Zu Frage 2: Wie auch die bayerischen Behörden kam die PD Hannover aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse zu der Bewertung, dass von diesen
Dementsprechend war bei der notwendigen Prioritätenfestlegung für die Durchführung strafprozessualer Maßnahmen zu berücksichtigen, dass neben einer erheblichen Anzahl erfolgreicher Durchsuchungskräfte polizeilicher Sachverstand mit Spezialausbildung der sachlich zuständigen Kriminalfachinspektion mit entsprechenden Kenntnissen eingebunden werden musste.
Zur Frage 3: Vor dem Hintergrund der dargestellten Sachlage besteht für mich kein Anlass, die Bewertung der Gefährdungslage der bayerischen Behörden und der Polizeidirektion Hannover infrage zu stellen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der dargestellten Sachlage frage ich die Landesregierung, ob sie davon ausgeht, dass das, was berichtet wurde, dass nämlich von diesen Präparaten eine Gefahr ausgeht, nicht gegeben ist. So habe ich Sie interpretiert, Herr Minister. Können Sie das noch einmal deutlich sagen? Denn Ihre Erläuterungen zu den gesundheitlichen Schädigungen, die von so etwas ausgehen können, würde dann aus meiner Sicht auch keine Durchsuchung rechtfertigen. Ich wäre daran interessiert zu erfahren, wie die Landesregierung die Gefährlichkeit der Präparate einschätzt.
Herr Präsident! Herr Kollege Bartling, ich hatte dargestellt, dass die Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Aber wenn dort eine falsche Deklarierung gegeben ist - Koffein ist sti
mulierend und kann für einen bestimmtem Zeitraum durchaus den Blutdruck erhöhen; das ist keine Frage -, dann ist das natürlich schon ein Verstoß. Insofern kann man nicht ausschließen, dass zumindest für einen bestimmten Zeitraum stimulierende Wirkung und Ähnliches, was mit Koffein zu tun hat, dann auch Wirkung zeigen. Deshalb sind diese Durchsuchungsaktionen auch richtig.
Die Herstellerfirma hat ein Gegengutachten dargestellt, wonach das Nahrungsergänzungsmittel sind. Was nun tatsächlich dabei herauskommt, müssen die Gerichte entscheiden. Das kann ich von dieser Stelle aus nicht sagen. Wegen des erhöhten Koffeinanteils sind die Durchsuchungen durchaus gerechtfertigt gewesen.
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung noch einmal sehr konkret zu der Zeitspanne zwischen dem richterlichen Durchsuchungsbeschluss - es muss ja auf der Grundlage von Erkenntnissen beruhen, wenn ein Richter einen Durchsuchungsbeschluss erlässt - und der tatsächlich durchgeführten Durchsuchung. Wie ist dieser Zeitraum zu begründen?
Die letzte Verfügung stammt vom 16. Juni 2005. Die Durchsuchungsmaßnahmen waren am 28. September 2005. Ich hatte in meiner Antwort dargestellt, dass bei 24 Studios gleichzeitig durchsucht werden musste, so dass koordiniert werden musste. Man hat natürlich auch Prioritäten gesetzt und hat auch andere Verfahren gehabt. Da man die Lebensbedrohlichkeit hier nicht gesehen hat, hat man bei der PD Hannover diese Priorität gesetzt. Zumindest nach meinem jetzigen Kenntnisstand ist das so nicht zu beanstanden. Trotzdem
werden wir das zum Anlass nehmen, uns noch einmal genauer anzusehen, ob man nicht früher hätte durchsuchen können. Das ist keine Frage. Aber aufgrund der Analyse des Gutachtens aus Bayern ist dies meiner Ansicht nach durchaus so zu verstehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob sie Kenntnis darüber hat, wie viele - in Menge ausgedrückt - dieser Produkte in der Zeit von April, seit Sie das erste Mal in Kenntnis gesetzt wurden, bis Ende September verkauft wurden.
Darüber haben wir keine genaue Kenntnis. Die Behörden in Oberbayern haben das so gehandhabt, dass sie nicht sämtliche Daten z. B. an das Landeskriminalamt verschickt haben, sondern sie haben nach Postleitzahlen die Polizeibehörden oder -inspektionen in Niedersachsen, aber auch in ganz Deutschland informiert. Ich kann an dieser Stelle nicht sagen, wie viel in diesem Zeitraum verkauft worden ist.
