- Herr Kethorn, ich glaube, Sie lesen solche Zeitungen gar nicht, obwohl Sie für den ländlichen Raum zuständig sind.
Erster Schritt: Im Mittelpunkt steht der Aufgabenabbau. Zweiter Schritt: Für den nach der Aufgabenreform verbleibenden Rest an öffentlichen Aufgaben ist die Übertragung in private Verantwortung zu prüfen. Dritter Schritt: Erst in einem dritten Schritt ist zu überlegen, wo die nach Streichung und Privatisierung noch verbleibenden öffentlichen Aufgaben anzusiedeln sind - die sogenannte Verwaltungsreform. Zum Schluss kommt der gute Hinweis „Merke“, dick unterstrichen: Wer den dritten vor dem ersten Schritt tut, der kommt ins Stolpern. Herr Minister Ehlen, ich habe das Gefühl, Sie befinden sich bereits in einer gefährlichen Schieflage.
Sie sollten aufpassen, dass Ihre Verwaltungsreform nicht zu einer Bauchlandung führt. Sie sind angetreten als Minister für den ländlichen Raum und
nicht nur als Landwirtschaftsminister. Sie sollten die Forderung des Städte- und Gemeindebundes, und Sie sollten unseren Antrag Ernst nehmen. Verwaltungsreformen - so war es bisher fast immer in diesem Hause - sollten möglichst im Konsens durchgeführt werden.
Wir sind zu einer sachlichen und konstruktiven Zusammenarbeit bereit: ergebnisoffen und mit der gebotenen Sorgfalt. Das sind wir gerade den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung schuldig.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Alle, die sich seit Jahren mit der Reform der niedersächsischen Agrarverwaltung befassen, wissen, dass diese Reform längst überfällig ist.
Wir halten mit den beiden Landwirtschaftskammern, der Agrarstrukturverwaltung und den oberen Flurbereinigungsbehörden in den Bezirksregierungen drei verschiedene Aufgabenträger in der Agrarverwaltung vor. Hier gibt es eine Zersplitterung der Zuständigkeiten, die aus unserer Sicht so schnell wie möglich beendet werden muss. Wir wollen Bürokratie- und Personalabbau und vor allem auch die Verwaltungsentscheidungen vereinfachen.
Die Aufgaben der oberen Flurbereinigungsbehörden sollen deshalb von den Bezirksregierungen auf die Landwirtschaftskammern übergehen. Die bisherigen Ämter für Agrarstruktur, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hervorragende Arbeit leisten - das ist unstreitig -, sollen organisatorisch den Landwirtschaftskammern angegliedert werden. Alle bisher im Rahmen der Verwaltungskontrolle in den Ortsdienststellen der Landwirtschaftskammern wahrgenommenen Aufgaben einschließlich der Antragsannahmen gehen dann auf die neuen Dienststellen über. Dadurch werden - davon sind wir überzeugt - erhebliche Synergieeffekte erreicht.
Ziel muss es sein, dass der gesamte Schnittstellenaufwand einschließlich des zusätzlichen Kontrollaufwands durch die derzeitige zweite Verwal
tungskontrolle künftig wegfallen. Es ist unstreitig, dass es hier erhebliche Rationalisierungs- und Kosteneinsparungspotenziale gibt. Der Vorwurf, meine Damen und Herren, hier würden lediglich Türschilder ausgetauscht, ist schlicht abwegig.
Die Neuorganisation wird auch dazu führen, dass bei Verwaltungsverfahren, z. B. bei den flächenund tierbezogenen Ausgleichszahlungen, eine große Transparenz und damit mehr Bürgernähe für die Antragsteller, also für unsere Landwirte, erreicht wird.
Meine Damen und Herren, diese Verlagerung der Zuständigkeiten auf einen einzigen Aufgabenträger entspricht den Empfehlungen des Landesrechnungshofs. Im Übrigen ist es keine Frage, dass auch die Ergebnisse des Gutachtens der Unternehmensberatung AFC, die Frau Stief-Kreihe erwähnte, bei der Umsetzung der Reform miteinbezogen werden müssen.
Diese Agrarverwaltungsreform ist ein ehrgeiziges Vorhaben der Landesregierung. Es ist anerkennenswürdig, mit welch einem Tempo der neue Minister diese Aufgabe angeht.
Keine acht Wochen, nachdem die neue Regierung ihr Amt angetreten hat, ist ein koordinierender Lenkungskreis eingesetzt worden, in dem alle betroffenen Behörden und Personalvertreter mitarbeiten. Vorrangiges Ziel ist es dabei, bis August 2003 ein Grundkonzept zu erarbeiten. Dabei sollen zunächst eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Aufgaben und eine Aufgabenkritik durchgeführt werden. Ich denke, das wird auch möglich sein.
Dann wird man sehr präzise zu prüfen haben - das halte ich für äußerst wichtig -, ob und welche Aufgaben künftig gänzlich entfallen, privatisiert werden oder kommunalisiert werden können. Weiter müssen die Organisation der künftigen Ortsdienststellen, die personalrechtlichen Fragen sowie die Zusammenführung der Kosten- und Leistungsrechnung umfassend untersucht werden. Wir begrüßen, dass bereits Anfang 2004 auf der Grundlage des Grobkonzepts mit der tatsächlichen Umsetzung der Reform begonnen wird.
Meine Damen und Herren, hier von einem Alleingang des Ministeriums zu reden, ist alles andere als sachgerecht. In den eingesetzten Arbeitsgruppen für Organisation und Rechtsfragen wird selbstverständlich auch die Stabsstelle für Verwaltungsmodernisierung mit einbezogen.
Die Neuorganisation der Agrarverwaltung wird in engster Abstimmung mit den anderen Reformen der Landesverwaltung erfolgen. Auch die in dem SPD-Antrag weiter aufgeführten Anregungen und Forderungen werden natürlich Gegenstand der jetzt anlaufenden Untersuchungen und Diskussionen sein.
Dazu gehört, dass der größere Kontrollaufwand, der aufgrund der künftigen EU-Agrarpolitik zu erwarten ist, ebenso berücksichtigt wird wie die strikte Trennung von Auftragsangelegenheiten und Pflichtaufgaben der Landwirtschaftskammern.
Schwierig wird zweifellos die Frage des Personalübergangs sein. Dies muss mit allen Betroffenen, mit der Personalvertretung und den Gewerkschaften intensiv erörtert werden. Wir sind aber davon überzeugt, dass es hier zu einvernehmlichen Lösungen kommen kann und kommen wird.
Im Gegensatz zu dem vorgelegten Entschließungsantrag sind wir allerdings ganz entschieden der Überzeugung, dass es bei der Verwaltungsreform jetzt nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wie gehen kann. Die Zeit der Vergabe teurer Gutachten ist vorbei. Wir brauchen hier auch keine über Jahre hinweg arbeitenden Gremien mehr.
Die neue Landesregierung ist am 2. Februar gewählt worden, damit endlich gehandelt wird. Die Landesregierung hat das Landwirtschaftsministerium inzwischen bereits in ein Ministerium für den ländlichen Raum umstrukturiert, was Herr Gabriel übrigens vor Jahren versprochen, aber nie umgesetzt hat.
Die Agrarverwaltungsreform ist jetzt ebenso wie die Forstreform angeschoben. Wir werden uns darüber hinaus auch über das weitere Zusammenwachsen der beiden Landwirtschaftskammern unterhalten. Wir sehen, dass die Landesregierung auf einem guten Weg ist. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe am 12. November Geburtstag, bin also völlig unverdächtig, was den Zeitdruck bei diesem Reformvorhaben angeht, es sei denn, wir würden den Geburtstag von Herrn Ehlen leicht verfehlen. Dann könnte man bis zum November warten.
- Das wollen wir aber nicht. Wir wollen den Geburtstag von Herrn Ehlen auch gerne einhalten, wenn er zufällig damit zusammenfällt.
Meine Damen und Herren, als ich den SPD-Antrag das erste Mal gelesen habe, habe ich mich schon gefragt, was das soll;
denn wenn man ganz ehrlich ist, dann stehen in diesem Entschließungsantrag sehr, sehr viele Selbstverständlichkeiten. Mehr noch: Es stehen genau die Sachen drin, die Ihnen Herr Meyerding - zumindest vermute ich, dass er das gemacht hat in Ihren Fraktionssitzungen dazu erzählt hat, wie die Verwaltungsreform ablaufen soll. Da habe ich mich gefragt, warum Sie nicht einfach schreiben: „Wir finden die Verwaltungsreform von CDU und FDP in allen Punkten toll.“? Dann hätten wir uns das alles erspart.
Aber wie ich eben gemerkt habe, steht bei Ihnen ein ganz anderer Ansatz dahinter. Ihnen geht es nicht um die tatsächlichen Selbstverständlichkeiten, wie man eine Verwaltungsreform betreibt - die
wir selbstverständlich berücksichtigen; das hat Herr Meyerding in Ihrer Fraktion sicherlich auch für die Landesregierung zugesagt -, sondern es geht Ihnen tatsächlich um die Frage des Ob. Denn wenn wir im Bereich der Landwirtschaft derzeit drei Verwaltungsinstanzen haben - die Bezirksregierungen, die Ämter für Agrarstruktur und die Kammern - und das Ziel ausgeben, dass es künftig nur noch eine Verwaltungsinstanz geben soll, dann kann man an diese Frage nicht ergebnisoffen herangehen. Wenn wir sagen, wir schaffen die Bezirksregierungen ab - was richtig und vernünftig ist -, dann gibt es nur noch zwei Instanzen, auf die wir die Aufgaben verteilen können.
Und dann ist es in unseren Augen selbstverständlich, dass wir nicht die Kammern auflösen, sondern die Ämter für Agrarstruktur mit ihren Aufgaben bei den Kammern angliedern.
(Beifall bei der FDP - Sigmar Gabriel [SPD]: Ich denke, Herr Meyerding schafft die Bezirksregierunge nicht ab!)