Protocol of the Session on October 5, 2005

Heute hat Herr Bartling - ich glaube, in der Nordwest-Zeitung - erklärt, für eine Verfassungsänderung hätten wir nur noch bis zum November Zeit, danach würde es mit ihm keine Verfassungsänderung geben. Er hat auch gesagt, die Einwände des Ministers - er bezog sich auf den Brief von Hartmut Möllring - seien schlichtweg Unfug, das habe der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages jetzt bestätigt. Nun ist das, was Sie beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst abfragen, ja immer streng geheim. Das ist auch vernünftig, denn wenn man Meinungen und Argumente austauschen will, sollte die eine Seite zumindest dafür sorgen, dass die Argumente nicht auf den Tisch kommen. Es könnte ja sein, dass sie einer Überprüfung nicht standhalten.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Was ist denn das für eine Kritik am GBD?)

- Das ist gar keine Kritik am GBD. Den habe ich nämlich gefragt. Herr Winkelmann hat mir daraufhin gesagt: Wir haben zu einem Brief von Minister Möllring keine Stellungnahme abgegeben. Das ist also die Situation.

(Beifall und Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP - Wolfgang Jüttner [SPD]: Da ist der Sachverhalt be- schrieben, ihr Pfiffis! Das ist doch ganz klar! Weil ihr so schlau sein wollt!)

Zu der Feststellung „versprochen und gebrochen“ nur noch soviel: Die rot-grüne Bundesregierung hat Anno dazumal in ihre Koalitionsvereinbarung geschrieben: Wir treten dafür ein, dass Aufgabenverlagerungen im Verhältnis der staatlichen Ebenen - Bund und Länder einschließlich ihrer Gemeinden - im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs berücksichtigt werden. Das ist das Konnexitätsprinzip. Mittlerweile sind sie abgewählt, aber von Konnexität ist leider nichts zu sehen.

Meine Damen und Herren, wir können im Grunde feststellen: Wir haben diese Gesetzesänderung eingebracht,

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das ist aber bald verjährt!)

wir haben sie hier beraten, wir haben die Anhörung im federführenden Ausschuss durchgeführt, und wir haben ein erstes interfraktionelles Gespräch geführt. Damals waren Sie, Herr Professor Lennartz, sehr viel weiter als heute, wenn ich z. B. an die Frage der EU-Haftung denke,

(Hans-Christian Biallas [CDU] an Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz [GRÜNE] gewandt: Da waren Sie schon viel vernünftiger!)

wenn ich an die Frage denke, wie die Rückabwicklung für den Fall, dass es zu Entlastungen für die Kommunen kommt, geregelt werden kann. Aber ich bin auch heute noch zuversichtlich, dass wir das hinkriegen. Wir waren uns im Grunde auch einig, dass der Begriff „veränderte Belastungen“ durch den Begriff „Mehrbelastungen“ ersetzt werden sollte, dass eine Ausweitung der Klagemöglichkeiten vorgesehen werden sollte und dass der finanzielle Ausgleich für die notwendigen Mehrbelastungen bei den kommunalen Körperschaften nach Satz 1 geregelt werden muss. Wir wollen selbstverständlich eine Haftungsregelung der Kommunen bei der Verletzung von EU-Recht aufnehmen. Näheres wird in diesem Falle ein Landesgesetz regeln. Alle Fraktionen wollen die Konnexität. Das halte ich fest.

Kreative Gedanken - das muss man auch einmal sagen - sind im Zusammenhang mit einer Verfassungsänderung geradezu erwünscht. Sie wurden diskutiert und zum Teil auch wieder verworfen und neu formuliert. Alles - einschließlich vielfältiger Abstimmungsgespräche - führte zu einem Verfahrensstand, der eine Einigung ermöglichen sollte.

Ich habe hier eine Synopse, in der alle bisherigen Entwürfe und alle Diskussionen wiedergegeben sind; ich erspare es mir, das vorzulesen. Herr Bartling, wenn ich das sehe, was Sie hier aufgeführt haben, dann stelle ich fest, dass zwischen Ihren und unseren Vorschlägen keine Welten liegen. Wenn wir noch das anfügen, was wir schon als ergänzende Vorschläge in unsere Vorschläge aufgenommen hatten, dann müssen Sie sehr gute Argumente haben, wenn Sie hier im Parlament gegen den von uns vorgelegten Gesetzentwurf zur

Verfassungsänderung stimmen werden. Wir werden zu dieser Abstimmung kommen.

Eine Verfassungsänderung muss aber immer gegenüber dem gesamten Land und allen Bürgerinnen und Bürgern verantwortet werden. Sie dient in diesem Falle der Finanzsicherheit der Kommunen. Diese Verfassungsänderung ist aber mehr als ein Abschreiben der Vorstellungen der kommunalen Spitzenverbände, auch wenn uns deren Meinung als Vertreter der Kommunen ganz besonders wichtig ist. Diese Verfassungsänderung darf den politischen Handlungsspielraum nicht einschränken, sondern muss die finanzielle Verantwortlichkeit klären. Das heißt, wenn das Land Aufgaben auf die Kommunen überträgt, bekommen die Kommunen eine entsprechende Geldleistung als Gegenleistung. Wenn Leistungen wegfallen, gilt im Prinzip Entsprechendes, aber nur für alles, was sich nach der Änderung der Verfassung ergibt. Alles, was vorher war, bleibt unberührt.

Wir haben eben von der Klagefrist gesprochen. Sie soll verlängert werden, damit man Erfahrungen sammeln kann, was die einzelnen Gegenstände der übertragenen Aufgaben betrifft.

Bei der Frage der EU-Haftung waren wir uns eigentlich schon einmal einig. Ich finde, auch wenn die kommunalen Spitzenverbände das nicht ausdrücklich vorschlagen - es ist ja so, dass wir über die Verfassungsänderung beschließen müssen -, dann sollten wir das im Interesse aller zur Rechtsklarheit mit erledigen. Wir haben jetzt die Aufgabe, uns zu einigen. Ich halte diesen Gesetzentwurf, den Sie heute eingebracht habe, für völlig überflüssig. Das muss man auch vor dem Hintergrund feststellen, dass die Diskussion so weit fortgeschritten ist, dass wir uns mit Sicherheit einigen können, wenn Sie mithelfen, konstruktiv mitmachen und Termine für die Gespräche mit uns frei haben - das ist ja auch wichtig. In der Sache sehe ich keine unüberwindbaren Hindernisse. Dann werden wir so beschließen. Wenn Sie es denn gar nicht wollen, dann werden Sie uns sagen müssen, warum Sie es nicht wollen. An uns wird die Konnexität nicht scheitern.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Jetzt erteile ich Herrn Möhrmann von der SPDFraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Rolfes, es geht um die Frage, welche Funktion der Brief des Finanzministers an den Ministerpräsidenten hat. Vor diesem Hintergrund habe ich den Finanzminister am 21. September im Haushaltsausschuss gefragt, mit welcher Rechtsauffassung er zu dem Ergebnis kommt, dass sich z. B. in der Kindergartenfrage - wenn dort etwas geändert wird - nicht nur Änderungen in Bezug auf den Personalkostenanteil von 20 %, den wir heute tragen, ergeben, sondern möglicherweise sogar eine Verpflichtung resultiert, 100 % der Kosten zu tragen. Das hat er dort begründet.

Heute haben Ihnen die Fraktionen der SPD und der Grünen einen Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt, der mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt ist und sich mit deren Auffassungen in Übereinstimmung befindet. Ferner habe ich den GBD mit einer Mail vom 21. September 2005 gebeten, Stellung zu nehmen, ob die Bedenken des Ministers Möllring, dass die Frage der Konnexität so ausgelegt werden könne, wie er es in seinem Schreiben an den Ministerpräsidenten geäußert hat, zutreffen. Ich bitte Herrn Winkelmann, der wahrscheinlich zuhört, diese Stellungnahme freizugeben, damit das jeder im Haus nachlesen kann. Darauf hat mir der GBD geantwortet: Wir haben den von Ihnen übersandten Entwurf überprüft und festgestellt, dass er lediglich eine Konnexität in dem von Finanzminister Möllring beschriebenen Rahmen normiert. Herr Rolfes, das ist ein Gutachten des GBD, eine Stellungnahme vom 28. September. So zu tun, als gebe es sie nicht, finde ich einigermaßen unverfroren.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, Herr Kollege, deshalb ist es mir umso unverständlicher, als wir uns schon vor der Sommerpause fast auf Formulierungen geeinigt hatten, weshalb der Finanzminister nun - wie Ziethen aus dem Busch - mit diesen Vorwürfen kommt. Das müssen Sie ausräumen und nicht wir. Deshalb ist der schwarze Peter bei Ihnen und nicht bei uns.