Herr Minister, ich will das, was der Kollege Bartling gefragt hat, noch einmal fragen. Es gibt ja begleitende Berichterstattung, Razzien kommen in Hannover oft zu spät. Das ist parallel zu dieser Geschichte auch der Presse zu entnehmen gewesen. Gibt es da einen Sachzusammenhang mit der rückläufigen Zahl von Polizeiplanstellen in der Landeshauptstadt? Wie viele mögliche Durchsuchungsbeschlüsse von Richtern sind dadurch,
dass sie nicht zeitnah umgesetzt wurden, mittlerweile verfristet, sodass Durchsuchungen nicht mehr stattgefunden haben?
Das ist meines Wissens eine Frage aus der morgigen Fragestunde. Aber ich will sie gern schon heute beantworten.
Bei dem zuständigen Kommissariat, und zwar der Kriminalfachinspektion 3, haben wir in Hannover einen Anstieg von Planstellen. Am 1. April 2003 hatten wir dort 68 Planstellen, am 1. April 2004 70 Planstellen, am 1. April 2005 77 Planstellen und am 1. Oktober 76 Planstellen. Es sind also zum jetzigen Zeitpunkt 8 Planstellen in der zuständigen Fachinspektion mehr. Insofern kann man nicht davon ausgehen, dass das negative Auswirkungen gehabt hat.
Zu Ihrer zweiten Frage. Die Vollstreckung einer richterlich angeordneten Durchsuchung nach §§ 102 bzw. 103 Strafprozessordnung wird nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts unzulässig, wenn sie nicht binnen sechs Monaten vollzogen ist. Eine statistische Erfassung derartiger Fälle erfolgt nicht. Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, dass in Niedersachsen richterlich angeordnete Durchsuchungen wegen Überschreitung dieser Frist nicht vollstreckt werden konnten. Insofern gehe ich davon aus, dass dieser Fall nicht eingetreten ist.
Herr Minister, erlauben Sie, dass ich gleich zwei Fragen stelle. Die erste: Sind die eben von Ihnen genannten Planstellen auch alle besetzt? - Die zweite Frage: Sie haben darauf hingewiesen, dass man über die Gefährlichkeit der Produkte noch keine Aussage machen kann. Das bedeutet aber
auch, dass sie lebensgefährlich sein können. Ist es dann gerechtfertigt, so lange zu warten, bis eine Überprüfung in den Fitnessstudios stattfindet?
Zu Frage 2: In dem Gutachten aus Oberbayern wird davon ausgegangen, dass davon keine lebensbedrohliche Gefahr ausgeht. Ich hatte bereits gesagt, dass es ein Gegengutachten der Hersteller gibt, in dem behauptet wird, dass davon überhaupt keine Gefahr ausgeht, sondern dass das ein Nahrungsergänzungsmittel ist. Das wird durch das Gutachten aus Oberbayern nicht bestätigt. Der gegenwärtige Stand ist, das zu klären ist, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt. Ich persönlich sehe einen Verstoß schon darin, dass man falsch etikettiert hat. Das ist meiner Ansicht nach ein klarer Verstoß. Deshalb mussten wir die Durchsuchungsmaßnahmen auf jeden Fall durchführen. Ich kann aber zumindest nach den Erkenntnissen, die mir vorliegen, nicht erkennen, dass dadurch eine lebensbedrohliche Situation gegeben ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben gerade deutlich gemacht, dass Sie die Zahl der Planstellen erhöht haben. Wie haben sich im Verhältnis zur Zahl der Planstellen in dem Zeitraum die Fallzahlen verändert?
Ich lasse die Frage jetzt einmal zu. Aber ganz im Einklang mit der Geschäftsordnung steht sie nicht. - Bitte schön, Herr Minister!
Da haben Sie mich erwischt. Ich kann Ihnen die genaue Zahl jetzt nicht sagen. Wenn diese Zahlen erwünscht werden, dann müssen Sie dazu nicht extra eine Frage stellen, sondern ich werde Ihnen die Antwort nachliefern.
Herr Minister, hat es bei Verkehrskontrollen Auffälligkeiten bei Autofahrern gegeben, die eventuell darauf schließen lassen, dass dieses Nahrungsergänzungsmittel oder ergänzendes Lebensmittel in irgendeiner Form Gefährdungen hervorruft?
- Liebe Kolleginnen und Kollegen, da die Definition dieses Produktes noch nicht feststeht, ist es schwierig, zu fragen. Ich nehme aber an, dass Sie wissen, was ich meine.