Saarland Schülerförderungsgesetz v. 20.06.1984 zuletzt geändert durch Gesetz vom12.12.2002 und AusführungsVO v. 10.07.1984, zuletzt geändert durch VO vom10.04.2003
Eigenerwerb mit einkommensabh. Zuwendungen gemäß Schülerförderungsgesetz von 50 %, 75 % od.100 % der durchschnittlichen Schulbuchkosten
alle Schüler der öffentl. Schulen und der genehmigten priv. Ersatzschulen (ausgenommen Berufsschulen und Kl.12 der Fachober- schulen, wenn BAföG )
§ 38 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) vom 03.07.1991 zuletzt geändert durch Gesetz über Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Haushalte 2001 und 2002 im Freistaat Sachsen (Haus- haltsbegleitgesetz 2001 und 2002) und zur Änderung der vorläufigen Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen vom 14.12.2000,
Leihe aller notwendigen Schulbücher (Verbrauchs- material wird von den Erzie- hungsberechtigten oder volljährigen Schülern gekauft)
SachsenAnhalt Schulgesetz des Landes SachsenAnhalt i.d.F. vom 27.08.1996 (GVBl. LSA S. 281), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 26.02.2003 (GVBl. LSA S. 22) und § 1 des Gesetzes vom 27.02.2003 (GVBl. LSA S. 42)
pers. Leihexemplare gegen eine Leihgebühr von 3€/Expl. 2€/Expl./a bei 3 u.4 Kindern 1€/Expl./a ab 5 Kindern und Empf. von Leist. n. BSHG u. AsylBLG
Schüler/-innen, die mindestens 384 Euro monatlich Ausbildungsvergütung oder finanzielle Leistungen zum Erwerb von Lernmitteln nach dem Arbeitsförderungsgesetz erhalten
§ 33 SchulG i.d.F. d. Bek. v. 02.08.1990, zuletzt geändert d.G. v. 8.9.03 und durch Haushaltsgesetz vom 11.12.2003
Der niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann hat in der Plenarsitzung am 15. September 2005 erklärt, das von den Schulen durchschnittlich festgesetzte Entgelt für die Schulbuchausleihe betrüge pro Schüler gut 39 Euro. An anderer Stelle hat er in der Debatte ausgeführt: „Die Lernmittelfreiheit entlastet alle Eltern bei den Kosten für die Schulbücher. Der maximale Betrag ist 39 Euro.“
Nach Rückmeldungen von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften ist diese Zahl nicht nachvollziehbar. Viele Familien teilen mit, dass sie selbst mit drei und mehr Kindern mit Ausleihgebühren von 60 bis 82 Euro pro Kind belastet werden. Dabei sind weitere Ausgaben für Kopien, Taschenrechner, Lektüren usw. ausdrücklich nicht berücksichtigt.
2. Wie hoch ist das Entgelt für Schülerinnen und Schüler an den Schulformen Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen?