§ 16/2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist einstimmig so beschlossen.
§ 17. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Das ist einstimmig so beschlossen.
§ 18. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Das ist bei drei Gegenstimmen mehrheitlich so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Das Erste war die Mehrheit. Meine Damen und Herren, somit ist dem Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über Punkt 7 b) der Tagesordnung, Drucksache 250. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das Erste war die Mehrheit.
Außerdem müssen wir noch über die Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen. Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Dann ist das bei einigen Gegenstimmen mehrheitlich so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 8: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur modellhaften Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume (Modellkommunen-Gesetz - ModKG -) - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/2011 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 15/2429 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/2454 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2459
Die Berichterstattung wird von der Abgeordneten Frau Jahns von der CDU-Fraktion vorgenommen. Frau Jahns, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Drucksache 2429 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Inneres und Sport mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Dem entspricht auch das Votum des mitberatenden Kultusausschusses und der
Ausschüsse für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit. Bei im Übrigen gleichem Abstimmungsergebnis hat sich die SPD-Fraktion demgegenüber im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen nicht an der Beschlussfassung beteiligt. Im mitberatenden Umweltausschuss konnte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der abschließenden Ausschussberatung nicht teilnehmen.
Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf dient der zeitlich befristeten und räumlich beschränkten Erprobung erweiterter kommunaler Handlungsspielräume. Hierzu ist nach dem Gesetzentwurf eine Vielzahl von Vorschriften in den Modellkommunen entweder überhaupt nicht mehr oder nur in modifizierter Form anzuwenden. Das dem Gesetzentwurf zugrunde liegende Ziel, zunächst durch einen Modellversuch die Wirkung der Schaffung von Handlungsspielräumen zu erproben, ist während der Ausschussberatungen durchaus von allen Fraktionen getragen worden. Uneinigkeit gab es nur darüber, ob einzelne Vorschriften, über die ich gleich noch berichten werde, in den Modellversuch mit einbezogen werden sollten.
Ich will meinen Bericht mit einem Aspekt der Ausschussberatungen beginnen, der genereller Natur ist und der deswegen den Gesetzentwurf insgesamt betrifft: Dies ist die in den Ausschüssen diskutierte Frage nach der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des hier geregelten Modellversuchs. Die Ausschüsse sind mehrheitlich der Auffassung, ein zeitlich befristeter und fachlich begleiteter Modellversuch
könne die Setzung unterschiedlichen Rechts für die Modellkommunen mit Blick auf den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 Abs. 1 des Grundgesetzes und auf das allgemeine Willkürverbot grundsätzlich rechtfertigen. Um den Modellcharakter des Gesetzes zu unterstreichen und so verfassungsrechtliche Risiken auf ein Minimum zu reduzieren, ist ein neuer Artikel 6/1 in den Gesetzentwurf eingefügt worden. Dieser enthält Evaluierungspflichten der Landesregierung. Außerdem soll dem Landtag regelmäßig über den Fortgang des Versuchs und die gewonnenen Erkenntnisse berichtet werden.
Ausschussberatungen die Vorschrift über die regelmäßige - alle fünf Jahre erforderliche - Beurteilung von Beamtinnen und Beamten nach der Niedersächsischen Laufbahnverordnung, § 3 Nr. 7 des Gesetzentwurfs. Diese könnte im Einzelfall zu einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung der Betroffenen führen.
Der federführende Ausschuss empfiehlt Ihnen zudem die Streichung derjenigen Vorschriften, die Abweichungen von Regelungen des Kommunalverfassungsrechts vorsehen, die auch Gegenstand der gerade verabschiedeten Novelle des Gemeindewirtschafts- und Gemeindehaushaltsrechts waren. Die Bewährung der neuen Vorschriften sollte nach Auffassung des Ausschusses erst einmal abgewartet werden.
Die Beschlussempfehlung enthält zudem eine Reihe von Änderungsempfehlungen, die redaktioneller oder sprachlicher Natur sind und die ich hier im Einzelnen nicht erläutern will. Das wird Aufgabe des schriftlichen Berichts sein, der Ihnen noch zugehen wird. Aus der Vielzahl der Vorschriften, die durch den Gesetzentwurf modifiziert werden oder die in den Modellkommunen vorübergehend nicht mehr angewendet werden, möchte ich für meinen mündlichen Bericht nur zwei Komplexe auswählen, die in den Ausschussberatungen besondere Bedeutung hatten.
Dies sind zum einen die Modifikationen der Verbandsbeteiligung nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz - § 3 Nr. 3 sowie § 5 Nr. 2 des Entwurfs -, die von den Oppositionsfraktionen abgelehnt worden sind. Die Regierungsfraktionen haben insoweit den Modellcharakter des Gesetzentwurfs betont und festgestellt, dass sich die Bewährung der Modifikationen durch diesen Versuch gerade erweisen sollte. Die in der Beschlussempfehlung enthaltene Fassung der Vorschrift des § 3 Nr. 3 beseitigt Bedenken, die gegen den Gesetzentwurf im Hinblick auf Vorgaben des Bundesrahmenrechts und des Europarechts geltend gemacht worden waren.
Ein anderer Diskussionsschwerpunkt - insbesondere im mitberatenden Kultusausschuss - war die Aufhebung der Vorschriften über die räumlichen Mindeststandards in der Verordnung über die Anforderungen an Kindertagesstätten, § 4 Nr. 2 des Entwurfs. Während die Oppositionsfraktionen befürchtet haben, die Aufhebung führe zu einer Absenkung auch von Bildungsstandards und eigne sich nicht für einen Versuch, haben die Fraktionen
von CDU und FDP die Notwendigkeit einer versuchsweisen Flexibilisierung betont. Diese liege auch im Interesse von Eltern, Kindern und Betreuern.
Mit diesem kurzen Abriss möchte ich meinen Bericht über die Ausschussberatungen beenden. Weitere Erläuterungen zu der Beschlussempfehlung können Sie dem schriftlichen Bericht entnehmen.
Ich bitte namens des federführenden Ausschusses, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2429 zuzustimmen. - Danke schön.
Vielleicht sollte man in Zukunft darauf achten, dass die Redezeiten für die Berichterstattung eingehalten werden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben dem Abbau von bisher 65 Gesetzen und Verordnungen sowie von über 1 600 Verwaltungsvorschriften seit dem Regierungswechsel ist das Modellkommunengesetz ein weiterer wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau in unserem Bundesland.
Es ist völlig unbestritten: Die Überregulierung in unserem Land hemmt die Eigeninitiative der Menschen, der Kommunen und der Unternehmen. Wir haben zu viele Gesetze, wir haben zu viele Verordnungen, wir haben zu viele Verwaltungsvorschriften. Diese haben wiederum zu viele Detailregelungen. Gerade unsere Kommunen leiden unter dieser Vorschriftenflut.
Deshalb unser Ansatz: Wir wollen den Kommunen nicht mehr alles bis ins kleinste Detail vorschreiben. Die Kommunen brauchen endlich mehr Freiheit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Zwar gibt es in den Ländern Nordrhein-Westfalen und jetzt auch aktuell in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 25. Oktober dieses Jahres Gesetze zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau. Aber das Modellkommunengesetz in Niedersachsen ist die erste Bewährungsprobe bundesweit, in der ein Land in Modellkommunen mit Vorschriften experimentieren lässt. Meine Damen und Herren, mit dem Modellkommunengesetz ist Niedersachsen wieder einmal Vorreiter in Deutschland.
Wir haben in den Beratungen der letzten Monate eines gespürt: Wer Vorreiter ist, bekommt auch immer den stärksten Gegenwind zu spüren - Gegenwind von Interessenvertretern jedweder Art, die Sorge davor haben, dass lieb gewonnene Standards abgebaut werden. Wir sind uns im Kern immer einig, dass wir in Deutschland zu viel Bürokratie haben. Aber wehe, man wird konkret. Dann gibt es hinter jeder Vorschrift auch immer eine Interessengruppe, die genau diese Vorschrift zu verteidigen versucht.
Aber ich sage Ihnen ganz deutlich: Wenn wir es in diesem überregulierten Land nicht schaffen, Standards durch Korridore zu ersetzen, in denen sich die Entscheidungsträger vor Ort bewegen können, dann wird unser gesamtes gesellschaftliches System bald nicht mehr zu finanzieren sein. Wir müssen den Staat wieder auf seine Kernaufgaben konzentrieren und den Menschen vor Ort wieder mehr zutrauen.
Wir haben dieses Vertrauen in Niedersachsen. Das unterscheidet uns auch zumindest von großen Teilen der Opposition.
Meine Damen und Herren, das Land wird, abgestimmt mit der Universität Lüneburg und der Fachhochschule Osnabrück, das Modellprojekt im dreijährigen Versuchszeitraum eingehend begleiten und anschließend evaluieren. Eines ist klar: Wenn sich das Modellprojekt bewährt, dann sollen die flexiblen Regeln des Modellkommunengesetzes für alle Kommunen in Niedersachsen gelten. Wenn sich einzelne Punkte als nicht praktikabel erweisen und sich nicht bewähren, wird das Land den Modellversuch in diesem Punkt abbrechen.
Wir beschreiten in Niedersachsen einen neuen Weg. Wir danken den Kommunalpolitikern und den Verwaltungen in den Landkreisen Osnabrück, Emsland und Cuxhaven sowie den Städten Oldenburg und Lüneburg dafür, dass sie bereit sind, diesen mutigen Weg mitzugehen.
In den letzten Wochen hat es viele Diskussionen gegeben, weil es das Modellkommunengesetz ermöglichen soll, einige Vorschriften der Ersten Durchführungsverordnung zum Kindertagesstättengesetz flexibler zu handhaben. Ich will hier deutlich sagen: Für das Modellkommunengesetz gilt, die Rahmenbedingungen der Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Kitas bleiben gesetzlich festgeschrieben. Es wird weder ein rechtsfreier Raum geschaffen, noch sind Personalstandards oder Gruppengrößen betroffen. Es gibt überhaupt keinen Grund zur Aufregung.
Meine Damen und Herren, abschließend: Hinter jeder Vorschrift, die man abschaffen will - ich sagte es bereits -, gibt es stets eine Interessengruppe, die genau diese Vorschrift verteidigt. Leider gibt es auch hier im Landtag eine Opposition aus SPD und Grünen, die über Bürokratieabbau gerne redet, aber kneift, wenn es konkret wird.