Meine Damen und Herren, ich will an dieser Stelle noch einmal Folgendes sagen: Es ist alles okay, die Frage ist zugelassen. Aber ich bitte doch noch einmal dringend, über die Frage nachzudenken, ob wir jede Schule in Niedersachsen abfragen können; denn dann wird es wirklich problematisch. Was immer Sie in den Fraktionen beschließen, die Geschäftsordnung - -
- Frau Kollegin, Sie können hier sagen, was Sie wollen. Kommen Sie nach hier vorn und schreien Sie nicht immer von hinten.
Wenn die Mehrheit des Landtags eine Geschäftsordnung beschließt, wird sich das Präsidium daran halten. Aber ich sage noch einmal: Aufgrund der Sollbestimmung, wonach die Fragen über regionale Gegebenheiten hinausgehen sollen, ist das ein Problem.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An der Kooperativen Gesamtschule Alexander-vonHumboldt-Schule Wittmund ist derzeit die Stelle der bisherigen Schulleiterin vakant. In dieser Situation haben nach Pressemeldungen der Philologenverband und die CDU-Kreistagsfraktion Wittmund eine Diskussion angestoßen mit dem Ziel, die Schulformen zu trennen und ein eigenständiges Gymnasium aufzubauen. In Kollegium und Elternschaft der Schule besteht die Befürchtung, dass die Vakanz der Schulleitung dazu genutzt werden soll, die bestehende und erfolgreich arbeitende KGS in Wittmund zu zerschlagen. Bestärkt wird der Verdacht durch die Äußerung des CDU-Landtagsabgeordneten Hermann Dinkla
im Anzeiger für Harlingerland am 29. April 2005: „Um ein Für und Wider abzuwägen, wäre jetzt vor der Neubesetzung der Schulleitung eigentlich der richtige Zeitpunkt.“ Und in der Debatte über die Zukunft der KGS Wittmund äußert der Landrat Henning Schultz in einem Artikel des Anzeigers für Harlingerland vom 3. Mai 2005 die Befürchtung, die bestehende KGS Wittmund würde schlechter dastehen als getrennte Schulen, indem er feststellt: „Die personalwirtschaftliche Situation in Gesamtschulen ist offensichtlich schlechter als in gegliederten Schulen (Beförderungsstellen, Stun- denbudget).“
1. In welchen Zeitrahmen ist mit der Wiederbesetzung der im Schulverwaltungsblatt 5/2005 ausgeschriebenen Stelle zu rechnen?
3. Wie entkräftet die Landesregierung die Befürchtung des Landrates Henning Schultz zur Schlechterstellung bestehender Gesamtschulen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Schulleiterin der Alexander-von-Humboldt-Schule, KGS Wittmund, hat sich mit Erfolg um die Leiterstelle der Deutschen Schule in Paris beworben. Mit Schreiben vom 13. Mai 2005 hat das Bundesverwaltungsamt, Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, dem Kultusministerium mitgeteilt, dass die Beurlaubung für den Auslandsdienst für die Zeit vom 4. August 2005 bis zum 3. August 2011 vertraglich festgelegt worden sei. Die Schulleiterin hat den Vertrag mit Datum vom 12. Mai 2005 unterzeichnet.
Vor diesem Hintergrund hat das Kultusministerium auf Bitte der Landesschulbehörde, Abteilung Osnabrück, die Leiterstelle an der KGS Wittmund im Schulverwaltungsblatt 5/2005 zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Auf Bitte der Landesschulbehörde hat das Kultusministerium die Stellenausschreibung dann im Schulverwaltungsblatt 6/2005 zurückgenommen, weil zwischenzeitlich auf der Ebene des Schulträgers Erörterungen über die schulrechtliche Stellung der Schule geführt werden. Sobald erkennbar wird, dass der Schulträger mit Bezug auf die schulrechtliche Stellung der KGS Wittmund zu keiner anderen Entscheidung gelangt, wird die Schulleiterstelle im Schulverwaltungsblatt erneut ausgeschrieben und unverzüglich wiederbesetzt. Im Rahmen des Wiederbesetzungsverfahrens von freien Schulleiterstellen ist es in den Fällen einer vorübergehenden Vakanz üblich, dass die Aufgaben der Schulleiterin oder des Schulleiters von der Stellvertretung im Amt wahrgenommen werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Leitungsarbeit an der Schule nicht beeinträchtigt wird. Vergleichbares gilt auch für die Weiterarbeit der Schulleitung an der KGS Wittmund.
Zu Frage 2: Nach § 106 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes sind die Schulträger fortwährend verpflichtet, das schulische Bedürfnis für eine Schule sowie deren organisatorische Ausgestaltung zu prüfen. Sofern ein Schulträger Handlungsbedarf für eine schulorganisatorische Maßnahme identifiziert, ist er zum Handeln veranlasst.
Der Landkreis Wittmund hat berichtet, dass es in der Elternschaft der Schülerinnen und Schüler der KGS Wittmund Bestrebungen gibt, die KGS aufzulösen und in ein gegliedertes System mit Gymnasium, Haupt- und Realschule umzuwandeln. Da die Interessen der Erziehungsberechtigten berücksichtigenswert im Sinne des § 106 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Schulgesetzes sind, ist ein Tätigwerden des Schulträgers nachvollziehbar. Es versteht sich von selbst, dass in einer Phase der Prüfung und Entscheidungsfindung aufschiebbare personelle Maßnahmen zunächst zurückgestellt werden, um einen möglichen Neustrukturierungsprozess nicht unnötig zu erschweren. Das gilt umso mehr, wenn das Schicksal einer Personalie unter Umständen vom Ausgang der zu treffenden Entscheidung abhängig ist.
Der Landesregierung ist bewusst, dass eine mögliche Aufhebung der Alexander-von-HumboldtSchule von Teilen der Eltern- und Schülerschaft sowie vom Kollegium mit Sorge gesehen wird. Sie hat allerdings zu respektieren, dass der Schulträger seiner schulgesetzlichen Verpflichtung zur Prüfung notwendiger schulorganisatorischer Maßnahmen nachkommt.
Zu Frage 3: Die Befürchtung von Herrn Landrat Schultz besteht zu Unrecht. Hinsichtlich der personalwirtschaftlichen Situation ist vielmehr das Gegenteil der Fall. Die bisherige deutliche Besserstellung wurde dem Durchschnittswert angepasst. Im zweiten Schulhalbjahr des Schuljahres 2004/2005 erhält die KGS Wittmund für Leitungsaufgaben insgesamt 101 Anrechnungsstunden. Würden die drei Schulgliederungen der KGS als selbständige Schulen mit entsprechend identischer Schülerzahl geführt, so wären für Leitungsaufgaben insgesamt 97 Anrechnungsstunden zuzuweisen.
Kooperativen Gesamtschulen stehen für Leitungs-, Vertretungsund Koordinierungsaufgaben mindestens ebenso viele Anrechnungsstunden zur Verfügung wie an vergleichbaren selbständigen
Schulen des gegliederten Schulwesens. Soweit sich bei einem entsprechenden Vergleich aufseiten einer Kooperativen Gesamtschule ein Anrechnungsdefizit ergibt, wird an dieser Schule die Anrechnungsdifferenz für die Schulzweigleitung bereitgestellt. Eine Schlechterstellung der KGS im Vergleich zu den Schulen im gegliederten Schulwesen ist insoweit nicht erkennbar.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Justizbereich herrscht derzeit große Unruhe unter den Beschäftigten. Arbeitsverträge werden nicht verlängert, Ausgebildete nicht übernommen. Justizsekretärsanwärter, die zielgerichtet und einseitig fachorientiert ausgebildet werden und deshalb kaum Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, werden von den Gerichten nur in geringem Umfang übernommen.
1. Wie viele der ausgebildeten Nachwuchskräfte werden in diesem Jahr übernommen, und wie stellt sich dies in Prozenten dar?
- Ja. Aber wenn man die Frage stellt, kennt man die Tagesordnung noch nicht. Das muss man hierzu nachsichtig anfügen. - Herr Minister Möllring, bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf namens der Landesregierung die Frage wie folgt beantworten:
Die Beschäftigungsmöglichkeiten in der Justiz haben sich in den vergangenen Jahren insbesondere im Bereich der mittleren Beschäftigungsebene rückläufig entwickelt. Dies hat seinen Grund zum einen darin, dass Elternzeit und Beurlaubung infolge der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse deutlich zurückhaltender in Anspruch genommen werden und sich damit erheblich weniger Beschäftigungslücken ergeben, als dies in den Vorjahren der Fall war. Zum anderen haben die zur Konsolidierung des Landeshaushalts notwendigen Personaleinsparungen praktische Auswirkungen.
