Protocol of the Session on June 22, 2005

Zweitens. Wenn Sie und Herr Albrecht den Eindruck vermitteln wollen, dass diejenigen, die einen Antrag stellen, so oder so auf den Gedanken gekommen waren, das ehrenamtlich und freiwillig zu machen, und meinen, dass dies das Gelbe vom Ei ist, dann ist das die glatte Unwahrheit. Die Praxis ist: Schulen reichen Anträge mit einem Konzept ein. Dann wird den Schulen gesagt: Ihr geht jetzt mal nach Hause und beschließt in der Gesamtkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger, dass ihr das Ganze kostenfrei machen könnt. Wenn ihr diesen Beschluss nicht vorlegt, dann schmeißen wir euch von der Liste der Antragsteller sofort heraus. Das ist die Situation.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir meinen, dass das nicht ganz ohne Mittel geht, dass ein kleines Budget benötigt wird, dass zusätzlich viel Ehrenamt und Motivation benötigt werden. Aber es geht nicht an, die Antragsteller so zu locken und zu sagen: Macht das jetzt nach Ziffer 8.2, dann werdet ihr berücksichtigt, und später überlegen wir, ob wir nicht etwas dazutun können. - Inzwischen diskutieren zahlreiche Schulen darüber, ob sie nicht wieder aussteigen, weil sie sich veralbert fühlen. Das ist die Situation.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Letzte Bemerkung: Dass das nicht ungefährlich ist, ist klar; denn wer aussteigt, der muss zurückzahlen. Wir bringen sie in eine Situation, die gegenüber den Schulträgern hoch gefährlich ist.

Also: Wenn Sie mehr Redlichkeit im Umgang und eine Vorstellung davon, was pädagogisch „ganztags“ bedeutet, haben, dann kommen wir vielleicht auch zueinander, wie man das in Niedersachsen sinnvoll weiterentwickeln kann.

(Starker Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat um zusätzliche Redezeit gebeten. Ich gebe ihr zwei Minuten. Frau Korter, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Busemann hat kein Wort dazu gesagt, warum in seinem Hause die Genehmigungsverfahren mit Blick auf die Ganztagsschulen derartige verzögert worden sind. Darüber habe ich von ihm kein Wort gehört. Vielleicht können Sie uns das spätestens Freitag beantworten.

Erst in den Schulferien werden die Schulträger Gelegenheit haben, auszuschreiben und umzubauen. Noch liegen ihnen keine Genehmigungen vor. Ich finde es unmöglich, wie Sie das Verfahren verzögern. Antragsschluss war meiner Kenntnis nach der 1. April. Im Ministerium sind meines Wissens nur zwei Leute dafür zuständig. Sie haben sehr viel Personal in den Vorruhestand geschickt. Warum konnten Sie nicht für die Genehmigungsverfahren zu den Stoßzeiten mehr Personal einsetzen?

Herr Busemann, Sie haben gesagt, dass wir die Arbeit an Ganztagsschulen diffamieren. Ich habe klar gesagt: Das Ganztagsschulprogramm ist ein unglaubliches Erfolgsmodell, und dadurch ist ein Reformstoß gekommen. Aber dadurch, wie Sie es umsetzen, konterkarieren Sie die Absicht dieses Programms. Die Kommunen, die Kollegen, die Eltern, die Jugendhilfe, der Bund tun das Ihrige.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Ist das schlecht?)

Das Land aber tut überhaupt nichts.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Busemann, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Korter, nur zur Klarstellung: Ende der Antragsfrist war der 30. April. Das bezieht sich insbesondere auch auf die eben angesprochenen Baumittel.

(Jacques Voigtländer [SPD]: Das ist doch ein Aprilscherz gewesen, oder?)

Es geht immerhin um einen mindestens dreistelligen Millionenbetrag. Dieser muss richtig verteilt werden, und die Anträge müssen richtig beschieden werden. Es bedarf auch bautechnischer Prüfungen. Bei Einzelobjekten geht es um Beträge von 5 Millionen bis 8 Millionen Euro. Seit dem 30. April sind noch nicht einmal acht Wochen vergangen. Da bitte ich doch um Verständnis.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Die Anträ- ge lagen doch zum Teil anderthalb Jahre vor!)

- Ich bitte Sie: Was heißt „anderthalb Jahre“? - Im Grunde genommen ist der 30. April Antragsschluss. Ich kann doch nicht Anträge bearbeiten und bescheiden und die Antragsfrist nicht abwarten. Das Gesamtpaket muss betrachtet werden, es müssen bautechnische Prüfungen durchgeführt werden. Aber ich kann Sie beruhigen: Ich glaube, es wird keine 14 Tage mehr dauern, bis ich die entsprechenden Bekanntgaben mache. Das muss dann von der Landesschulbehörde beschieden werden. - Danke.

Jetzt hat Frau Körtner von der CDU-Fraktion um zusätzliche Redezeit gebeten. Ich gebe ihr drei Minuten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich brauche keine drei Minuten. Das geht wesentlich kürzer.

Die erste Bemerkung: Herr Jüttner, Sie wissen genau wie alle anderen, dass die Ganztagsschule, auch die offenen Ganztagsangebote nicht das Allheilmittel gegen fehlende Unterrichtsqualität und schlechte Unterrichtsversorgung sind. Das wollen wir erst einmal klarstellen. Das ist nicht das Maß aller Dinge.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die zweite Bemerkung ist: Niemand in diesem Land, kein Schulträger, keine Schule, ist gezwungen worden, das Ganztagsangebot zu beantragen.

(Jacques Voigtländer [SPD]: Unglaub- lich! - Weiteren Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

Ich glaube, Sie wissen nicht, wovon Sie reden. Gehen Sie - auch Herr Bartling - in die Schulen. Dort wird zur Kenntnis genommen wird, was Sie in diesem Hause scheinbar nur noch selektiv wahrnehmen. Die Leute draußen, die Lehrerinnen und Lehrer, die Schulträger wissen, wie es in diesem Land um die Finanzen bestellt ist. Sie wissen, dass es in diesem Stall keinen Dukatenesel gibt. 13 Jahre SPD-geführte Landesregierung haben uns dahin gebracht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Heiner Bartling [SPD]: Hören Sie doch auf!)

Ich glaube, Sie wissen überhaupt nicht, wie gut die pädagogischen Konzepte dieser beantragten Ganztagsangebote aussehen.

(Jacques Voigtländer [SPD]: Drei Mi- nuten sind jetzt aber um!)

Schauen Sie sich das einmal an. Ich lade Sie nach Bad Pyrmont oder Emmerthal ein. Sehen Sie sich an, welche Kooperationen mit vielen Kooperationspartnern, mit Integrationsräten, mit der Jugendhilfe in einer Form bestehen, dass man nur sagen kann: Anerkennung für diese Leistung. Qualifizieren Sie diese Dinge nicht ständig ab. Das kommt nicht gut an.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren von der Opposition, ich verstehe Sie. Wir haben lange genug in der Opposition gesessen. Aber wenn Sie schon nicht mehr zur Kenntnis nehmen, was in 13 Jahren in diesem Land passiert ist, dann bitte ich darum, dass Sie wenigstens ab und zu eine kleine, eine gewisse Schamfrist einhalten, bevor Sie solche Forderungen stellen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Heiner Bartling [SPD]: Das müssen Sie uns gerade erzählen!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aktuelle Stunde.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 2: 26. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/2005 - Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/2056 und 15/2058 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2057

Die in der 26. Eingabenübersicht in Abschnitt Q. unter Nr. 7 aufgeführte Eingabe 4854/11/14 wird gestrichen. Die Fraktionen sind übereingekommen, diese erneut im Petitionsausschuss zu beraten.

Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Freitag, dem 24. Juni 2005, zu beraten. Ich halte das Haus für damit einverstanden, dass wir heute nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.

Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 26. Eingabenübersicht in der Drucksache 2005 auf, zu denen keinen Änderungsanträge vorliegen. Gibt es Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.

Ich lasse abstimmen. Wer den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 3: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes, der Niedersächsischen Gemeindeordnung, der Niedersächsischen Landkreisordnung und des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/1675 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport Drs. 15/1952

Die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses lautet auf Ablehnung. Berichterstatterin ist Frau Lorberg von der CDU. Frau Lorberg, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Inneres

und Sport empfiehlt Ihnen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP gegen die Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich dem Votum des federführenden Ausschusses mit gleichem Abstimmungsergebnis angeschlossen.

Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung der Bestimmungen zur Wahlberechtigung in den entsprechenden Gesetzen vor. Nach geltendem Recht ist nur derjenige wahlberechtigt, der seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz im Land, im Kreisgebiet bzw. in der Gemeinde hat. Der Gesetzentwurf will diese Mindestfrist abschaffen und ordnet zudem eine Eintragung derjenigen Personen in das Wählerverzeichnis an, die erst nach dem Stichtag von außerhalb zuziehen und wahlberechtigt sind.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ihren Gesetzentwurf u. a. damit begründet, dass es sowohl für die Information der Bürgerinnen und Bürger über ihren neuen Wohnort als auch für das Führen der Wählerverzeichnisse verbesserte technische Möglichkeiten gebe. Eine Mindestfrist sei daher nicht mehr erforderlich.

Der Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf u. a. den Landeswahlleiter angehört. Dieser hat sich hauptsächlich aus funktionalen Gründen für eine Beibehaltung der bisherigen Regelungen ausgesprochen. Die Ausschussmehrheit hat die vom Landeswahlleiter vorgetragenen Bedenken gegen eine Abänderung des geltenden Gesetzes für überzeugend gehalten und sich daher für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen ausgesprochen.

Mit diesem kurzen Abriss will ich es bewenden lassen und bitte Sie namens und im Auftrag des Ausschusses für Inneres und Sport, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1952 zu folgen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)