(Beifall bei der SPD - Hans-Christian Biallas [CDU]: Der rote Peter ist bei euch! - Gegenruf von Wolfgang Jütt- ner [SPD]: Ihr habt den schwarzen Peter!)

Jetzt hat sich noch einmal Herr Rolfes zu Wort gemeldet. Er hat eine Restredezeit von einer Minute und zehn Sekunden.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Jüttner, eine Verfassungsänderung, die die Konnexität beinhaltet, auf die viele Kommunen im Lande warten, hat es eigentlich verdient, dass wir daraus kein schwarzePeter-Spiel machen. Von daher sollten Sie dem Ernst der Diskussion angemessen reagieren.

Eben hat sich Herr Lehmann verabschiedet, da haben Sie gegrinst. Das ist für Sie eine Freude, wenn sich ein Kollege verabschiedet. Das ist alles eine Frage des Benehmens.

(Heiner Bartling [SPD]: So einer will über Stil reden!)

Das können Sie noch etwas üben.

(Zurufe von der SPD)

Zu dem Brief von Herrn Möllring sage ich Folgendes:

(Heiner Bartling [SPD]: Es gibt keinen Brief von Möllring! Es gibt einen von Möhrmann! Das haben Sie immer noch nicht kapiert! - Hans-Christian Biallas [CDU]: Üble Beleidigung von Bartling!)

- Entschuldigung, Frau Präsidentin, darf ich einmal eben den Brief von Herrn Möllring holen, damit ich ihn Herrn Bartling zeigen kann?

(Der Abgeordnete geht zu seinem Platz und holt ein Schreiben, das er anschließend am Rednerpult hochhält - Wolfgang Jüttner [SPD]: Wir hätten gerne eine Kopie davon! - Gegenruf von der CDU: Der stand in der Zei- tung!)

- Erstens stand er schneller in der Zeitung als er beim Ministerpräsidenten war,

(Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von der SPD: Das wirft ein schlechtes Bild auf den Absen- der!)

- damit habe ich nichts zu tun -, zweitens habe ich keine Briefe zu verteilen. - Herr Bartling hatte gesagt: Es gibt keinen Brief von Herrn Möllring. - Hier ist der Brief von Hartmut Möllring, Niedersächsischer Finanzminister, an den Herrn Ministerpräsidenten. Ob Herr Möhrmann Briefe - an wen auch immer - schreibt, interessiert mich eigentlich nicht so sehr.

(Oh! bei der SPD)

Dieser Brief bezog sich auf einen Diskussionsstand,

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Jetzt beginnt der Bodenkampf!)

der auch mit Vertretern des Finanzministeriums, des Innenministeriums und der Staatskanzlei innerhalb der Koalition diskutiert worden ist, wobei überlegt worden ist, ob man Maßnahmen - -

Ihre Redezeit ist abgelaufen, Herr Rolfes.

Ja, das ist richtig. Aber er hat mich ja unterbrochen.

(Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP)

Deshalb hatte ich Sie eben gefragt.

Deshalb haben Sie eine Redezeitverlängerung bekommen.

Das ist ja gut. Das waren 37 Sekunden. - Vielleicht darf ich den Satz noch zu Ende bringen. Er hatte ja gefragt, darauf muss er ja eine Antwort erhalten.

Das dürfen Sie.

Das bezog sich auf einen Sachstand, der innerhalb der Koalition diskutiert worden ist, der insbesondere wegen der Diskussion mit den kommunalen Spitzenverbänden so nicht umgesetzt werden

konnte. Darauf bezog sich das Schreiben, nicht auf Ihren Entwurf, nicht auf den ersten Entwurf, den wir eingebracht haben. Von daher gibt es da überhaupt keinen Dissens. Das hätten Sie dazu sagen können. Jetzt können wir uns daran machen, die Konnexität zu verwirklichen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Jetzt erteile ich Herrn Bartling das Wort. Er hat eine Restredezeit von eineinhalb Minuten.