Hinzu kommt, dass bei dem hohen Frauenanteil im mittleren Justizdienst ein nicht unerheblicher Anteil der Beschäftigungsmöglichkeiten nur befristet für die Zeit der Inanspruchnahme von Elternzeit, Beurlaubung oder Teilzeitbeschäftigung zur Verfügung steht. Hierdurch wird eine längerfristige verlässliche Personalplanung erheblich erschwert. Die Verlängerung befristeter Verträge steht dabei in Konkurrenz mit der Unterbringung der für die Tätigkeit in den Serviceeinheiten der Gerichte und der Staatsanwaltschaften speziell ausgebildeten Nachwuchskräfte. Zwar erfolgt die Ausbildung grundsätzlich bedarfsorientiert, allerdings mit einem Vorlauf von ca. drei bis vier Jahren. Die Ausbildung dauert bekanntlich drei Jahre, und vorher muss der Bedarf ermittelt werden. Es ist ausgesprochen schwierig, den voraussichtlichen Bedarf drei Jahre im Voraus vorherzusagen. In einer alten mittelfristigen Finanzplanung stand deshalb geschrieben: Die Wirklichkeit wollte sich nicht der Prognose anpassen. - Das kann dann schon einmal passieren.
In der Vergangenheit konnten trotz dieser langen Prognosezeiträume die meisten Nachwuchskräfte nach erfolgreich bestandener Prüfung in den Justizdienst übernommen werden. Bereits im letzten Jahr war dies nicht mehr möglich. In diesem Jahr ist die Übernahmesituation noch nicht vollständig absehbar. Deshalb werde ich auch keine Prozentzahlen nennen.
Zu Frage 1: Mitte dieses Jahres werden 68 Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Justizdienstes und 127 Auszubildende für den Beruf Justizfachangestellte bzw. Justizfachangestellter ihre Prüfung ablegen. Diese Nachwuchskräfte sind durch das Justizministerium bereits darüber unterrichtet worden, dass ihnen keine gesicherte Perspektive für eine Übernahme in den Justizdienst unmittelbar im Anschluss an eine erfolgreich abgelegte Prüfung in Aussicht gestellt werden kann. Den Anwärterinnen und Anwärtern ist - wie schon im Vorjahr dem Prüfungsjahrgang 2004 - angeboten worden, sie für ein Jahr bei reduzierter Arbeitszeit weiter im Anwärterstatus zu beschäftigen. Für die Auszubildenden bleibt abzuwarten, welche Einstellungsmöglichkeiten sich noch ergeben und welche Möglichkeiten die familienbedingten Fluktuationen eröffnen. Eine Prozentangabe ist deshalb derzeit nicht möglich.
Zu Frage 2: Grundsätzlich wird für die in der Justiz ausgebildeten Nachwuchskräfte auch eine Beschäftigung in Rechtsanwalts- und Notariatskanzleien, bei Versicherungen und ähnlichen Institutionen in Betracht kommen, und diese Möglichkeiten werden zum Teil ja auch genutzt.
Zu Frage 3: Indem das Land mehr junge Nachwuchskräfte, wenn auch zu eingeschränkten Bedingungen, weiter beschäftigt hat, als es die Einstellungsmöglichkeiten für Vollzeitkräfte zugelassen hätten, konnten den jungen Menschen nicht nur weitere praktische berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, sondern auch konkrete Perspektiven für einen Verbleib in der Justiz eröffnet werden. So bestanden im Jahre 2004 zum Prüfungszeitpunkt nur 42 Einstellungsmöglichkeiten. Durch das Übernahmekonzept für die Nachwuchskräfte des Prüfungsjahrganges 2004 konnte mit Überbrückungsmaßnahmen jedoch erreicht werden, dass 123 Nachwuchskräfte bis zum 30. Juni 2005 zu eingeschränkten Bedingungen in der Justiz weiter beschäftigt werden können. Lediglich für 17 von ihnen zeichnet sich jetzt keine Perspektive für eine Weiterbeschäftigung ab. Auch aus dem diesjährigen Prüfungsjahrgang sollen durch vergleichbare Maßnahmen so viele junge Leute wie möglich in der Justiz weiter beschäftigt werden. Da die Ausbildungsstärke erheblich reduziert worden ist, eröffnen sich, wenn nicht sofort, so doch zeitversetzt, voraussichtlich ebenfalls Chancen für einen Verbleib in der Justiz. In diesem
Vorgehen sieht das Land die beste Möglichkeit, die berufliche Zukunft der Nachwuchskräfte zu fördern und zu sichern.
Vielen Dank, Herr Minister. - Gibt es Wortmeldungen für Zusatzfragen? - Diese sehe ich nicht. Dann ist die Frage damit beantwortet.
Die Antworten der Landesregierung zu Fragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben.