Protocol of the Session on December 7, 2005

(Beifall bei der CDU - Werner Buß [SPD]: Sie hatten aber keinen Ein- fluss!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Folge der Ereignisse des 11. September 2001 steht die Hafensicherheit heute erneut auf der Tagesordnung des Landtages. Als Küstenland mit seiner Vielfalt an See- und Binnenhäfen ist Niedersachsen mit diesem Thema ganz besonders konfrontiert. Die verheerenden Anschläge der Terroristen treffen letztlich alle Häfen weltweit und damit den gesamten Welthandel. Wir in Niedersachsen haben frühzeitig und zielorientiert auf dieses Erfordernis reagiert. Dafür danke ich der Landesregierung von dieser Stelle aus.

(Beifall bei der CDU)

Die Landesregierung hat 4,67 Millionen Euro in die niedersächsischen Häfen investiert, um sie sicherer zu machen und damit sie sich im internationalen Wettbewerb behaupten können. Schiffe, die einen gesicherten Hafen verlassen, können alle anderen Häfen der Welt anlaufen. Schiffe, die aus ungesicherten Häfen kommen, können dies aber nicht. Das ist der eigentliche Grund für ein solches Gesetz, das wir heute unter dem neuen Titel „Hafengesetz“ mit dem Untertitel „Hafensicherheit“ beschließen wollen. Mit diesem Hafensicherheitsgesetz steht somit ein wesentlicher Baustein in einem Gesamtinstrumentarium zur Verfügung, um unsere Häfen, wie gesagt, sicherer zu machen.

Das Gesetz beruht auf dem ISPS-Code, dem internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen, wie der offizielle Titel lautet. Außerdem beruht dieses Regelwerk, das wir heute beschließen, auf einer daraus abgeleiteten EU-Verordnung. Aus diesen Vorgaben musste ein handhabbares Gesetz entstehen. Das ist richtig. Das ist eine, wie wir gesehen haben, nicht ganz einfache Angelegenheit. Deshalb bedurfte es einer sorgfältigen Abwägung nach allen Seiten hin. Dies gilt insbesondere auch für die Beleihung berechtigter und geeigneter Personen mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben. Obwohl in anderen Landesgesetzen wie z. B. im Nahverkehrsgesetz gelungene Beleihungsregeln enthalten sind, gestaltete sich die Regelung der Beleihung Dritter mit hoheitlichen Aufgaben im vorliegenden Fall komplexer und komplizierter, und zwar insbesondere mit Blick auf den Personaleinsatz - ich erwähne in diesem Zusammenhang die Hafenkapitäne -, aber auch im Hinblick auf andere Gesetze wie z. B. das Beamtengesetz.

Deshalb war es erforderlich, nach allen Seiten hin eine sorgfältige Abwägung - insbesondere auch

unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten vorzunehmen. Das ist gelungen. Deshalb an dieser Stelle mein Dank an das Wirtschaftsministerium und an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst unseres Hauses! Beide haben in monatelanger Arbeit - zum Teil auch Kleinstarbeit - ein gutes Ergebnis erzielt. Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf bekanntlich am 16. September 2004 in den Landtag eingebracht. Der Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“ hat den Gesetzentwurf intensiv begleitet und sich ständig über den weiteren Verlauf, insbesondere über die rechtliche Bewertung, unterrichten lassen. Die Detailarbeit musste jedoch bei den Fachleuten liegen. Das gilt nicht nur für die juristische Seite, sondern auch für die Handhabbarkeit dieses Gesetzes.

Meine Damen und Herren, ich meine, es ist ein gutes Gesetz geworden, das im Sinne einer klaren Gesetzgebung, wie sie die Landesregierung vorsieht, letztendlich standhalten wird, zumal es als Artikelgesetz in seinem zweiten Teil auch die Hafenfinanzierung umfasst und weitere Optionen zulässt. Das nenne ich eine moderne Gesetzgebung im Sinne der Verwaltungsvereinfachung, wie sie das Land Niedersachsen anstrebt.

In den Gesetzestext sind Erfahrungen eingeflossen, die bereits bei der Privatisierung der Häfenund Schifffahrtsverwaltung aktuell gemacht werden konnten, Herr Buß. So ist die Landesregierung ohne ideologische Sichtweise davon abgegangen, hoheitliche Aufgaben auf die neue Hafengesellschaft NPorts zu übertragen, und belässt diese Aufgaben beim Staat. Das ist einfacher zu organisieren und durchzuführen, als Dritte mit der Wahrnehmung von staatlichen Aufgaben zu beleihen.

Die Gesetzesvorlage verdient nach meiner Auffassung und auch nach Auffassung der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP die uneingeschränkte Zustimmung des Hauses, wie sie bereits im Unterausschuss in der zweiten Beratung empfohlen worden ist. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich darüber, dass wir einstimmig ein gutes Gesetz auf den Weg bringen. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Jetzt erteile ich Herrn Riese von der FDP-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da die hier in Rede stehende Materie schon vor einem Jahr hätte geregelt werden können, wie dies in einigen benachbarten Bundesländern mit In-Kraft-Treten zum 1. Januar bereits geschehen ist, möchte ich das In-Kraft-Treten des vorliegenden Gesetzentwurfs durch einen umfassenden Redebeitrag nicht weiter verzögern. Ich kündige daher nur die Zustimmung der FDPFraktion an.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Jetzt hat Herr Janßen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

(Zurufe von der CDU: Noch kürzer! - Schließ dich jetzt an!)

Ein bisschen sage ich schon noch. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Niedersächsische Hafensicherheitsgesetz dient seinem Wesen nach schlicht und ergreifend der Umsetzung der vorangegangenen internationalen Vereinbarungen zur Erhöhung der Sicherheit im Schiffsverkehr und in den Häfen. Insoweit eine ganz einfache Pflichtaufgabe des Landes. Die uns vom Wirtschaftsminister vorgelegte Fassung sah zunächst jedoch die Übertragung hoheitlicher Rechte auf privatrechtliche Organisationen vor. Das zuständige Fachministerium hätte danach sämtliche ihm obliegenden Aufgaben auf juristische Personen des Privatrechts übertragen können. Die bekundete Absicht der Landesregierung war die Übertragung der Aufgaben auf die künftige Hafen-GmbH.

(Roland Riese [FDP]: Bei der Sozio- kultur wollt ihr das doch immer!)

Hier wäre der Interessenkonflikt vorprogrammiert gewesen. Im September 2004 habe ich hier darauf hingewiesen, meine Damen und Herren, dass es eigentlich auch Ihnen von CDU und FDP nicht recht sein kann, ein so hohes Gut wie die innere Sicherheit tatsächlich auf Private zu übertragen. Von daher freue ich mich jetzt natürlich darüber, dass Sie den Anregungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefolgt sind und genau diese

Abschnitte aus dem Gesetz herausgestrichen haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Natürlich ist an dieser Stelle auch ein besonderer Dank an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst zu richten, der nämlich die eigentliche Gesetzesarbeit geleistet hat. Das Gesetz in der von Ihnen vorgeschlagenen Fassung wäre vor dem Verfassungsgericht gelandet. Das ist ziemlich sicher.

(Björn Thümler [CDU]: Wer hätte das dahin getragen?)

Insofern sind wir jetzt auf einem guten Weg. Ein Jahr Beratungszeit hat tatsächlich etwas gebracht. Man hätte den Gesetzentwurf aber vorher besser strukturieren können.

(Beifall bei den GRÜNEN - Björn Thümler [CDU]: Der ist jetzt sehr gut strukturiert!)

Hinsichtlich der Beauftragten der so genannten Hafenkapitäne als Beamte des Landes Niedersachsen werden wir besonders darauf achten, dass der Aufgabenbereich, in dem sie im Dienste des Landes hoheitlich tätig sind, klar, deutlich und transparent von dem Arbeitsbereich abgetrennt wird, in dem sie Aufgaben der Niedersachsen Ports GmbH übernehmen. Wir werden auch darauf achten, dass beim Ausscheiden dieser Beamten die betreffenden Stellen fortgeführt werden. Es darf dort nicht sukzessive eine schleichende Veränderung vorgenommen werden.

Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit Artikel 2 dieses Gesetzentwurfs werden wir auch darauf achten, dass die Ausdehnung der Landesfinanzierung - wie avisiert - auf die JadeWeserPortRealisierungsgesellschaft - das wird uns in den nächsten Monaten beschäftigen - nicht als Dauerfinanzierung eingeführt wird; denn das Mindeste, das man hier erwarten kann, ist, dass sich der JadeWeserPort, wenn er denn alle Hindernisse bei Planung und Realisierung überwindet, wenigstens im Betrieb selbst trägt und nicht auch dann noch staatlich alimentiert werden muss. Ich sage dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass er jetzt schon allein mit öffentlichen Geldern realisiert wird und eine Refinanzierung mittlerweile eigentlich kaum noch angedacht ist. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt hat Herr Minister Hirche das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie wissen, Artikel 1 des Gesetzentwurfes enthält Regelungen zur Hafensicherheit. Artikel 2 bestimmt, dass das Land Niedersachsen der neuen Gesellschaft NPorts Zuschüsse zu den Betriebskosten und für Investitionen gewährt, und zwar nach Maßgabe des Haushalts. Wir haben bei der Formulierung damit einer Bitte des Rechnungshofes entsprochen, die Finanzierung der neuen Hafengesellschaft NPorts auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen.

Kern des Gesetzentwurfes sind wie bisher die Regelungen über die Hafensicherheit. Es gibt internationale Vorgaben, die speziell zur Gefahrenabwehr in Häfen umgesetzt werden. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass der 11. September 2001 dafür der Anlass gewesen ist. Ich will hier nicht auf alle Argumente zurückkommen. Der ISPS-Code, der hier Anwendung findet, beinhaltet ein umfangreiches rechtliches Instrumentarium, mit dem Schiffe und Hafenanlagen vorbeugend vor terroristischen Gefahren geschützt werden sollen. Dieser Code ist, wie Sie wissen, Grundlage für eine EU-Verordnung.

Inhaltlich steht die Bewertung des Risikos im Mittelpunkt. Das ist eine Aufgabe der staatlichen Behörden. Aufbauend auf dieser Bewertung, müssen die Häfen Pläne zur Gefahrenabwehr erstellen, und es müssen Personen beauftragt werden, die sich mit der Gefahrenabwehr beschäftigen. All diese Verfahren haben sich mittlerweile zwischen den Hafensicherheitsbehörden und den Betrieben gut eingespielt. Es liegen Risikobewertungen für alle Häfen vor, und es gibt Gefahrenabwehrpläne für alle Häfen. Damit ist die Sicherheit erheblich erhöht worden.

In einem zweiten Teil schafft das Gesetz die Verwaltungsregelungen zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen, die als Beauftragte eingesetzt werden, und es wird festgelegt, wer für die Aufgaben zuständig sein soll. NPorts hat die Aufgaben der früher zuständigen Behörden überwiegend übernommen. Sie wissen, es war ursprünglich beabsichtigt, auch die hoheitlichen Aufgaben der alten Häfenverwaltung auf NPorts zu übertra

gen. Wir haben dies seinerzeit rechtlich geprüft und waren zu dem Ergebnis gekommen, dass bis auf wenige Bereiche eine solche Übertragung möglich ist. Es hat dann andere Argumente aus dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gegeben. Ich darf sagen, dass ich diese nicht für zwingend halte. Im Interesse einer schnellen Verabschiedung des Gesetzes sind wir aber entsprechend vorgegangen. Wir haben die ursprüngliche Absicht, NPorts auch hoheitliche Aufgaben zu übertragen, fallen gelassen. Die hoheitlichen Aufgaben sollen vollständig beim Land verbleiben. Wir erreichen damit auf organisatorisch einfachere Weise das Ziel, den nautischen Sachverstand, der beim Personal der alten Verwaltung vorhanden war, sowohl für die hoheitlichen Zwecke als auch für hafenbetriebliche Zwecke der neuen Gesellschaft einzusetzen.

Meine Damen und Herren, der Entwurf eines Hafensicherheitsgesetzes ist in den zuständigen Ausschüssen intensiv beraten worden. Ich bitte nun auch meinerseits um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen nun zur Einzelberatung.

Ich rufe:

Artikel 1. - Wer möchte der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen? - Das war die Mehrheit. Es ist so beschlossen.

Artikel 2. - Wer möchte der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen? - Es ist ebenfalls so beschlossen.

Artikel 3. - Wer möchte der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen? - Ich stelle Zustimmung fest.

Gesetzesüberschrift. - Wer ist für die Änderungsempfehlung des Ausschusses? - Auch hier wird der Empfehlung des Ausschusses zugestimmt.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf mit den soeben beschlossenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Damit ist das Gesetz einstimmig so beschlossen.

Wir kommen damit zu

Tagesordnungspunkt 7: Zweite Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/1150 - b) Neuordnung des Friedhofs- und Bestattungswesens - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/250 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 15/2406 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/2441

Die Beschlussempfehlung zu a) lautet auf Annahme mit Änderungen. Zu b) lautet sie, den Antrag für erledigt zu erklären.

Berichterstatterin ist Frau Siebert von der CDUFraktion. Ich erteile ihr das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit schlägt Ihnen in der Drucksache 2406 vor, den Fraktionsentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Dieser Empfehlung haben die Ausschussmitglieder der Fraktionen von CDU und FDP zugestimmt. Das Ausschussmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dagegen gestimmt. Die Ausschussmitglieder der SPD haben sich der Stimme enthalten. Ebenso ist in den mitberatenden Ausschüssen - dem Innen- und dem Rechtsausschuss - abgestimmt worden.

Der vor etwa eineinhalb Jahren direkt überwiesene Gesetzentwurf hat das Ziel, die zu einem großen Teil noch aus der Vorkriegszeit stammenden zersplitterten Rechtsvorschriften des Bestattungsrechts zusammenzufassen und auch zu vereinfachen. § 17 der Beschlussempfehlung zeigt, dass die Neuregelung fünf ältere Gesetze und vier Rechtsverordnungen ablöst.

Der Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung durchgeführt, an der 17 Verbände und Sachverständige teilgenommen haben. Die öffentliche Aufmerksamkeit für die Neuordnung des Bestattungsrechts wird auch daran deutlich, dass im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens etwa 40 schriftliche Stellungnahmen von Verbän