Protocol of the Session on October 7, 2005

Voller Eigenanteil, soweit Einkommen oberhalb der festgelegten Einkommensgrenze liegt

Kommunale Schulträger bzw. Eltern

Saarland Schülerförderungsgesetz v. 20.06.1984 zuletzt geändert durch Gesetz vom12.12.2002 und AusführungsVO v. 10.07.1984, zuletzt geändert durch VO vom10.04.2003

Eigenerwerb mit einkommensabh. Zuwendungen gemäß Schülerförderungsgesetz von 50 %, 75 % od.100 % der durchschnittlichen Schulbuchkosten

alle Schüler der öffentl. Schulen und der genehmigten priv. Ersatzschulen (ausgenommen Berufsschulen und Kl.12 der Fachober- schulen, wenn BAföG )

Eigenerwerb, soweit Einkommen oberhalb der festgelegten Einkommensgrenze liegt

Land bzw. Eltern

Sachsen Artikel 102 Absatz 4 Verfassung des Freistaates Sachsen § 23 Absatz 2,

§ 38 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) vom 03.07.1991 zuletzt geändert durch Gesetz über Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Haushalte 2001 und 2002 im Freistaat Sachsen (Haus- haltsbegleitgesetz 2001 und 2002) und zur Änderung der vorläufigen Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen vom 14.12.2000,

Leihe aller notwendigen Schulbücher (Verbrauchs- material wird von den Erzie- hungsberechtigten oder volljährigen Schülern gekauft)

Alle Schülerinnen und Schüler in öffentlichen Schulen mit Ausnahme der Fachschulen

Eltern zahlen für nicht einbezogene Lernmittel

Kommunale Schulträger

SachsenAnhalt Schulgesetz des Landes SachsenAnhalt i.d.F. vom 27.08.1996 (GVBl. LSA S. 281), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 26.02.2003 (GVBl. LSA S. 22) und § 1 des Gesetzes vom 27.02.2003 (GVBl. LSA S. 42)

Lernmittelkostenentlastungsverordnung vom 30.04.2003 (GVBl. LSA S. 96)

RdErl. des MK "Lernmittel an den Schulen in Sachsen-Anhalt" vom 30.04.2003 (SVBl. LSA S.108)

pers. Leihexemplare gegen eine Leihgebühr von 3€/Expl. 2€/Expl./a bei 3 u.4 Kindern 1€/Expl./a ab 5 Kindern und Empf. von Leist. n. BSHG u. AsylBLG

Schulexemplar nur zur gebührenfreien Ausleihe in der Schule (Klassensätze)

Kaufexemplare nur zum Kauf

Förderung auch bzgl. elektronischer Lernmittel und Lernsoftware

Schülerinnen und Schüler in öffentlichen Schulen und genehmigten Ersatzschulen

ausgenommen:

Schüler/-innen, die mindestens 384 Euro monatlich Ausbildungsvergütung oder finanzielle Leistungen zum Erwerb von Lernmitteln nach dem Arbeitsförderungsgesetz erhalten

Eltern zahlen für Leihexemplare und nicht einbezogene Lernmittel

Land / Sorgeberechtigte oder volljährige Schüler/-innen zahlen bis zu 3 Euro je Buch

SchleswigHolstein

§ 33 SchulG i.d.F. d. Bek. v. 02.08.1990, zuletzt geändert d.G. v. 8.9.03 und durch Haushaltsgesetz vom 11.12.2003

Unentgeltlich, i.d.R. leihweise:

1. Schulbücher

2. Gegenstände, die ausschließlich im Unterricht eingesetzt werden und in der Schule verbleiben

3. zur Unfallverhütung vorgeschriebene Schutzkleidung

Alle Schülerinnen und Schüler öffentlicher Schulen

Eltern zahlen für Lernmittel, die nicht der Lernmittelfreiheit

unterliegen

Schulträger

Thüringen § 44 Thüringer Schulgesetz vom 06.08.1993, in der Fassung vom 30. April 2003

Seit 2005/06 Lernmittelpauschale vergleichbar mit Bayern

Alle Schülerinnen und Schüler, ausgenommen duale Berufsausbildung

Eltern zahlen ein Büchergeld von 22,50 € an Grundschulen bzw. 45 € an den übrigen Schulen

Familien, mit 4 und mehr Kindern und Bezieher sozialer Leistungen sind befreit

Land + Eltern

Anlage 7

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 11 der Abg. Alice Graschtat (SPD)

Wie rechnet der Kultusminister?

Der niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann hat in der Plenarsitzung am 15. September 2005 erklärt, das von den Schulen durchschnittlich festgesetzte Entgelt für die Schulbuchausleihe betrüge pro Schüler gut 39 Euro. An anderer Stelle hat er in der Debatte ausgeführt: „Die Lernmittelfreiheit entlastet alle Eltern bei den Kosten für die Schulbücher. Der maximale Betrag ist 39 Euro.“

Nach Rückmeldungen von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften ist diese Zahl nicht nachvollziehbar. Viele Familien teilen mit, dass sie selbst mit drei und mehr Kindern mit Ausleihgebühren von 60 bis 82 Euro pro Kind belastet werden. Dabei sind weitere Ausgaben für Kopien, Taschenrechner, Lektüren usw. ausdrücklich nicht berücksichtigt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie und zu welchem Zeitpunkt ist das Durchschnittsentgelt von 39 Euro ermittelt worden?

2. Wie hoch ist das Entgelt für Schülerinnen und Schüler an den Schulformen Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen?