zu haushaltsrelevanten Auswirkungen hätten zunächst nur auf vagen Prognosen, Mitte des Jahres allenfalls auf Tendenzen und Entwicklungen gestützt werden können. Nachdem nunmehr davon auszugehen ist, dass für das Jahr 2005 aufgrund der Hartz-IV-Gesetze in der Sozialgerichtsbarkeit erster Instanz knapp 7 500 Verfahren und beim Landesozialgericht Niedersachsen/Bremen mindestens 1 000 Verfahren mehr zu erwarten sind als im Vorjahr, wurde gehandelt. Dem tatsächlichen Bedarf entsprechend wird die Sozialgerichtsbarkeit um 22 Richterstellen in erster Instanz und um insgesamt 10 Richterstellen beim Landessozialgericht sowie um insgesamt 17 Angestelltenstellen im Servicebereich verstärkt. Meine Damen und Herren, damit können Überbrückungsmaßnahmen - die vorübergehend erfolgte Abordnung von Richtern aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit - entfallen.

Für die Verwaltungsgerichtsbarkeit bedeutet das aber zugleich, dass sie im Jahre 2006 personell wieder so ausgestattet sein wird, wie es im Jahr 2004, also vor Wegfall der Sozialhilfesachen, der Fall war. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter deshalb den Herausforderungen, die sich aus dem

teilweisen Wegfall der Widerspruchsverfahren ergeben haben, gut begegnen und sie gut meistern werden. Ich meine, dass wir hiermit für diese beiden Zweige der öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeit eine vernünftige und gute Lösung gefunden haben, und hoffe, dass nun auch mehr Ruhe in die Diskussion kommt. Ich bedauere sehr, Frau Bockmann, dass wir in diesem Hause weiter darüber debattieren müssen, ob die Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter nach der Abschaffung eines Teils der Widerspruchsverfahren ein oder zwei Verfahren pro Monat mehr an Eingängen zu verzeichnen haben. Ich meine, eine solche Diskussion schadet der Gerichtsbarkeit insgesamt und der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Besonderen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Sie schadet gleichermaßen den dort Beschäftigten.

Diese Auseinandersetzung hat aber auch etwas Positives. Denn die Debatten mit Ihnen und anderen Abgeordneten über die Folgen der teilweisen Abschaffung der Widerspruchverfahren haben mich weiter darin bestärkt, die Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten zu forcieren. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir künftige Belastungsschwankungen in den relativ kleinen Zweigen der öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten nur durch eine Zusammenlegung sinnvoll in den Griff bekommen werden.